Midema Wohngebäudeversicherung
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine reine Schadenversicherung, welche finanzielle Entschädigungsleistungen für alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und Gebäudezubehör, sowie mitversicherte Nebengebäude (beispielsweise Garagen und Carports, Gartenhäuser ect.) auf dem Versicherungsgrundstück leistet. Die maximale Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich hierbei auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsumfang bezieht alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Gefahren und Risiken ein, welche in der Regel durch 3 verschiedene Versicherungsformen in der sogenannten gebündelten Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Diese drei Versicherungsformen umfassen im Einzelnen nachfolgende Gefahreneinschlüsse,
Feuerversicherung
Durch die Feuerversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche in Folge von Bränden, Explosionen, Blitzschläge, sowie den Anprall oder den Absturz bemannter Flugkörper verursacht werden.
Leitungswasserversicherung
Durch die Leitungswasserversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche durch frostbedingte Ereignisse zum Beispiel an Sanitäranlagen oder Bruchschäden an Installationen für Leitungswasser, sowie Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, entstanden sind.
Sturm- und Hagelversicherung
Durch die Sturm- und Hagelversicherung werden alle unmittelbar entstandenen Schäden am versicherten Gebäude abgesichert, welche durch Windgeschwingikeiten ab einer Windstärke 8 entstanden sind.
Versichert durch die vorgenannten Versicherungsformen der Wohngebäudeversicherung sind die infolge des eingetretenen Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den vorliegenden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch auf das Maximale der Versicherungssumme begrenzt.
Allgemeine Informationen zum Thema Wohngebäudeversicherung
Photovoltaikanlagen haben ihren Preis, deshalb sollte eine mögliche Risiko-vorsorge auch durch den Abschluss entsprechender zusätzlicher Versicherungen zur Wohngebäudeversicherung überlegt werden. Bei der Montageversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung, die die gesamte PV-Anlage während der Bau-/Montagezeit abdeckt. Zu den versicherten Sachen gehören insbesondere, Photovoltaikmodule und Sonnenkollektoren, Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren, Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler, Überspannungseinrichtungen und Verkabelung.
Selbstbehalte und die Vereinbarung von Haftungslimiten erforderlich sein, um Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung bieten zu können. Außerdem werden für gefährdete Objekte risikoadäquate Prämien gefordert. Hochexponierte Risiken sind im liberalisierten Versicherungsmarkt gegen Hochwasserschäden nicht versicherbar. Um die Beeinträchtigung des Unternehmens der Elementarereignisse zu analysieren, d.h. das Risikopotenzial festzustellen, empfiehlt sich eine systematische Vorgehensweise.
Klausel PK 7160: Die nach den VGB ausgeschlossenen Überspannungsschäden durch Blitz können über diese Klausel in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag (in der Gleitenden Neuwertversicherung der Midema Wohngebäudeversicherung multipliziert mit dem gleitenden Neuwertfaktor). Klausel PK 7363: Wegen der hiernach versicherten Kosten für die Beseitigung durch Blitzschlag umgestürzter Bäume. Klausel PK 7362: Wegen der Deckung von Kosten für die Dekontaminierung und den Austausch verseuchten Erdreichs.
Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen. Eine Mitversicherung über die Wohngebäudeversicherung ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich), Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern), Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge.
Midema Wohngebäudeversicherung
Die Midema Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Wohngebäudeversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Wohngebäudeversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Midema spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Midema Wohngebäudeversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Wohngebäudeversicherung
Erfasst sind im Einzelnen die Gefahren - Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner
Ladung, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel. Die versicherten Gefahren sind in den VGB nur kurz definiert. Zur Erhellung des materiellen Gehaltes
der versicherten Gefahren folgen deshalb nachstehend einige erläuternde Hinweise. Die genannten Versicherungsarten brauchen aber nicht insgesamt vereinbart
zu werden, sondern können einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden.
Mit dem Gebäude verbundene Bestandteile sind grundsätzlich mitversichert. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste
Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. In Abschnitt A § 5 Nr. 2b VGB 2008 sind - in Abgrenzung zur Hausratversicherung nach VHB 2008
als mitversicherte Bestandteile in der Wohngebäudeversicherung besonders genannt. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt
sind.
Danach gilt grundsätzlich das neue Recht. Die neuen Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den Gerichten erst einmal
bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Gegenstand der Wohngebäudeversicherung sind die im
Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender
Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Allgemeines über die Wohngebäudeversicherung
Sengschäden - Aus der Definition des Brandbegriffs ergibt sich, dass Sengschäden nicht versichert sind, außer wenn sie durch Brand, Blitzschlag oder
Explosion entstanden sind, wie die VGB klarstellend vermerken. Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen - Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen
durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden
Gasdruck entstehen.
Durch folgende Klausel der Midema Wohngebäudeversicherung wird dem Leitungswasser gleichgestellt nach Klausel PK 7166 Nr. 1: Wasser aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren. An zusätzlichen
Kosten sind versicherbar nach Klausel PK 7167 notwendige Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von innerhalb des versicherten Gebäudes sowie von auf
dem Versicherungsgrundstück verlegten Ableitungsrohren, Klausel PK 7364 Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, der infolge eines Leitungswasserschadens
entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt hat.
Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen.
Eine Mitversicherung ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich), Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des
Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern), Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung
oder Witterungsniederschläge.
Wohngebäudeversicherung
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen an der bisherigen Stelle, es sei denn, dass dies rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich
nicht zu vertreten ist; es genügt dann die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Soll nach einem Versicherungsfall
das Gebäude nicht in der gleichen Art und Zweckbestimmung oder an anderer Stelle wiederhergestellt werden, empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Versicherer
zu klären, ob im konkreten Fall seinerseits Bedenken bestehen.
Die Midema Wohngebäudeversicherung nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung konzipiert, in der dem
Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert
auf aktueller Preisbasis vereinbart werden. Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert 1914. Dieser wird durch Größe und Ausstattung sowie Ausbau des
Gebäudes nach Preisen des Jahres 1914 bestimmt.
In der Gleitenden Neuwertversicherung ist die Entschädigung durch die Versicherungssumme nicht begrenzt. Dies ergibt sich aus der dargelegten Systematik der
Gleitenden Neuwertversicherung, sodass bei einem Totalschaden zusätzlich zum Substanzschaden auch für die behandelten Kosten bis zu den dafür
gesondert geregelten Entschädigungsgrenzen volle Entschädigung zu leisten ist, sofern keine Unterversicherung vorliegt. Unzureichende Entschädigung in der
Neuwertversicherung bei Totalschaden.
Infos zum Thema Wohngebäudeversicherung
Blitzschutz ist bei privat genutzten Wohngebäuden nicht vorgeschrieben. Er ist jedoch besonders empfehlenswert, wenn eine PV-Anlage installiert wurde. Bei
Freilandanlagen kommen noch zusätzliche Absicherungen hinzu, mit denen Diebstahl und Vandalismus erschwert werden (z.B. Einzäunung und Videoüberwachung).
Bei der Absicherung über Versicherungen ist zunächst einmal zu prüfen, welche Versicherungen bereits bestehen oder ob ein Einschluss der PV-Anlage erreichbar
ist und welche Risiken selbst getragen werden können.
Um den nachteiligen Folgen einer Unterversicherung vorzubeugen, sollten Sie die Antragsfragen zur Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung sorgfältig
beantworten, werterhöhende Baumaßnahmen dem Versicherer rechtzeitig anzeigen, bei Abschluss einer weiteren Versicherung für das Gebäude (z.B. für einen neu
errichteten Anbau) bei einer anderen Midema Wohngebäudeversicherung von diesem Versicherer eine verbindliche Erklärung verlangen, dass er die Folgen einer Unterversicherung
aus dem bisherigen Vertrag trägt.
An vertraglichen Obliegenheiten hat nach den VGB 2008 der VN außerdem die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer
und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen, nicht genutzte Gebäude
oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren
und entleert zu halten.
Midema Wohngebäudeversicherung
Außerhalb versicherter Gebäude erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren von Klima-, Wärmepumpen- oder
Solarheizungsanlagen, soweit die Rohre der Vorsorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die
neuen VGB 2008 beinhalten hinsichtlich des Deckungsschutzes durch die Wohngebäudeversicherung für thermische Solaranlagen gegenüber den bisherigen Bedingungen im Wesentlichen Klarstellungen.
Der Begriff des Nässeschäden gilt auch für thermische Solaranlagen.
Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind wichtige Beurteilungskriterien für die Entscheidungsfindung. Danach ist zu beurteilen,
ob Versicherungsschutz zu besorgen ist oder nicht. Nach Expertenmeinung wird sich das Erdklima immer weiter erwärmen. Auch Deutschland wird davon nicht
verschont bleiben. Schon jetzt können wir feststellen, dass die Sommer heißer und trockener und die Winter milder, stürmischer und regenreicher geworden
sind.
Die Sicherheitsmaßnahmen sind in der chemischen Industrie besonders ausgeprägt. Abhängig von Art, Eigenschaften und Menge der jeweils zu handhabenden Stoffe
wird über die Art des Prozesses und über die Sicherheitsmaßnahmen entschieden. So beginnt der Schutz von Gebäuden und Anlagen gegen extreme Witterungseinflüsse
sowie Erdbeben schon während der Bauplanung. Dazu können ausgewertet werden Gutachten über klimatische Besonderheiten des Landes, Gutachten über den Grad
der Erdbebengefährdung.
Allgemeine Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Die Annahme des Antrags wird entweder ausdrücklich in einem gesonderten Annahmeschreiben oder konkludent durch Übersendung des Versicherungsscheins mit der
Rechnung über die erste Prämie erklärt. Mit dem Zugang der Annahmebestätigung oder der Urkunde beim Antragsteller ist der Vertrag formell zustande gekommen.
Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag des Versicherers. Besteht
die Entscheidung des Versicherers in der Annahme des Antrags mit der Einschränkung.
Die Wohngebäudeversicherung gewährt im Rahmen der einzelnen Versicherungszweige Leistungen bei Eintritt bestimmter Ereignisse, z. B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Krankheit oder Tod.
Der Vereinbarung von Versicherungsschutz liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Einzelne für sich selbst diesen Schutz kaum sicherstellen kann, da er
meistens nicht das Kapital z. B. zum Wiederaufbau seines abgebrannten Hauses sofort aufbringen kann. Die Mittel für die Versicherungsleistungen werden von
den Versicherten durch Prämien aufgebracht.
Ein Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden
als Antrag und Annahme bezeichnet. In der Praxis wird der Antrag regelmäßig vom Kunden gestellt, wenn auch die Initiative häufig von einem
Versicherungsvermittler ausgeht. Im Fall des Direktvertriebs wendet sich der Interessent aufgrund von Prospekten oder Zeitungsanzeigen bzw. über das Internet
an das Versicherungsunternehmen.