BBV Unfallversicherung
Die Unfallversicherung gehört mit zu den wichtigsten Risikoabsicherungen für alle, die auf Grund bestimmter Voraussetzungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung, oder andere Risikovorsorge Maßnahmen treffen können.
Mittlerweile haben die Versicherer eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten entwickelt, welche für Unfallversicherung vereinbart werden können. Die bedarfsgerechte Zusammenstellung für die Unfallversicherung ist entweder durch einzelne Paketangebote vorgegeben, oder kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen.
Alle anderen sonstigen Leistungen sind Kann Leistungen durch die Unfallversicherung welche weitestgehend verzichtbar sind und in der Regel ausgeschlossen werden können. Generell sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.
Allgemeine Informationen zum Thema Unfallversicherung
Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Das Schmerzensgeld wird aus der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Die Höhe der Leistung der Unfallversicherung richtet sich nach den in der Schmerzensgeldtabelle festgelegten Prozentsätzen. Sind mehrere der aufgeführten Verletzungen durch den Unfall entstanden, werden die entsprechenden Leistungsprozente zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
Versichert sind durch die Unfallversicherung die medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten einschließlich Medikamente und Heilmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme pro Kalenderjahr, soweit diese im Rahmen der gültigen Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) durch approbierte Ärzte oder Krankenhäuser berechnet werden und von der bestehenden gesetzlichen oder privaten Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherung aufgrund nicht erreichter oder überschrittener tariflicher Jahresselbstbeteiligung nicht erstattet werden.
Ausschnittsdeckung durch die Unfallversicherung, die Unfälle in Zusammenhang mit dem Bau deckt. Versichert werden können alle nicht gewerbsmäßig am Bau beteiligten Personen (Nachbarschaftshilfe etc.). Versichert durch die BBV Unfallversicherung sind nur Unfälle unmittelbar auf der Baustelle, nicht auf Wegen zur oder von der Baustelle. Entsprechend der Besonderheit von Bauvorhaben ist sie eine befristete Unfallversicherung, die nach spätestens zwei Jahren endet. Der Beitrag wird abweichend von den sonst üblichen Bemessungsgrößen nach der Bausumme berechnet.
Da die Vertragsgrundlagen für die Unfallversicherung zunehmend unternehmensindividuell geregelt werden, zum Teil mit unterschiedlichen Unfallversicherungskonzepten bei ein und demselben Versicherer, ergibt sich eine erhebliche Variabilität bezüglich der Bedingungserweiterungsmöglichkeiten. Einige Beispiele sollen dies erläutern. Bei Vergiftungen durch ausströmende Gase und Dämpfe wird der Begriff der Plötzlichkeit auch dann angenommen, wenn die versicherte Person den Einwirkungen mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
BBV Unfallversicherung
Die BBV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Unfallversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Unfallversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die BBV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die BBV Unfallversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der BBV Unfallversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. Der volle Deckungsumfang durch die Unfallversicherung erstreckt sich auf alle versicherbaren
Unfallgefahren innerhalb und außerhalb der beruflichen Tätigkeit. Es handelt sich hierbei um die sog. 24-Stunden Rundum Deckung oder volle Deckung.
Versicherungsschutz wird bei Unfällen geboten, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Ein Unfall liegt vor, wenn eine
Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Für Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis gemäss
Unfallereignisdefinition die überwiegende Ursache ist, bei Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person, wenn die
Heilmaßnahmen oder Eingriffe auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische, durch einen unter diesen Unfallversicherung Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren,
für Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für Infektionen.
Mitversichert sind Unfälle durch Trunkenheit, beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,1‰ (1,3‰ oder 1,5‰) sog. Trunkenheitsklausel.
Versicherungsschutz besteht auch bei Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein durch Minderjährige oder Entmündigte. Versichert sind ferner Unfälle
durch Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle. Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen. Eingeschlossen sind
Lebensmittelvergiftungen bei Erwachsenen und Kindern.
Allgemeines über die Unfallversicherung
Die Unfallrente wird ab dem Schadentag lebenslang gezahlt, und zwar monatlich im Voraus bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person verstirbt.
Unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person wird die Unfallrente in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Vereinbarte progressive
Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt. Ebenso bleiben
vereinbarte besondere Gliedertaxen unberücksichtigt.
Der Leistungsanspruch durch eine BBV Unfallversicherung setzt voraus, dass der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der Gesundheit führt. Von Dauer ist die Beeinträchtigung grundsätzlich,
wenn zu erwarten ist, dass sie lebenslang andauern wird. Lässt sich dies nicht mit Sicherheit feststellen, so genügt es, wenn sie nach ärztlicher Prognose
wenigstens drei Jahre andauern wird. Die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und im
gleichen Zeitraum auch schriftlich gemacht worden sein.
Bei Mitversicherung des Krankenhaustagegeldes erfolgt eine Zahlung für jeden Kalendertag eines aufgrund eines Unfalles notwendigen medizinisch vollstationären
Heilbehandlungsaufenthalts. Nicht geleistet wird für Aufenthalte in Kuranstalten, Sanatorien oder Erholungsheimen. Die meisten Versicherer bieten diese
Leistung für die Dauer von höchstens einem Jahr nach dem Unfalltag an, manche auch für zwei Jahre. Einige Versicherer zahlen das Krankenhaustagegeld auch
für vier Jahre vom Unfalltag an gerechnet, längstens jedoch für 1000 Tage.
Unfallversicherung
Die Schmerzensgeldtabelle beinhaltet u. a.: Bruch, Riss, Absprengung, Ausriss an/am Schädel, Becken, Schultergelenk, Ellenbogen, Hüftgelenk, Knie,
Sprunggelenk, Wirbelsäule, Fuß- und Handgelenke, Kiefergelenke, Nase, Schulterblatt, Brustbein, Schlüsselbein, Finger, Zehe, Rippe, Quetschung eines inneren
Organs, Gehirnerschütterung 2. Grades, Verbrennungen 2. Grades, Halswirbelschleudersyndrom mit Nervenwurzelschädigung, Zerreißung von Muskeln, Sehnen, Bändern,
Kapseln, Zerrung von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln.
Versichert sind durch die BBV Unfallversicherung die medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten einschließlich Medikamente und Heilmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme pro
Kalenderjahr, soweit diese im Rahmen der gültigen Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) durch approbierte Ärzte oder Krankenhäuser berechnet werden
und von der bestehenden gesetzlichen oder privaten Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherung aufgrund nicht erreichter oder überschrittener tariflicher
Jahresselbstbeteiligung nicht erstattet werden.
Serviceleistungen sind bei vielen Krankenversicherern nicht nur im Unfallbereich in. Auffällig sind dabei starke Überschneidungen mit Reise Krankenversicherungen
und Autoschutzbriefen, ohne dass diese Policen durch die entsprechende Unfall-Service-Leistung entbehrlich würden. Typische Leistungsinhalte sind 24-Stunden
Alarmzentrale, Vermittlung von OP- und Reha-Plätzen, medizinischer Informationsservice für Auslandsreisen, 24-Stunden Medical-Help-Line für dringend
benötigte Medikamente, Vermittlung von deutschsprachigen Ärzten im Ausland.
Infos zum Thema Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung für Kinder endet spätestens am Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind sein 17. Lebensjahr vollendet hat, und kann dann in
eine Erwachsenen Unfallversicherung mit entsprechend höherer Beitragszahlung umgewandelt werden. Für ältere Personen besteht in der Regel eine
Versicherbarkeit bis zum 70. Lebensjahr. Bei einzelnen Versicherern kann darüber hinaus eine Vertragsdauer bis zum 75. oder 80. Lebensjahr vorgesehen werden.
In der Regel werden ab dem 70. Lebensjahr Höchstsummenbegrenzungen verlangt.
Darüber hinaus sind die Fragen bezüglich Vorversicherungen und anderweitigen BBV Unfallversicherung , insbesondere Tagegeld und Krankenhaus-Tagegelder, von
Bedeutung. Gleichzeitig sollte beachtet werden, welche Personen grundsätzlich nicht versicherbar sind, in welchen Fällen der Versicherungsschutz
grundsätzlich ausgeschlossen ist, z. B. bei Unfällen, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder
versucht.
Insbesondere die Funktion Einkommensersatz braucht nicht durch eine Unfallversicherung erfüllt zu werden, wenn eine ausreichende BUV besteht. Allenfalls der
kurzfristige Einkommensverlust bis zu einem Feststehen der Berufsunfähigkeit wäre ungedeckt. Heilbehandlungs- und Krankenhauskosten werden durch die
gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abgedeckt. Tagegelder, zum Beispiel für die erhöhten Kosten während eines Krankenhausaufenthaltes, zur
Kinderbetreuung können auch über Krankentagegeldversicherungen abgedeckt werden.
BBV Unfallversicherung
Die Folge einer solchen dynamischen Anpassung der Unfallversicherung ist, dass der Versicherungsschutz im Rahmen des bestehenden Vertrages ansteigt und damit auch
der zu zahlende Beitrag. Insofern ist es sinnvoll, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob das Leistungs- und Prämienniveau sich noch auf einem Stand
befindet, der für den Versicherungsnehmer akzeptabel ist. Es sollte nämlich vermieden werden, dass sich beide Werte in eine Richtung entwickeln, die
ursprünglich gar nicht gewollt war.
Die Kinder-Unfallversicherung auf der Basis der AUB-Kids 95 beinhaltet den erweiterten Deckungsschutz für Unfälle und Erkrankungen für Kinder im Alter
zwischen 1 und 14 Jahren. Eine größere Zahl von Versicherern bietet inzwischen einen solchen Versicherungsschutz zumeist als Ergänzung zur Unfallpolice an.
Die Unfallfolgen sind bei den meisten Anbietern doppelt abgesichert. Zum einen durch die reine Unfallpolice, zum anderen durch den Zusatzvertrag für
Invalidität, der neben Krankheit auch bei Unfall leistet.
Die Luftfahrt Unfallversicherung bietet im Rahmen der namentlichen Versicherungsnahme zusätzlichen Versicherungsschutz für Fluggäste in Flugzeugen,
Drehflüglern, Motorseglern und Luftschiffen gegen Unfälle ab dem Besteigen bis zum Verlassen dieser Luftfahrzeuge. Über die Luftfahrt-Unfallversicherung
können auch nicht beruflich fliegende Luftfahrzeugführer, Fluglehrer und Mitfliegende in Segelflugzeugen versichert werden. Des Weiteren sind versicherbar
Fallschirmspringer, Führer von Hängegleitern und Ultraleichtflugzeugen.
Allgemeine Informationen über die Unfallversicherung
Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise
für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle
Besondere Bedingung angeboten, die Versicherungsschutz für Unfälle bietet.
Die Ausschlussbestimmung führt nach Ansicht des nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des VN. Eine Unfallversicherung diene nicht dazu, den VN
gegen sämtliche Vorfälle, die einen Krankheitswert haben können, zu schützen. Die durch Infektionen hervorgerufenen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf
dem Eindringen von Bakterien, Viren etc. beruhen, seien als herkömmliche Krankheiten zu betrachten. Sie gehören nach Ansicht des OLG nicht zu den
Lebensrisiken, die primär in einer Unfallversicherung abgedeckt werden sollen.
Die Störung muss einen Grad erreicht haben, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann. Um das Vorliegen dieser inneren Tatsache untermauern
zu können, kommt es maßgeblich auf die konkreten Umstände des Falles an. Hier waren die örtlichen Gegebenheiten von Bedeutung, insbesondere die Tatsache,
dass das offenstehende Fenster eine Brüstungshöhe von 82,50 cm hatte. Diese war mithin so hoch, dass der ca. 177 cm große Kläger nicht ohne weiteres durch
die Fensteröffnung hätte stürzen können.