Schleswiger Sterbegeldversicherung
Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Art Todefallversicherung, welche als kapitalbildende Klein Lebensversicherung abgeschlossen wird. Im Vordergrund einer Sterbegeldversicherung steht, den Hinterbliebenen eine würdevolle Beerdigung des Verstorbenen zu gewährleisten.
Der Versicherungvertrag einer Sterbegeldversicherung wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht in der Regel eine Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile nur im Todesfall vor.
Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Erreeichen des 85. Lebensjahr ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher, beispielsweise mit 65, beendet. Die Versicherungssummen zur Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und können zwischen 2.500 EUR, in Einzelfällen bis zu 30.000 EUR vereinbart werden.
Besonders für ältere Menschen stellt die Sterbegeldversicherung eine gute Absicherung dar, da die Beiträge gering sind und diese wahlweise mit, der ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung
Wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung nicht geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird und wenn die Pfändung nach den Umständen des Falles, insb. nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, der Billigkeit entspricht. Nur wenn positiv feststeht, dass diese besonderen Voraussetzungen für die Pfändung der Sterbegeldversicherung vorliegen, darf diese zugelassen werden. Das Beschwerdegericht hat nicht festgestellt, dass eine Vollstreckung hatte.
Die später beschlossene Fassung des Gesetzes geht auf einen Vorschlag des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zurück. Damit sollte festgelegt werden, dass die Versicherungsansprüche nur dann der Pfändung entzogen seien, wenn die Zweckbestimmung, Deckung der beim Tod des Versicherungsnehmers anfallenden Ausgaben, insb. der Bestattungskosten, hinreichend gesichert sei. Gemischte Sterbegeldversicherung sollten auch dann nicht unter diese Vorschrift fallen, wenn der Erlebensfall unwahrscheinlich sei.
Gleichwohl werden gewisse nur mittelbar mit der eigentlichen Bestattung zusammenhängende Kosten, wie beispielsweise die Aufwendungen für Traueressen, Trauerkleidung, aufwendige Grabstätte, Grabmal etc., mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG anerkannt. Andererseits ist jedoch davon auszugehen, daß ein Versicherungsnehmer mit dem Abschluß einer Schleswiger Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen will für die Abdeckung sämtlicher Aufwendungen, die mit der Beerdigung zusammenhängen.
Der Vorteil einer Sterbegeldversicherung liegt darin, dass sich der Versicherte im Schadenfall nicht mehr um die Organisation der Hilfsleistungen kümmern muss, da dies von Malteser-Hilfsdienst, Johanniter etc. übernommen wird. Vorsicht: Längst nicht alle Assistance-Leistungen sind auch sinnvoll. Als problematisch ist die zeitliche Beschränkung der Assistance auf lediglich sechs Monate ab dem Unfalltag zu sehen. Außerdem lassen sich die Unfallversicherer diese mit mindestens 30 Prozent Prämienzuschlag recht teuer bezahlen.
Schleswiger Sterbegeldversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Sterbegeldversicherung
Während die Zahl der alleinstehenden Männer auch im hohen Alter unterhalb von 20 Prozent liegt, nimmt die Zahl der allein lebenden Frauen mit zunehmendem
Alter ebenfalls zu. Assistance-Leistungen sind insbesondere in Ergänzung des Leistungsumfangs von Sterbegeldversicherung inzwischen etabliert. Dabei handelt es
sich um allerdings um zeitlich begrenzte Hilfeleistungen wie Reinigen der Wohnung, Besorgen von Einkäufen, Versorgung mit Essen, Essen auf Rädern, Menüservice,
Einrichtung eines Notfalltelefons, 24-Stunden-Notrufmöglichkeit
Wer als 55-Jähriger eine Sterbegeldversicherung mit einer garantierten Ablaufleistung in Höhe von 10.000 EUR vereinbart, zahlt bis zum 85. Lebensjahr ungefähr
13.600 EUR bis 16.200 EUR an Beiträgen. Ein 65-Jähriger zahlt bei dieser Konstellation bereits zwischen 13.900 EUR und 16.800 EUR, ein 75-Jähriger zwischen
14.400 EUR und 15.600 EUR. In solchen Fällen kann man von einem Renditegrab sprechen - es sollten rentablere Anlagemöglichkeiten gewählt werden. Auch aus
diesen Verträgen sind grundsätzlich Leistungen an Hinterbliebene vorstellbar.
80 Prozent der befragten Senioren gaben in einer Umfrage der Bonner Unternehmensberatung Simon, Kucher & Partners Ende 2007 an, auch bei zunehmender
Hilfsbedürftigkeit weiterhin in der eigenen Wohnung leben zu wollen. Damit steigt der Bedarf an unterstützenden Haushaltsleistungen für solche Notfälle.
Genau hier setzt die Unfallversicherung für Senioren mit ihren zusätzlichen Assistance-Leistungen an. Wer nach einem Unfall vorübergehend auf fremde Hilfe
angewiesen ist, wird weder über Sterbegeldversicherung versorgt.
Allgemeines über die Sterbegeldversicherung
Die Annahme eines die Höhe der außergewöhnlichen Belastung mindernden Geldzugangs hängt -im Gegensatz zur Ansicht des FG- nicht entscheidend davon ab, ob
Geldbeträge einem Steuerpflichtigen unabhängig von den tatsächlich erwachsenen Aufwendungen zufließen. Die Leistungen einer Sterbegeldversicherung werden
zwar -wie die Vorinstanz zu Recht ausgeführt hat- auch dann erbracht, wenn die Kosten der Beerdigung von einem Dritten, beispielsweise aufgrund deliktischer
Ansprüche wegen eines von dem Dritten verschuldeten tödlichen Unfalls, übernommen werden.
Besonderen Auftrieb erhielt die Sterbegeldversicherung durch die Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung, die seit 1989 in mehreren
Stufen erfolgte. Außerdem gilt sie als wichtiger Bestandteil im Angebot der Seniorenversicherungen. Bei Senioren steht hier das Motiv einer würdigen
Beerdigung im Vordergrund, die durch diese Versicherung gewährleistet werden soll. Die der Schleswiger Sterbegeldversicherung , bei der der Lebensversicherer für eine bestimmte,
festgelegte Zeit das Risiko trägt, im Todesfall eine Leistung zu erbringen.
Das Todesfallkapital wird nur beim Tode, spätestens in Abhängigkeit vom gewählten Tarif bei Erreichen des 85. oder eines späteren Lebensjahres gezahlt. Es
handelt sich hierbei um eine reine Hinterbliebenenversorgung für den Fall des Todes des Ernährers. Die Beitragszahlung erfolgt bis zum Tod des Versicherten,
endet jedoch normalerweise mit Erreichen des 85. Lebensjahres. Auch eine abgekürzte Beitragszahlung bis beispielsweise zum 65. Lebensjahr kann vereinbart
werden.
Sterbegeldversicherung
Seit Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit privaten Krankenversicherungsunternehmen erlaubt, so dass eine Sterbegeldversicherung direkt von den Krankenkassen angeboten
werden können. Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten
Krankenversicherer bieten. Diese Rabattierung ergibt sich daraus, dass erhebliche Vertriebs- und Verwaltungskosten herausgerechnet wurden. Damit die
GKV ihre Beitragssätze senken können, sollen die Versicherten besondere Behandlungen vereinbaren.
Dementsprechend könnten als außergewöhnliche Belastung geltend gemachte Aufwendungen für die Bestattung eines nahen Angehörigen nur insoweit um die Leistungen
aus der Schleswiger Sterbegeldversicherung gekürzt werden, als diese anteilig auf die eigentlichen Bestattungskosten entfielen. Diese Grundsätze können indes nicht auf
den Streitfall übertragen werden. Der Versicherungsnehmer will dabei nicht nur Vorsorge für diejenigen Bestattungsaufwendungen treffen, die dem Grunde nach
auch als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden könnten.
Zutreffend hat es das FG auch abgelehnt, die von den Klägern geltend gemachten Schuldzinsen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dabei kann
dahingestellt bleiben, ob dies wie vom FG angenommen daraus folgt, daß es die Kläger unterließen, das aufgenommene Darlehen mit der bereits im Vorjahr
erhaltenen Versicherungsleistung zu tilgen. Denn jedenfalls waren die Darlehenszinsen, soweit sie überhaupt mit der Wiederbeschaffung des notwendigen und
angemessenen zusammenhingen.
Infos zum Thema Sterbegeldversicherung
Wenn daher in die endgültige Gesetzesfassung statt des im Entwurf der Bundesregierung vorgesehenen soweit ein wenn eingeflossen ist, ohne dass sich an der
Absicht des Gesetzgebers zur sozialen Absicherung des Schuldners etwas geändert hätte, lässt dies den Schluss zu, dass es sich insoweit um ein redaktionelles
Versehen handelt. Dieser Wertung steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber die er wegen der gestiegenen Todesfallkosten für erforderlich gehalten hat,
keine entsprechende Korrektur vorgenommen hat.
Im vorliegenden Fall ist die Versicherung auf das Leben der Schwester des Bf. abgeschlossen. Für den Fall ihres Todes wird an den Bf. ein Sterbegeld bezahlt.
Für den Fall, daß die Schwester über 65 Jahre alt wird, erhält sie ab 1. Oktober 1963 bis zu ihrem Tode eine jährliche Rente. Die Merkmale einer Versicherung
auf den Lebens- oder Todesfall sind gegeben. Die Bezeichnung der Versicherung als Altersrenten- und Schleswiger Sterbegeldversicherung
ist unerheblich.
Wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung nicht geführt hat oder voraussichtlich nicht
führen wird und wenn die Pfändung nach den Umständen des Falles, insb. nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, der Billigkeit
entspricht. Nur wenn positiv feststeht, dass diese besonderen Voraussetzungen für die Pfändung vorliegen, darf diese zugelassen werden. Das Beschwerdegericht
hat nicht festgestellt, dass eine Vollstreckung hatte.
Schleswiger Sterbegeldversicherung
Die Vereinigung beantragt in Vollmacht ihrer Mitglieder den Abschluß der einzelnen Sterbegeldversicherung durch Einreichung von Listen. Der gesamte Geschäftsverkehr
wird grundsätzlich zwischen der Vereinigung und der HM ausgeführt. In seiner Einspruchsentscheidung hatte das Finanzamt ausgeführt, daß die Klägerin
aufgrund des Agenturvertrags nicht damit betraut worden sei, für die HM Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Sie sei auch nicht als
Untervertreter eines Versicherungsvertreters tätig geworden.
Die Beschwerdeführerin hatte eine Sterbegeldversicherung auf den Todesfall sowie auf den 65. Geburtstag abgeschlossen. Die Sterbegeldversicherung wurde vom
Niedersächsischen Landesamt und Versorgung aufgrund von § 6 der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) in Verbindung mit gepfändet und zur Einziehung
an die Behörde überwiesen. Mit ihrem Begehren nach Vollstreckungsschutz hatte die Beschwerdeführerin keinen Erfolg. Das mit der sofortigen Beschwerde
angerufene Landgericht wies die Beschwerde zurück.
Durch die abgeschlossene Risikolebensversicherung hat die Bausparkasse einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme erworben, falls der versicherte
Kläger innerhalb eines bestimmten Zeitraums stirbt. Sie ist eine reine Sterbegeldversicherung, bei der die Versicherungsleistung nur fällig wird, wenn der
Todesfall innerhalb der vertraglich festgelegten Zeit eingetreten ist. Dieses Risiko ist nicht, wie es auch § 9 Abs.1 Satz 3 Nr.2 EStG voraussetzt,
tätigkeits- oder grundstücksbezogen.
Allgemeine Informationen über die Sterbegeldversicherung
Der § 172 Abs. 1 VVG betrifft nur Versicherungen, bei denen der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers ungewiss ist. Das sind reine Risikoversicherungen,
etwa die Todesfallversicherung mit fester Laufzeit, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die Unfallzusatzversicherung, die Dread-Disease-Versicherung
(Versicherungsfall ist eine schwere Erkrankung) und die Sterbegeldversicherung (Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 172 Rz. 6, wobei es offenbar
versehentlich gewiss heißt.
Weiter werden durch den § 166 Abs. 2 VVG geregelt, dass ein als bezugsberechtigt bezeichneter Dritter, wenn der Versicherungsnehmer nichts Abweichendes
bestimmt, das Recht auf die Leistung des Versicherers erst mit Eintritt des Versicherungsfalls erwirbt. § 166 Abs. 2 VVG geht insofern noch über § 331 BGB
hinaus, als er nicht nur für die eigene Sterbegeldversicherung des Versicherungsnehmers, sondern für jede Art der Sterbegeldversicherung gilt.
Bei einem widerruflichen Bezugsrecht hat der Begünstigte eine Hoffnung auf die wirkende Leistung.
Die vom Versicherungsprinzip abweichende Ausgestaltung der sozialversicherungsrechtlichen Hinterbliebenenrente beruht auf familien- und sozialpolitischen
Erwägungen des Gesetzgebers. Ein hierdurch bedingtes Auswechseln bedarfsorientiert ausgestalteter alternativer Tatbestandsvoraussetzungen für die
große Witwenrente nötigt auch in steuerrechtlicher Hinsicht nicht zur Annahme einer Aufeinanderfolge verschiedener Renten, deren jeweils unterschiedliches
Kapital mit jeweils unterschiedlichem Rentenbeginn ausgezahlt würde.