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Münchener Verein Wohnhausversicherung

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Wohnhausversicherung

Münchener Verein Wohnhausversicherung

Bei der Wohnhausversicherung handelt es sich um eine reine Schadenversicherung, welche finanzielle Entschädigungsleistungen für alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und Gebäudezubehör, sowie mitversicherte Nebengebäude (beispielsweise Garagen und Carports, Gartenhäuser ect.) auf dem Versicherungsgrundstück leistet. Die maximale Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich hierbei auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.

Der Versicherungsumfang bezieht alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Gefahren und Risiken ein, welche in der Regel durch 3 verschiedene Versicherungsformen in der sogenannten gebündelten Wohnhausversicherung angeboten wird. Diese drei Versicherungsformen umfassen im Einzelnen nachfolgende Gefahreneinschlüsse,

Grüner Pfeil nach rechtsFeuerversicherung
Durch die Feuerversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche in Folge von Bränden, Explosionen, Blitzschläge, sowie den Anprall oder den Absturz bemannter Flugkörper verursacht werden.

Grüner Pfeil nach rechtsLeitungswasserversicherung
Durch die Leitungswasserversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche durch frostbedingte Ereignisse zum Beispiel an Sanitäranlagen oder Bruchschäden an Installationen für Leitungswasser, sowie Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, entstanden sind.

Grüner Pfeil nach rechtsSturm- und Hagelversicherung
Durch die Sturm- und Hagelversicherung werden alle unmittelbar entstandenen Schäden am versicherten Gebäude abgesichert, welche durch Windgeschwingikeiten ab einer Windstärke 8 entstanden sind.

Versichert durch die vorgenannten Versicherungsformen der Wohnhausversicherung sind die infolge des eingetretenen Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den vorliegenden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch auf das Maximale der Versicherungssumme begrenzt.

Allgemeine Informationen zum Thema Wohnhausversicherung

Zu der Unterschrift des Antragstellers kommen die Unterschrift des Vermittlers sowie ggf. die Unterschrift der Eltern als gesetzliche Vertreter, falls der Antragsteller der Wohnhausversicherung noch minderjährig ist, und in der Lebensversicherung die Unterzeichnung durch die zu versichernde Person, sofern sie nicht mit dem Antragsteller und späteren Versicherungsnehmer identisch ist. Der Antrag nimmt ausdrücklich auf die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sparte Bezug, die Vertragsbestandteil werden sollen.

Vertragspartner der Wohnhausversicherung ist ausschließlich der Versicherungsnehmer, der die Prämie zu entrichten hat und den Versicherungsschein erhält. Dem Versicherten stehen bei Eintritt des Versicherungsfalls die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu. Er kann sie jedoch grundsätzlich nur dann geltend machen, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist oder wenn der Versicherungsnehmer zustimmt. Für den Abschluss eines Versicherungsvertrags gelten grundsätzlich die Regeln des Zivilrechts.

Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags zur Münchener Verein Wohnhausversicherung. Insoweit können die Vertragspartner grundsätzlich auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des VVG abweichen.

Kosten für die Schuttbeseitigung - Einbezogen in die Aufräumungs- und Abbruchkostenversicherung sind die für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten versicherter Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und die für deren Ablagern und Vernichten entstehenden Kosten. Die Entschädigung dieser Kosten ist je Versicherungsfall nach den VGB 2008 und VGB 2000 auf den vereinbarten Betrag der Wohnhausversicherung begrenzt. Bei den aufzuräumenden versicherten Sachen kann es sich nach Martin auch um Schadstoffe handeln.

Münchener Verein Wohnhausversicherung

Die Münchener Verein Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Wohnhausversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Wohnhausversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Münchener Verein spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Münchener Verein Wohnhausversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

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Nützliche Tipps zum Thema Wohnhausversicherung

Münchener Verein Wohnhausversicherung - Beiträge und Tarifangebote vergleichen Gebäudezubehör ist mitversichert. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Der Instandhaltung dienen beispielsweise hierfür vorrätig gehaltene Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen, Ersatzteile für technische Gebäudebestandteile wie z.B. für die Sanitäranlagen. Nach Abschnitt A § 5 Nr. 4c VGB 2008 gelten diese vorgenannten Sachen als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden. Nicht versichert - aber gesondert versicherbar - durch die Wohnhausversicherung sind in das Gebäude eingefügte, nicht aber ausgetauschte Sachen (ob Gebäudebestandteil oder Gebäudezubehör), die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Vollzieht sich ein Blitzschlag zwischen zwei Wolken oder schlägt der Blitz in ein nicht als Sache anzusehendes Gewässer ein und wird durch den entstehenden Luftdruck die versicherte Sache beschädigt, sind die Voraussetzungen für den Versicherungsfall nicht erfüllt. Welche Sachen es sind, auf die der Blitz unmittelbar übergeht, ist unerheblich. In Abschnitt A § 2 Nr. 3 VGB 2008 ist die Definition um folgende Klarstellung ergänzt. Wegen Erweiterung der Deckung solcher Schäden über Klausel PK 7160.

Allgemeines über die Wohnhausversicherung

Münchener Verein Wohnhausversicherung - Die besten und billgsten Anbieter im Überblick Die Wohnhausversicherung leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren, der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgenden Installationen. Klauseln der Münchener Verein Wohnhausversicherung zu sonstigen Gefahren, Schäden und Kosten, Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte (Klausel PK 7360). Nach Klauseln PK 7360 entschädigt der Versicherer bis zum vereinbarten Betrag auch Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass verwertbare Reste wegen behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Über Klausel PK 7365 ist der Anteil der Sachverständigenkosten versicherbar, die der VN im normierten Sachverständigenverfahren zu tragen hat. Versuchen Sie, in Ihren Verhandlungen den Versicherungsschutz bei Bedarf analog der Klauseln 7262 bzw. 7263 auf Frost und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf bzw. außerhalb des Versicherungsgrundstücks auszudehnen. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leitstet der Versicherer Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, soweit sie der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.

Wohnhausversicherung

Münchener Verein Wohnhausversicherung - Sparen Sie bares Geld durch unseren Vergleich Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Versicherungswert 1914 des Wohngebäudes zu erfahren. Diese werden in den VGB 2008 angesprochen. Schätzung eines Bausachverständigen, Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten, Wertermittlungsanleitung der Versicherer. Den Bausachverständigen stehen für die Ermittlung des Versicherungswertes Bewertungsbücher zur Verfügung. Diese weisen für die verschiedenen Gebäudearten je nach zeittypischer Ausführung und Ausstattung Raummeterpreise aus und nennen die zusätzlich anzurechnenden Kosten. Ferner sind die zu beachtenden Besonderheiten des Versicherungswertes erläutert. Unter den beschriebenen Voraussetzungen gilt die Versicherungssumme 1914 als richtig ermittelt. Eine solche Schätzung steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch den Versicherer. Kann der VN die tatsächlich aufgewendeten Baukosten für das Gebäude feststellen, lässt sich der Versicherungswert nach Preisen 1914 durch Umrechnung mit dem Baupreisindex für Wohngebäude des betreffenden Baujahres durch die Münchener Verein Wohnhausversicherung ermitteln. So hat das Wohnflächenmodell doch den Nachteil, dass es dem Versicherungsinteressenten erschwert ist, sich einen schnellen Marktüberblick über den günstigsten Beitrag zu verschaffen. Genügt es ihm beim 1914er-Modell, den Beitragssatz je Tausend Euro Versicherungssumme zu erfragen, erhält er beim Wohnflächenmodell einen Beitragsüberblick erst, wenn er den angefragten Versicherern die oben skizzierten Informationen geliefert hat und diese daraufhin die Beitragsermittlungen vorgenommen haben.

Infos zum Thema Wohnhausversicherung

Münchener Verein Wohnhausversicherung - Bestmöglicher Schutz zum günstigsten Preis Der VN hat nach den VGB alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Als Sicherheitsvorschriften sind solche als vertragliche Obliegenheit anzusehen, die zur Verminderung der versicherten Gefahren oder Verhütung einer Gefahrerhöhung erlassen sind. Gesetzliche Sicherheitsvorschriften sind in vielen Gesetzen enthalten und konkretisieren sich z.B. in Bauordnungen; behördliche Sicherheitsvorschriften sind Verwaltungsakte von Hoheitsträgern und betreffen z.B. Unfallverhütungsvorschriften. Die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Obliegenheiten entsprechen denen bei Verletzung der Sicherheitsvorschriften, nämlich Leistungsfreiheit bei Vorsatz, quotale Kürzung bei grobfahrlässiger Verletzung. Sofern Sie sich aus besonderen Gründen veranlasst sehen, die Schadenstelle zu verändern, und z.B. mit den Aufräumungsarbeiten beginnen, ohne dass Sie die Zustimmung durch die Münchener Verein Wohnhausversicherung einholen konnten, sollten Sie neben der Sicherstellung beschädigter Teile für weitgehende Beweissicherung sorgen. Aber auch Marder verursachen Schäden an Schläuchen und Leitungen und lösen kostspielige Reparaturen aus. Schließlich können auch reine Betriebsschäden durch Kurzschluss und Materialfehler zu nicht zu unterschätzenden Schäden führen. Für Bodenanlagen auf freien Flächen kommen noch Schäden durch Diebstahl und Vandalismus hinzu. Um Schäden soweit wie möglich zu vermeiden, ist zur Risikovorsorge zunächst einmal die fachgerechte und sorgfältige Montage der Anlage wichtig.

Münchener Verein Wohnhausversicherung

Münchener Verein Wohnhausversicherung - Sparen Sie bares Geld durch unseren Vergleich Zwar ist das Ausmaß der Erwärmung bis zum Jahre 2100 heute noch nicht abschätzbar, doch kaum ein Wissenschaftler bestreitet heute, dass sich das Klima ändert. Gebäude, Anlagen, Einrichtungen sowie die Infrastruktur sind zudem auf die Veränderungen nicht ausreichend vorbereitet (gesichert), sodass schon aus diesem Grunde mit erhöhter Schadenbelastung zu rechnen ist. Deshalb wird auch die Wohnhausversicherung in Zukunft einen erheblichen Stellenwert haben. Durchgeführte Schadenverhütungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden auch über die Versicherbarkeit entscheiden. Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind wichtige Beurteilungskriterien für die Entscheidungsfindung. Danach ist zu beurteilen, ob Versicherungsschutz zu besorgen ist oder nicht. Nach Expertenmeinung wird sich das Erdklima immer weiter erwärmen. Auch Deutschland wird davon nicht verschont bleiben. Schon jetzt können wir feststellen, dass die Sommer heißer und trockener und die Winter milder, stürmischer und regenreicher geworden sind. Die Sicherheitsmaßnahmen sind in der chemischen Industrie besonders ausgeprägt. Abhängig von Art, Eigenschaften und Menge der jeweils zu handhabenden Stoffe wird über die Art des Prozesses und über die Sicherheitsmaßnahmen entschieden. So beginnt der Schutz von Gebäuden und Anlagen gegen extreme Witterungseinflüsse sowie Erdbeben schon während der Bauplanung. Dazu können ausgewertet werden Gutachten über klimatische Besonderheiten des Landes, Gutachten über den Grad der Erdbebengefährdung.

Allgemeine Informationen über die Wohnhausversicherung

Münchener Verein Wohnhausversicherung - Hier kostenlos Versicherer online vergleichen Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes. Vertragspartner der Wohnhausversicherung ist ausschließlich der Versicherungsnehmer, der die Prämie zu entrichten hat und den Versicherungsschein erhält. Dem Versicherten stehen bei Eintritt des Versicherungsfalls die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu. Er kann sie jedoch grundsätzlich nur dann geltend machen, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist oder wenn der Versicherungsnehmer zustimmt. Für den Abschluss eines Versicherungsvertrags gelten grundsätzlich die Regeln des Zivilrechts. Ein Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden als Antrag und Annahme bezeichnet. In der Praxis wird der Antrag regelmäßig vom Kunden gestellt, wenn auch die Initiative häufig von einem Versicherungsvermittler ausgeht. Im Fall des Direktvertriebs wendet sich der Interessent aufgrund von Prospekten oder Zeitungsanzeigen bzw. über das Internet an das Versicherungsunternehmen.


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