VdVA Unfallversicherung
Die Unfallversicherung gehört mit zu den wichtigsten Risikoabsicherungen für alle, die auf Grund bestimmter Voraussetzungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung, oder andere Risikovorsorge Maßnahmen treffen können.
Mittlerweile haben die Versicherer eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten entwickelt, welche für Unfallversicherung vereinbart werden können. Die bedarfsgerechte Zusammenstellung für die Unfallversicherung ist entweder durch einzelne Paketangebote vorgegeben, oder kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen.
Alle anderen sonstigen Leistungen sind Kann Leistungen durch die Unfallversicherung welche weitestgehend verzichtbar sind und in der Regel ausgeschlossen werden können. Generell sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.
Allgemeine Informationen zum Thema Unfallversicherung
Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle Besondere Bedingung in der Unfallversicherung angeboten, die Versicherungsschutz für Unfälle bietet.
Durch Unfälle und insbesondere durch eine eventuell verbleibende dauerhafte Behinderung oder sonstige Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit des Unfallopfers kommt es in verschiedener Hinsicht zu Geldbedarf, den eine Unfallversicherung decken kann, Verlust des Arbeitseinkommens, Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit hat ein normaler Arbeitnehmer sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Anschließend erhält er bis zu 78 Wochen Krankengeld aus einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Erbracht wird die Leistung für kosmetische Operationen, nachdem die Operation, die klinische Behandlung oder die Zahnbehandlung durchgeführt worden ist. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, so werden die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, so bleibt es beim vollen Leistungsanspruch aus der VdVA Unfallversicherung. Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Typische Operationskostenhöhen betragen zwischen 1.000 und 2.500 EUR.
Die Frist beginnt, sobald Kenntnis vom Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit gegeben sind. Bis zu einem Betrag von 5.000 EUR werden die Ausschlussbestimmungen beispielsweise für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen von einigen Unfallversicherung nicht angewandt. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig aus welcher Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall und war der Anspruch auf Invaliditätsleistung bereits entstanden.
VdVA Unfallversicherung
Die VdVA Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Unfallversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Unfallversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die VdVA spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die VdVA Unfallversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der VdVA Unfallversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Unfallversicherung
Mitversichert sind bestimmte Infektionskrankheiten, die frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss ausbrechen. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der
Erstinfektion an, da Infektionskrankheiten häufig viele Jahre klinisch stumm, also für die versicherte Person nicht erkennbar sind. Mitversichert ist auch
der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, sowie von weiteren
aufgelisteten Infektionskrankheiten wie Diphtherie, Kinderlähmung.
Für Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis gemäss
Unfallereignisdefinition die überwiegende Ursache ist, bei Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person, wenn die
Heilmaßnahmen oder Eingriffe auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische, durch einen unter diesen Unfallversicherung Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren,
für Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für Infektionen.
Mitversichert sind Unfälle durch Trunkenheit, beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,1‰ (1,3‰ oder 1,5‰) sog. Trunkenheitsklausel.
Versicherungsschutz besteht auch bei Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein durch Minderjährige oder Entmündigte. Versichert sind ferner Unfälle
durch Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle. Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen. Eingeschlossen sind
Lebensmittelvergiftungen bei Erwachsenen und Kindern.
Allgemeines über die Unfallversicherung
Die Übergangsleistung ist spätestens innerhalb von neun Monaten nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Versicherer geltend
zu machen. Bei der erweiterten Übergangsleistung besteht bereits nach Ablauf von drei Monaten ein Anspruch auf die Übergangsleistung, wenn und sofern die
Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit 100 Prozent beträgt. In einem solchen Fall werden 25 Prozent der versicherten Übergangsleistung ausgezahlt. Die
verbesserte Übergangsleistung wird gezahlt.
Wenn nach Ablauf von 3 Monaten nach Eintritt des Unfalles eine unfallbedingte Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat und darüber hinaus ohne
Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person im
beruflichen oder außerberuflichen Bereich nach wie vor zu 100 Prozent gegeben ist. Unter dieser Voraussetzung werden 50 Prozent der versicherten
Übergangsleistung durch die VdVA Unfallversicherung gezahlt.
Die Dauer der ärztlichen Behandlung ist der Zeitraum zwischen dem Tag des Beginns der ersten ärztlichen Behandlung oder Untersuchung wegen eines Unfalles bis
zu dem Tag, an dem die letzte ärztliche Behandlung oder Untersuchung durchgeführt wurde. Darüber hinaus sollte zu diesem Zeitpunkt die volle
Wiederherstellung vom Arzt festgestellt oder wegen der Konsolidierung des Zustandes eine weitere regelmäßige Behandlung als nicht mehr erforderlich
attestiert worden sein.
Unfallversicherung
Nach der Geburt gilt das Neugeborene bis zur Hauptfälligkeit des Vertrages als beitragsfrei mitversichert. Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend,
wenn der Einschluss des Neugeborenen zur nächsten Hauptfälligkeit nicht beantragt wird. Die Versicherungssumme hierfür beträgt 50 Prozent der
Versicherungssummen des Versicherungsnehmers, beschränkt jedoch auf Höchstleistungssummen wie beispielsweise 2.500 EUR im Todesfall, 25.000 EUR Invaliditätsgrundsumme
und 10 EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.
Versichert sind durch die VdVA Unfallversicherung die medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten einschließlich Medikamente und Heilmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme pro
Kalenderjahr, soweit diese im Rahmen der gültigen Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) durch approbierte Ärzte oder Krankenhäuser berechnet werden
und von der bestehenden gesetzlichen oder privaten Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherung aufgrund nicht erreichter oder überschrittener tariflicher
Jahresselbstbeteiligung nicht erstattet werden.
Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Das Schmerzensgeld wird aus der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den in der Schmerzensgeldtabelle festgelegten Prozentsätzen. Sind mehrere der aufgeführten Verletzungen
durch den Unfall entstanden, werden die entsprechenden Leistungsprozente zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
Infos zum Thema Unfallversicherung
Werden Ärzte seitens des Versicherers beauftragt, so muss sich die versicherte Person auch von diesen Ärzten untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten
einschl. des dadurch entstandenen Verdienstausfalles werden vom Versicherer getragen. Die Ärzte, die die versicherte Person behandelt oder untersucht haben,
andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist
dies innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzumelden.
Die VdVA Unfallversicherung bietet auf der ganzen Welt entsprechenden Versicherungsschutz. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung ist in
der Regel breiter gefächert und dient eher dem Anspruch einer Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Als Leistungsarten erfasst sind
die Heilbehandlung an sich, Berufshilfe, Verletztengeld, Übergangsgelder sowie weitere Leistungen zur Heilbehandlung oder Berufshilfe wie
Ausbildungszuschüsse, Verletztenrenten sowie Witwen- und Waisenrenten.
Weitere Spezialdeckungen existieren für Jäger, Reiter, Sportbootinsassen, Beamte, Firmengäste, Heilberufe, Umschüler, Berufssportler, Notärzte, Feuerwehren,
Rettungsschwimmer etc. Ein Zeichen der Zeit ist die fondsgebundene Anlage von Kapital. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass diese Möglichkeit auch in
der Unfallversicherung offeriert wird. Bei Vertragsablauf besteht die Möglichkeit, zwischen der Auszahlung des Fondsvermögens oder einer Übertragung der
Fondsanteile zu wählen.
VdVA Unfallversicherung
Die Verträge der Unfallversicherung für Kinder werden bei fast allen Anbietern maximal bis zum 18. Lebensjahr des Kindes vereinbart. Nur wenn bis dahin eine
Behinderung auch aufgetreten ist, besteht ein Leistungsanspruch. Außerdem sind unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen in den einzelnen Tarifen zu
berücksichtigen, die auch zu einem durchaus unterschiedlichen Leistungsverhalten im Schadenfall führen können. Vor Abschluss einer unter Umständen sinnvollen
Kinder Invaliditätsschutzes sollte eine sorgsame Auswahl getroffen werden.
Hinzu kommt eine gewisse Gewinnbeteiligung. Die eingezahlten Beiträge werden mit Ausnahme etwaiger Zuschläge für die unterjährige Beitragszahlung, für
Gebühren und Versicherungssteuer ohne Rücksicht auf etwa bezahlte Unfallentschädigungen beim Tod des Versicherten oder bei Erreichen eines bestimmten
Lebensalters zurückerstattet. Diese sog. Rückgewährsumme erhöht sich noch um Anteile aus der Überschussbeteiligung. Insofern ist die UPR ebenfalls eine
Kombination aus Risikoabsicherung über eine Unfallversicherung.
Der Sparanteil wird allerdings in der Regel erheblich schlechter verzinst als bei vergleichbaren Sparanteilen von Renten- oder Lebensversicherungen. Die UPR
kann jährlich zum Ablauf des Versicherungsjahres mit 3-Monats-Frist gekündigt werden. Wird die Kündigung wirksam, so wird der Sparanteil zunächst noch nicht
ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt erst beim Tod der für die Rückgewähr maßgebenden Person, spätestens aber zum vereinbarten Rückgewährzeitpunkt. Die Höhe des
Sparanteils errechnet sich aus der sog. Rückgewährsumme zzgl. Gewinnbeteiligung.
Allgemeine Informationen über die Unfallversicherung
Ein selbständiger Bäckermeister hatte eine kombinierte Unternehmens- und Privatrechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz für den privaten Bereich
abgeschlossen. Wegen der Folgen eines Unfalls in der Bäckerei wollte er seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Der Rechtsschutzversicherer
meinte, es bestehe keine Deckung, weil der Unfall im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit geschehen sei. Es handele sich hier nicht um einen Anspruch aus einer
gewerblichen Vertragsbeziehung, sondern um einen Anspruch aus einer privaten Absicherung.
Fehlen derartige Angaben, ist der Gesamtbeitrag für eine Unfallversicherung durch Schätzung aufzuteilen. Es bestehen keine Bedenken, wenn die Anteile auf jeweils 50% des Gesamtbeitrags
geschätzt werden. Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge des Arbeitnehmers sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt nicht, soweit Beiträge zu
Versicherungen gegen berufliche Unfälle und Beiträge zu Versicherungen gegen alle Unfälle auch das Unfallrisiko bei Dienstreisen abdecken. Der auf Unfälle
bei Dienstreisen entfallende Beitrag ist steuerfrei.
Die abgeschlossene Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung bietet Ihnen in einem einheitlichen Vertrag zweifache Vorsorge. Zusätzlich zu dem
Versicherungsschutz bei Unfällen (Unfallversicherung) erwerben Sie aus Ihren Beiträgen einen Rückzahlungsanspruch zum vereinbarten Ablauftermin oder im
Todesfall (Kapitalversicherung). Diesen Rückzahlungsanspruch garantieren wir unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten haben.
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.