Beitragsrechner Wohnhausversicherung
Bei der Wohnhausversicherung handelt es sich um eine reine Schadenversicherung, welche finanzielle Entschädigungsleistungen für alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und Gebäudezubehör, sowie mitversicherte Nebengebäude (beispielsweise Garagen und Carports, Gartenhäuser ect.) auf dem Versicherungsgrundstück leistet. Die maximale Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich hierbei auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsumfang bezieht alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Gefahren und Risiken ein, welche in der Regel durch 3 verschiedene Versicherungsformen in der sogenannten gebündelten Wohnhausversicherung angeboten wird. Diese drei Versicherungsformen umfassen im Einzelnen nachfolgende Gefahreneinschlüsse,
Feuerversicherung
Durch die Feuerversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche in Folge von Bränden, Explosionen, Blitzschläge, sowie den Anprall oder den Absturz bemannter Flugkörper verursacht werden.
Leitungswasserversicherung
Durch die Leitungswasserversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche durch frostbedingte Ereignisse zum Beispiel an Sanitäranlagen oder Bruchschäden an Installationen für Leitungswasser, sowie Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, entstanden sind.
Sturm- und Hagelversicherung
Durch die Sturm- und Hagelversicherung werden alle unmittelbar entstandenen Schäden am versicherten Gebäude abgesichert, welche durch Windgeschwingikeiten ab einer Windstärke 8 entstanden sind.
Versichert durch die vorgenannten Versicherungsformen der Wohnhausversicherung sind die infolge des eingetretenen Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den vorliegenden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch auf das Maximale der Versicherungssumme begrenzt.
Allgemeine Informationen zum Thema Wohnhausversicherung
In der Hausrat- und Wohnhausversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. Die separate Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der Wohnhausversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden gewährt. Für diese Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Wohnhausversicherung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.
Zerstörte, beschädigte und abhanden gekommene Sachen. Die Beitragsrechner Wohnhausversicherung leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der Besitzverlust. Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Sachen erfasst ist, der in adäquatem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht.
Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens. Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für die vereinbarte Dauer durch die Wohnhausversicherung ersetzt, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit. War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall gezahlt.
Beitragsrechner Wohnhausversicherung
Je nach benötigtem Versicherungsschutz werden durch die einzelnen Versicherer unterschiedliche Tarife für die Wohnhausversicherung angeboten. Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, wie hoch die Beiträge für den von Ihnen gewünschten und benötigten Versicherungsschutz sind, können Sie mit Hilfe des auf unserer Seite integrierten Beitragsrechner kostenlos und anonym die Beiträge für die unterschiedlichen Tarifformen der einzelnen Wohnhausversicherung Anbieter berechnen. Sie erhalten dann direkt alle zur Verfügung stehenden Tarifangebote übersichtlich und nach der jeweiligen Beitragshöhe, sowie den enthaltenen Leistungsumfang dargestellt, die Sie dann direkt vergleichen können. Desweiteren erhalten Sie neben den Tarifinfos auch eine kurze Erläuterung über die jeweilige Versicherungsgesellschaft, sowie verschiedene Bewertungen, um Ihnen so eine bessere Orientierung zu gewährleisten. Wenn Sie sich für ein bestimmtes Angebot entschieden haben, können Sie den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz dann direkt online bantragen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie die anfallenden Preise für die Wohnhausversicherung direkt online berechnen.
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Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
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Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
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Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Wohnhausversicherung
Die VGB 2008 lösen für das Neugeschäft die bis dahin gültigen VGB ab. Darüber hinaus ist es den einzelnen Versicherungsgesellschaften im Rahmen der
Deregulierung erlaubt, von den Verbandsbedingungen abzuweichen und Deckungserweiterungen zu vereinbaren. Der Unterschied zwischen den VGB 2008 - Wert 1914
und VGB 2008 - Wohnfläche besteht lediglich in dem Verzicht auf Bildung einer Versicherungssumme in den Verträgen nach VGB 2008 - Wohnfläche sowie in der
Beitragsberechnungsgrundlage. Der Versicherungsumfang ist der gleiche.
Die Wohnhausversicherung vertritt indessen bisher eine entgegenstehende Auffassung und bietet die Versicherung von Kosten einer Dekontamination des
Erdreichs nur im Rahmen der zusätzlich zu vereinbarenden Klausel PK 7362 zu den VGB an. Darin wird übrigens ausdrücklich erklärt, dass diese Kosten nicht
als Aufräumungskosten gelten. Zu Einzelheiten siehe die Ausführungen zur analogen Klausel 3301 im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung.
Dies kann auch die unter 3.1 beschriebenen Aufwendungen betreffen.
Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens. Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume trotz Anwendung der im Verkehr
erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für
die vereinbarte Dauer ersetzt, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit. War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet
wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall gezahlt.
Allgemeines über die Wohnhausversicherung
Klausel PK 7160: Die nach den VGB ausgeschlossenen Überspannungsschäden durch Blitz können über diese Klausel in den Versicherungsschutz
eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag (in der Gleitenden Neuwertversicherung multipliziert mit dem gleitenden Neuwertfaktor).
Klausel PK 7363: Wegen der hiernach versicherten Kosten für die Beseitigung durch Blitzschlag umgestürzter Bäume. Klausel PK 7362: Wegen der Deckung von
Kosten für die Dekontaminierung und den Austausch verseuchten Erdreichs.
Es müsste aber genügen, dass der VN die in Abschnitt A § 15 VGB 2008 bzw. § 23 VGB 2000 enthaltenen Obliegenheiten beachtet, um den Versicherungsschutz
weiterhin zu erhalten. Im Bedarfsfall sollten Sie mit dem Versicherer vereinbaren, dass abweichend von Abschnitt A § 15 Nr. 1 VGB 2008 bzw. § 8 Nr. 4e VGB
2000 Versicherungsschutz durch die Beitragsrechner Wohnhausversicherung besteht, wenn keine unverschließbaren Öffnungen mehr vorhanden sind und die Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt A § 14 VGB 2008
bzw. § 24 VGB 2000 beachtet werden.
Durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen (Versicherungsschutz
besteht jedoch dann, wenn die Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.), an Laden- und Schaufensterscheiben, Gefahren der Feuerversicherung. Der
Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an versicherten Sachen, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen
Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.
Wohnhausversicherung
Die Wiederherstellung des Gebäudes kann mit erhöhten Aufwendungen deshalb verbunden sein, weil behördliche Auflagen der unveränderten Wiederherstellung
entgegenstehen. Diese werden ebenfalls ersetzt, soweit nicht die behördlichen Auflagen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden. Restwerte,
die nicht mehr verwertet werden dürfen. Nach den VGB wird indessen keine Entschädigung für verwertbare Reste versicherter die infolge der behördlichen
Wiederherstellungsbeschränkung nicht mehr verwertet werden dürfen.
Verbleibende Restwerte werden angerechnet. Das ist der Betrag, der dafür bei Verkauf erzielt werden kann, und zwar für die bereits erschlossenen Restwerte,
d.h., dass die für die Erschließung der Restewerte aufzuwendenden Kosten zu berücksichtigen sind. Die auf die Schadenaufwendungen entfallende Mehrwertsteuer
wird durch die Beitragsrechner Wohnhausversicherung nicht ersetzt, wenn der VN für das versicherte Gebäude vorsteuerabzugsberechtigt ist. Aber auch der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigte VN hat nach den
Bestimmungen der VGB 2008 keinen Anspruch auf Zahlung von Mehrwertsteuer.
Sicherstellung der vertragsgemäßen Verwendung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls, Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf
steht dem VN jedoch bei Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zur Höhe des Versicherungswertes Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten zum Neuwert zu,
ohne dass die Verwendung des den Zeitwertschaden übersteigenden Entschädigungsbetrags gesichert sein muss. Verwendung der Entschädigung für versicherte
Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung.
Infos zum Thema Wohnhausversicherung
Der VN hat nach den VGB alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Als Sicherheitsvorschriften sind solche als
vertragliche Obliegenheit anzusehen, die zur Verminderung der versicherten Gefahren oder Verhütung einer Gefahrerhöhung erlassen sind. Gesetzliche
Sicherheitsvorschriften sind in vielen Gesetzen enthalten und konkretisieren sich z.B. in Bauordnungen; behördliche Sicherheitsvorschriften sind
Verwaltungsakte von Hoheitsträgern und betreffen z.B. Unfallverhütungsvorschriften.
Soll die Beitragsrechner Wohnhausversicherung zum Zeitwert genommen werden, ist statt einer festen Versicherungssumme die Gleitende Neuwertversicherung auf Zeitwertbasis zu vereinbaren
und z.B. wie folgt beurkunden zu lassen. In Änderung der VGB ist Versicherungswert 1914 der ortsübliche Neuwertwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe
und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Die Ermittlung der
Versicherungssumme nach Preisen von 1914 war schon immer problematisch.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch
Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss
gefragt hat.
Beitragsrechner Wohnhausversicherung
Auch für gewerbliche Risiken kann eine Wohnhausversicherung der Elementarschäden über die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden
(BWE 2008) erreicht werden. Der Deckungsumfang entspricht dem, der für Wohngebäude und Hausrat gewährt wird. Die Elementarversicherung wird mit der
gewerblichen Sturmversicherung gebündelt. Für industrielle Risiken stand die Elementarschadendeckung grundsätzlich im Rahmen der Extended-Coverage
Versicherung (EC) zur Verfügung.
Selbstbehalte und die Vereinbarung von Haftungslimiten erforderlich sein, um Versicherungsschutz bieten zu können. Außerdem werden für gefährdete Objekte
risikoadäquate Prämien gefordert. Hochexponierte Risiken sind im liberalisierten Versicherungsmarkt gegen Hochwasserschäden nicht versicherbar. Um die
Beeinträchtigung des Unternehmens der Elementarereignisse zu analysieren, d.h. das Risikopotenzial festzustellen, empfiehlt sich eine systematische
Vorgehensweise.
Wenn wir über Elementarschäden sprechen, dann handelt es sich im Wesentlichen immer um Großschäden, ja sogar um Katastrophenschäden, die das Ergebnis eines
Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Damit wird auch gleichzeitig die Frage beantwortet, ob auf eine Versicherung derartiger Schadenereignisse
verzichtet werden kann. Natürlich ist auch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Elementargefahren eine unterschiedliche Zerstörungskraft besitzen. So
haben auch in unseren Breiten Stürme erhebliche Schäden angerichtet.
Allgemeine Informationen über die Wohnhausversicherung
Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt
sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung herleiten. Falls
Versicherungsnehmer und Versicherter nicht dieselbe Person sind spricht man von einer Versicherung für fremde Rechnung. Der Versicherungsnehmer hat den
Versicherungsvertrag dann im Namen für den Versicherten abgeschlossen.
Die allgemeinen Rechtsgrundlagen eines Wohnhausversicherung Versicherungsvertrags finden sich vor allem in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des
Handelsgesetzbuchs (HGB), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
sowie der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit
grundsätzlich auch für Versicherungsverträge.
Zu der Unterschrift des Antragstellers kommen die Unterschrift des Vermittlers sowie ggf. die Unterschrift der Eltern als gesetzliche Vertreter, falls der
Antragsteller noch minderjährig ist, und in der Lebensversicherung die Unterzeichnung durch die zu versichernde Person, sofern sie nicht mit dem
Antragsteller und späteren Versicherungsnehmer identisch ist. Der Antrag nimmt ausdrücklich auf die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen
der betreffenden Sparte Bezug, die Vertragsbestandteil werden sollen.