Universa Sterbegeldversicherung
Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Art Todefallversicherung, welche als kapitalbildende Klein Lebensversicherung abgeschlossen wird. Im Vordergrund einer Sterbegeldversicherung steht, den Hinterbliebenen eine würdevolle Beerdigung des Verstorbenen zu gewährleisten.
Der Versicherungvertrag einer Sterbegeldversicherung wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht in der Regel eine Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile nur im Todesfall vor.
Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Erreeichen des 85. Lebensjahr ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher, beispielsweise mit 65, beendet. Die Versicherungssummen zur Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und können zwischen 2.500 EUR, in Einzelfällen bis zu 30.000 EUR vereinbart werden.
Besonders für ältere Menschen stellt die Sterbegeldversicherung eine gute Absicherung dar, da die Beiträge gering sind und diese wahlweise mit, der ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung
Die Krankenkassen haben mit unterschiedlichen privaten Krankenversicherern entsprechende Rahmenvereinbarungen getroffen, die oftmals keine Altersbegrenzungen und auch den Verzicht der Kündigung durch den Versicherer beinhalten können. Eine genaue Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und der Leistungsinhalte vor Vertragsabschluss einer Sterbegeldversicherung ist unbedingt zu empfehlen. Auch die Rabattierung innerhalb dieser Tarife ist höchst unterschiedlich und dürfte von ca. mindestens 3 Prozent über in der Regel 8 Prozent bis zu in der Spitze ca. 20 Prozent reichen.
Diese freie Nutzungsmöglichkeit rechtfertigt es, die Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers nicht wie im Falle der Todesfallversicherung zu beschränken Unerheblich im Zusammenhang mit der Gleichheitsprüfung ist es, dass bei einer kombinierten Versicherung der Versicherungsnehmer vor dem vereinbarten Erlebenszeitpunkt sterben kann. Sie wirkt dann faktisch zwar wie eine reine Sterbegeldversicherung. Hierauf muss der Gesetzgeber aber im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG keine Rücksicht nehmen.
Als Falle für Senioren wird oftmals die Universa Sterbegeldversicherung bezeichnet, die bei Senioren sehr beliebt sind, aber nur selten notwendig sind und teilweise sehr unrentabel sein können. Die Vorsorge ist oftmals sehr teuer. Gerade bei einem bereits höheren Eintrittsalter übersteigen die Beitragszahlungen über die Laufzeit die garantierten Leistungen u.U. deutlich. Rein rechnerisch wird sich eine Sterbegeldversicherung nur dann rentieren, wenn der Versicherte kurz nach Ablauf der Wartefrist von bis zu vier Jahren verstirbt und nicht zu viel eingezahlt hat.
Wer als 55-Jähriger eine Sterbegeldversicherung mit einer garantierten Ablaufleistung in Höhe von 10.000 EUR vereinbart, zahlt bis zum 85. Lebensjahr ungefähr 13.600 EUR bis 16.200 EUR an Beiträgen. Ein 65-Jähriger zahlt bei dieser Konstellation bereits zwischen 13.900 EUR und 16.800 EUR, ein 75-Jähriger zwischen 14.400 EUR und 15.600 EUR. In solchen Fällen kann man von einem Renditegrab sprechen - es sollten rentablere Anlagemöglichkeiten gewählt werden. Auch aus diesen Verträgen sind grundsätzlich Leistungen an Hinterbliebene vorstellbar.
Universa Sterbegeldversicherung
Die Universa Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Sterbegeldversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Sterbegeldversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Universa spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Universa Sterbegeldversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Universa Sterbegeldversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Sterbegeldversicherung
Zudem haftet bei einem Verschulden des Vertreters auch der vertretene Sterbegeldversicherung, was eine weit größere Sicherheit darstellt als das häufig geringe Vermögen
eines Vermittlerbetriebs. Für die Zielgruppe der Golden Ager gelten grundsätzlich keine besonderen Kriterien für die Auswahl des Vertriebswegs. Allerdings
werden besonders Personen mit höherem Bildungsgrad Erwartungen an die Kompetenz und die Marktkenntnis des Vermittlers richten, die eher von Maklern als von
Vertretern zu erfüllen sind.
Weiter spielt auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Vermittlers der Sterbegeldversicherung eine große Rolle, da viele Personen mit zunehmendem Alter die Vorteilhaftigkeit von
Versicherungskonzepten nur noch schwer selbst beurteilen können. Insofern sind generell Vermittler im Vorteil, die über längere Zeit stabil an einem Ort
tätig und entsprechend bekannt sind. Ältere Menschen bevorzugen tendenziell eine andere Ansprache als jüngere. So ist im Umgang mit älteren Personen mehr
Geduld und Fingerspitzengefühl gefordert.
Grundsätzlicher Vorzug des Versicherungsmaklers ist seine Verpflichtung, bedarfsgerechte Produkte aus einer hinreichenden Auswahl von Versicherern und
Sterbegeldversicherung Verträgen auszusuchen und eine laufende Marktbeobachtung und Betreuung der Kunden zu gewährleisten. Ein grundsätzlicher Vorzug des Versicherungsvertreters
ist, dass er zumeist wegen seines höheren Vermittlungsvolumens bei einem oder einzelnen VU eine bessere Kenntnis der Produkte dieses oder dieser Unternehmen
mitbringt.
Allgemeines über die Sterbegeldversicherung
Gleichwohl werden gewisse nur mittelbar mit der eigentlichen Bestattung zusammenhängende Kosten, wie beispielsweise die Aufwendungen für Traueressen,
Trauerkleidung, aufwendige Grabstätte, Grabmal etc., mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG anerkannt. Andererseits
ist jedoch davon auszugehen, daß ein Versicherungsnehmer mit dem Abschluß einer Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen will für die Abdeckung sämtlicher
Aufwendungen, die mit der Beerdigung zusammenhängen.
Dementsprechend sollen die Leistungen aus einer Universa Sterbegeldversicherung nicht nur dazu dienen, die eigentlichen Bestattungskosten (im engeren Sinne) zu
begleichen, sondern sämtliche Kosten, die bei der Beerdigung anfallen. Bei Anwendung dieser Grundsätze auf den Streitfall sind die vom Kläger als
außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Aufwendungen für die Beerdigung im engeren Sinne nur insoweit um die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung zu kürzen,
als diese anteilig auf die eigentlichen Bestattungskosten entfallen.
Die als Sterbegeld bezeichneten Versicherungsleistungen waren nach ihrem Tod an den Kläger als Bezugsberechtigten auszubezahlen. In seinem Antrag auf
Lohnsteuer Jahresausgleich 1983 begehrte der Kläger, die durch Beihilfeleistungen nicht erstatteten Begräbniskosten in Höhe von 4 625 Eur als außergewöhnliche
Belastung gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen. Der Beklagte und Revisionskläger versagte den Abzug mit der
Begründung, der Kläger sei durch die Aufwendungen für das Begräbnis seiner Frau nicht belastet.
Sterbegeldversicherung
Die Zahlungen des Versicherers, die den Klägern im Zusammenhang mit dem Brandereignis zugeflossen sind, sind auch in vollem Umfang auf die Aufwendungen der
Kläger anzurechnen. Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1990 entschieden, daß Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung nicht ausschließlich auf die
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Bestattung eines nahen Angehörigen anzurechnen sind, da der Versicherungsnehmer mit dem Abschluß einer Sterbegeldversicherung
Vorsorge für die Abdeckung sämtlicher Aufwendungen.
Für fast jede Therapie oder künftige Leistungslücke wird es ein Angebot geben. Das Angebot von Zusatzversicherungen reicht von Kombi-Paketen über klar
definierte Zahnzusatzpolicen oder Krankenhaus-Zusatzversicherungen bis hin zu einer Universa Sterbegeldversicherung , Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von
Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der Basis des Hufeland-Verzeichnisses. Auch die Möglichkeit des Abschlusses von
Krankentagegeldversicherungen und sog. reiner Ergänzungsversicherunge.
Ein Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers bzw. des Begünstigten besteht außerdem unabhängig von den durch die Bestattung veranlaßten Kosten in Höhe
der Versicherungssumme. Demgegenüber stellt die Hausratversicherung, deren Abschluß der vermögensmäßigen Absicherung einer Wiederbeschaffung zerstörter
Gegenstände dient, eine reine Schadenversicherung dar. Ein Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers besteht nur insoweit, als versicherte Gegenstände
durch ein außergewöhnliches Ereignis Schaden genommen haben.
Infos zum Thema Sterbegeldversicherung
Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des LG Braunschweig insoweit aufgehoben, als die angeblichen Ansprüche des
Schuldners gegen die Drittschuldnerin aus der Sterbegeldversicherung gepfändet worden sind, die sich auf der Grundlage einer den Betrag von 3.579 EUR nicht
übersteigenden Versicherungssumme ergeben. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten
Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Im vorliegenden Fall ist die Versicherung auf das Leben der Schwester des Bf. abgeschlossen. Für den Fall ihres Todes wird an den Bf. ein Sterbegeld bezahlt.
Für den Fall, daß die Schwester über 65 Jahre alt wird, erhält sie ab 1. Oktober 1963 bis zu ihrem Tode eine jährliche Rente. Die Merkmale einer Versicherung
auf den Lebens- oder Todesfall sind gegeben. Die Bezeichnung der Versicherung als Altersrenten- und Universa Sterbegeldversicherung
ist unerheblich.
Die geänderte Fassung sollte dementsprechend nur deutlich machen, dass von der Pfändbarkeit ausschließlich auf den Todesfall abgeschlossene
Sterbegeldversicherung ausgenommen sind. Dafür, dass mit der geänderten Formulierung eine sonstige Beschränkung der Schutzvorschrift erstrebt wurde, ist nicht
ersichtlich. Gesetzgeberisches Ziel war somit trotz der geänderten Fassung des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO, die durch die Lebensversicherung abgesicherten
Todesfallkosten in der für erforderlich gehaltenen Höhe von damals auszunehmen.
Universa Sterbegeldversicherung
Diese gesetzgeberische Erwägung trägt die unterschiedliche Behandlung. Eine reine Sterbegeldversicherung entlastet jene Personen, von denen die Kosten der
Bestattung eines Schuldners zu tragen sind. Der Schuldner kann diese Zweckbestimmung nicht vereiteln. Er selbst profitiert nicht von der
Versicherungssumme. Dies ist bei einer kombinierten Versicherung anders. Die durch sie versicherte Summe wird in der Regel dem Schuldner selbst ausgezahlt.
Dieser kann sie auch anders verwenden als für seine Bestattung.
Nach dem vorgelegten Gruppenversicherungsvertrag zwischen der HM und der Vereinigung versichert die HM das Leben der Mitglieder des Kreisverbandes und deren
Ehegatten. Versicherungsnehmer für die Sterbegeldversicherung, die auf dessen Leben und das des Ehegatten abgeschlossen sind, ist das einzelne Mitglied der Vereinigung.
Voraussetzung für die Durchführung ist jedoch eine Mindestbeteiligung. Der Gruppenversicherungsvertrag umfaßt weiter für den
Fall des Ablebens eines Versicherten.
Die Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung im Todesfall stellt keine Einnahme im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG dar. Manche Kapitalversicherungen mit lebenslangem
Todesfallschutz bieten jedoch die Möglichkeit, zu Lebzeiten der versicherten Person eine Versicherungsleistung abzurufen, so dass die Versicherung beendet
wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt. Eine abgerufene Leistung ist nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern.
Allgemeine Informationen über die Sterbegeldversicherung
Der § 166 Abs. 1 VVG bestimmt, dass bei einer Sterbegeldversicherung im Zweifel anzunehmen ist, dass dem Versicherungsnehmer die Befugnis vorbehalten ist, ohne
Zustimmung des Versicherers einen Dritten als Bezugsberechtigten zu bezeichnen sowie an die Stelle eines so bezeichneten einen anderen zu setzen. Die
Befugnis des Versicherungsnehmers, an die Stelle des bezugsberechtigten Dritten einen anderen zu setzen, gilt im Zweifel auch dann als vorbehalten, wenn die
Bezeichnung des Dritten im Vertrag erfolgt.
Weiter werden durch den § 166 Abs. 2 VVG geregelt, dass ein als bezugsberechtigt bezeichneter Dritter, wenn der Versicherungsnehmer nichts Abweichendes
bestimmt, das Recht auf die Leistung des Versicherers erst mit Eintritt des Versicherungsfalls erwirbt. § 166 Abs. 2 VVG geht insofern noch über § 331 BGB
hinaus, als er nicht nur für die eigene Sterbegeldversicherung des Versicherungsnehmers, sondern für jede Art der Sterbegeldversicherung gilt.
Bei einem widerruflichen Bezugsrecht hat der Begünstigte eine Hoffnung auf die wirkende Leistung.
Das Verhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern ist wie jede vertragliche Beziehung von dem Grundsatz privatautonomer
Interessenverfolgung gekennzeichnet. Ein gemischter Lebensversicherungsvertrag – um den es sich vorliegend handelt – dient einerseits dem Schutz vor dem
Risiko frühen Ablebens und damit der Sicherung des Unterhalts von Hinterbliebenen (Sterbegeldversicherung). Hinzu ist in der jüngeren Zeit, nicht zuletzt
angesichts der Entwicklungen in der gesetzlichen Alterssicherung.