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Zusatzkrankenversicherung für Frauen

Zusatzkrankenversicherung für Frauen

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Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung für Frauen

Mit dem Abschluß einer Zusatzkrankenversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Hierfür können im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Grüner Pfeil nach rechts Krankenhaustagegeldversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Heilpraktiker Zusatzversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Krankentagegeldversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Zahnzusatzversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Pflegetagegeldversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Krankenhauszusatzversicherung

Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung angeboten.

Allgemeine Informationen zum Thema Zusatzkrankenversicherung

Bei Arbeitsunfähigkeit wird teilweise Tagegeld während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie während der Rehabilitationsmaßnahmen gewährt; daran sind unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Versicherungsschutz besteht normalerweise bei Aufenthalten im europäischen Ausland nur insofern, als Krankentagegeld in vertraglichem Umfang der Zusatzkrankenversicherung für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus gezahlt wird. Besondere Vereinbarungen sind darüber hinaus bei Aufenthalten im Ausland möglich.

Zahnärztliche Leistungen werden durch die Zusatzkrankenversicherung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Abweichungen von der GOZ werden durch besondere Vereinbarungen zwischen Zahnarzt und Patient vereinbart. Diese sog. Abdingungen bedürfen aus Gründen der Rechtssicherheit der Schriftform. Der Versicherte hat bei einer den Gebührenrahmen übersteigenden Honorarabrechnung die Restkosten selbst zu tragen, wenn der Versicherer seine Leistungen auf die Gebührenordnungshöchstsätze beschränkt.

Bislang sehen die am Markt angebotenen Tarife bei schwebenden Versicherungsfällen im Ausland eine Begrenzung der Nachleistungsdauer von zumeist längstens 28 Tagen vor. Erfordert eine Erkrankung, für die ein Leistungsanspruch besteht, eine längere Behandlung und ist eine Rückreise (Rücktransport) wegen der nachgewiesenen Transportunfähigkeit nicht möglich, so gewähren die Versicherer Leistungen längstens für diese vier Wochen über den Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsschutzes der Zusatzkrankenversicherung für Frauen hinaus.

Oftmals Erstattungsgrenzen zwischen 20 bis 50 Prozent, im Einzelfall auch bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrages eingezogen worden. Zum Teil erfolgt auch eine zusätzliche Deckelung auf einen konkreten Kostenbetrag pro Jahr. Leistungsunterschiede gibt es hier insbesondere auch bei der Kostenerstattung für Inlays. Der Deutsche Bundestag hat Anfang Oktober 2004 entgegen allen vorherigen Bekundungen den Zahnersatz im Leistungsumfang der GKV belassen. Dafür wird seit dem 01.07.2005 ein Sonderbeitrag von 0,5 Prozent erhoben, oder eine Zusatzkrankenversicherung benötigt.

Zusatzkrankenversicherung für Frauen

Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Frauen sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Zusatzkrankenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Zusatzkrankenversicherung für Frauen mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.

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Nützliche Tipps zum Thema Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung für Frauen - Gute Leistungen zu fairen Preisen Krankheitskosten Teilversicherungen sind für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich ebenso versicherbar wie Kurkostentarife, die Operationskostenversicherung sowie die Zusatzleistung im Todesfall. Als Krankenhaus«zusatz»versicherung wird der ergänzende Versicherungsschutz für GKV Versicherte bei stationärer Heilbehandlung bezeichnet. Restkostentarife erbringen Leistungen für Kosten, soweit diese den Betrag der Kostenerstattung der GKV im stationären Bereich übersteigen. Das Angebot durch die Zusatzkrankenversicherung reicht von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen, Krankenhauszusatzversicherung bis hin zu Pflegezusatzversicherung, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der Basis des Hufeland-Verzeichnisses sowie der Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reinen Ergänzungsversicherungen in der Kombination mehrerer Leistungsarten. Gleiches gilt für den Beitrag an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der ebenfalls in das Tagegeld mit eingerechnet werden sollte. Viele PKV Unternehmen lassen 70 bis 80 Prozent des Bruttoeinkommens aus der Angestelltentätigkeit als Obergrenze für das Krankentagegeld zu. Zumeist wird allerdings eine Höchstgrenze bis zu 150 EUR Tagegeld vorgesehen. Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Allgemeines über die Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung für Frauen - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Handwerker Bislang sehen die am Markt angebotenen Tarife bei schwebenden Versicherungsfällen im Ausland eine Begrenzung der Nachleistungsdauer von zumeist längstens 28 Tagen vor. Erfordert eine Erkrankung, für die ein Leistungsanspruch besteht, eine längere Behandlung und ist eine Rückreise (Rücktransport) wegen der nachgewiesenen Transportunfähigkeit nicht möglich, so gewähren die Versicherer Leistungen längstens für diese vier Wochen über den Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsschutzes hinaus. Es empfiehlt sich jedoch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer bzw. mit den angegebenen Alarm- und Notfallzentralen, um zu klären, inwieweit die Voraussetzungen für einen Rettungsflug gegeben sind und wie dieser im Einzelnen durchgeführt wird. Erforderlich ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung sowohl des behandelnden als auch des Arztes, der den Rücktransport begleitet. Im Bereich der Zusatzkrankenversicherung für Frauen werden von den privaten Krankenversicherern sowohl die Pflegetagegeldversicherung angeboten. Daher ergibt sich auch hier eine Notwendigkeit zur Eigenvorsorge. Grundsätzlich sind alle Personen versicherbar, die vorübergehend ins Ausland reisen und deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Eine Beschränkung besteht jedoch hinsichtlich des Höchsteintrittsalters, zumeist wird ein Vertragsabschluss nur bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres vorgenommen. Nur wenige Versicherer sehen ein höheres Eintrittsalter oder keine altersmäßige Begrenzung vor.

Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung für Frauen - Kostenloser und Unabhängiger Vergleich der beste Anbieter Ob eine stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, kann beispielsweise bei Gewichtsreduktion wegen Übergewicht Fettleibigkeit Adipositas strittig sein. Es stellt sich die Frage, ob Übergewicht eine Krankheit oder ein Risikofaktor ist, und inwieweit Nulldiäten hinsichtlich eines dauerhaften Heilerfolges und der Erziehung des Patienten zu richtigem Essverhalten tatsächlich die richtige Therapieform darstellt. Heute wird im Regelfall bei Nulldiät die wissenschaftliche Anerkennung verweigert. Auch bei stationärer Heilbehandlung aufgrund von Tuberkulose, Geisteskrankheiten sowie bei Behandlung von Rheumakranken in speziellen Rheumakliniken ist die vorherige Verständigung mit der Zusatzkrankenversicherung für Frauen angebracht. Schönheitsoperationen mit stationärem Aufenthalt werden teils nur bei einem vorausgegangenen Unfall übernommen, teils hängt die Entscheidung der Kostenübernahme vom Einzelfall ab. Außerdem muss die medizinische Notwendigkeit gegeben sein. Die meisten Versicherer leisten deshalb nur für den Fall der Wiederherstellungschirurgie nach einem Unfall. Die medizinische Notwendigkeit liegt nach Auffassung des BGH vor, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. Wann diese Voraussetzung erfüllt ist, kann im Einzelfall sehr fraglich sein. Im Zweifel muss ein Sachverständiger hierzu Auskunft geben. Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass die Behandlung medizinisch notwendig war.

Infos zum Thema Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung für Frauen - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Familien Der Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall kann durch die Versicherung eines Krankentagegeldes abgesichert werden. Diese Absicherung ist für selbstständig Erwerbstätige ebenso notwendig wie für Lohn- und Gehaltsempfänger. Das Krankentagegeld ist unmittelbarer Lohn- bzw. Gehaltsersatz. Absicherbar ist das durch die berufliche Tätigkeit erzielte, bei Arbeitsunfähigkeit entfallende und auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen. Die Mehrzahl der Zusatzkrankenversicherung für Frauen Anbieter verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, sofern der Versicherte entweder aus der gesetzlichen Krankenversicherung übergetreten ist oder aber eine private Krankheitskostenvollversicherung vereinbart hat. Der Versicherer kann vorsehen, dass bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit (Rückfallerkrankung) innerhalb von sechs Monaten wegen derselben Krankheit oder Unfallfolge alle in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit. Da nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften erhöhte Rechnungsbeträge erstatten, muss der Versicherte den sicheren Weg beschreiten und sich mit seinem Versicherer abstimmen. Bei unfallbedingtem Zahnschaden ergeben sich ebenfalls unterschiedliche Leistungen. Nicht jeder Versicherer hebt in einem solchen Falle die Leistungsbegrenzung auf. Der Heil- und Kostenplan sollte vor Beginn der Zahnbehandlung dem Versicherer zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Patient erhält dann eine Mitteilung über die zu erwartende Versicherungsleistung.

Zusatzkrankenversicherung für Frauen

Zusatzkrankenversicherung für Frauen - Beiträge hier bequem online berechnen Die Zusatzkrankenversicherung leistet oft nur für 20 bis 30 Prozent des Rechnungsbetrags. Das genügt bei Weitem nicht, wenn Festzuschüsse für besseren Zahnersatz nur 10, 20 oder 30 Prozent decken. Gute und empfehlenswerte ZZV sollten daher 50 Prozent und mehr leisten. Zahnbehandlungskosten verstehen sich inklusive professioneller Zahnreinigung und Zahnsteinentfernung sowie der Versiegelung der Kauflächen (meistens zweimal jährlich). Auch funktionsanalytische Maßnahmen wie das Prüfen des Zusammenwirkens von Zähnen mit Kiefergelenken zählen dazu. Hier spielt der bisherige gewonnene Erfahrungsschatz mit Zahnschmerz und Zahnersatzkosten ebenso eine Rolle wie die Erwartungshaltung für das Alter und die Angst vor steigenden Kosten für Zahnersatz in der Zukunft. Bereits an dieser Stelle zeigt sich die typische Gefahr einer Antiselektion, d. h. mit großer Wahrscheinlichkeit werden die Patienten verstärkt Tarife vereinbaren wollen, die von einer erhöhten Kostenbelastung aufgrund erhöhter Inanspruchnahme wegen schlechtem Zahnzustand ausgehen. Einige Angebote beinhalten die Werbeaussage, sie würden 30 Prozent aus der ZZV, und zusammen mit der GKV-Zuschussregelung bis zu rund 90 Prozent leisten. Eine solche Aussage ist irreführend. Wenn ein Implantat 2.000 EUR kostet, dann wird bei einem Festzuschuss von 350 EUR nur 17,5 Prozent des Rechnungsbetrags erstattet. Leistet die ZZV dann noch 30 Prozent, also 600 EUR, so wird ein Kostenerstattungsgrad von rund 47,5 Prozent erreicht, der Eigenanteil liegt bei 52,5 Prozent. Es werden keinesfalls 90 Prozent der Gesamtkosten übernommen.

Allgemeine Informationen über die Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung für Frauen - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Selbstständige Einige Versicherer sehen ein recht niedriges Höchsteintrittsalter vor: das 60. Lebensjahr. Andere wiederum akzeptieren auch noch 65- oder 70-Jährige. Im anderen Extrem werden Tarife angeboten, die gänzlich ohne Altersbegrenzungen auskommen. Begrenzung auf die Gebührenordnung der Zahnärzte. Eine ganze Reihe von Anbietern begrenzt die erstattungsfähigen Zahnarzthonorare in ihren Tarifbedingungen auf den Höchstsatz der GOZ. Für das Einbringen eines Implantats in den Kiefer, geregelt in der Gebührenordnungsziffer 903. Bei Pinledge-Kronen wird eine spezielle Verankerungsform zur Optimierung der Haltbarkeit insbesondere bei Teilkronen vorgesehen. Am Zahn werden mehrere parallel angeordnete Bohrungen gesetzt, in die entsprechende Stifte der Krone greifen. In vielen Zusatzkrankenversicherung Tarifen ist die Aussage zu finden, man leiste 100 Prozent. Hier stellt sich die Frage für was, und was damit eigentlich gemeint ist, wenn der Erstattungssatz ansonsten tarifgemäß 30 oder 40 Prozent des Rechnungsbetrages sein soll. Längst nicht jeder Tarif sieht Leistungen für Implantate vor - und wenn doch, dann in ganz unterschiedlichem Umfang. Deshalb sollten vor Vertragsabschluss unbedingt die Relevanz und der Bedarf einer möglichen implantologischen Versorgung abgeklärt und die Angebote hinsichtlich des Leistungsumfangs abgeglichen werden. Rauchern z. B. wird oftmals von Implantaten abzuraten sein, ebenso bei zurückgehendem Kieferknochenmaterial und Kalksubstanzabbau im Kieferknochen. Auch für Inlays und Onlays leistet längst nicht jeder Tarif.


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