WGV Wohngebäudeversicherung
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine reine Schadenversicherung, welche finanzielle Entschädigungsleistungen für alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und Gebäudezubehör, sowie mitversicherte Nebengebäude (beispielsweise Garagen und Carports, Gartenhäuser ect.) auf dem Versicherungsgrundstück leistet. Die maximale Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich hierbei auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsumfang bezieht alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Gefahren und Risiken ein, welche in der Regel durch 3 verschiedene Versicherungsformen in der sogenannten gebündelten Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Diese drei Versicherungsformen umfassen im Einzelnen nachfolgende Gefahreneinschlüsse,
Feuerversicherung
Durch die Feuerversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche in Folge von Bränden, Explosionen, Blitzschläge, sowie den Anprall oder den Absturz bemannter Flugkörper verursacht werden.
Leitungswasserversicherung
Durch die Leitungswasserversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche durch frostbedingte Ereignisse zum Beispiel an Sanitäranlagen oder Bruchschäden an Installationen für Leitungswasser, sowie Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, entstanden sind.
Sturm- und Hagelversicherung
Durch die Sturm- und Hagelversicherung werden alle unmittelbar entstandenen Schäden am versicherten Gebäude abgesichert, welche durch Windgeschwingikeiten ab einer Windstärke 8 entstanden sind.
Versichert durch die vorgenannten Versicherungsformen der Wohngebäudeversicherung sind die infolge des eingetretenen Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den vorliegenden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch auf das Maximale der Versicherungssumme begrenzt.
Allgemeine Informationen zum Thema Wohngebäudeversicherung
In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. Die separate Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden gewährt. Für diese Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Für Baden-Württemberg war von 1960 bis Mitte 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Rund 80 Prozent der VN haben diese Deckung freiwillig fortgeführt. Die bei der Staatlichen Wohngebäudeversicherung der DDR abgeschlossenen Haushaltsversicherungen schlossen Schäden ein, die durch Hochwasser an Sachen innerhalb von Gebäuden entstehen. Zur Feuer-Pflichtversicherung für Gebäude gab es eine freiwillige Ergänzung gegen weiter zufällig eintretende Elementarereignisse, die Hochwasser und Überschwemmung einschlossen.
Die WGV Wohngebäudeversicherung geht davon aus, dass kritische Extremwerte bei Windgeschwindigkeiten und Niederschlagsmengen immer häufiger überschritten werden. Wie die Münchener Rück in ihrem Geschäftsbericht 2001 ausführte, wird uns die Natur schmerzhaft mit der Nase darauf stoßen, dass die zunehmenden Veränderungen des Klimas immer mehr und immer extremere Wetterkatastrophen zur Folge haben werden. Messungen der erdnahen und der atmosphärisch höheren Luftschichten zeigen deutlich eine Zunahme der globalen mittleren Jahrestemperatur.
Mit diesem Passus soll klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Einbaumöbel/-küchen als Gebäudebestandteil gelten und durch die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Bei den z.B. in Einbauküchen der beschriebenen Art integrierten Elektrogeräten wie Herde, Kühlschränke und dgl. handelt es sich zwar regelmäßig um serienmäßig gefertigte Teile, dennoch können sie nicht isoliert betrachtet werden. Sie bilden nämlich eine Einheit mit dem betreffenden Küchenmöbelstück und sind deshalb als mit diesem versichert zu betrachten.
WGV Wohngebäudeversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Wohngebäudeversicherung
Auf Antrag sind auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) aber gesondert versicherbar. Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte
Daten und Programme. Außer den versicherten Sachen deckt die Wohngebäudeversicherung auch verschiedene Kosten und sonstige Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem
Versicherungsfall entstehen. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten
Sachen, die dadurch entstehen.
Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für verschiedene Gefahren, wie sie durch mehrere spezielle Versicherungsarten getrennt erfasst
sind, und zwar durch die Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung. Anders als bei einer gebündelten Versicherung, in der in einem
Versicherungsschein mehrere Versicherungsarten zusammengefasst sind und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen je Versicherungsart nebeneinander gelten,
besteht für die Wohngebäudeversicherung ein gemeinsames Bedingungswerk.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hinsichtlich der besonderen, die Feuerversicherung betreffenden Bestimmungen für die Wohngebäudeversicherung auch insoweit
anwendbar, als sie die Gefahren Leitungswasser und Sturm einschließen (ausgenommen die Bestimmungen über den Realrechtsgläubigerschutz). Die Allgemeinen
Wohngebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2008) und die Allgemeinen Wohngebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2000 als Musterbedingungen des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vereinigen.
Allgemeines über die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren, der Wasserversorgung (Zu- und
Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von
Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgenden Installationen.
Außer der Gefahr Sturm erfasst die WGV Wohngebäudeversicherung auch die Gefahr Hagel. Die VGB 2008 beschreiben Sturm als eine wetterbedingte Luftbewegung von
mindestens Windstärke 8. Ist die Windstärke für das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis
unterstellt, wenn der VN nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an anderen Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen
anderen Sachen angerichtet hat.
Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen.
Eine Mitversicherung ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich), Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des
Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern), Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung
oder Witterungsniederschläge.
Wohngebäudeversicherung
In der Gleitenden Neuwertversicherung verändert sich der Beitrag nach VGB 2008 (Wert 1914) durch eine entsprechende Erhöhung oder Verminderung des
Anpassungsfaktors. Grundlage ist hierbei der auf die Versicherungssumme Preisbasis 1914 bezogene Grundbeitrag. Dieser wird mit dem Anpassungsfaktor
gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Der Beitrag erhöht oder vermindert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Prozentsätzen, um die sich
die anteiligen Indizes für Wohngebäude und Tariflohn für das Baugewerbe verändert haben.
Bewertungsgrundlage nach VGB 2008 (Wohnfläche). Einen Versicherungswert gibt es nach den VGB 2008 (Wohnfläche) nicht, und somit wird im Versicherungsvertrag
auch keine Versicherungssumme ausgewiesen. Hier beschreiten die WGV Wohngebäudeversicherung - bei gleichem Leistungsversprechen wie beim 1914er-Modell - einen anderen Weg,
das Risiko der Gefahrenübernahme zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich an der im Antrag aufzunehmenden Gebäudebeschreibung mit Angaben über, Grundfläche
in Quadratmetern, Voll- oder Teilkeller bzw. nicht unterkellert.
Sicherstellung der vertragsgemäßen Verwendung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls, Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf
steht dem VN jedoch bei Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zur Höhe des Versicherungswertes Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten zum Neuwert zu,
ohne dass die Verwendung des den Zeitwertschaden übersteigenden Entschädigungsbetrags gesichert sein muss. Verwendung der Entschädigung für versicherte
Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung.
Infos zum Thema Wohngebäudeversicherung
Der VN hat nach den VGB alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Als Sicherheitsvorschriften sind solche als
vertragliche Obliegenheit anzusehen, die zur Verminderung der versicherten Gefahren oder Verhütung einer Gefahrerhöhung erlassen sind. Gesetzliche
Sicherheitsvorschriften sind in vielen Gesetzen enthalten und konkretisieren sich z.B. in Bauordnungen; behördliche Sicherheitsvorschriften sind
Verwaltungsakte von Hoheitsträgern und betreffen z.B. Unfallverhütungsvorschriften.
Zum Deckungsumfang siehe die gesonderten Beiträge Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung. Die wesentlichen Gefahren und Schäden können
also schon im Rahmen der WGV Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Die Solarversicherung ist deshalb eine Art Vollkaskoschutz. Der Versicherer Helvetia
beschreibt die neue Photovoltaikversicherung beispielsweise wie folgt. Die neue Photovoltaikversicherung der Helvetia sichert diese Investition umfassend ab.
Und das nicht nur gegen klassische Risiken, sondern auch gegen Bedienungsfehler.
Aber auch Marder verursachen Schäden an Schläuchen und Leitungen und lösen kostspielige Reparaturen aus. Schließlich können auch reine Betriebsschäden durch
Kurzschluss und Materialfehler zu nicht zu unterschätzenden Schäden führen. Für Bodenanlagen auf freien Flächen kommen noch Schäden durch Diebstahl und
Vandalismus hinzu. Um Schäden soweit wie möglich zu vermeiden, ist zur Risikovorsorge zunächst einmal die fachgerechte und sorgfältige Montage der Anlage
wichtig.
WGV Wohngebäudeversicherung
Es ist davon auszugehen, dass Deckung im Rahmen der Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikobeurteilung übernommen werden kann,
wenn auch für das Massengeschäft der Wohngebäudeversicherung die Antragsfragen für die Beurteilung grundsätzlich ausreichen sollten. Bei Betrieben
wird jedoch fast immer eine Betriebsbesichtigung durch den Versicherer erforderlich sein, um die Risikosituation zu beurteilen. Vom Risiko abhängig werden im
Einzelfall auch Sicherheitsvorkehrungen.
Die Deckung von Elementarschäden, soweit sie über Blitzschlag, Sturm und Hagel hinausgehen, sah die Deutsche Versicherungswirtschaft in der Vergangenheit als
unkalkulierbar an. Sie bot deshalb dafür keinen Versicherungsschutz. Bestand für Baden-Württemberg, dort war von 1960 bis 1994 eine
eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Erst 1991 hat das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
(BAV) diesen Rechtsstandpunkt aufgegeben.
Mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht sind die AVB auch in ihrer Funktion als Gerüst und Gerippe des Rechts und der Produktgestaltung in den freien Raum
des Wettbewerbs gestellt. Dadurch ist die rechtliche Stabilisierungswirkung der bisherigen Rechtsprechung, aber auch der Kommentierung zu den AVB der
einzelnen Versicherungszweige, in Frage gestellt. Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) Grundbedingungswerk,
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung.
Allgemeine Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Der Schutz vor Gefahren für das persönliche Wohlergehen sowie für das Hab und Gut hat auch für Haus- und Grundbesitzer einen hohen Stellenwert. Daher gilt es,
die relevanten Risiken zu erkennen, sie möglichst zu vermeiden oder zu minimieren und ihre eventuellen Auswirkungen zu begrenzen. Die gängigste und am
meisten verbreitete Form der finanziellen Vorsorge für einen ungewissen Finanzierungsbedarf, der bei der Verwirklichung drohender Gefahren entsteht, ist die
Wohngebäudeversicherung.
Widerruft der Kunde den Wohngebäudeversicherung Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den Versicherer gezahlte Prämien als auch
für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Wohngebäudeversicherung trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde
nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der
Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Vertragspartner von den AVB abweichende Vereinbarungen treffen. Während dies im Privatkundengeschäft die Ausnahme ist,
werden individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherer und gewerblichen Versicherungsnehmern häufig getroffen. In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer
häufig zur Versicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer
Haftpflichtversicherung.