Barmenia Zusatzkrankenversicherung
Mit dem Abschluß einer Zusatzkrankenversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Hierfür können im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Krankenhaustagegeldversicherung
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Krankentagegeldversicherung
Zahnzusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung angeboten.
Allgemeine Informationen zum Thema Zusatzkrankenversicherung
Wird ein Implantat eingesetzt und 2.000 EUR hierfür berechnet, so bleibt ein Eigenanteil nach Abzug des unveränderten Festzuschusses in Höhe von 1.650 EUR beim Patienten. Noch gravierender wird der Eigenanteil bei einer Behandlung der Zahnfehlstellung durch eine Zahnspangenversorgung. Unterstellt man Kosten in Höhe von 3.000 EUR, und beteiligen sich die Krankenkassen nur in schwerwiegenden Fällen an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung, dann bleibt der Rechnungsbetrag in voller Höhe beim Patienten: 3.000 EUR, es sei denn, dass diese Leistungen über eine Zusatzkrankenversicherung abgesichert worden.
Wird eine Regelversorgung mit einer Brücke vorgesehen, so kann von Kosten in Höhe von ca. 750 EUR ausgegangen werden. Der Festzuschuss durch die Zusatzkrankenversicherung beträgt für eine Brücke mit Regelversorgung 350 EUR. Es verbleibt ein Eigenanteil von 400 EUR beim Patienten. Wird eine hochwertige Ausführung in Form einer voll verblendeten Brücke eingesetzt, dann können Kosten von rund 1.000 EUR resultieren. Der Festzuschuss bleibt konstant bei 350 EUR, der Eigenanteil steigt dann auf 650 EUR.
Wer über exzellente Zähne verfügt, genetisch begünstigt ist und bis Ende Vierzig noch immer keinen Zahnersatz benötigt hat, wird mit recht großer Wahrscheinlichkeit nicht der richtige Interessent für die Zahnzusatzversicherung sein. Für ihn reicht die Bildung von finanziellen Rücklagen aus. Bei exzellenter Zahngesundheit kann es durchaus sein, dass sich eine Barmenia Zusatzkrankenversicherung niemals rentieren wird. Eher werden Patienten mit entsprechend genetischer Vorbelastung, mit Parodontitis zu einer Zusatzversicherung tendieren.
Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich Chefarztbehandlung und der Regelleistung der GKV abgedeckt. Wahlleistungstarife ersetzen die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen für Einbett- oder Zweibettzimmerunterbringung oder Chefarztbehandlung entstehen. Auf der Basis der unterschiedlichen Gesundheitsstruktur und der Reformgesetze der letzten 15 Jahre hat die PKV in aller Regel versucht, die entstandenen Lücken durch die Zusatzkrankenversicherung zu schließen.
Barmenia Zusatzkrankenversicherung
Die Barmenia Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Zusatzkrankenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Zusatzkrankenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Barmenia spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Barmenia Zusatzkrankenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Zusatzkrankenversicherung
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind darüber hinaus ebenfalls deutliche Leistungsunterschiede zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen bezogen auf die
Kündigungsmöglichkeiten des VN in den ersten drei Vertragsjahren, zum anderen auf den Verzicht auf Wartezeiten, die Erfordernisse der Leistungsprüfung durch
Vorlage von GKV-Bescheinigungen, den Verzicht auf einen Untersuchungszwang und die volle Leistungserbringung ohne eine Mindestpflegezeit. Tarife für den
Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten.
Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich Chefarztbehandlung und der Regelleistung der
GKV abgedeckt. Wahlleistungstarife ersetzen die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen für Einbett- oder Zweibettzimmerunterbringung
oder Chefarztbehandlung entstehen. Auf der Basis der unterschiedlichen Gesundheitsstruktur und der Reformgesetze der letzten 15 Jahre hat die PKV in aller
Regel versucht, die entstandenen Lücken durch die Zusatzkrankenversicherung zu schließen.
Das Tagegeld ist zur Finanzierung zusätzlich durch die stationäre Behandlung entstandener Kosten gedacht, z.B. für Fahrten der Familienangehörigen zum
Krankenhaus, Kosten eines Stellvertreters im Betrieb, Telefonkosten usw. Bei Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus wird in der Regel als Ausgleich dafür
ein Krankenhaustagegeld ausgezahlt. Die Ausgleichsleistung bei Verzicht auf Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettunterbringung kann bis zu 50 EUR pro
Tag betragen.
Allgemeines über die Zusatzkrankenversicherung
Für gesetzlich Krankenversicherte ergeben sich Versicherungslücken sowohl bei Aufenthalten in Ländern mit und ohne Sozialversicherungsabkommen als auch bei
Krankenrücktransporten und Rettungsflügen aus dem Ausland sowie für Schutzimpfungen bei privaten Urlaubsreisen. Letztere Leistungen werden von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht erstattet. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen müssen die Kosten der ärztlichen Behandlung vom Versicherten selbst getragen werden,
wenn nicht entsprechender Versicherungsschutz durch eine Auslandsreise Krankenversicherung vereinbart wurde.
Die Barmenia Zusatzkrankenversicherung wird nur von sehr wenigen Versicherern angeboten. Sie zahlt bei ambulanter Pflege durch ausgebildete Krankenpfleger, Schwestern
oder Altenpfleger. Darüber hinaus werden Hilfsmittel ganz oder teilweise finanziert. Bei teilstationärer Pflege in einem Tagespflegeheim, einer Nachtklinik
oder einer Werkstatt für Behinderte werden die Pflegezuschläge und die Transportkosten mit Spezialfahrzeugen zu diesen Einrichtungen ebenfalls übernommen.
Die entstandenen Kosten werden bis zu 80 Prozent ersetzt.
Die Einstufung richtet sich nach der Anzahl der Punkte im jeweiligen Pflegefall. Für die einzelnen Kriterien wird jeweils ein Punkt vergeben. Die
resultierenden Pflegestufen sind bei den Versicherern unterschiedlich geregelt. Das vertraglich vereinbarte Tagegeld ist erst ab der Pflegestufe III in
vollem Umfang fällig. Außerdem bestehen Unterschiede im Tarifangebot, je nach dem, ob bei der häuslichen Pflege Angehörige oder ausgebildetes Fachpersonal
die Pflege übernehmen.
Zusatzkrankenversicherung
Diese Leistung wird nur bei vorheriger schriftlicher Zusage erbracht. Die Kostenerstattung für stationäre Behandlungen in gemischten Anstalten ist damit
abhängig von der vor Behandlungsbeginn durch den Versicherer gegebenen Kostenübernahme. Gemischte Anstalten sind Krankenanstalten, die auch Kuren und
Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen. Die Versicherer leisten bei medizinischer Notwendigkeit, teilweise vorbehaltlich einer
Entscheidung im Einzelfall oder in besonderen Fällen.
Krankenrücktransport und Rettungsflug aus dem Ausland sind teilweise als Leistung vorgesehen, soweit die Rückreisekosten diejenigen für eine gesunde Person
übersteigen. Grundsätzlich erstattet zwar jede Gesellschaft die Kosten eines medizinisch notwendigen Krankentransportes, jedoch ergeben sich bei Transporten
aus dem Ausland einige Unterschiede. Teilweise ist der Versicherungsschutz über Ergänzungstarife oder über eine Barmenia Zusatzkrankenversicherung zu
erreichen. Desgleichen ergeben sich Leistungsunterschiede bei der Kostenerstattung von Taxenbeförderungen.
Eine vorherige Absprache mit dem Versicherer ist erforderlich. Eine Leistung des Versicherers für die stationäre Pflege ist in aller Regel nur durch die
Vereinbarung von «Zusatz»tarifen möglich. Leistungen der Beleghebamme werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Gebührenordnung übernommen. Bei einer ambulanten
Entbindung wird meist eine Pauschale von z.B. 1.000 EUR gezahlt. Diese Pauschale wird nicht auf den tariflichen Selbstbehalt angerechnet.
Infos zum Thema Zusatzkrankenversicherung
Teilweise können bei Versichererwechsel auch laufende Behandlungen und die dafür entstehenden Kosten übernommen werden, wenn vor Vertragsabschluss eine
entsprechende schriftliche Zusage erteilt wurde. Einige Krankenversicherer lassen sich die Übernahme laufender Behandlungskosten durch Zuschläge auf den
Beitrag bezahlen, andere beschränken die Übernahme auf einen bestimmten Euro-Betrag oder sagen die Leistung nach Ablauf eines Jahres ab Versicherungsbeginn
zu.
Die Mehrzahl der Barmenia Zusatzkrankenversicherung Anbieter verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, sofern der Versicherte entweder aus der gesetzlichen Krankenversicherung
übergetreten ist oder aber eine private Krankheitskostenvollversicherung vereinbart hat. Der Versicherer kann vorsehen, dass bei einer erneuten
Arbeitsunfähigkeit (Rückfallerkrankung) innerhalb von sechs Monaten wegen derselben Krankheit oder Unfallfolge alle in den letzten zwölf Monaten vor Beginn
der Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit.
Da nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften erhöhte Rechnungsbeträge erstatten, muss der Versicherte den sicheren Weg beschreiten und sich mit seinem
Versicherer abstimmen. Bei unfallbedingtem Zahnschaden ergeben sich ebenfalls unterschiedliche Leistungen. Nicht jeder Versicherer hebt in einem solchen
Falle die Leistungsbegrenzung auf. Der Heil- und Kostenplan sollte vor Beginn der Zahnbehandlung dem Versicherer zur Genehmigung vorgelegt werden. Der
Patient erhält dann eine Mitteilung über die zu erwartende Versicherungsleistung.
Barmenia Zusatzkrankenversicherung
Es muss sich um einen Befund handeln, der im Leistungskatalog der Zusatzkrankenversicherung enthalten ist und eine Versorgung dieses erhobenen Befundes im Leistungskatalog
vorsieht. Ein Patient hat eine Zahnkrone, die schon mehr als 15 Jahre alt und intakt ist. Aus optischen Gründen, z. B. weil die Zahnfarbe der Krone nicht
mehr gut zu derjenigen der anderen Zähne passt, möchte der Patient diese Krone austauschen lassen. Die Krankenkasse würde aufgrund fehlender medizinischer
Notwendigkeit nicht leisten.
Hier spielt der bisherige gewonnene Erfahrungsschatz mit Zahnschmerz und Zahnersatzkosten ebenso eine Rolle wie die Erwartungshaltung für das Alter und die
Angst vor steigenden Kosten für Zahnersatz in der Zukunft. Bereits an dieser Stelle zeigt sich die typische Gefahr einer Antiselektion, d. h. mit großer
Wahrscheinlichkeit werden die Patienten verstärkt Tarife vereinbaren wollen, die von einer erhöhten Kostenbelastung aufgrund erhöhter Inanspruchnahme wegen
schlechtem Zahnzustand ausgehen.
Einige Angebote beinhalten die Werbeaussage, sie würden 30 Prozent aus der ZZV, und zusammen mit der GKV-Zuschussregelung bis zu rund 90 Prozent leisten.
Eine solche Aussage ist irreführend. Wenn ein Implantat 2.000 EUR kostet, dann wird bei einem Festzuschuss von 350 EUR nur 17,5 Prozent des Rechnungsbetrags
erstattet. Leistet die ZZV dann noch 30 Prozent, also 600 EUR, so wird ein Kostenerstattungsgrad von rund 47,5 Prozent erreicht, der Eigenanteil liegt bei
52,5 Prozent. Es werden keinesfalls 90 Prozent der Gesamtkosten übernommen.
Allgemeine Informationen über die Zusatzkrankenversicherung
Einige Versicherer sehen ein recht niedriges Höchsteintrittsalter vor: das 60. Lebensjahr. Andere wiederum akzeptieren auch noch 65- oder 70-Jährige. Im
anderen Extrem werden Tarife angeboten, die gänzlich ohne Altersbegrenzungen auskommen. Begrenzung auf die Gebührenordnung der Zahnärzte. Eine ganze Reihe
von Anbietern begrenzt die erstattungsfähigen Zahnarzthonorare in ihren Tarifbedingungen auf den Höchstsatz der GOZ. Für das Einbringen eines Implantats in
den Kiefer, geregelt in der Gebührenordnungsziffer 903.
Zahnstaffelregelung und Summenbegrenzung in den ersten fünf Jahren. Zusätzlich begrenzen einige Anbieter die Erstattungshöhe in den ersten Jahren und legen
eine sog. Zahnstaffel zugrunde, die z. B. in den ersten vier Jahren jeweils nur 300 EUR Kostenübernahme vorsieht, also nach vier Jahren auf insgesamt maximal
1.200 EUR limitiert sind. Erst danach wird der volle Leistungsumfang gewährt. Es existieren Tarife ohne jede Summenbegrenzung, Summenbegrenzungen für die
Inanspruchnahme von Leistungen durch die Zusatzkrankenversicherung.
Längst nicht jeder Tarif sieht Leistungen für Implantate vor - und wenn doch, dann in ganz unterschiedlichem Umfang. Deshalb sollten vor Vertragsabschluss
unbedingt die Relevanz und der Bedarf einer möglichen implantologischen Versorgung abgeklärt und die Angebote hinsichtlich des Leistungsumfangs abgeglichen
werden. Rauchern z. B. wird oftmals von Implantaten abzuraten sein, ebenso bei zurückgehendem Kieferknochenmaterial und Kalksubstanzabbau im Kieferknochen.
Auch für Inlays und Onlays leistet längst nicht jeder Tarif.