Janitos Verkehrsrechtsschutz
Was ist eine Verkehrsrechtsschutz?
Die Verkehrsrechtsschutz deckt das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten, denen der VN als Teilnehmer am Straßenverkehr ausgesetzt ist. Der VN genießt Deckung in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.
Die Verkehrsrechtsschutz als Eigentümer ist auch dann betroffen, wenn ein in der Garage abgestelltes Fahrzeug des VN beschädigt wird und deshalb Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden sollen.
Leistungen der Verkehrsrechtsschutz
Die Verkehrsrechtsschutz bietet Versicherungsschutz und erstreckt sich auf die Eigenschaft als
Fahrer fremder Fahrzeuge
Mieter eines Selbstfahrer Vermietfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch,
Fahrgast in einem öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel,
Fußgänger,
Radfahrer.
Der Begriff des Mieters ist weit auszulegen. Deshalb genießt der VN auch als Entleiher eines Fahrzeugs oder eines Anhängers Versicherungsschutz.
Gegenstand des Versicherungsschutzes
Eine Verkehrsrechtsschutz erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang. Die Verkehrsrechtsschutz ist also in erster Linie eine Kostenversicherung.
Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme richten sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche gelten.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.
Allgemeine Informationen zum Thema Verkehrsrechtsschutz
Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Vertragsrechtsschutzes (s.u.) entscheidet, treten in diesem Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden. Ist ein durch die Verkehrsrechtsschutz versicherter Gesellschafter einer GmbH, auf deren Wirken er maßgeblichen Einfluss ausüben kann, betrifft dies nicht mehr seinen privaten Bereich und es handelt sich selbst dann nicht um die Verwaltung eigenen Vermögens, wenn er im Namen seiner Ehefrau eine Warenbestellung aufgibt.
Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist dem VN fristlos oder bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich, wenn der Versicherer die Deckung ganz oder teilweise unberechtigt abgelehnt hat. Eine ausgesprochene Kündigung bleibt bei einem Streit über die Leistungsverpflichtung des Versicherers bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Leistungsverpflichtung in der Schwebe. Hat der Verkehrsrechtsschutz seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle bejaht.
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, an deren Verletzung Leistungsfreiheit des Versicherers anknüpfen kann, findet man beim verkehrsbezogenen Rechtsschutz, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Berechtigung und Fahren mit einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug. Leistungsfreiheit entfällt jedoch für die Personen, die vom Fehlen der Fahrerlaubnis etc. ohne Verschulden keine Kenntnis hatten. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß der Janitos Verkehrsrechtsschutz sind vor allem Informations-, Gefahrstands-, Schadenminderungs-, Abstimmungs- und Wartepflichten.
Zu den einzelnen Rechtsverhältnissen der Verkehrsrechtsschutz ist Folgendes anzumerken. Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen entstehen z.B. wegen Mieterhöhungen oder Kündigungsfragen. Es wird hierbei nicht auf Miet- oder Pachtverträge, sondern auf Miet- oder Pachtverhältnisse, also auf das jeweilige gesamte Dauerschuldverhältnis abgestellt. Deshalb kann hierunter auch der Zeitraum zwischen der rechtlichen Beendigung des Vertrages nach wirksamer Kündigung und verspäteter Räumung der Mietwohnung fallen.
Janitos Verkehrsrechtsschutz
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Nützliche Tipps zum Thema Verkehrsrechtsschutz
Der Streitwert wird in Zivilrechtsstreitigkeiten, im Arbeitsrecht, in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten sowie einem Teil der sozialgerichtlichen
Streitigkeiten zugrunde gelegt. Fordert der Anwalt auf seine voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen Vorschuss, dann hat die
Verkehrsrechtsschutz diesen als Teil der gesetzlichen Vergütung zu übernehmen, sobald der Anwalt den - angemessenen - Vorschuss anfordert. Die gesetzlichen
Gebühren umfassen die sog. Rahmengebühren Streitwert berechnen.
Durch die Formulierung eines Anwalts in § 5 ARB wird zum Ausdruck gebracht, dass die Kosten für in derselben Instanz und in derselben Sache eingeschaltete
weitere Anwälte von der Verkehrsrechtsschutz regelmäßig nicht übernommen werden. Kündigt z.B. der VN den Anwaltsvertrag vorzeitig und wechselt er anschließend
in derselben Angelegenheit zu einem neuen Anwalt, entstehen weitere Gebühren und somit Mehrkosten. Diese Mehrkosten muss die Verkehrsrechtsschutz nur
Die Kostenerstattungspflicht durch die Verkehrsrechtsschutz für Kosten des Gegners endet aber dort, wo im Falle eines Vergleichs von einer unangemessenen Verteilung der Kostenlast
auszugehen ist. Gedeckt sind auch die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die von
der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege. Zur Klarstellung: Zwangs- und Verwarnungsgelder sowie
Geldbußen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Allgemeines über die Verkehrsrechtsschutz
Die Verkehrsrechtsschutz ist nicht auf Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrages beschränkt. Er umfasst vielmehr auch sonstige im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
angesiedelte Streitigkeiten, z.B. Auseinandersetzungen eines Arbeitnehmers mit einem Kollegen, soweit es nicht um kollektives Arbeitsrecht (z.B.
Tarifvertragsrecht) geht. Geschäftsführer können für Streitigkeiten, die aus ihrem Anstellungsvertrag herrühren, eine spezielle Anstellungsvertrags
Verkehrsrechtsschutz abschließen.
Die Janitos Verkehrsrechtsschutz bietet keine pauschale Deckung für alle möglichen Arten von Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr ist der Versicherungsschutz auf
bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet, die erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Rechtsuchenden relevant sind, und bestimmt innerhalb dieses Rahmens den aus
der Sicht des Versicherers möglichen Deckungsumfang. § 2 ARB listet diese Bereiche, die in unterschiedlichen Konstellationen im Rahmen der behandelten
Rechtsschutzformen kombiniert werden können, im Einzelnen auf.
Zu den einzelnen Rechtsverhältnissen ist Folgendes anzumerken. Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen entstehen z.B. wegen Mieterhöhungen oder
Kündigungsfragen. Es wird hierbei nicht auf Miet- oder Pachtverträge, sondern auf Miet- oder Pachtverhältnisse, also auf das jeweilige gesamte
Dauerschuldverhältnis abgestellt. Deshalb kann hierunter auch der Zeitraum zwischen der rechtlichen Beendigung des Vertrages nach wirksamer Kündigung und
verspäteter Räumung der Mietwohnung fallen.
Verkehrsrechtsschutz
Häufig ist ein Verstoß Auslöser für einen vertrags- oder gesetzwidrigen Zustand, der über einen bestimmten Zeitraum andauert (z.B. unerlaubte Hundehaltung).
Dann ist der erste Verstoß für den Eintritt des Versicherungsfalles maßgeblich. Verweigert der Krankenversicherer die Erstattung sämtlicher Leistungen eines
Heilpraktikers, weil er dessen Leistungen als medizinisch nicht notwendig betrachtet, so liegt der Rechtsschutzfall bereits mit der ersten
Leistungsverweigerung vor.
Wird dem VN vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht eine Besonderheit: Es wird rückwirkend Versicherungsschutz unter der
Bedingung gewährt, dass vorsätzliches Handeln des VN nicht rechtskräftig festgestellt wird. Wie die Ausgestaltung der allgemeinen Strafrechtsdeckung zeigt,
wird also nicht nur beim Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz durch die Janitos Verkehrsrechtsschutz gewährt, sondern auch beim Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen
werden kann, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug.
Die Verteidigung beginnt in der Regel mit der Eröffnung des Strafverfahrens, also mit der Zustellung des Anhörungsbogens oder der Ladung zu einer Vernehmung
des Beschuldigten. Sofern der VN auf frischer Tat, z.B. bei einer Verkehrskontrolle, ertappt ist, kann er sofort auf Kosten des Rechtsschutzversicherers
einen Rechtsanwalt einschalten. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die Polizei den Führerschein beschlagnahmt hat. Für die Frage der Deckung ist es
zunächst unerheblich, ob dem VN in der Anklageschrift oder im Strafbefehl einer Straftat vorgeworfen wird
Infos zum Thema Verkehrsrechtsschutz
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, an deren Verletzung Leistungsfreiheit des Versicherers anknüpfen kann, findet man beim verkehrsbezogenen
Rechtsschutz, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Berechtigung und Fahren mit einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug. Leistungsfreiheit entfällt
jedoch für die Personen, die vom Fehlen der Fahrerlaubnis etc. ohne Verschulden keine Kenntnis hatten. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
sind vor allem Informations-, Gefahrstands-, Schadenminderungs-, Abstimmungs- und Wartepflichten.
Für die Leistungen der Janitos Verkehrsrechtsschutz bildet die vereinbarte Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Die aktuelle
Versicherungssumme ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Sie sollte möglichst nicht unter 300.000 EUR liegen. Wenn aufgrund desselben Versicherungsfalles
gleichzeitig Leistungen für den VN und für mitversicherte Personen anfallen, werden die Leistungen in Bezug auf die Versicherungssumme gemäß § 5 Abs. 4 ARB
zusammengezählt.
Die sog. Wartezeit ist eine Besonderheit der Verkehrsrechtsschutz. Man versteht darunter den Zeitraum zwischen dem Beginn der Verkehrsrechtsschutz und dem Wirksamwerden des
Versicherungsschutzes. Durch die Regelung der Wartezeit soll erreicht werden, dass die Versichertengemeinschaft nicht mit den Kosten von Rechtsstreitigkeiten
belastet wird, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages schon vorprogrammiert waren. Die Wartezeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 ARB drei Monate. Dies
bedeutet, dass der Versicherer nicht eintrittspflichtig ist
Janitos Verkehrsrechtsschutz
Für die Geltendmachung von Schadenersatz besteht kein Versicherungsschutz durch die Verkehrsrechtsschutz, weil ein unmittelbarer Zusammenhang mit Streik vorliegt. Nuklearen und genetischen
Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind: Der Ausschluss für Nuklearschäden greift z.B. bei der Wahrnehmung
rechtlicher Interessen wegen einer Gesundheitsschädigung, die auf die radioaktive Verseuchung der Umgebung eines Reaktors zurückzuführen ist. Bergbauschäden
an Grundstücken und Gebäuden.
Soweit sie nicht dem Verhältnis des vom VN angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, falls nicht das Gesetz eine abweichende
Kostenverteilung vorschreibt. Ein VN erhebt Klage über 10.000 EUR. Im Prozess schließt er einen Vergleich, nach dem er noch 5.000 EUR bekommt. Wenn er jetzt
sämtliche Kosten übernimmt, zahlt ihm der Rechtsschutzversicherer nur die Hälfte. Denn nur das würde dem Verhältnis des angestrebten zum erzielten Ergebnis.
Ein sonstiges Recht aus geistigem Eigentum wäre z.B. das Sortenschutzrecht. Mit dem Hinweis auf einen ursächlichen Zusammenhang wird klargestellt, dass auch
die Verfolgung oder Abwehr konkurrierender Ansprüche (z.B. aus § 823 BGB) vom Ausschluss erfasst ist. Bei Auseinandersetzungen zwischen einem Arbeitgeber
und einem Arbeitnehmer über technische Verbesserungen besteht Rechtsschutz, da sie wegen der Vergütungspflicht des Arbeitgebers nicht mehr dem geistigen
Eigentum zuzurechnen sind und in der Regel nicht patentrechtlich geschützt werden.
Allgemeine Informationen über die Verkehrsrechtsschutz
Bei Mitwirkung eines Versicherungsagenten bestimmt sich die Zuständigkeit auch nach dessen Niederlassung oder Wohnort. Falls für den Rechtsschutzversicherer
ein Schadenabwicklungsunternehmen tätig ist, ist nicht der Rechtsschutzversicherer selbst, sondern das beauftragte Schadenabwicklungsunternehmen gemäß VVG
§ 126VVG Klagegegnerin. Für diese Stellung (sog. Passivlegitimation) ist jedoch Voraussetzung, dass im Versicherungsschein der Hinweis auf das
Abwicklungsunternehmen enthalten ist.
Wird Deckungsklage in der Form der Zahlungsklage erhoben, so entspricht der Streitwert dem Zahlungsanspruch. Bei einer Feststellungsklage wird der Streitwert
in der Regel mit 80 Prozent vom Wert der insgesamt anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten veranschlagt. Wer einen Rechtsanwalt damit beauftragt, für ihn
tätig zu werden, hat grundsätzlich auch die Anwaltsgebühren zu zahlen. Dies gilt auch, wenn eine Verkehrsrechtsschutz besteht. Im diesem Falle kann
der Versicherte jedoch einen Anspruch gegen den Rechtsschutzversicherer auf Kostenerstattung.
Zwecks Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung des Versicherers geben die ARB dem VN mehrere Möglichkeiten an die Hand, nämlich den sog. Stichentscheid,
das Schiedsgutachterverfahren und die Deckungsklage. Der Stichentscheid und das Schiedsgutachterverfahren sind ausschließlich für die Fälle vorgesehen, in
denen der Rechtsschutzversicherer die Deckung abgelehnt hat, die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in den Fällen des § 2a bis g keine Aussicht auf
Erfolg hat.