Verkehrsrechtsschutzversicherung vergleichen
Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten, denen der VN als Teilnehmer am Straßenverkehr ausgesetzt ist. Der VN genießt Deckung in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung als Eigentümer ist auch dann betroffen, wenn ein in der Garage abgestelltes Fahrzeug des VN beschädigt wird und deshalb Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden sollen.
Leistungen der Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Versicherungsschutz und erstreckt sich auf die Eigenschaft als
Fahrer fremder Fahrzeuge
Mieter eines Selbstfahrer Vermietfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch,
Fahrgast in einem öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel,
Fußgänger,
Radfahrer.
Der Begriff des Mieters ist weit auszulegen. Deshalb genießt der VN auch als Entleiher eines Fahrzeugs oder eines Anhängers Versicherungsschutz.
Gegenstand des Versicherungsschutzes
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist also in erster Linie eine Kostenversicherung.
Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme richten sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche gelten.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.
Allgemeine Informationen zum Thema Verkehrsrechtsschutzversicherung
Der VN hat gegenüber des Verkehrsrechtsschutzversicherung Anbieter bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. Die Beachtung dieser sog. Obliegenheiten ist wichtig, um eine unter bestimmten Voraussetzungen im Falle ihrer Verletzung mögliche Leistungsfreiheit des Versicherers zu vermeiden. Zum einen gelten die im VVG geregelten gesetzlichen Obliegenheiten (z.B. vorvertragliche Anzeigepflichten gemäß §§ 19ff. VVG). Zum anderen sind die in den ARB vereinbarten Obliegenheiten zu beachten. Die ARB regeln sowohl Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird dem VN vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht eine Besonderheit: Es wird rückwirkend Versicherungsschutz unter der Bedingung gewährt, dass vorsätzliches Handeln des VN nicht rechtskräftig festgestellt wird. Wie die Ausgestaltung der allgemeinen Strafrechtsdeckung zeigt, wird also nicht nur beim Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung gewährt, sondern auch beim Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug.
Die Beschränkung auf den Kreis öffentlich bestellter, technischer Sachverständiger verstößt nicht gegen §§ 305ff. BGB, da die öffentliche Bestellung und die damit regelmäßig einhergehende Vereidigung die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Sachverständigen gewährleistet. Im Falle der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen einer im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges zu Lande sowie eines Anhängers übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung vergleichen schließlich die Kosten eines ausländischen Privatgutachters.
Ein Arbeitnehmer beantragt Altersrente. Nach Sichtung der Unterlagen teilt ihm die BfA mit, dass die Versicherungsnachweise für mehrere Jahre fehlen. Er erhebt daraufhin Klage beim Sozialgericht mit dem Ziel der Anerkennung der angeblichen Fehlzeiten. Der VN genießt Versicherungsschutz als Kläger, Beklagter und als Beigeladener. Außergerichtliche Streitigkeiten in sozialrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Einleitung eines Widerspruchs) werden von der Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht erfasst.
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Nützliche Tipps zum Thema Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist also z.B. für Verfahren vor Einigungs- oder Schlichtungsstellen eintrittspflichtig, wie sie von den Handwerkskammern und den
Gutachterkommissionen der Ärztekammern angeboten werden. Da die Tätigkeit eines Anwalts als sog. Mediator der außergerichtlichen Streitschlichtung dient und
daher als Schiedsverfahren im weiteren Sinne angesehen werden kann, sind die hierauf entfallenden Kosten ebenfalls als versichert zu betrachten. Einige
Versicherer ersetzen die Gebühren bis zum Doppelten.
Darüber hinaus sind die speziellen Rechte und Pflichten der Vertragspartner in den Allgemeinen Bedingungen für die Verkehrsrechtsschutzversicherung (ARB) geregelt.
Standardmäßig verwenden die Verkehrsrechtsschutzversicherung im Neugeschäft und bei Vertragsumstellungen gemäß einer unverbindlichen Empfehlung des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die ARB 2008 berücksichtigen die Vorgaben des neuen VVG. Individuelle Abweichungen von der Verbandsempfehlung sind
zulässig und haben in den Bedingungswerken vieler Verkehrsrechtsschutzversicherung Anbieter Eingang gefunden.
übernehmen, wenn der Anwaltswechsel objektiv notwendig war.
Weder der Anwalt noch der VN der Verkehrsrechtsschutzversicherung darf den Wechsel des Anwalts zu vertreten haben: Hat der Anwalt den Wechsel zu vertreten (z.B. weil er eine unter
Versicherungsschutz stehende durchsetzbare Forderung des VN hat verjähren lassen), kann der VN gegenüber einem Gebührenanspruch des Anwalts mit einem
Schadenersatzanspruch aufrechnen; hat der VN den Wechsel zu vertreten, dann soll er nicht zusätzlich durch Bezahlung eines zweiten Anwalts geschützt werden.
Allgemeines über die Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Wohnungs- und Grundstück Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen
und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. Der Mieter von Geschäftsräumen erhält vom Hausbesitzer eine
Mieterhöhung. Da er diese für überzogen erachtet, nimmt er anwaltliche Hilfe in Anspruch. Versicherungsschutz besteht sowohl für die außergerichtliche als
auch für die gerichtliche Geltendmachung dinglichen Rechten an Immobilien.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung vergleichen bietet keine pauschale Deckung für alle möglichen Arten von Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr ist der Versicherungsschutz auf
bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet, die erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Rechtsuchenden relevant sind, und bestimmt innerhalb dieses Rahmens den aus
der Sicht des Versicherers möglichen Deckungsumfang. § 2 ARB listet diese Bereiche, die in unterschiedlichen Konstellationen im Rahmen der behandelten
Rechtsschutzformen kombiniert werden können, im Einzelnen auf.
Zu den einzelnen Rechtsverhältnissen ist Folgendes anzumerken. Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen entstehen z.B. wegen Mieterhöhungen oder
Kündigungsfragen. Es wird hierbei nicht auf Miet- oder Pachtverträge, sondern auf Miet- oder Pachtverhältnisse, also auf das jeweilige gesamte
Dauerschuldverhältnis abgestellt. Deshalb kann hierunter auch der Zeitraum zwischen der rechtlichen Beendigung des Vertrages nach wirksamer Kündigung und
verspäteter Räumung der Mietwohnung fallen.
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bei Ordnungswidrigkeiten umfasst Ordnungswidrigkeiten aus allen versicherten Lebensbereichen. Da die ARB 2008 nicht zwischen verkehrsrechtlichen
und sonstigen Ordnungswidrigkeiten unterscheiden, besteht auch bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten Versicherungsschutz. Bei festgestellten
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Firmenfahrzeugen übersenden die Behörden den Firmen als Fahrzeughalter meistens einen Anhörungsbogen. Damit soll der
verantwortliche Fahrzeugführer ermittelt werden können.
Da die Firma als juristische Person kein Täter sein kann, erteilt die Verkehrsrechtsschutzversicherung vergleichen in solchen Fällen Rechtsschutz nur für den Fall eines gegen den Fahrer
eingeleiteten Verfahrens. Zu beachten ist auch hier der Ausschluss in § 3 Abs. 3e ARB für Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes.
Kein Versicherungsschutz besteht ferner in Verfahren nach § 25 a StVG (sog. Halterhaftung). Denn hierbei handelt es sich nicht um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren,
da keine Geldbuße festgesetzt wird.
15 Monate vor Versicherungsbeginn zahlt der Mieter des rechtsschutzversicherten Vermieters die vereinbarte Miete nicht. Fünf Monate nach Versicherungsbeginn
wiederholt sich dieser Vorgang. Der Rechtsschutzfall ist hier mit der unterlassenen Zahlung der ersten Monatsmiete eingetreten, d.h. noch vor Beginn des
Versicherungsvertrages. Normalerweise wäre dieser Rechtsschutzfall wegen Vorvertraglichkeit nicht versichert. Aufgrund der Sonderregelung kommt es hier
aber auf die nachfolgende Unterlassung der Mietzahlung an.
Infos zum Thema Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren gemäß § 14 ARB in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem
Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugegangen ist. Kein Versicherungsschutz besteht gemäß,
wenn der Rechtsschutzanspruch geltend gemacht wird.
Der Anwalt erhebt ohne Abstimmung mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung vergleichen eine Klage, obwohl er zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen
des VN betraut und zudem ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen sind. Der Versicherer
kann dann den Versicherungsschutz zumindest wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise versagen. Der Anwalt macht sich aber
schadenersatzpflichtig mit der Folge des Verlustes seines Schadenersatzanspruchs.
In der Verkehrsrechtsschutzversicherung wird die Prämie als Jahresprämie berechnet, wobei eine unterjährige Zahlungsweise mit entsprechendem Ratenzuschlag möglich
ist. Regelmäßig gewähren die Rechtsschutzversicherer Rabatte (z.B. Mengenrabatte im Verkehrs-Rechtsschutz, Sonderrabatte für Selbstständige oder Single
Rabatte). Im Wohnungs- und Miet-Rechtsschutz wird die Versicherungsprämie grundsätzlich anhand folgender Faktoren berechnet: Wohneinheit bei selbst genutzter
Wohnung und Jahresbruttomiete bei vermieteten.
Verkehrsrechtsschutzversicherung vergleichen
Ob hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (z.B. der Klagevortrag des VN schlüssig ist), orientiert sich an den Grundsätzen, welche in Rechtsprechung und
Literatur für die Prüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens gelten. Die Erfolgsaussichten können unter rechtlichen
Gesichtspunkten nur dann durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung verneint werden, wenn der Sachvortrag des VN nicht schlüssig ist, also wenn der dem Begehren zugrunde liegende Sachverhalt den
erstrebten rechtlichen Erfolg nicht herbeiführen kann.
Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn keine Verkehrsrechtsschutzversicherung bestünde. Mit dieser sog. Subsidiaritätsklausel soll z.B.
verhindert werden, dass ein Haftpflichtversicherer die Zahlung von Anwaltsgebühren mit der Begründung verweigern kann, der Geschädigte könne seine
Verkehrsrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen.
Der VN streitet über die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat. Nicht unter den
Ausschluss fallen somit andere am Gesellschaftszweck orientierte Tätigkeiten wie z.B. der An- und Verkauf von Waren. Der Ausschluss erfasst auch
Streitigkeiten im Gründungsstadium einer werdenden Handelsgesellschaft, unabhängig davon, ob der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. Der VN streitet über
die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat.
Allgemeine Informationen über die Verkehrsrechtsschutzversicherung
Ein ausreichend begründeter Stichentscheid ist für beide Parteien bindend, es sei denn, er weicht offenbar erheblich von der Sach- oder Rechtslage ab. Bei
der Beurteilung der offenbaren Unrichtigkeit kann man sich am Leitbild des VVG § 84 VVG orientieren, der das Sachverständigenverfahren der
Schadensversicherung regelt. Eine offenbare Unrichtigkeit ist dann anzunehmen, wenn sich diese einem sachkundigen Beobachter sofort aufdrängt. Die
Übersendung einer schon eingereichten Klage oder Rechtsmittelbegründung.
Da die Verkehrsrechtsschutzversicherung keinen uneingeschränkten Versicherungsschutz gewährt, kommt es nicht selten zu Deckungsablehnungen. Der Versicherer kann z.B.
vorvertragliche Ereignisse, das Eingreifen eines Risikoausschlusses oder auch mangelnde Erfolgsaussichten einwenden. Allerdings ist es nach der Rechtsprechung
nicht zulässig, dass eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, der die Deckung z.B. wegen einer Obliegenheitsverletzung oder eines Risikoausschlusses abgelehnt hat, sich
im Deckungsprozess erstmalig auf fehlende Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit beruft.
Eine Zahlungsklage gegen den Versicherer kommt nur dann in Betracht, wenn der VN die Kosten bereits übernommen hat. In den Fällen, in denen die tatsächliche
Kostenbelastung noch nicht feststeht, ist Leistungs- oder Feststellungsklage zu erheben, mit welcher der VN Befreiung von einer Kostenschuld gegenüber einem
Kostengläubiger bzw. Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers begehrt. Das zuständige Gericht bestimmt sich bei Klagen gegen den Versicherer gemäß
§ 20 ARB nach dessen Sitz oder einer zuständigen Niederlassung des Versicherers.