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Victoria Sterbegeldversicherung

Victoria Sterbegeldversicherung

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Sterbegeldversicherung

Victoria Sterbegeldversicherung

Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Art Todefallversicherung, welche als kapitalbildende Klein Lebensversicherung abgeschlossen wird. Im Vordergrund einer Sterbegeldversicherung steht, den Hinterbliebenen eine würdevolle Beerdigung des Verstorbenen zu gewährleisten.

Der Versicherungvertrag einer Sterbegeldversicherung wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht in der Regel eine Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile nur im Todesfall vor.

Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Erreeichen des 85. Lebensjahr ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher, beispielsweise mit 65, beendet. Die Versicherungssummen zur Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und können zwischen 2.500 EUR, in Einzelfällen bis zu 30.000 EUR vereinbart werden. Besonders für ältere Menschen stellt die Sterbegeldversicherung eine gute Absicherung dar, da die Beiträge gering sind und diese wahlweise mit, der ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird.

Allgemeine Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung

Da jeder Versicherungsvertrag satzungsgemäß an den erwirtschafteten Erträgen beteiligt ist, erhöhen entstandene Überschussanteile die Versicherungsleistung. Bei der Sterbegeldversicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer Sterbegeldversicherung, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls abzusichern.

Weiter werden durch den § 166 Abs. 2 VVG geregelt, dass ein als bezugsberechtigt bezeichneter Dritter, wenn der Versicherungsnehmer nichts Abweichendes bestimmt, das Recht auf die Leistung des Versicherers erst mit Eintritt des Versicherungsfalls erwirbt. § 166 Abs. 2 VVG geht insofern noch über § 331 BGB hinaus, als er nicht nur für die eigene Sterbegeldversicherung des Versicherungsnehmers, sondern für jede Art der Sterbegeldversicherung gilt. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht hat der Begünstigte eine Hoffnung auf die wirkende Leistung.

Der Senat hat dem Schuldner auf dessen Antrag vom 23.4.2007 mit Beschluss vom 4.7.2007 für die Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt. Mit seiner am 11.7.2007 unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags eingelegten und am 9.8.2007 ebenfalls unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags begründeten Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner der Victoria Sterbegeldversicherung seinen Antrag auf Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und Abweisung des Antrags auf dessen Erlass weiter.

Diese Auffassung beruht entscheidend auf der Überlegung, daß die Auszahlung einer auf den Todesfall abgeschlossenen Sterbegeldversicherung in einem inneren Zusammenhang mit den Beerdigungskosten steht. Beide Ereignisse werden durch den Tod des Versicherungsnehmers der Sterbegeldversicherung ausgelöst, die Sterbegeldversicherung wurde -worauf schon die Bezeichnung Sterbegeld hinweist- gerade auch im Hinblick darauf abgeschlossen, eine Begleichung der Beerdigungskosten sicherzustellen.

Victoria Sterbegeldversicherung

Die Victoria Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Sterbegeldversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Sterbegeldversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Victoria spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Victoria Sterbegeldversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

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Nützliche Tipps zum Thema Sterbegeldversicherung

Victoria Sterbegeldversicherung - Guter Rundumschutz zum günstigsten Beitrag Versicherungen werden in Deutschland zu rund 4 Prozent direkt und zu 96 Prozent über Versicherungsvermittler vertrieben. Die Direktversicherung findet vor allem bei standardisierten, relativ markteinheitlich gestalteten und preissensiblen Massenprodukten wie der Kfz-Versicherung Zuspruch. Insbesondere beratungsintensivere Produkte hingegen werden praktisch nur über zumeist selbstständige Versicherungsvermittler vermittelt. Als selbstständige stehen zum einen Versicherungsmakler für die Sterbegeldversicherung zur Verfügung. Der Vorteil einer Sterbegeldversicherung liegt darin, dass sich der Versicherte im Schadenfall nicht mehr um die Organisation der Hilfsleistungen kümmern muss, da dies von Malteser-Hilfsdienst, Johanniter etc. übernommen wird. Vorsicht: Längst nicht alle Assistance-Leistungen sind auch sinnvoll. Als problematisch ist die zeitliche Beschränkung der Assistance auf lediglich sechs Monate ab dem Unfalltag zu sehen. Außerdem lassen sich die Unfallversicherer diese mit mindestens 30 Prozent Prämienzuschlag recht teuer bezahlen. Familienernährer, Ehepartner, Hausbauer, Baukreditaufnehmer - sie alle haben Grund zum Abschluss von Risikolebensversicherungen, um so im Todesfall der versicherten Person die hinterbliebene Familie oder die finanzielle Belastung abgesichert zu haben. Die Verträge werden allerdings nur für befristet Zeiträume bis maximal zum 65. Lebensjahr vereinbart und nicht darüber hinaus. Es können regelrechte Hinterbliebenenrenten Zusatzversicherungen oder Mindestrentengarantiezeiten vereinbart werden.

Allgemeines über die Sterbegeldversicherung

Victoria Sterbegeldversicherung - Gute Anbieter mit günstigen Preisen finden Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglos durchgeführtem Einspruchsverfahren erhobenen Klage mit der Begründung statt, Leistungen aus Sterbegeldversicherung brauche sich ein Steuerpflichtiger nicht als Ersatz auf die ihm entstandenen Begräbniskosten anrechnen zu lassen. Solche Leistungen seien -im Gegensatz zu echten Sterbegeldversicherung ihrer Höhe nach von den tatsächlich entstandenen Aufwendungen unabhängig. Zudem seien sie auch zur Abdeckung solcher im Zusammenhang mit einer Beerdigung entstehenden Kosten bestimmt. Dies ändert nach Ansicht des erkennenden Senats jedoch nichts daran, daß die Leistungen aus einer Victoria Sterbegeldversicherung mit den gemäß § 33 EStG zu berücksichtigenden Beerdigungsaufwendungen wirtschaftlich zusammenhängen. Der erkennende Senat ist allerdings der Ansicht, daß die Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung nicht ausschließlich auf diejenigen Aufwendungen anzurechnen sind, die als eigentliche Bestattungskosten gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Soweit die Versicherungsleistungen der Begleichung von gemäß § 33 EStG nicht berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten (im weiteren Sinne) dienen, greift die Vorteilsanrechnung nicht ein. Die Vorentscheidung ist aufzuheben, da sie auf einer abweichenden Rechtsauffassung beruht. Da die Sache nicht spruchreif ist, ist sie an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen. Dieses wird nunmehr festzustellen haben, in welcher Höhe dem Kläger durch die Beerdigung seiner Ehefrau weitere, nicht als außergewöhnliche Belastung entstanden sind.

Sterbegeldversicherung

Victoria Sterbegeldversicherung - Die besten und billgsten Anbieter im Überblick Für den Abschluss einer konkreten Vertragsform im Rahmen der Sterbegeldversicherung ist die individuelle Bedarfssituation ausschlaggebend. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung stehen; dabei sollten die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen unter Berücksichtigung von alternativen Kapitalanlageformen Vorrang haben. Dies gilt sowohl für Absicherungsmaßnahmen im Bereich der Altersversorgung als auch für den Todesfallschutz sowie für die Deckung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisikos. Sind danach die Zahlungen der Victoria Sterbegeldversicherung in Höhe von 71 365 DM auf die Aufwendungen der Kläger zur Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung voll anzurechnen, ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das FG davon ausgeht, daß der durch das Brandereignis berührte existentiell wichtige Bereich das Bedürfnis der Kläger nach Wohnung und Bekleidung durch die Leistung des Hausratversicherers ausreichend abgedeckt war. Es kann daher offenbleiben, ob die vom FA Obergrenzen für die einzelnen waren. Da jeder Versicherungsvertrag satzungsgemäß an den erwirtschafteten Erträgen beteiligt ist, erhöhen entstandene Überschussanteile die Versicherungsleistung. Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer Sterbegeldversicherung, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls abzusichern.

Infos zum Thema Sterbegeldversicherung

Victoria Sterbegeldversicherung - Preise hier anonym und kostenlos online vergleichen Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des LG Braunschweig insoweit aufgehoben, als die angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin aus der Sterbegeldversicherung gepfändet worden sind, die sich auf der Grundlage einer den Betrag von 3.579 EUR nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Die Ansprüche des Schuldners aus der Victoria Sterbegeldversicherung sind daher gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO nur in dem Umfang pfändbar, in dem sie über die Ansprüche hinausgehen, die sich auf der Grundlage einer den Betrag von 3.579 EUR nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben. Eine darüber hinausgehende Pfändung ist nach den bisher getroffenen Feststellungen auch nicht gem. § 850b Abs. 2 ZPO gerechtfertigt. Nach dieser Vorschrift können die gem. § 850b Abs. 1 ZPO grundsätzlich unpfändbaren Bezüge geltenden Vorschriften gepfändet werden. Wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung nicht geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird und wenn die Pfändung nach den Umständen des Falles, insb. nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, der Billigkeit entspricht. Nur wenn positiv feststeht, dass diese besonderen Voraussetzungen für die Pfändung vorliegen, darf diese zugelassen werden. Das Beschwerdegericht hat nicht festgestellt, dass eine Vollstreckung hatte.

Victoria Sterbegeldversicherung

Victoria Sterbegeldversicherung - Unabhängiger Tarifvergleich der besten Anbieter Die Sterbegeldversicherung trägt damit im wesentlichen nicht das typische Todesfallrisiko. Eine solche Versicherung ist einem Sparvorgang angenäherter als einer Lebensversicherung. Denn das Risiko des Versicherers im Todesfall des Versicherten besteht lediglich -dies wird auch aus den Ausführungen der Klägerin deutlich- in der Abdeckung der Provisionen und Verwaltungskosten. Es ist gegenüber dem für eine Sterbegeldversicherung typischen Risiko unbedeutend. Diese freie Nutzungsmöglichkeit rechtfertigt es, die Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers nicht wie im Falle der «Todesfallversicherung» zu beschränken Unerheblich im Zusammenhang mit der Gleichheitsprüfung ist es, dass bei einer kombinierten Versicherung der Versicherungsnehmer vor dem vereinbarten Erlebenszeitpunkt sterben kann. Sie wirkt dann faktisch zwar wie eine reine Sterbegeldversicherung. Hierauf muss der Gesetzgeber aber im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG keine Rücksicht nehmen. Gemäß § 3 des Agenturvertrags ist die Klägerin verpflichtet, die Interessen der Vereinigung nach besten Kräften zu fördern und in jeder Hinsicht wahrzunehmen. Weiter heißt es: Außer der Vermittlung neuer Versicherungen besteht die Aufgabe der Klägerin auch darin, sich die Betreuung und Erhaltung des Versicherungsbestandes angelegen sein zu lassen und den Beitrags- und Spendeneinzug zu besorgen, soweit ihr dieser von der Vereinigung übertragen worden ist.

Allgemeine Informationen über die Sterbegeldversicherung

Victoria Sterbegeldversicherung - Anbieter und Tarife im Überblick Der § 172 Abs. 1 VVG betrifft nur Versicherungen, bei denen der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers ungewiss ist. Das sind reine Risikoversicherungen, etwa die Todesfallversicherung mit fester Laufzeit, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die Unfallzusatzversicherung, die Dread-Disease-Versicherung (Versicherungsfall ist eine schwere Erkrankung) und die Sterbegeldversicherung (Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 172 Rz. 6, wobei es offenbar versehentlich gewiss heißt. Bei der gemischten, kapitalbildenden Lebensversicherung (Kapitalversicherung, Rentenversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung) ist der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde nach gewiss. Entweder ist die Sterbegeldversicherung zu zahlen oder die Ablaufleistung oder Rente. Zweifel an der Gewissheit bestehen allenfalls dann, wenn die für den Todesfall vereinbarte Leistung höher ist als die für den Erlebensfall. Der Bund der Versicherten und die Klägerin meinen,das gelte nur für die Risikoversicherungen. Im September 1996 übertrugen die Erben nach B durch notariell beurkundeten Vertrag ihre Geschäftsanteile mit Wirkung vom 1. Juli 1996 auf A; ferner erhielt A von ihnen mit Wirkung zum 14. November 1995 Anteile an zwei Personengesellschaften. A verpflichtete sich seinerseits, als Gegenleistung insgesamt 875 000 EUR an die Erben zu zahlen. Damit sollte zugleich der Verzicht eines Miterben auf eine zu seinen Gunsten bestehende Sterbegeldversicherung abgegolten sein.


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