BGV Vermieterrechtsschutz
Was ist eine Vermieterrechtsschutz?
Versicherungsschutz durch die Vermieterrechtsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.
Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Leistungen der Vermieterrechtsschutz
Die Vermieterrechtsschutz bietet Versicherungsschutz im Bereich, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Der Versicherte verschafft sich mit dem Abschluss der Vermieterrechtsschutz einen Anspruch gegenüber dem Versicherer, wonach dieser bestimmte Kosten, die beim VN im Zuge der Rechtsverfolgung anfallen, übernehmen muss.
Kosten, die der VN anlässlich der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen selbst aufwendet (sog. Parteikosten), sind nur dann versichert, wenn sie ausnahmsweise positiv im Leistungskatalog aufgeführt sind (z.B. Reisekosten zu einem ausländischen Gericht).
Gemäß § 5 ARB erbringt und vermittelt die Vermieterrechtsschutz Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und übernimmt die dort im Einzelnen aufgeführten Kostenpositionen.
Gegenstand des Versicherungsschutzes
Eine Vermieterrechtsschutz erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang.
Die Vermieterrechtsschutz ist also in erster Linie eine Kostenversicherung. Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme richten sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche gelten.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.
Allgemeine Informationen zum Thema Vermieterrechtsschutz
15 Monate vor Versicherungsbeginn zahlt der Mieter des durch die Vermieterrechtsschutz versicherten Vermieters die vereinbarte Miete nicht. Fünf Monate nach Versicherungsbeginn wiederholt sich dieser Vorgang. Der Rechtsschutzfall ist hier mit der unterlassenen Zahlung der ersten Monatsmiete eingetreten, d.h. noch vor Beginn des Versicherungsvertrages. Normalerweise wäre dieser Rechtsschutzfall wegen Vorvertraglichkeit nicht versichert. Aufgrund der Sonderregelung kommt es hier aber auf die nachfolgende Unterlassung der Mietzahlung an.
Entstehen aus demselben Schadenereignis mehrere Rechtsschutzfälle, gilt insgesamt für alle Rechtsschutzfälle höchstens die vereinbarte bzw. die durch das Schadenfreiheitssystem verminderte Selbstbeteiligung. Wurde in den vergangenen beiden Jahren seit Vertragsbeginn kein Rechtsschutzfall gemeldet, reduziert sich die Selbstbeteiligung der Vermieterrechtsschutz zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres um ein Drittel. Nach einem Verkehrsunfall kommt es zu einem Streit mit dem Gegner, mit dem Krankenhaus, der Bußgeldstelle und dem Kaskoversicherer.
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, an deren Verletzung Leistungsfreiheit des Versicherers anknüpfen kann, findet man beim verkehrsbezogenen Rechtsschutz, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Berechtigung und Fahren mit einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug. Leistungsfreiheit entfällt jedoch für die Personen, die vom Fehlen der Fahrerlaubnis etc. ohne Verschulden keine Kenntnis hatten. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß der BGV Vermieterrechtsschutz sind vor allem Informations-, Gefahrstands-, Schadenminderungs-, Abstimmungs- und Wartepflichten.
Je nach gewählter Vermieterrechtsschutz besteht Arbeits-Rechtsschutz für den VN entweder in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer, und zwar aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, oder als Arbeitgeber, dann aber nur aus Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber abhängige weisungsgebundene Arbeit leistet, Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen anderen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt.
BGV Vermieterrechtsschutz
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Nützliche Tipps zum Thema Vermieterrechtsschutz
Die Vermieterrechtsschutz zählen mittlerweile sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich zu den am meisten verbreiteten Versicherungen.Dies
dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche auch die Bereitschaft steigt, tatsächliche
oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen. Ohne die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts für die Rechtsverfolgung stellt sich die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen für viele Personen als schwer einzuschätzendes Wagnis dar.
Dazu zählen z.B. beim Sozialgericht Vermieterrechtsschutz die Kosten für die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens. Zeuge ist diejenige Person, die in einem sie
selbst nicht betreffenden Gerichtsverfahren über eigene Wahrnehmungen aussagen soll. Sachverständiger kann jeder Fachmann sein, insbesondere jemand, der
kraft seiner Sachkunde zur Abgabe von Gutachten vor Gerichten oder Behörden berufen ist. Kosten für Zeugen oder Sachverständigengutachten, die der VN selbst
ohne Anordnung des Gerichts in Auftrag gegeben hat.
Gemäß § 5 ARB erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und übernimmt die dort im Einzelnen aufgeführten
Kostenpositionen. Der Versicherungsschutz durch die Vermieterrechtsschutz umfasst die gesetzliche Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwalts. Die gesetzliche Vergütung für die
Tätigkeit eines Anwalts im Inland umfasst die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies sind insbesondere die gesetzlichen
Gebühren des Anwalts, bestimmte Reisekosten sowie Entgelte für Postleistungen.
Allgemeines über die Vermieterrechtsschutz
Anspruchsgrundlagen für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ergeben sich z.B. aus dem § 823 BGB, dem Produkthaftungsgesetz oder aus den §§ 7, 18
StVG (Straßenverkehrsgesetz). Der Fahrer eines Pkw erleidet bei einem Verkehrsunfall derart schwere Verletzungen, dass er sein Leben lang berufsunfähig
bleiben wird. Er verklagt den Unfallverursacher wegen des künftigen Verdienstausfalls und der Kosten für technische und medizinische Gutachten sowie wegen
Schmerzensgeld auf Schadenersatz.
Der Versicherer sorgt für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt
die hierbei anfallenden Kosten. Wenn der VN dies wünscht, hat der Versicherer den Übersetzer auszuwählen und zu beauftragen. Bei einer Interessenwahrnehmung
im Inland sind solche Kosten nur zu übernehmen, wenn es sich um Gerichtsauslagen handelt. Muss eine Kaution gestellt werden, um den VN einstweilen von
Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt die BGV Vermieterrechtsschutz ein zinsloses Darlehen.
Zu den dinglichen Rechten zählen in erster Linie die nachbarrechtlichen Streitigkeiten aus den §§ 906-911 und 1004 BGB und § 14 BImSchG (Bundes
Immissionsschutzgesetz), z.B. Auseinandersetzungen wegen Lärmbelästigung, Rauchimmissionen oder falschen Abstandsgrenzen sowie Widersprüche gegen die
Errichtung eines Bauwerks auf dem Nachbargrundstück. Rechtsstreitigkeiten des VN als Wohnungs- oder Teileigentümer mit der Eigentümergemeinschaft oder dem
Verwalter fallen ebenfalls unter die Vermieterrechtsschutz.
Vermieterrechtsschutz
Häufig ist ein Verstoß Auslöser für einen vertrags- oder gesetzwidrigen Zustand, der über einen bestimmten Zeitraum andauert (z.B. unerlaubte Hundehaltung).
Dann ist der erste Verstoß für den Eintritt des Versicherungsfalles maßgeblich. Verweigert der Krankenversicherer die Erstattung sämtlicher Leistungen eines
Heilpraktikers, weil er dessen Leistungen als medizinisch nicht notwendig betrachtet, so liegt der Rechtsschutzfall bereits mit der ersten
Leistungsverweigerung vor.
Entwickelt sich eine Rechtsstreitigkeit aus einer Serie von Rechtsverstößen, gilt ebenfalls der erste Verstoß als Versicherungsfall. Kündigt der Vermieter
das Mietverhältnis, weil der Mieter drei Monatsmieten nicht gezahlt hat, ist der Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Nichtzahlung der ersten Monatsmiete
eingetreten. Bei einem Serienverstoß im o.g. Sinne gibt es in § 4 Abs. 2 ARB eine spezielle Regelung: Rechtsschutzfälle, die länger als ein Jahr vor Beginn
der BGV Vermieterrechtsschutz liegen, bleiben außer Betracht.
Einige Rechtsschutzversicherer sehen in ihren ARB die Möglichkeit vor, über den Katalog des § 2 ARB 2008 hinausgehende Leistungsarten einzubeziehen, im
Wesentlichen ist dies der Rechtsschutz in Ehesachen, Rechtsschutz in Unterhaltssachen, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Steuer-Rechtsschutz,
Sozial-Rechtsschutz, erweiterte Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft und Erbrecht, Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten, Daten
Rechtsschutz vor Gerichten und der Rechtsschutz für telefonische Erstberatung im privaten Bereich.
Infos zum Thema Vermieterrechtsschutz
Der Versicherungsschutz bleibt ferner bestehen, wenn der VN nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der VN die
Obliegenheit arglistig verletzt hat. Ein eventuelles Verschulden seines Anwalts hat der VN wie eigenes Verschulden zu vertreten, da der Anwalt als
Repräsentant des VN anzusehen ist.
Insbesondere hat der VN alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen
könnte. Zur Leistungsfreiheit der BGV Vermieterrechtsschutz gilt hier Folgendes, Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit verliert der VN seinen Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des VN entsprechenden
Verhältnisses zu kürzen.
Der in Deutschland lebende VN erleidet als Tourist während einer Pauschalreise in Afrika bei einem Ausflug einen Gesundheitsschaden, weil der europäische
Reiseveranstalter Sicherheitsmaßnahmen unterlassen hat. Der Schadenersatzanspruch wird in Europa verfolgt. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
außerhalb dieses Geltungsbereichs trägt der Versicherer bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden, nicht beruflich
bedingten Aufenthaltes eintreten.
BGV Vermieterrechtsschutz
Für die Geltendmachung von Schadenersatz besteht kein Versicherungsschutz durch die Vermieterrechtsschutz, weil ein unmittelbarer Zusammenhang mit Streik vorliegt. Nuklearen und genetischen
Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind: Der Ausschluss für Nuklearschäden greift z.B. bei der Wahrnehmung
rechtlicher Interessen wegen einer Gesundheitsschädigung, die auf die radioaktive Verseuchung der Umgebung eines Reaktors zurückzuführen ist. Bergbauschäden
an Grundstücken und Gebäuden.
Ein solcher Schaden im Sinne des Bundesberggesetzes liegt z.B. vor, wenn ein Grundstück oder Gebäude infolge des Aufsuchens, Gewinnens und Aufbereitens von
Bodenschätzen beeinträchtigt wird. Der Ausschluss greift nicht, wenn Personen geschädigt werden und deshalb eine rechtliche
Interessenwahrnehmung notwendig ist. dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks, dem Erwerb oder der Veräußerung eines vom
VN oder mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes.
Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungsurteils eingeleitet werden. Kosten für
Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR. Kosten im Rahmen einer einverständlichen Regelung für
Forderungen, die selbst nicht streitig waren oder Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadensfällen entfallen. Im Streitfall hat der Versicherer
zu beweisen, dass einer der in § 5 Abs. 3 ARB aufgeführten Tatbestände vorliegt.
Allgemeine Informationen über die Vermieterrechtsschutz
Ein ausreichend begründeter Stichentscheid ist für beide Parteien bindend, es sei denn, er weicht offenbar erheblich von der Sach- oder Rechtslage ab. Bei
der Beurteilung der offenbaren Unrichtigkeit kann man sich am Leitbild des VVG § 84 VVG orientieren, der das Sachverständigenverfahren der
Schadensversicherung regelt. Eine offenbare Unrichtigkeit ist dann anzunehmen, wenn sich diese einem sachkundigen Beobachter sofort aufdrängt. Die
Übersendung einer schon eingereichten Klage oder Rechtsmittelbegründung.
Versicherungsschutz durch die Vermieterrechtsschutz besteht dann gemäß § 2c ARB jeweils für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen
Nutzungsverhältnissen aller Art und dinglichen Rechten an Immobilien. Der VN muss von einem Versicherungsfall in einer speziellen persönlichen Eigenschaft
betroffen sein, nämlich in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder
Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Der Halter muss nicht Eigentümer des auf ihn zugelassenen Fahrzeugs sein. Ebenso wenig muss er das Fahrzeug selbst nutzen. Juristische Personen können zwar
Halter von Kraftfahrzeugen sein. Sie können jedoch keine Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen. Daher erfasst der Verkehrs-Rechtsschutz eine anwaltliche
Tätigkeit für das Unternehmen bei sog. Halteranzeigen nicht. Es dürfte aber Deckung in der Form des Beratungs-Rechtsschutzes für den betroffenen Fahrer
bestehen.