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Tierhalterhaftpflicht

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Tipps und Infos zum Thema Tierhalterhaftpflicht

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Tierhalterhaftpflicht

Welche Risiken sind im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht abgesichert

Im Rahmen der für das jeweilige Tier bzw. die jeweiligen Tiere abgeschlossenen Tierhalterhaftpflicht ist – auf der Grundlage der AHB und der Besonderen Bedingungen – versichert:
Kleiner grüner Haken die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter sowie
Kleiner grüner Haken die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Versicherungsschutz besteht also insbesondere auch für die Haftung der Betroffenen aus § 833 BGB und § 834 BGB.
Regelmäßig sind auch Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt mitversichert.
Hinweis
In der Pferdehaftpflichtversicherung kann auch die Haftpflicht des berechtigten Reiters, die Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Ansprüchen von berechtigten Reitern sowie die Haftpflicht aus privaten Fahrten mit Fuhrwerken einschließlich der gelegentlichen Beförderung von Gästen eingeschlossen werden.
Für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr ist abweichend von Ziffer 7.9 AHB die gesetzliche Haftpflicht von im Ausland vorkommenden Schadenereignissen eingeschlossen. Die Leistungen der Tierhalterhaftpflicht erfolgt in EUR. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EUR-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Die gewerbliche oder betriebliche Verwendung der Tiere ist nur in Verbindung mit dem Betriebsrisiko versicherbar.
Tipp
Wenn der Versicherungsnehmer Interesse daran hat, den Versicherungsschutz im Rahmen der Pferdehalterhaftpflichtversicherung auf Fremdreiter bzw. Gastreiter oder auch auf Reitbeteiligungen auszudehnen, sollte er sich eine entsprechende Deckungsbestätigung bei seinem Versicherer einholen.
Ausgeschlossen bleiben gemäß Ziffer 7.18 AHB Sachschäden durch Tierkrankheiten.

Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung besteht für das Haftpflichtrisiko im Zusammenhang mit Tieren nur eingeschränkter Versicherungsschutz, nämlich für die gesetzliche Haftpflicht
Kleiner grüner Haken als Reiter bei Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken; Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder Tiereigentümer sind hierbei ausdrücklich nicht versichert. Für Schäden, die das Pferd selbst erleidet, ergibt sich dies bereits aus dem Ausschluss in Ziffer 7.6 AHB für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen. Ist der Reiter zugleich (nicht gewerbsmäßiger) Tierhüter gemäß § 834 BGB und als solcher in der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Halters mitversichert, kommt insoweit eine Doppelversicherung in Betracht (OLG Nürnberg, VersR 97, S. 180). Daher sehen die Bedingungswerke einiger Versicherer folgende Regelung vor:
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Zeigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall zur Regulierung zu diesem Vertrag an, so erfolgt eine Vorleistung im Rahmen der getroffenen Vereinbarung.,
Kleiner grüner Haken als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Hinweis
Ein Haftpflichtschaden wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht des Versicherungsnehmers über ein Kind (§ 832 BGB) ist trotz des vorgenannten Ausschlusses für Pferde oder Hunde auch dann versichert, wenn der Aufsichtspflichtige zugleich Halter des den Schaden verursachenden Tieres ist und er deshalb in dieser Eigenschaft nicht durch die Tierhalterhaftpflicht versichert wäre (OLG Hamm, VersR 1999, S. 774 f.).
Eingeschlossen in der Privathaftpflichtversicherung ist demnach die Haftung für Schäden durch z. B. Katzen, Vögel, Kaninchen und Meerschweinchen. Da die Privathaftpflichtversicherung insbesondere die Tiere nicht erfasst, die erfahrungsgemäß am häufigsten Drittschäden verursachen (vor allem Hunde und Pferde), sollten die Tierbesitzer daneben oder in Verbindung mit der Privathaftpflichtversicherung zusätzlich eine Tierhalterhaftpflicht abschließen. Für exotische Haustiere, z. B. Schlangen, Affen, Leguane oder Raubkatzen, kann Versicherungsschutz auf der Grundlage einer Einzelvereinbarung sichergestellt werden.

Risikoerhöhungen und Risikoerweiterungen

In der Tierhalterhaftpflicht erstreckt sich der Versicherungsschutz gemäß Ziffer 3.1 AHB automatisch auf Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos.
Bei einer Risikoerweiterung nimmt die Menge der Risikoeinheiten, rein quantitativ, zu. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Versicherungsnehmer sich einen weiteren Hund zulegt.
Unter Risikoerhöhung versteht man hingegen die qualitative Vergrößerung der Gefahr. Schafft sich der Versicherungsnehmer z. B. anstelle eines Pudels eine Dogge an, ist dies eine mitversicherte Gefahrerhöhung.
Vorsorgeversicherung
Die Vorsorgedeckung der Tierhalterhaftpflicht beginnt gemäß Ziffer 4 AHB sofort mit dem Eintritt des neuen Risikos, ohne dass es einer besonderen Anzeige bedarf. Eine Anzeigepflicht besteht erst nach entsprechender Aufforderung durch den Haftpflichtversicherer, die auch durch einen der Prämienrechnung beigefügten Hinweis erfolgen kann. Die Anzeige muss innerhalb eines Monats nach Empfang dieser Aufforderung erfolgen, anderenfalls entfällt der Vorsorgeschutz rückwirkend. Gleiches gilt, wenn innerhalb dieser Frist keine Einigung über die Prämie zustande kommt.
Den Versicherer trifft allerdings ein Kontrahierungszwang im Rahmen seines Geschäftsplanes und zu dem im Tarif festgelegten Prämiensatz. Außertarifliche Wagnisse (z. B. Kampfhunde) müssen nicht angenommen werden.
Unterhält der Versicherungsnehmer bei zwei verschiedenen Gesellschaften Haftpflichtpolicen (z. B. beim Versicherer A eine Privat- und beim Versicherer B eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung), kann er wählen, wem er das neue Risiko antragen möchte.
Versicherungssumme
Der Höhe nach wird der Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflicht durch die im Versicherungsschein dokumentierte Versicherungssumme begrenzt. Da die Haftung des Tierhalters und -hüters grundsätzlich der Höhe nach unbegrenzt ist, ist die Vereinbarung einer ausreichenden Deckungssumme wichtig.
In der Regel betragen die von den Versicherern angebotenen Deckungssummen 1, 3, 5 oder 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme sollte nicht unter 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden liegen. Werden Mietsachschäden eingeschlossen, liegt die hierfür maßgebliche Deckungssumme z. B. bei 25.000 EUR.

Tierhalterhaftpflicht

Was genau ist eine Tierhalterhaftpflicht?

Tierhalter sind der Gefahr ausgesetzt, dass sie für Schäden, die Dritten durch ein Tier zugefügt werden, mit ihrem Privatvermögen eintreten müssen. Der im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung gebotene Versicherungsschutz reicht insbesondere für denjenigen nicht aus, der Hunde oder Pferde hält.

Hier besteht Bedarf für eine zusätzliche Tierhalterhaftpflicht. In einigen Bundesländern sind Hundebesitzer zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht gesetzlich verpflichtet, zum Teil beschränkt auf bestimmte gefährliche Hunderassen.

Durch Tiere verursachte Mietsachschäden

Nicht selten kommt es vor, dass ein Vermieter von dem ausziehenden Mieter Ersatz für die durch dessen Hund in der Wohnung verursachten Schäden verlangt.

Selbst wenn der Mieter sowohl eine Privathaftpflicht- als auch eine Tierhalterhaftpflicht besitzt, kann es dann Probleme bei der Schadenregulierung geben. Denn die Privathaftpflichtversicherung deckt zwar Mietsachschäden, nicht aber durch Hunde verursachte Schäden, und die Tierhalterhaftpflicht hat zwar grundsätzlich für Schäden durch Hunde einzutreten, nicht aber (wegen des Ausschlusses in Ziffer 7.6 AHB) dann, wenn es sich um Schäden an gemieteten Sachen handelt.

Nach einer – unverbindlichen – Empfehlung des Versichererverbandes GDV sollen von Hunden verursachte Mietsachschäden reguliert werden, wenn auch eine Privathaftpflichtversicherung besteht, die mit einer Mietsachschadendeckung ausgestattet ist. Sind verschiedene Versicherungsgesellschaften betroffen, soll jeder Versicherer 50% der Aufwendungen tragen.

Tipp
Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Tierhalterhaftpflicht von Mietern um den Fall der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – ergänzen zu lassen.

In der Tierhalterhaftpflicht kann Bedarf bestehen, Mietsachschäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden sowie Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern einzuschließen.

Selbst wenn der Versicherer Mietsachschäden einschließt, werden in der entsprechenden Klausel insoweit Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspruchung ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann z. B. bei von Hunden verursachten Kratzern im Parkett zum Zuge kommen.

Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht trifft eine hiervon abweichende Regelung. Sie bietet weltweiten Versicherungsschutz z.B. für Studienaufenthalte, für Urlaubsreisen oder auch für die Anmietung von Ferienhäusern oder -wohnungen im Ausland. Die Auslandsdeckung ist allerdings zeitlich begrenzt, nämlich auf einen vorübergehenden Aufenthalt von z.B. einem Jahr. Für den Fall eines längeren Aufenthalts ist eine besondere Vereinbarung zu treffen. Oftmals bietet die Tierhalterhaftpflicht den Einschluss von Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahren an.

Nicht versichert ist die Tierhalterhaftpflicht des Eigentümers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Kraftfahrzeuge sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Neben Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Krafträdern, Motorrollern oder Mopeds zählen hierzu z.B. auch Gabelstapler. Einige Versicherer schließen folgende Kfz-Risiken in die Tierhalterhaftpflicht ein.

Neben den standardmäßigen Deckungserweiterungen wurden auf dem Markt Zusatzklauseln entwickelt, die geeignet sind, den Versicherungsschutz in der Tierhalterhaftpflicht bedarfsgerecht auszubauen. Gemäß Ziff. 2.2 AHB sind Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen nur bei besonderer Vereinbarung gedeckt. Entsprechendes gilt gemäß Ziff. 7.6 AHB für Schäden an fremden Sachen, die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.

Im Haushalt des VN lebende Kinder mit geistiger Behinderung können ohne Altersbegrenzung eingeschlossen werden. Sie sind im Versicherungsschein namentlich zu benennen. Wenn die Tierhalterhaftpflicht bezüglich der volljährigen Kinder darauf abstellt, dass sie sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden, soll damit letztlich sichergestellt werden, dass Kinder solange in der Tierhalterhaftpflicht mitversichert sind, wie sie im Rahmen eines durchgängigen, zusammenhängenden Ausbildungswegs stehen.

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Nützliche Tipps zum Thema Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht - Alle Top Anbieter im direkten Versicherungsvergleich Nicht selten haben beide Ehepartner bei ihrer Heirat bereits eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen. Weil dann jeweils der andere Ehegatte mitversichert gilt, entsteht mit der Heirat eine Doppelversicherung im Sinne des § 78 VVG. In diesem Zusammenhang sollten Sie prüfen, ob der ältere Vertrag noch aktuell bzw. (z.B. hinsichtlich der Deckungssummen) überarbeitungsbedürftig ist. Ebenfalls eingeschlossen sind die Kinder des VN und seines Ehegatten, wobei Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder gleichgestellt sind. Die Tierhalterhaftpflicht ist von ihrem Ursprung her auf den Familienbereich ausgerichtet. Demnach ist der Kreis der versicherten Personen recht weit gezogen. Alleinstehende Personen können eine - prämienmäßig günstigere - sog. Single-«Haftpflichtversicherung» abschließen. Versichert ist zunächst die gesetzliche Haftpflicht des VN. Dies ist die im Antrag und in der Police ausdrücklich als Vertragspartner bezeichnete Person, an welche die vereinbarten Rechte und Pflichten vorrangig anknüpfen. Legt ein Arbeiter, der eine Maschine zu bedienen hat, seine brennende Zigarette auf eine Tischkante, um einen weiteren Arbeitsgang zu veranlassen, und vergisst er, die Zigarette rechtzeitig wegzunehmen, ist der hierdurch entstehende Brandschaden eine Auswirkung seiner betrieblichen Tätigkeit. Wer nach Arbeitsschluss Bekannten, Nachbarn etc. durch Rat und Tat zur Seite steht, übt keine berufliche Tätigkeit aus, selbst wenn er wegen seiner beruflichen Fertigkeiten um Hilfe gebeten wird.

Allgemeines über die Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht - Faire Leistungen zum besten Preis Miete im Sinne der §§ 535 ff. BGB setzt voraus, dass ein Vertrag geschlossen wurde, der auf die Überlassung des Gebrauchs an einer fremden Sache gegen Entgelt gerichtet ist. Werden Sachen beschädigt, auf deren Benutzung sich Vereinbarungen im Mietvertrag über einen Wohnraum beziehen, ohne dass sie zugleich Mietobjekte sind (z.B. Waschküche oder Treppenhaus), greift der Ausschluss nicht ein. Eine Abbedingung der Ziff. 7.6 AHB kennt die Tierhalterhaftpflicht in der Regel nur, soweit es Schäden an unbeweglichen Sachen betrifft. Der Haftpflichtige, der Schäden beim Gebrauch des Fahrzeugs verursacht hat, verliert nur dann seinen Versicherungsschutz aus der Tierhalterhaftpflicht, wenn er im Sinne der Versicherungsbedingungen Eigentümer, Halter, Führer oder Besitzer des Fahrzeugs ist. Dem Begriff Besitzer wird von der Rechtsprechung keine eigenständige Bedeutung neben den Begriffen des Halters und des Führers beigemessen. Wer also z.B. das Auto eines Freundes repariert (und sog. Fremdbesitzer ist), fällt nicht unter den Ausschluss für Schäden durch den Gebrauch eines Fahrzeugs. Ferner ist der Leihvertrag nach den Umständen des Einzelfalles von einer Besitzüberlassung im Rahmen eines keine Rechtsbindung erzeugenden Gefälligkeitsverhältnisses abzugrenzen. Die Überlassung einer Skihütte für einen Zeitraum von einer Woche aufgrund von freundschaftlichen und familiären Beziehungen stellt regelmäßig eine bloße Gefälligkeit dar, selbst wenn der Nutzer beabsichtigt, die dem Überlasser entstehenden Kosten zu begleichen. Bei einigen Versicherern ist der Einschluss von Schäden an geliehenen Sachen möglich.

Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht - Preise hier anonym und kostenlos online vergleichen Es ist möglich, die Tierhalterhaftpflicht in Kombination mit anderen, speziellen Haftpflichtdeckungen abzuschließen, z.B. mit einer Jagd Haftpflichtversicherung, einer Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung oder einer Gewässerschaden Haftpflichtversicherung. Selbstständige und Unternehmensorgane (Geschäftsführer etc.) können die Tierhalterhaftpflicht als Ergänzung zur Betriebs Haftpflichtversicherung dokumentieren lassen. Weist der Haftpflichtversicherer unbegründete Ansprüche zurück, erweckt dies bei VN nicht selten den Anschein, als wolle er sich seiner Leistungspflicht entziehen. In der Tierhalterhaftpflicht spielen Schadenersatzansprüche, die an den Vorwurf der Verletzung von Aufsichtspflichtverletzungen anknüpfen, eine große Rolle. Gemäß § 832 BGB hat derjenige (z.B. ein Elternteil), der aufgrund Gesetzes oder Vertrages zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen. Wird der VN von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen, umfasst die Leistungspflicht der Tierhalterhaftpflicht die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Dritten, die Befriedigung berechtigter Ansprüche des Dritten. Der Versicherer übernimmt die hierbei entstehenden, notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Hält es der Versicherer in einem Strafverfahren wegen eines versicherten Schadenereignisses für zweckmäßig.

Infos zum Thema Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht - Bestmöglicher Schutz zum günstigsten Preis Nach einer auf diese Situation abgestellten - unverbindlichen - Empfehlung des HUK-Verbandes vom 30.6.1976 sollen durch einen Hund verursachte Mietsachschäden durch die Tierhalterhaftpflicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung reguliert werden, wenn die Hundehalter Haftpflichtversicherung nicht eingreift. Dieser Empfehlung folgen nicht alle Versicherer. Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob Mietsachschäden durch Hunde entweder in der Privat- oder in der Hundehalter Haftpflichtversicherung zu versichern sind. In begrenztem Umfang erstreckt sich die Tierhalterhaftpflicht auch auf die Deckung von Gewässerschäden: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des VN für mittelbare oder unmittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. Man spricht hier auch von der Mitversicherung des Gewässerschaden Restrisikos. Ein Fußgänger überquert achtlos die Fahrbahn. Der Fahrer eines Tanklasters versucht auszuweichen, wobei der Lastzug umstürzt. Nicht für alle Risiken aus den Gefahren des täglichen Lebens tritt die Tierhalterhaftpflicht ein. Ausschlüsse - die allerdings teilweise abbedungen werden können - enthalten zum einen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und zum anderen die speziellen Versicherungsbedingungen zur Tierhalterhaftpflicht selbst. Auch mitversicherte Personen müssen sich Ausschlussregelungen entgegenhalten lassen, wenn und soweit diese in ihrer Person verwirklicht sind.

Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht - Guter Versicherungsschutz zum günstigsten Preis Manche Tierhalterhaftpflicht Anbieter gewähren Versicherungsschutz für bis zu acht vermietete einzelne Wohnräume mit dazugehörigen Garagen. Der ausdrückliche Einschluss des Risikos aus Miteigentum an zum Einfamilienhaus gehörenden Gemeinschaftsanlagen (z.B. Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe oder Abstellplätze für Mülltonnen) ist ebenfalls bei einigen Versicherern möglich. Hinsichtlich der unter 4.1.3 genannten Risiken ist der VN versichert auch in seiner Eigenschaft als Bauherr, d.h. wenn er es in eigener Regie unternimmt, ein Bauwerk zu erstellen oder erstellen zu lassen. Mitversichert sind der erlaubte private Besitz und der Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken und strafbaren Handlungen. Die mit der jagdlichen Betätigung zusammenhängenden Haftpflichtrisiken sind durch eine spezielle Jagdhaftpflichtversicherung zu decken. Das Tierhalter Haftpflichtrisiko (siehe auch Tierhalter Haftpflichtversicherung und Tierhalter- und Tierhüterhaftung) deckt die Tierhalterhaftpflicht nur in begrenztem Umfang. In diesen Risikobereich fällt insbesondere die Aufsichtspflicht über Minderjährige aus. Die Haftung des Dienstherrn für durch in seinem Haushalt tätige Personen verursachte Schäden ist in § 831 BGB (Haftung des sog. Verrichtungsgehilfen) geregelt. Auch Schäden, die die Bediensteten selbst erleiden, sind erfasst. Die Hausgehilfin bricht sich ein Bein, weil die vom Dienstherrn zur Verfügung gestellte Leiter untauglich ist. Die Krankenkasse nimmt bei ihm Regress.

Allgemeine Informationen über die Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht - Unabhängiger Tarifvergleich der besten Anbieter Schulausbildung bezieht sich auf allgemeinbildende Schulen; Abendschulen für die Erwachsenenbildung sind z.B. nicht gemeint. Mit Beendigung der Schulausbildung durch Verlassen der Unterrichtsanstalt erlischt die Mitversicherung. Berufsausbildung ist die Ausbildung für einen zukünftigen, gegen Entgelt auszuübenden Beruf, die die Arbeitskraft des Auszubildenden ausschließlich oder überwiegend in Anspruch nimmt. Mit dem Abschluss einer Lehre oder eines Studiums (z.B. mit dem Referendarexamen) ist diese Phase beendet. Volljährige unverheiratete Kinder haben Versicherungsschutz im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht ihrer Eltern, solange sie sich in einer Schulausbildung oder in einer sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (nicht Fortbildung) befinden. Wann in der Mehrheit der Fälle grundsätzlich Versicherungsschutz besteht, oder nicht besteht. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des VN beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Hierzu gehören auch Au-Pairs und Austauschschüler. Der überlebende Ehegatte hat die Möglichkeit, den Vertrag als VN zu übernehmen, indem er die nächste Prämienrechnung einlöst. Beim Tod des VN könnte die nächste Prämienfälligkeit anstehen und der überlebende Ehegatte die Überweisung des fälligen Beitrags leicht versäumen. Daher kann es sinnvoll sein, die maßgebliche Klausel um einen Passus zu ergänzen, wonach der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fortbesteht, mindestens jedoch ein halbes Jahr.


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