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Provinzial Sterbegeldversicherung

Provinzial Sterbegeldversicherung

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Sterbegeldversicherung

Provinzial Sterbegeldversicherung

Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Art Todefallversicherung, welche als kapitalbildende Klein Lebensversicherung abgeschlossen wird. Im Vordergrund einer Sterbegeldversicherung steht, den Hinterbliebenen eine würdevolle Beerdigung des Verstorbenen zu gewährleisten.

Der Versicherungvertrag einer Sterbegeldversicherung wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht in der Regel eine Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile nur im Todesfall vor.

Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Erreeichen des 85. Lebensjahr ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher, beispielsweise mit 65, beendet. Die Versicherungssummen zur Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und können zwischen 2.500 EUR, in Einzelfällen bis zu 30.000 EUR vereinbart werden. Besonders für ältere Menschen stellt die Sterbegeldversicherung eine gute Absicherung dar, da die Beiträge gering sind und diese wahlweise mit, der ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird.

Allgemeine Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung

Vorbehörden sind zu Recht davon ausgegangen, daß es sich bei den Zahlungen des Bf. um Beiträge und Versicherungsprämien zu einer Sterbegeldversicherung auf den Lebens- oder Todesfall im Sinne des § 10 Abs. 1 Ziff. 2 a EStG 1950 handelt. Prämien, die ein Stpfl. für eine Lebensversicherung zahlt, sind an sich eine Verwendung des bezogenen Einkommens. Wie schon in mehreren einzelstaatlichen Einkommensteuergesetzen, war auch im Reichseinkommensteuerrecht vorgesehen, daß die Lebensversicherungsprämien bei der Berechnung der Einkommensteuer abzugsfähig sind.

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem notariellen Schuldanerkenntnis. Er erwirkte beim AG, Vollstreckungsgericht, gegen den Schuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, mit dem die angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin aus Versicherungsvertrag, insb. eine Sterbegeldversicherung, einschließlich der Ansprüche auf Zahlung der Versicherungssumme und eventueller Gewinnanteile sowie auf Auszahlung des bei Aufhebung oder Kündigung des Vertrags.

Der Senat hat dem Schuldner auf dessen Antrag vom 23.4.2007 mit Beschluss vom 4.7.2007 für die Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt. Mit seiner am 11.7.2007 unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags eingelegten und am 9.8.2007 ebenfalls unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags begründeten Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner der Provinzial Sterbegeldversicherung seinen Antrag auf Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und Abweisung des Antrags auf dessen Erlass weiter.

Diese Auffassung beruht entscheidend auf der Überlegung, daß die Auszahlung einer auf den Todesfall abgeschlossenen Sterbegeldversicherung in einem inneren Zusammenhang mit den Beerdigungskosten steht. Beide Ereignisse werden durch den Tod des Versicherungsnehmers der Sterbegeldversicherung ausgelöst, die Sterbegeldversicherung wurde -worauf schon die Bezeichnung Sterbegeld hinweist- gerade auch im Hinblick darauf abgeschlossen, eine Begleichung der Beerdigungskosten sicherzustellen.

Provinzial Sterbegeldversicherung

Die Provinzial Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Sterbegeldversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Sterbegeldversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Provinzial spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Provinzial Sterbegeldversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

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Nützliche Tipps zum Thema Sterbegeldversicherung

Provinzial Sterbegeldversicherung - Vergleichen Sie hier die besten Anbieter Als Falle für Senioren wird oftmals die Sterbegeldversicherung bezeichnet, die bei Senioren sehr beliebt sind, aber nur selten notwendig sind und teilweise sehr unrentabel sein können. Die Vorsorge ist oftmals sehr teuer. Gerade bei einem bereits höheren Eintrittsalter übersteigen die Beitragszahlungen über die Laufzeit die garantierten Leistungen u.U. deutlich. Rein rechnerisch wird sich eine Sterbegeldversicherung nur dann rentieren, wenn der Versicherte kurz nach Ablauf der Wartefrist von bis zu vier Jahren verstirbt und nicht zu viel eingezahlt hat. Wer als 55-Jähriger eine Sterbegeldversicherung mit einer garantierten Ablaufleistung in Höhe von 10.000 EUR vereinbart, zahlt bis zum 85. Lebensjahr ungefähr 13.600 EUR bis 16.200 EUR an Beiträgen. Ein 65-Jähriger zahlt bei dieser Konstellation bereits zwischen 13.900 EUR und 16.800 EUR, ein 75-Jähriger zwischen 14.400 EUR und 15.600 EUR. In solchen Fällen kann man von einem Renditegrab sprechen - es sollten rentablere Anlagemöglichkeiten gewählt werden. Auch aus diesen Verträgen sind grundsätzlich Leistungen an Hinterbliebene vorstellbar. 80 Prozent der befragten Senioren gaben in einer Umfrage der Bonner Unternehmensberatung Simon, Kucher & Partners Ende 2007 an, auch bei zunehmender Hilfsbedürftigkeit weiterhin in der eigenen Wohnung leben zu wollen. Damit steigt der Bedarf an unterstützenden Haushaltsleistungen für solche Notfälle. Genau hier setzt die Unfallversicherung für Senioren mit ihren zusätzlichen Assistance-Leistungen an. Wer nach einem Unfall vorübergehend auf fremde Hilfe angewiesen ist, wird weder über Sterbegeldversicherung versorgt.

Allgemeines über die Sterbegeldversicherung

Provinzial Sterbegeldversicherung - Gute Anbieter mit günstigen Preisen finden Gleichwohl werden gewisse nur mittelbar mit der eigentlichen Bestattung zusammenhängende Kosten, wie beispielsweise die Aufwendungen für Traueressen, Trauerkleidung, aufwendige Grabstätte, Grabmal etc., mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG anerkannt. Andererseits ist jedoch davon auszugehen, daß ein Versicherungsnehmer mit dem Abschluß einer Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen will für die Abdeckung sämtlicher Aufwendungen, die mit der Beerdigung zusammenhängen. Das FG ist in diesem Zusammenhang zu Recht davon ausgegangen, daß die Leistungen aus den Sterbegeldversicherung nicht in den Nachlaß der verstorbenen Ehefrau des Klägers gefallen sind. Der Kläger ist nach den Versicherungsverträgen vorrangig bezugsberechtigt und hat als vertraglich begünstigter Dritter einen vom Erbgang unabhängigen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungsleistungen. Es handelt es sich bei den dem Kläger aus der Provinzial Sterbegeldversicherung zugeflossenen Geldbeträgen um Geldleistungen, welche die Aufwendungen des Klägers im Zusammenhang mit der Beerdigung mindern. Die als Sterbegeld bezeichneten Versicherungsleistungen waren nach ihrem Tod an den Kläger als Bezugsberechtigten auszubezahlen. In seinem Antrag auf Lohnsteuer Jahresausgleich 1983 begehrte der Kläger, die durch Beihilfeleistungen nicht erstatteten Begräbniskosten in Höhe von 4 625 Eur als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen. Der Beklagte und Revisionskläger versagte den Abzug mit der Begründung, der Kläger sei durch die Aufwendungen für das Begräbnis seiner Frau nicht belastet.

Sterbegeldversicherung

Provinzial Sterbegeldversicherung - Die besten und billgsten Anbieter im Überblick Die Zahlungen des Versicherers, die den Klägern im Zusammenhang mit dem Brandereignis zugeflossen sind, sind auch in vollem Umfang auf die Aufwendungen der Kläger anzurechnen. Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1990 entschieden, daß Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung nicht ausschließlich auf die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Bestattung eines nahen Angehörigen anzurechnen sind, da der Versicherungsnehmer mit dem Abschluß einer Sterbegeldversicherung Vorsorge für die Abdeckung sämtlicher Aufwendungen. Für fast jede Therapie oder künftige Leistungslücke wird es ein Angebot geben. Das Angebot von Zusatzversicherungen reicht von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen oder Krankenhaus-Zusatzversicherungen bis hin zu einer Provinzial Sterbegeldversicherung , Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der Basis des Hufeland-Verzeichnisses. Auch die Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reiner Ergänzungsversicherunge. Die Krankenkassen haben mit unterschiedlichen privaten Krankenversicherern entsprechende Rahmenvereinbarungen getroffen, die oftmals keine Altersbegrenzungen und auch den Verzicht der Kündigung durch den Versicherer beinhalten können. Eine genaue Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und der Leistungsinhalte vor Vertragsabschluss ist unbedingt zu empfehlen. Auch die Rabattierung innerhalb dieser Tarife ist höchst unterschiedlich und dürfte von ca. mindestens 3 Prozent über in der Regel 8 Prozent bis zu in der Spitze ca. 20 Prozent reichen.

Infos zum Thema Sterbegeldversicherung

Provinzial Sterbegeldversicherung - Preise hier anonym und kostenlos online vergleichen Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift kann gefolgert werden, dass es sich bei der Verwendung des Wortes wenn statt eines soweit um ein redaktionelles Versehen handelt. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20.8.1953 (BGBl. I, 952) eingefügt worden. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sah vorbehaltlich des Abs. 2 des § 850b ZPO die Unpfändbarkeit für Ansprüche aus einer Sterbegeldversicherung, soweit sie den Betrag von 1. 500 DM nicht übersteigen. Die später beschlossene Fassung des Gesetzes geht auf einen Vorschlag des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zurück. Damit sollte festgelegt werden, dass die Versicherungsansprüche nur dann der Pfändung entzogen seien, wenn die Zweckbestimmung - Deckung der beim Tod des Versicherungsnehmers anfallenden Ausgaben, insb. der Bestattungskosten - hinreichend gesichert sei. Gemischte Provinzial Sterbegeldversicherung sollten auch dann nicht unter diese Vorschrift fallen, wenn der Erlebensfall unwahrscheinlich sei. Der Schuldner hat bei der Drittschuldnerin eine Sterbegeldversicherung mit einer Versicherungssumme von 5.112,92 EUR abgeschlossen, die derzeit einen Rückkaufswert zzgl. Überschussbeteiligung von insgesamt 2.031,85 EUR hat. Gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat der Schuldner wegen der Pfändung der Sterbegeldversicherung Erinnerung eingelegt. Das AG - Vollstreckungsgericht - hat die Erinnerung zurückgewiesen. Die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde hat das Beschwerdegericht zurückgewiesen.

Provinzial Sterbegeldversicherung

Provinzial Sterbegeldversicherung - Unabhängiger Tarifvergleich der besten Anbieter Es obliegt ferner, auch bei der Ermittlung und Feststellung von Versicherungsfällen insoweit tätig zu sein, als dies im Sinne der Bestandspflege und Mitgliederbetreuung den Umständen nach erwartet werden kann. Nach § 4 des Agenturvertrags erhält die Klägerin für ihre Tätigkeit in Erfüllung der Aufgaben aus dem genannten Gruppenversicherungsvertrag eine Pauschalprovision je 1. 000 DM Versicherungssumme der abgeschlossenen Sterbegeldversicherung. Daneben erhält die Klägerin für die Verwaltung des Bestandes an Unfallversicherungen. Die Beschwerdeführerin hatte eine Sterbegeldversicherung auf den Todesfall sowie auf den 65. Geburtstag abgeschlossen. Die Sterbegeldversicherung wurde vom Niedersächsischen Landesamt und Versorgung aufgrund von § 6 der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) in Verbindung mit gepfändet und zur Einziehung an die Behörde überwiesen. Mit ihrem Begehren nach Vollstreckungsschutz hatte die Beschwerdeführerin keinen Erfolg. Das mit der sofortigen Beschwerde angerufene Landgericht wies die Beschwerde zurück. Durch die abgeschlossene Risikolebensversicherung hat die Bausparkasse einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme erworben, falls der versicherte Kläger innerhalb eines bestimmten Zeitraums stirbt. Sie ist eine reine Sterbegeldversicherung, bei der die Versicherungsleistung nur fällig wird, wenn der Todesfall innerhalb der vertraglich festgelegten Zeit eingetreten ist. Dieses Risiko ist nicht, wie es auch § 9 Abs.1 Satz 3 Nr.2 EStG voraussetzt, tätigkeits- oder grundstücksbezogen.

Allgemeine Informationen über die Sterbegeldversicherung

Provinzial Sterbegeldversicherung - Anbieter und Tarife im Überblick In einer Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 1991 wurde u.a. der Beschluss gefasst, dass die Klägerin durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern vom überlebenden Gesellschafter fortgesetzt werde. Die Erben des verstorbenen Gesellschafters seien durch die wechselseitig abgeschlossene Lebensversicherungssumme der Sterbegeldversicherung abzufinden. Eine Anpassung dieser wechselseitigen Versicherung bleibe einem Beschluss der Gesellschafterversammlung vorbehalten. Die Besteuerung des Ertragsanteils setzt voraus, daß dem Versicherungsfall eine Versicherungssumme in Höhe des Kapitalwerts der Rente zugeordnet wird, die vorbehaltlich eines Wegfalls der Zahlung auf die Lebenszeit des Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Insoweit ist ein Vergleich möglich mit der privatrechtlichen Sterbegeldversicherung, aufgrund derer mit Eintritt des Versicherungsfalles keine bestimmte Summe Sterbegeldversicherung bereitgestellt wird, sondern ein Anspruch auf Versorgung durch regelmäßig wiederkehrende Leistungen entsteht. Nach dem Willen des Gesetzgebers tragen die §§ 172 Abs. 2, 178g Abs. 3 S. 2 VVG der geltend gemachten Forderung Rechnung nach einer gesetzlichen Anpassungsmöglichkeit für Lebensversicherungsverträge und Sterbegeldversicherung Verträge, die i.d.R. für den Versicherer unkündbar sind und bei denen sich unabweisbarer Anpassungsbedarf ergibt, wenn etwa durch Rechtsprechung eine leistungsbeschreibende AVB-Klausel für unwirksam erklärt worden ist, weil insoweit zur Fortführung des Vertragsverhältnisses verwiesen werden kann


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