Wohngebäudeversicherung vergleichen
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine reine Schadenversicherung, welche finanzielle Entschädigungsleistungen für alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und Gebäudezubehör, sowie mitversicherte Nebengebäude (beispielsweise Garagen und Carports, Gartenhäuser ect.) auf dem Versicherungsgrundstück leistet. Die maximale Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich hierbei auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsumfang bezieht alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Gefahren und Risiken ein, welche in der Regel durch 3 verschiedene Versicherungsformen in der sogenannten gebündelten Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Diese drei Versicherungsformen umfassen im Einzelnen nachfolgende Gefahreneinschlüsse,
Feuerversicherung
Durch die Feuerversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche in Folge von Bränden, Explosionen, Blitzschläge, sowie den Anprall oder den Absturz bemannter Flugkörper verursacht werden.
Leitungswasserversicherung
Durch die Leitungswasserversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche durch frostbedingte Ereignisse zum Beispiel an Sanitäranlagen oder Bruchschäden an Installationen für Leitungswasser, sowie Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, entstanden sind.
Sturm- und Hagelversicherung
Durch die Sturm- und Hagelversicherung werden alle unmittelbar entstandenen Schäden am versicherten Gebäude abgesichert, welche durch Windgeschwingikeiten ab einer Windstärke 8 entstanden sind.
Versichert durch die vorgenannten Versicherungsformen der Wohngebäudeversicherung sind die infolge des eingetretenen Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den vorliegenden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch auf das Maximale der Versicherungssumme begrenzt.
Allgemeine Informationen zum Thema Wohngebäudeversicherung
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen zur Wohngebäudeversicherung. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Wohngebäudeversicherung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.
Beschränkt auf Zwei- und Mehrfamilienhäuser sind nach Klausel PK 7361 die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegenden Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern in der Wohngebäudeversicherung vergleichen versicherbar, die dadurch entstanden sind, dass unbefugte Dritte im Sinne der Einbruchdiebstahlversicherung in das Gebäude eingedrungen sind oder dies versucht haben. Die Beseitigung von Graffiti durch unbefugte Dritte an der Außenseite von Gebäuden kann erhebliche Kosten verursachen.
Kosten für die Schuttbeseitigung - Einbezogen in die Aufräumungs- und Abbruchkostenversicherung sind die für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten versicherter Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und die für deren Ablagern und Vernichten entstehenden Kosten. Die Entschädigung dieser Kosten ist je Versicherungsfall nach den VGB 2008 und VGB 2000 auf den vereinbarten Betrag der Wohngebäudeversicherung begrenzt. Bei den aufzuräumenden versicherten Sachen kann es sich nach Martin auch um Schadstoffe handeln.
Wohngebäudeversicherung vergleichen
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Nützliche Tipps zum Thema Wohngebäudeversicherung
Die VGB 2008 lösen für das Neugeschäft die bis dahin gültigen VGB ab. Darüber hinaus ist es den einzelnen Versicherungsgesellschaften im Rahmen der
Deregulierung erlaubt, von den Verbandsbedingungen abzuweichen und Deckungserweiterungen zu vereinbaren. Der Unterschied zwischen den VGB 2008 - Wert 1914
und VGB 2008 - Wohnfläche besteht lediglich in dem Verzicht auf Bildung einer Versicherungssumme in den Verträgen nach VGB 2008 - Wohnfläche sowie in der
Beitragsberechnungsgrundlage. Der Versicherungsumfang ist der gleiche.
Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über
eine Betriebs-Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Wohngebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob
vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Gebäudebestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung
klarstellen lassen.
Danach gilt grundsätzlich das neue Recht. Die neuen Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den Gerichten erst einmal
bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Gegenstand der Wohngebäudeversicherung sind die im
Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender
Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Allgemeines über die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren, der Wasserversorgung (Zu- und
Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von
Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgenden Installationen.
Klausel PK 7265 auf Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), ausgenommen sind Bruchschäden an
bereits defekten Armaturen. Klauseln für die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die Wohngebäudeversicherung vergleichen auf Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks
Klausel 7262 und Klausel 7263, mit denen im Rahmen der VGB 2000 der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf und
außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind nicht mehr vorgesehen.
Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen.
Eine Mitversicherung ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich), Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des
Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern), Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung
oder Witterungsniederschläge.
Wohngebäudeversicherung
Die Höhe des Entschädigungsanspruchs des VN richtet sich bei zerstörten Gebäuden oder bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen nach dem
Neuwert (bei Versicherung zum Zeitwert/Gemeinen Wert nach diesen Werten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen nach den
notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht ausgeglichen ist. Soweit
durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache erhöht wird.
Ferner sind die zu beachtenden Besonderheiten des Versicherungswertes erläutert. Unter den beschriebenen Voraussetzungen gilt die Versicherungssumme 1914 als
richtig ermittelt. Eine solche Schätzung steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch den Versicherer. Kann der VN die tatsächlich aufgewendeten Baukosten
für das Gebäude feststellen, lässt sich der Versicherungswert nach Preisen 1914 durch Umrechnung mit dem Baupreisindex für Wohngebäude des betreffenden
Baujahres durch die Wohngebäudeversicherung vergleichen ermitteln.
Nebenarbeiten fallen auch dann unter den Versicherungsschutz, wenn sie nichtversicherte Sachen betreffen - so beispielsweise gärtnerische Arbeiten, wenn die
Bepflanzung beseitigt werden muss, um an die im Erdreich verlegten Zuleitungsrohre der Wasserversorgung heranzukommen und den Rohrbruchschaden beheben zu
können. Der Versicherer hat gemäß § 85 VVG die Kosten, welche durch die Ermittlung und Feststellung des Schadens entstehen, dem VN insoweit zu erstatten,
als ihre Aufwendung den Umständen nach geboten war.
Infos zum Thema Wohngebäudeversicherung
Die Rechtsfolgen der Verletzung sind vielseitig; die Folgen können Vertragsänderung, Rücktritt und Leistungsfreiheit sowie Kündigung sein. Hat der VN die
Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen
geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Wohngebäudeversicherung rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom VN unverschuldeten
Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil.
Thermische Solaranlagen werden hauptsächlich im Wohngebäudebereich für die Erwärmung von Brauchwasser oder zur Raumheizung (Heizungsunterstützung) genutzt.
Mögliche Schäden sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung vergleichen gedeckt. Die Erzeugung von Solarstrom durch PV-Anlagen hat erst mit Inkrafttreten des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des 100.000-Dächer-Solarstrom-Programms eine größere Bedeutung erlangt, wenn man von der Versorgung von
Autobahntelefonen, Parkuhren einmal absieht.
Indes bieten die Versicherer inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt,
wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines
anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung
des Gebäudes zutreffend beantwortet.
Wohngebäudeversicherung vergleichen
Auch für gewerbliche Risiken kann eine Wohngebäudeversicherung der Elementarschäden über die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden
(BWE 2008) erreicht werden. Der Deckungsumfang entspricht dem, der für Wohngebäude und Hausrat gewährt wird. Die Elementarversicherung wird mit der
gewerblichen Sturmversicherung gebündelt. Für industrielle Risiken stand die Elementarschadendeckung grundsätzlich im Rahmen der Extended-Coverage
Versicherung (EC) zur Verfügung.
Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind wichtige Beurteilungskriterien für die Entscheidungsfindung. Danach ist zu beurteilen,
ob Versicherungsschutz zu besorgen ist oder nicht. Nach Expertenmeinung wird sich das Erdklima immer weiter erwärmen. Auch Deutschland wird davon nicht
verschont bleiben. Schon jetzt können wir feststellen, dass die Sommer heißer und trockener und die Winter milder, stürmischer und regenreicher geworden
sind.
Durch thermische Solaranlagen wird das Sonnenlicht in Wärme umgewandelt. Damit werden Brauchwasser oder Wasser der Raumheizung erhitzt. Das Schadenpotenzial
durch diese Anlagen ist eher als gering einzustufen, da die eingesetzten Produkte durch regelmäßige Wartung der Anlagen eine lange Lebensdauer aufweisen.
Schäden können im Wesentlichen durch austretende Flüssigkeiten entstehen. Im Rahmen der mitversicherten Leitungswasserschäden werden wärmetragende
Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel und dergleichen.
Allgemeine Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt
sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung herleiten. Falls
Versicherungsnehmer und Versicherter nicht dieselbe Person sind spricht man von einer Versicherung für fremde Rechnung. Der Versicherungsnehmer hat den
Versicherungsvertrag dann im Namen für den Versicherten abgeschlossen.
Die allgemeinen Rechtsgrundlagen eines Wohngebäudeversicherung Versicherungsvertrags finden sich vor allem in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des
Handelsgesetzbuchs (HGB), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
sowie der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit
grundsätzlich auch für Versicherungsverträge.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Aufwendungen des Versicherers durch entsprechende Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer gedeckt sind. Dieses
Finanzierungsverfahren nennt man Versicherungsprinzip. Versicherungsschutz schon zu Beginn. Die Wohngebäudeversicherung gewährt von Beginn an den vereinbarten
Versicherungsschutz, ohne dass der Einzelne die im Versicherungsfall benötigten Mittel angespart haben muss. Der Versicherte erwirbt durch seine
Beitragszahlung einen Rechtsanspruch darauf.