InterRisk Wohnhausversicherung
Bei der Wohnhausversicherung handelt es sich um eine reine Schadenversicherung, welche finanzielle Entschädigungsleistungen für alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und Gebäudezubehör, sowie mitversicherte Nebengebäude (beispielsweise Garagen und Carports, Gartenhäuser ect.) auf dem Versicherungsgrundstück leistet. Die maximale Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich hierbei auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsumfang bezieht alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Gefahren und Risiken ein, welche in der Regel durch 3 verschiedene Versicherungsformen in der sogenannten gebündelten Wohnhausversicherung angeboten wird. Diese drei Versicherungsformen umfassen im Einzelnen nachfolgende Gefahreneinschlüsse,
Feuerversicherung
Durch die Feuerversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche in Folge von Bränden, Explosionen, Blitzschläge, sowie den Anprall oder den Absturz bemannter Flugkörper verursacht werden.
Leitungswasserversicherung
Durch die Leitungswasserversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche durch frostbedingte Ereignisse zum Beispiel an Sanitäranlagen oder Bruchschäden an Installationen für Leitungswasser, sowie Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, entstanden sind.
Sturm- und Hagelversicherung
Durch die Sturm- und Hagelversicherung werden alle unmittelbar entstandenen Schäden am versicherten Gebäude abgesichert, welche durch Windgeschwingikeiten ab einer Windstärke 8 entstanden sind.
Versichert durch die vorgenannten Versicherungsformen der Wohnhausversicherung sind die infolge des eingetretenen Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den vorliegenden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch auf das Maximale der Versicherungssumme begrenzt.
Allgemeine Informationen zum Thema Wohnhausversicherung
Besonderen Bedingungen für die Wohnhausversicherung weiterer Elementarschäden in der Gebäude-, Hausrat-, Geschäfts- und Industrieversicherung zur planmäßigen Verwendung genehmigt. Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der VWG haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18 Millionen Wohnhausversicherung sind 550.000 Zusatzversicherungen abgeschlossen worden.
Zum Deckungsumfang siehe die gesonderten Beiträge Wohnhausversicherung und Elementarschadenversicherung. Die wesentlichen Gefahren und Schäden können also schon im Rahmen der Wohnhausversicherung abgedeckt werden. Die Solarversicherung ist deshalb eine Art Vollkaskoschutz. Der Versicherer Helvetia beschreibt die neue Photovoltaikversicherung beispielsweise wie folgt. Die neue Photovoltaikversicherung der Helvetia sichert diese Investition umfassend ab. Und das nicht nur gegen klassische Risiken, sondern auch gegen Bedienungsfehler.
Der Anpassungsfaktor berücksichtigt auch die Mehrwertsteuer. Er ist also auf Gebäude von nicht vorsteuerabzugsberechtigten VN der InterRisk Wohnhausversicherung ausgerichtet. Ist der VN hinsichtlich des versicherten Gebäudes vorsteuerabzugsberechtigt und hat er deshalb im Versicherungsfall Anspruch nur auf Entschädigung des Nettobetrages, zahlt er im Vergleich zum Nichtvorsteuerabzugsberechtigten einen zu hohen Beitrag. Dies kann der VN nicht etwa umgehen, indem er die Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil kürzt.
Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Wohnhausversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Gebäudebestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.
InterRisk Wohnhausversicherung
Die InterRisk Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Wohnhausversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Wohnhausversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die InterRisk spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die InterRisk Wohnhausversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der InterRisk Wohnhausversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Wohnhausversicherung
Unter Wohnhausversicherung kann man im allgemeinen für eine Wohngebäude-Sachversicherung verstehen, die bei der Verbundenen Wohnhausversicherung im Rahmen eines gemeinsamen
Bedingungswerks eine Versicherung für mehre Einzelgefahren ermöglicht. Sie vereinigt in sich die wesentlichen in Betracht kommenden Sachversicherungszweige,
nämlich die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Eine solche Vertragsform kommt dem Bedürfnis nach einer möglichst einfachen und übersichtlichen
Versicherungspolice entgegen.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Insoweit
besteht Übereinstimmung mit den AFB der Wohnhausversicherung 2008, sodass auf die Interpretationen im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung verwiesen werden kann.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang des Blitzes auf Sachen. So ist beispielsweise der Versicherungsfall gegeben, wenn ein Blitz in einen vor dem
versicherten Gebäude stehenden Baum einschlägt und das Gebäude beschädigen.
Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle und sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte
Geräte, insbesondere Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper. In dieser beispielhaften Aufzählung wird abschließend Flugkörper in gewissem Sinne als
Synonym für Luftfahrzeuge verwendet, dadurch entfällt die Differenzierung zwischen bemannt und unbemannt. Begriffliche Klarstellungen und die Berücksichtigung
des technischen Fortschritts haben zu einer Neufassung dieser Bestimmung beigetragen.
Allgemeines über die Wohnhausversicherung
Die VGB enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt
z.B. eine versicherte Ursache einen Ausschlusstatbestand herbei, so greift auch dafür der Ausschluss, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart
ist. Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten. Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte
Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle.
Soweit der durch die Sturmflutwelle verursachte Schaden den Schaden durch direkte Sturmeinwirkung überdeckt, greift der Ausschluss. Nicht versichert sind
Schäden, die der VN vorsätzlich herbeiführt, die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, innere Unruhen,
oder Kernenergie entstehen. Versicherungsschutz besteht auch dann nicht, wenn der VN die InterRisk Wohnhausversicherung arglistig über Tatsachen täuscht oder dies versucht, die
für den Grund der Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Versuchen Sie, in Ihren Verhandlungen den Versicherungsschutz bei Bedarf analog der Klauseln 7262 bzw. 7263 auf Frost und sonstige Bruchschäden an
Ableitungsrohren auf bzw. außerhalb des Versicherungsgrundstücks auszudehnen. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leitstet der Versicherer
Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, soweit sie der Entsorgung versicherter Gebäude oder
Anlagen dienen.
Wohnhausversicherung
Die Höhe des Entschädigungsanspruchs des VN richtet sich bei zerstörten Gebäuden oder bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen nach dem
Neuwert (bei Versicherung zum Zeitwert/Gemeinen Wert nach diesen Werten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen nach den
notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht ausgeglichen ist. Soweit
durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache erhöht wird.
Änderungen des Versicherungswertes infolge Baupreisänderungen muss der VN selber beobachten und für die richtige und rechtzeitige Anpassung der
Versicherungssumme sorgen. Da Baupreissteigerungen während der Vertragszeit leicht übersehen werden können und deshalb die Gefahr einer (zeitweiligen)
Unterversicherung besteht, ist eine Neuwertversicherung zu aktuellen Baupreisen nicht ratsam. Statt zum Neuwert können Wohngebäude auch zum Zeitwert oder
zum Gemeinen Wert durch die InterRisk Wohnhausversicherung versichert werden.
Die zu vereinbarende Versicherungssumme ist auf den Versicherungswert 1914 abzustimmen. Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls
erheblich niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung), wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungswert
gekürzt. Maßgebend sind also die auf Preisbasis 1914 bezogenen Werte und nicht etwa das Verhältnis von Versicherungswert multipliziert mit dem
Anpassungsfaktor zum aktuellen Neuwert im Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Infos zum Thema Wohnhausversicherung
Der VN hat nach den VGB alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Als Sicherheitsvorschriften sind solche als
vertragliche Obliegenheit anzusehen, die zur Verminderung der versicherten Gefahren oder Verhütung einer Gefahrerhöhung erlassen sind. Gesetzliche
Sicherheitsvorschriften sind in vielen Gesetzen enthalten und konkretisieren sich z.B. in Bauordnungen; behördliche Sicherheitsvorschriften sind
Verwaltungsakte von Hoheitsträgern und betreffen z.B. Unfallverhütungsvorschriften.
Zum Deckungsumfang siehe die gesonderten Beiträge Wohnhausversicherung und Elementarschadenversicherung. Die wesentlichen Gefahren und Schäden können
also schon im Rahmen der InterRisk Wohnhausversicherung abgedeckt werden. Die Solarversicherung ist deshalb eine Art Vollkaskoschutz. Der Versicherer Helvetia
beschreibt die neue Photovoltaikversicherung beispielsweise wie folgt. Die neue Photovoltaikversicherung der Helvetia sichert diese Investition umfassend ab.
Und das nicht nur gegen klassische Risiken, sondern auch gegen Bedienungsfehler.
Soweit möglich, ist der Wohnhausversicherung unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in Schriftform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des
Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der
Entschädigungspflicht zu gestatten, vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
InterRisk Wohnhausversicherung
Zwar ist das Ausmaß der Erwärmung bis zum Jahre 2100 heute noch nicht abschätzbar, doch kaum ein Wissenschaftler bestreitet heute, dass sich das Klima ändert.
Gebäude, Anlagen, Einrichtungen sowie die Infrastruktur sind zudem auf die Veränderungen nicht ausreichend vorbereitet (gesichert), sodass schon aus diesem
Grunde mit erhöhter Schadenbelastung zu rechnen ist. Deshalb wird auch die Wohnhausversicherung in Zukunft einen erheblichen Stellenwert haben. Durchgeführte
Schadenverhütungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden auch über die Versicherbarkeit entscheiden.
Für Baden-Württemberg war von 1960 bis Mitte 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Rund 80 Prozent
der VN haben diese Deckung freiwillig fortgeführt. Die bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossenen Haushaltsversicherungen schlossen Schäden ein,
die durch Hochwasser an Sachen innerhalb von Gebäuden entstehen. Zur Feuer-Pflichtversicherung für Gebäude gab es eine freiwillige Ergänzung gegen weiter
zufällig eintretende Elementarereignisse, die Hochwasser und Überschwemmung einschlossen.
Wenn wir über Elementarschäden sprechen, dann handelt es sich im Wesentlichen immer um Großschäden, ja sogar um Katastrophenschäden, die das Ergebnis eines
Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Damit wird auch gleichzeitig die Frage beantwortet, ob auf eine Versicherung derartiger Schadenereignisse
verzichtet werden kann. Natürlich ist auch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Elementargefahren eine unterschiedliche Zerstörungskraft besitzen. So
haben auch in unseren Breiten Stürme erhebliche Schäden angerichtet.
Allgemeine Informationen über die Wohnhausversicherung
Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in
anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen
vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB regeln die Rechte und
Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes.
Jedenfalls ist er an seinen Antrag dann nicht mehr gebunden. Der Wohnhausversicherung Anbieter hat ein Interesse daran, vor Vertragsabschluss, also vor Annahme des Angebots
das an ihn herangetragene Risiko zu prüfen. Deshalb verpflichtet er den Versicherungsnehmer regelmäßig, sich über einen längeren Zeitraum an das Angebot
gebunden zu halten. Läuft die Bindefrist ab, kann der Versicherer diesen Versicherungsantrag nicht mehr annehmen. Der Versicherer ist verpflichtet, dem VN
rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die sog. Verbraucherinformationen mitzuteilen.
Das HGB enthält u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsvertrag ist ein beiderseitiges
Handelsgeschäft, wenn auch der Versicherungsnehmer Kaufmann ist. Selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler)
sind ebenfalls Kaufleute, deren Rechtsstellung im Handelsgesetzbuch geregelt ist.