Unfallversicherung für Selbstständige
Die Unfallversicherung gehört mit zu den wichtigsten Risikoabsicherungen für alle, die auf Grund bestimmter Voraussetzungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung, oder andere Risikovorsorge Maßnahmen treffen können.
Mittlerweile haben die Versicherer eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten entwickelt, welche für Unfallversicherung vereinbart werden können. Die bedarfsgerechte Zusammenstellung für die Unfallversicherung ist entweder durch einzelne Paketangebote vorgegeben, oder kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen.
Alle anderen sonstigen Leistungen sind Kann Leistungen durch die Unfallversicherung welche weitestgehend verzichtbar sind und in der Regel ausgeschlossen werden können. Generell sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.
Allgemeine Informationen zum Thema Unfallversicherung
Für die Unfallversicherung sind Leistungsarten zu unterscheiden. Sie können bedarfsorientiert gegen einen jeweiligen Einzelbeitrag mitversichert werden oder nicht. Allerdings sollte der Schwerpunkt der Leistungen stets ausschließlich auf den Invaliditätsversicherungsschutz gelegt werden. Die Leistungen durch die Unfallversicherung werden nicht auf etwaige Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder aufgrund von Haftpflichtansprüchen angerechnet.
Versichert sind ausschließlich komplette Brüche. Risse, Absprengungen, Distorsionen etc. erfüllen nicht die Voraussetzungen. Auch andere als die genannten Knochenbrüche führen nicht zur Leistung. Versichert sind z. B.: Schädelbruch 100%, Schädelbasisbruch 100%, Beckenbruch 100%, Schultergelenksbruch 50%, Kniegelenksbruch 50%, Ellenbogengelenksbruch 50%. Erleidet die in der Unfallversicherung versicherte Person unfallbedingt eine oder mehrere Verletzungen und werden diese spätestens sieben Monate vom Unfalltag an gerechnet.
Die vereinbarte Versicherungssumme der Unfallversicherung für Selbstständige für Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich sechs Monate vom Unfalltag an ununterbrochen um mindestens 50 Prozent aufgrund eines Unfalls beeinträchtigt ist. Die Versicherungssumme für Übergangsleistung wird bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Die lineare Invaliditätsgrundsumme ohne Progression führt, wie im oben stehenden Beispiel, bei 10 Prozent Gliedertaxwert zu 10.000 EUR Leistung, bei 50 Prozent zu 50.000 EUR Leistung und bei 90 Prozent zu 90.000 EUR Leistung. Vorausgesetzt wurde hierbei eine Invaliditätsgrundsumme von 100.000 EUR. Werden die Besonderen Bedingungen für Mehrleistungen 70, 75 oder 90 Prozent Invaliditätsgrad zugrunde gelegt, so ändert sich die Leistungshöhe aus der Unfallversicherung bis zu 70, 75 oder 90 Prozent Invaliditätsgrad nicht, ab diesem Bereich erfolgt aber in der Regel eine Verdopplung der Leistung.
Unfallversicherung für Selbstständige
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Selbstständige sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Unfallversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung für Selbstständige mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Unfallversicherung
Die privaten Unfallversicherer bieten unterschiedliche AUB-Fassungen am Markt an. Die bilden AUB 88 immer noch weitestgehend die Grundlage der
Bedingungswerke. Sie sind allerdings im Zeitablauf aufgrund gesetzlicher Erfordernisse, zur Verbesserung der Verständlichkeit und Verbraucherfreundlichkeit
in gestalterischer und sprachlicher Hinsicht, aus unternehmenspolitischen Erwägungen und aufgrund der unverbindlichen Empfehlung des GDV Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. mehrfach überarbeitet worden.
Für Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis gemäss
Unfallereignisdefinition die überwiegende Ursache ist, bei Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person, wenn die
Heilmaßnahmen oder Eingriffe auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische, durch einen unter diesen Unfallversicherung Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren,
für Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für Infektionen.
Die lineare Invaliditätsgrundsumme ohne Progression führt, wie im oben stehenden Beispiel, bei 10 Prozent Gliedertaxwert zu 10.000 EUR Leistung, bei 50
Prozent zu 50.000 EUR Leistung und bei 90 Prozent zu 90.000 EUR Leistung. Vorausgesetzt wurde hierbei eine Invaliditätsgrundsumme von 100.000 EUR. Werden die
Besonderen Bedingungen für Mehrleistungen 70, 75 oder 90 Prozent Invaliditätsgrad zugrunde gelegt, so ändert sich die Leistungshöhe bis zu 70, 75 oder 90
Prozent Invaliditätsgrad nicht, ab diesem Bereich erfolgt aber in der Regel eine Verdopplung der Leistung.
Allgemeines über die Unfallversicherung
Die Übergangsleistung ist spätestens innerhalb von neun Monaten nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Versicherer geltend
zu machen. Bei der erweiterten Übergangsleistung besteht bereits nach Ablauf von drei Monaten ein Anspruch auf die Übergangsleistung, wenn und sofern die
Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit 100 Prozent beträgt. In einem solchen Fall werden 25 Prozent der versicherten Übergangsleistung ausgezahlt. Die
verbesserte Übergangsleistung wird gezahlt.
Der Leistungsanspruch durch eine Unfallversicherung für Selbstständige setzt voraus, dass der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der Gesundheit führt. Von Dauer ist die Beeinträchtigung grundsätzlich,
wenn zu erwarten ist, dass sie lebenslang andauern wird. Lässt sich dies nicht mit Sicherheit feststellen, so genügt es, wenn sie nach ärztlicher Prognose
wenigstens drei Jahre andauern wird. Die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und im
gleichen Zeitraum auch schriftlich gemacht worden sein.
Dies bedeutet, dass der Versicherer den Beitragszuschlag mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in den überwiegenden Fällen einstreichen kann, ohne dafür eine
entsprechende Mehrleistung erbringen zu müssen. Denn bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent würde sich die Leistung bei 200.000 EUR Invaliditätssumme
überhaupt nicht, bei einem Invaliditätsgrad von 30 Prozent auf eine Leistung von 35 Prozent aus der Versicherungssumme erhöhen. Bei 35 Prozent
Invaliditätsgrad sind 45 Prozent aus der Versicherungssumme.
Unfallversicherung
Der Unfallversicherer soll Versicherungsschutz aufgrund von Unfällen bieten, nicht jedoch für unfallfremde Ursachen einer Gesundheitsschädigung, für
Krankheiten oder konstitutionell oder schicksalhaft bedingte gesundheitliche Anomalien. Aufgrund des Unfallbegriffes wird die Gesundheitsschädigung bereits
als Ereignis einer Kausalkette beschrieben, die mit dem Unfallereignis als einem plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignis beginnen und dann
zur jeweiligen Leistung führen.
Die medizinische Notwendigkeit einer Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Der im Versicherungsschein
festgelegte Betrag nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten planmäßigen Erhöhung nicht teil. Die Leistung wird ausgezahlt, wenn der Antritt der
Kur nachgewiesen wurde. Bestehen noch weitere Verträge beim gleichen Unfallversicherung für Selbstständige für die versicherte Person, so wird die Leistung nur aus einem Vertrag
heraus erbracht.
Sollte der Versicherungsnehmer während der sechs Monate eine Beschäftigung annehmen und erneut arbeitslos werden, würde der Vertrag ab der, der erneuten
Arbeitslosigkeit bzw. Meldung folgenden Fälligkeit nochmals prämienfrei gestellt werden. Die Prämienfreistellung des Vertrages gilt insgesamt für maximal
sechs Monate. Bei einer Vertrags- und Prämienzahlungsdauer von mindestens 24 Monaten verlängert sich die prämienfreie Zeit auf bis zu zwölf Monate.
Infos zum Thema Unfallversicherung
Ein Arbeitnehmer verfügt über ein monatliches Einkommen von 5.700 EUR brutto beziehungsweise 3.562,50 EUR netto. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung hat er
Anspruch auf ein Krankengeld in Höhe von 3.562,50 EUR x 90 Prozent abzüglich Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung = 2.792 EUR. Damit fehlen ihm
monatlich 770 EUR Einkommen. Zusätzliche Kosten durch die Behinderung: Umbaukosten für behindertengerechtes Wohnen, Anschaffung von behindertengerechter
Einrichtung und viele weitere Kosten können die Folgen sein.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, so gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers kann der
Vertrag aber auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt werden, sobald die Berufsänderungserklärung
übermittelt wurde. Ohne die Mitwirkung des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person kann der Versicherer die Leistung grundsätzlich nicht erbringen.
Darüber hinaus ist Meldung an die Unfallversicherung für Selbstständige zu geben.
Das jedoch auf ca. 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens sowie auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze limitiert ist und zusätzlich um die
Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung gemindert wird. Effektiv beträgt die Versorgungslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung
rund 22 Prozent des letzten Nettoeinkommens beziehungsweise noch mehr, falls die Bezüge des Arbeitnehmers oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben.
Ist ein Arbeitnehmer privat versichert, hat er ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Unfallversicherung für Selbstständige
Der versicherte Personenkreis für die Raubüberfall Unfallversicherung umfasst in der Regel Organmitglieder, Mitarbeiter, Familienangehörige und Lebensgefährten von
Organmitgliedern und Mitarbeitern der Versicherungsnehmerin sowie Bankkunden, Passanten und auch bestellte Prüfer. Der Deckungsumfang erstreckt sich auf die
im Rahmen der Raubüberfall Unfallversicherung üblichen Unfallschäden aufgrund Raubüberfalls, Entführung zur Durchsetzung von Geldforderungen gegen eine Bank,
Bombenanschlägen im Bankgebäude sowie Demonstrationen.
Vor allem sollte geprüft werden, ob eine selbstständige Kinderversicherung sinnvoller ist als die Unfallversicherung mit Kinder Invaliditätszusatzschutz
(KIZ). Die Versicherer mit Einmalzahlung zahlen unabhängig durch das Versorgungsamt, wenn ein Arzt oder Gutachter die Behinderung, eine bestimmte Krankheit oder
Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Bei der Unfallversicherung für Familien hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von
mindestens 10 Prozent zu erhalten.
Auf der Basis der Besonderen Bedingungen für den Zuwachs von Leistung und Beitrag kann eine sog. Dynamik im Rahmen einer Unfallversicherung ebenfalls mitversichert
werden. Vorgesehen wird dabei, dass sich die Versicherungssummen jeweils um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen, z. B. um 3 oder 5 Prozent, um den der
Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens jedoch um 3 Prozent, oder alternativ um einen bestimmten
Prozentsatz der erreichten Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Unfallversicherung
Der Versicherungsnehmer hatte eine Unfallversicherung abgeschlossen, es allerdings versäumt, einen kurz vorher erworbenen ADAC-Schutzbrief zu erwähnen,
der ebenfalls eine «Unfallversicherung enthielt. Nachdem der VN einen schweren Verkehrsunfall erlitten hatte, den er dem Versicherer meldete, gab er auch
in der Schadenanzeige das Bestehen eines Schutzbriefes nicht an. Als der Versicherer von dem Schutzbrief erfuhr, focht er den Vertrag wegen arglistiger
Täuschung an und erklärte den Rücktritt vom Vertrag.
Die Unfallversicherung berief sich dabei auf Nr. 3 der AUB 2000, wo es u.a. heißt, haben Krankheiten und Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades … entsprechend dem Anteil
der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die Minderung. Vor dem BGH erhielt der Versicherer Recht. Der
BGH stufte den Vorschaden als Gebrechen ein.
Eine arglistige Täuschung setze eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder
Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Der Versicherungsnehmer müsse vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf die Entscheidung des
Versicherers einwirke. Die Annahme von Arglist setze zusätzlich das Bewusstsein des VN voraus, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren
Sachverhalts entweder gar nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen annehmen werde.