Günstige Wohnhausversicherung
Bei der Wohnhausversicherung handelt es sich um eine reine Schadenversicherung, welche finanzielle Entschädigungsleistungen für alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und Gebäudezubehör, sowie mitversicherte Nebengebäude (beispielsweise Garagen und Carports, Gartenhäuser ect.) auf dem Versicherungsgrundstück leistet. Die maximale Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich hierbei auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsumfang bezieht alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Gefahren und Risiken ein, welche in der Regel durch 3 verschiedene Versicherungsformen in der sogenannten gebündelten Wohnhausversicherung angeboten wird. Diese drei Versicherungsformen umfassen im Einzelnen nachfolgende Gefahreneinschlüsse,
Feuerversicherung
Durch die Feuerversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche in Folge von Bränden, Explosionen, Blitzschläge, sowie den Anprall oder den Absturz bemannter Flugkörper verursacht werden.
Leitungswasserversicherung
Durch die Leitungswasserversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche durch frostbedingte Ereignisse zum Beispiel an Sanitäranlagen oder Bruchschäden an Installationen für Leitungswasser, sowie Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, entstanden sind.
Sturm- und Hagelversicherung
Durch die Sturm- und Hagelversicherung werden alle unmittelbar entstandenen Schäden am versicherten Gebäude abgesichert, welche durch Windgeschwingikeiten ab einer Windstärke 8 entstanden sind.
Versichert durch die vorgenannten Versicherungsformen der Wohnhausversicherung sind die infolge des eingetretenen Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den vorliegenden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch auf das Maximale der Versicherungssumme begrenzt.
Allgemeine Informationen zum Thema Wohnhausversicherung
Der Kunde hat die Möglichkeit, einem vom Antrag abweichenden Versicherungsschein der Wohnhausversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang zu widersprechen. Macht er keinen Gebrauch vom Widerrufsrecht, gelten die Abweichungen als genehmigt. Voraussetzung ist, dass die Wohnhausversicherung den Kunden auf jede Abweichung und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hinweist. Zusätzlich muss er bei Übermittlung des Versicherungsscheins darauf hinweisen, dass die Abweichungen als genehmigt gelten.
Ganz wichtig ist natürlich auch das Vorhandensein einer Notfallplanung. Dazu gehören auch die wichtigsten Telefonnummern der Behörden, die im Falle eines Katastrophenschadens Hilfe vermitteln können. Große Betriebe haben es leichter, Schadenverhütung im Sinne der Wohnhausversicherung zu betreiben, weil in der Regel ein Kreis von Spezialisten damit betraut ist, für alle Projekte oder Anlagen Gefahren zu analysieren sowie Sicherheitskonzepte zu erstellen. Aus der Vorgehensweise lassen sich jedoch oft auch für den eigenen Betrieb Maßnahmen zur Schadenverhütung.
Die nach den Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln versicherbaren Elementarrisiken erweitern die versicherten Gefahren der betreffenden Günstige Wohnhausversicherung, der sie zugeordnet sind, sodass ein einheitlicher Versicherungsvertrag zustande kommt. Insoweit unterscheidet sich diese Vertragsform nicht von derjenigen, bei der die Elementarereignisse als versicherte Gefahren fester Bestandteil der AVB sind. Bei den ECB 99 besteht der wesentliche Unterschied zu den bisherigen ECB in der Selbstständigkeit des Bedingungswerkes.
Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen. Eine Mitversicherung über die Wohnhausversicherung ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich), Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern), Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge.
Günstige Wohnhausversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Wohnhausversicherung
Auf Antrag sind auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) aber gesondert versicherbar. Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte
Daten und Programme. Außer den versicherten Sachen deckt die Wohnhausversicherung auch verschiedene Kosten und sonstige Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem
Versicherungsfall entstehen. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten
Sachen, die dadurch entstehen.
Dies umso mehr, als die diesem Beitrag zugrunde liegenden Allgemeinen Wohnhausversicherung Bedingungen eine automatische Anpassung des Vertrags an
Änderungen des Baupreisniveaus vorsehen. Der Rückgriff in diesem Beitrag auch auf die bisherigen VGB 2000 schein mir geboten zugleich aber im Zusammenhang
mit dem neuen VVG den Versicherungsschutz im Vergleich zu den VGB 2000 in einigen Bereichen nicht unwesentlich verändern. Insoweit werden die qualitativen
Unterschiede zwischen den neuen und den bisherigen VGB herausgestellt.
Mit diesem Passus soll klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Einbaumöbel/-küchen als Gebäudebestandteil gelten. Bei den z.B. in Einbauküchen
der beschriebenen Art integrierten Elektrogeräten wie Herde, Kühlschränke und dgl. handelt es sich zwar regelmäßig um serienmäßig gefertigte Teile, dennoch
können sie nicht isoliert betrachtet werden. Sie bilden nämlich eine Einheit mit dem betreffenden Küchenmöbelstück und sind deshalb als mit diesem versichert
zu betrachten.
Allgemeines über die Wohnhausversicherung
Bezugsfertigkeit des Gebäudes - Ein Wohngebäude ist dann bezugsfertig, wenn es bestimmungsgemäß von Menschen bezogen und auf Dauer bewohnt werden kann, das
ist auch dann der Fall, wenn noch gewisse Restarbeiten (z.B. Malerarbeiten und Tapezieren) anstehen (VersR 89, 365). Umbauarbeiten - Durch den Ausschluss
wird bei entsprechenden Umbauarbeiten ein bisher bestehender Versicherungsschutz bis zur Wiederbezugsfertigkeit des Gebäudes unterbrochen, selbst wenn kein
erhöhtes Risiko besteht.
Auf den Ort des Wasseraustritts kommt es ebenso wenig an wie auf den Zweck der Wasserversorgung. Versicherungsschutz durch eine Günstige Wohnhausversicherung besteht auch dann, wenn die Hauptleitung
der Wasserversorgung auf dem Nachbargrundstück bricht und der Keller des versicherten Hauses voll läuft und dort Schäden anrichtet. Hauptursache für einen
bestimmungswidrigen Wasseraustritt ist der Rohrbruch. Er kann durch Materialbruch, Riss von Löt- und Schweißnähten, Korrosion oder defekte Verbindungselemente
gegeben sein.
Die Versicherung von Bruchschäden wird erweitert nach Klausel PK 7260 auf außerhalb von Gebäuden (auf dem Grundstück) eintretende, frostbedingte und sonstige
Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder
Solarheizungsanlagen, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der VN
die Gefahr trägt.
Wohnhausversicherung
Die Wiederherstellung des Gebäudes kann mit erhöhten Aufwendungen deshalb verbunden sein, weil behördliche Auflagen der unveränderten Wiederherstellung
entgegenstehen. Diese werden ebenfalls ersetzt, soweit nicht die behördlichen Auflagen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden. Restwerte,
die nicht mehr verwertet werden dürfen. Nach den VGB wird indessen keine Entschädigung für verwertbare Reste versicherter die infolge der behördlichen
Wiederherstellungsbeschränkung nicht mehr verwertet werden dürfen.
Wird jedoch nicht die Standarddeckung der Gleitenden Neuwertversicherung gewählt, sondern die Neuwertversicherung, Zeitwertversicherung oder eine
Günstige Wohnhausversicherung zum Gemeinen Wert, ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und für Mietausfall auf die vereinbarte
Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt allerdings nicht für Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, soweit diese auf Weisungen des Versicherers
entstanden sind.
Die zu vereinbarende Versicherungssumme ist auf den Versicherungswert 1914 abzustimmen. Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls
erheblich niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung), wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungswert
gekürzt. Maßgebend sind also die auf Preisbasis 1914 bezogenen Werte und nicht etwa das Verhältnis von Versicherungswert multipliziert mit dem
Anpassungsfaktor zum aktuellen Neuwert im Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Infos zum Thema Wohnhausversicherung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat für diesen Versicherungszweig keine Musterbedingungen herausgegeben. Die Ausführungen
beziehen sich deshalb auf unternehmensindividuelle Versicherungsbedingungen. Im Rahmen dieses Beitrages werden das mögliche Schadenpotenzial und die
derzeitigen Absicherungsmöglichkeiten der PV-Anlagen für Wohngebäude dargestellt. Für Unternehmen, die PV-Anlagen in Form von Fassadenanlagen,
sind risikospezifischen Besonderheiten der Anlage berücksichtigt.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Günstige Wohnhausversicherung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung
abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des
Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.
Ist die Anlage ebenerdig aufgebaut worden, ist in jedem Falle eine Abstimmung mit dem Versicherer erforderlich. Manche Versicherer fordern unter Umständen.
auch einen Beitragszuschlag. Nach den neuen VGB 2008 sind Photovoltaik-Anlagen sowie deren zugehörige Installationen (z.B. Solarmodule, Montagerahmen,
Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung) nicht automatisch versichert. Der Einschluss ist jedoch auf besonderen
Antrag möglich.
Günstige Wohnhausversicherung
Außerhalb versicherter Gebäude erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren von Klima-, Wärmepumpen- oder
Solarheizungsanlagen, soweit die Rohre der Vorsorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die
neuen VGB 2008 beinhalten hinsichtlich des Deckungsschutzes durch die Wohnhausversicherung für thermische Solaranlagen gegenüber den bisherigen Bedingungen im Wesentlichen Klarstellungen.
Der Begriff des Nässeschäden gilt auch für thermische Solaranlagen.
Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind wichtige Beurteilungskriterien für die Entscheidungsfindung. Danach ist zu beurteilen,
ob Versicherungsschutz zu besorgen ist oder nicht. Nach Expertenmeinung wird sich das Erdklima immer weiter erwärmen. Auch Deutschland wird davon nicht
verschont bleiben. Schon jetzt können wir feststellen, dass die Sommer heißer und trockener und die Winter milder, stürmischer und regenreicher geworden
sind.
In der Hausrat- und «Wohngebäudeversicherung» sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
und Vulkanausbruch versicherbar. Die separate Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der
Hausratversicherung und der Wohnhausversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden gewährt. Für diese
Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Allgemeine Informationen über die Wohnhausversicherung
Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in
anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen
vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB regeln die Rechte und
Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes.
Die Wohnhausversicherung gewährt im Rahmen der einzelnen Versicherungszweige Leistungen bei Eintritt bestimmter Ereignisse, z. B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Krankheit oder Tod.
Der Vereinbarung von Versicherungsschutz liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Einzelne für sich selbst diesen Schutz kaum sicherstellen kann, da er
meistens nicht das Kapital z. B. zum Wiederaufbau seines abgebrannten Hauses sofort aufbringen kann. Die Mittel für die Versicherungsleistungen werden von
den Versicherten durch Prämien aufgebracht.
Alternativ können Versicherer das sog. Invitatiomodell vorziehen. Dabei stellt der Versicherungsnehmer keinen verbindlichen Antrag, sondern seine Erklärung
wird als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots betrachtet. Der Versicherer sendet anschließend den Versicherungsschein mit den Vertragsinformationen als
Angebot gekennzeichnet zu. Dies ist im rechtlichen Sinne der Antrag. Der Versicherungsvertrag kommt erst zustande, wenn der VN den Antrag ausdrücklich oder
durch schlüssiges Verhalten annimmt.