Günstige Zusatzkrankenversicherung
Mit dem Abschluß einer Zusatzkrankenversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Hierfür können im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Krankenhaustagegeldversicherung
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Krankentagegeldversicherung
Zahnzusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung angeboten.
Allgemeine Informationen zum Thema Zusatzkrankenversicherung
Es können Summenbegrenzungen für die ersten Versicherungsjahre, für die gesamte Vertragslaufzeit ohne zeitliche Begrenzung, Höchstbetragsregelungen mit und ohne zeitliche Begrenzung, vorgesehen werden. Auf Grund der Leistungsvielfalt der angebotenen Tarife sollten Sie bereits bei Vertragsabschluss der Zusatzkrankenversicherung eine gezielte Auswahl treffen, die Ihrer Vorstellung entspricht! Zur Zahn- und Kieferregulierung gehören kieferorthopädische Maßnahmen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen.
Einige wenige Anbieter und Tarife bieten auch Leistungen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie an. Diese Vielfalt macht es dem interessierten Verbraucher schwer, die einzelnen Angebote die Zusatzkrankenversicherung und den für ihn richtigen, d. h. bedarfsgerechten Tarif zu finden. Achten Sie auch darauf, dass mit der Zusatzkrankenversicherung nicht noch zusätzliche Leistungskomponenten wie Auslandsreise Krankenversicherung, Heilpraktikerkosten, Brillenkosten etc. eingeschlossen werden, die vielleicht gar nicht gewollt waren!
Einige Zusatzkrankenversicherung Anbieter bieten außerhalb der Mutterschutzfristen eine Krankentagegeldleistung an. Normalerweise erhalten werdende Mütter während der Mutterschutzfrist Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz, so dass außerhalb dieser Fristen kein Anspruch auf Krankentagegeld der Günstige Zusatzkrankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit besteht, sofern sie ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung zurückzuführen ist. Unterschiede ergeben sich bei der Leistungsbereitschaft während der Mutterschutzfristen.
Andererseits die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, da diese Leistungen nicht als allgemeine Krankenhausleistungen gelten. Die beiden Wahlleistungen können zusammen erbracht werden. Der Leistungsumfang der Zusatzkrankenversicherung kann hinsichtlich der Unterbringung im Einbett- und (oder) Zweibettzimmer mit oder ohne Arztwahl unterschiedlich geregelt sein. Einige Versicherer bieten Tarife mit einer Wahlmöglichkeit zwischen Ein- und Zweibettzimmerunterbringung. Überwiegend sehen die Versicherer jedoch unterschiedliche Tarife vor.
Günstige Zusatzkrankenversicherung
Sparen Sie nicht an Leistungen, sondern am Preis, denn durch unseren unabhängigen Vergleich aller Anbieter ermitteln wir Ihnen eine Günstige Zusatzkrankenversicherung mit einem bestmöglichen Leistungsumfang. Neben günstigen Preisen ist es sinnvoll und empfehlenswert, auch auf bedarfsgerechte Leistungen zu achten und nicht auf diese zu verzichten, da sich dies im Bedarfsfall als nachteilig herausstellen wird, nämlich dann, wenn Sie nur einen Teil der von Ihnen gewünschten finanziellen Entschädigungsleistungen erhalten. Daher sollten Sie vor Vertragsabschluß unbedingt darauf achten, dass alle von Ihnen gewünschten Leistungen in dem jeweiligen Tarif enthalten sind und ausreichend abgesichert worden. Durch die individuelle und flexible Gestaltung der Tarife vieler Anbieter, sowie umfangreiche Rabatte, wie diese zum Beispiel bei den Zahlungsmodalitäten der Beiträge angeboten werden, können Sie allein hier bei der Wahl beispielsweise einer halb-, oder ganzfährigen Zahlungsweise Preissenkungen von bis zu 10% erzielen. Auch gibt es je nach Zusatzkrankenversicherung billige Einsteigertarife, von denen Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt also je nach persönlicher Lebensituation (z.B. Gründung einer Familie) in einen höher wertigen Tarif umsteigen können.
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Nützliche Tipps zum Thema Zusatzkrankenversicherung
Bei Selbstständigen werden zur Ermittlung des Nettoeinkommens von den Betriebseinnahmen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die Betriebsausgaben in
Abzug gebracht und der Gewinn ermittelt. Der Gewinn minus Steuerabgaben ist dann das zu Grunde zu legende Nettoeinkommen. Hinsichtlich der Karenzzeiten ist
zu beachten, dass Angestellte normalerweise einen Anspruch auf sechs Wochen (= 42 Tage) Lohnfortzahlung haben. Diese 42 Karenztage werden dem Tarif der
Krankentagegeldversicherung zu Grunde gelegt.
Die Zahl der Unternehmen, die sich hier profiliert, ist noch relativ gering. Auch der Leistungskatalog ist höchst unterschiedlich zu beurteilen. Insofern
macht es Sinn, bei dem Wunsch nach bestimmten Kostenübernahmen für bestimmte alternative Heilmethoden die Leistungsfähigkeit der einzelnen Versicherer im
Detail zu hinterfragen und zu prüfen. Die Krankenhaustagegeldversicherung gewährt für jeden Tag der notwendigen stationären Krankenhausbehandlung einen
bestimmten bei Abschluss der Zusatzkrankenversicherung festgelegten Betrag.
Gleiches gilt für den Beitrag an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der ebenfalls in das Tagegeld mit eingerechnet werden sollte. Viele PKV
Unternehmen lassen 70 bis 80 Prozent des Bruttoeinkommens aus der Angestelltentätigkeit als Obergrenze für das Krankentagegeld zu. Zumeist wird allerdings
eine Höchstgrenze bis zu 150 EUR Tagegeld vorgesehen. Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag
umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Allgemeines über die Zusatzkrankenversicherung
Für gesetzlich Krankenversicherte ergeben sich Versicherungslücken sowohl bei Aufenthalten in Ländern mit und ohne Sozialversicherungsabkommen als auch bei
Krankenrücktransporten und Rettungsflügen aus dem Ausland sowie für Schutzimpfungen bei privaten Urlaubsreisen. Letztere Leistungen werden von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht erstattet. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen müssen die Kosten der ärztlichen Behandlung vom Versicherten selbst getragen werden,
wenn nicht entsprechender Versicherungsschutz durch eine Auslandsreise Krankenversicherung vereinbart wurde.
Die Günstige Zusatzkrankenversicherung wird nur von sehr wenigen Versicherern angeboten. Sie zahlt bei ambulanter Pflege durch ausgebildete Krankenpfleger, Schwestern
oder Altenpfleger. Darüber hinaus werden Hilfsmittel ganz oder teilweise finanziert. Bei teilstationärer Pflege in einem Tagespflegeheim, einer Nachtklinik
oder einer Werkstatt für Behinderte werden die Pflegezuschläge und die Transportkosten mit Spezialfahrzeugen zu diesen Einrichtungen ebenfalls übernommen.
Die entstandenen Kosten werden bis zu 80 Prozent ersetzt.
Daher ergibt sich auch hier eine Notwendigkeit zur Eigenvorsorge. Grundsätzlich sind alle Personen versicherbar, die vorübergehend ins Ausland reisen und
deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Eine Beschränkung besteht jedoch hinsichtlich des Höchsteintrittsalters, zumeist wird ein
Vertragsabschluss nur bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres vorgenommen. Nur wenige Versicherer sehen ein höheres Eintrittsalter oder keine altersmäßige
Begrenzung vor.
Zusatzkrankenversicherung
Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und
Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei
Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von
100 Prozent an.
Auch bei stationärer Heilbehandlung aufgrund von Tuberkulose, Geisteskrankheiten sowie bei Behandlung von Rheumakranken in speziellen Rheumakliniken ist die
vorherige Verständigung mit der Günstige Zusatzkrankenversicherung angebracht. Schönheitsoperationen mit stationärem Aufenthalt werden teils nur bei einem vorausgegangenen Unfall
übernommen, teils hängt die Entscheidung der Kostenübernahme vom Einzelfall ab. Außerdem muss die medizinische Notwendigkeit gegeben sein. Die meisten
Versicherer leisten deshalb nur für den Fall der Wiederherstellungschirurgie nach einem Unfall.
Bei stationären Kuren leisten die meisten Versicherer einen Zuschuss zur Unterbringung und Verpflegung. Zumeist ist die Vereinbarung durch die Zusatzkrankenversicherung als
Kurkostentarife erforderlich, um entsprechende Leistungsansprüche zu erhalten. Ferner ist die Höhe der Erstattungssätze und die Zahl der Kuren in bestimmten
Zeiträumen unterschiedlich geregelt. Die Leistung für stationäre Vorsorgeuntersuchungen ist in einigen wenigen Tarifen in bestimmten Grenzen mitversichert.
Infos zum Thema Zusatzkrankenversicherung
Teilweise können bei Versichererwechsel auch laufende Behandlungen und die dafür entstehenden Kosten übernommen werden, wenn vor Vertragsabschluss eine
entsprechende schriftliche Zusage erteilt wurde. Einige Krankenversicherer lassen sich die Übernahme laufender Behandlungskosten durch Zuschläge auf den
Beitrag bezahlen, andere beschränken die Übernahme auf einen bestimmten Euro-Betrag oder sagen die Leistung nach Ablauf eines Jahres ab Versicherungsbeginn
zu.
Will der Patient eine verblendete Krone einsetzen lassen, dann muss er sich mit mindestens 35 Prozent an den Kosten beteiligen. Fast 9 Millionen
Kassenpatienten besitzen inzwischen private Zahnzusatzversicherungen. Dabei werden die Tarife und Anbieter oft von den Krankenkassen an die Mitglieder direkt
mit teilweise ermäßigtem Beitrag vermittelt. Es existieren viele Kooperationen zwischen GKV und PKV. Doch ist eine solche Günstige Zusatzkrankenversicherung tatsächlich
sinnvoll - und wenn ja, für wen?
Die Einschnitte in den Leistungsumfang der GKV führen zu einem gewissen Bedarf, diese Leistungslücken durch private Versicherungsverträge, sogenannter
Zusatzkrankenversicherung, zu schließen. Interessanterweise legen die Kunden offenbar erheblichen Wert auf die Absicherung des Kostenrisikos für Zahnersatz.
Seither werden Zahnzusatzversicherungen verstärkt nachgefragt. Bei einem Anbietervergleich zeigt sich rasch, wie vielfältig die angebotenen Tarife in
leistungsmäßiger, aber auch in preislicher und in annahmetechnischer Hinsicht sind.
Günstige Zusatzkrankenversicherung
Es wurden rund 50 Zahnersatzbefunde mit bestimmten Festzuschüssen festgelegt. Ziel war es, auf dieser Basis die Kostenerstattung durch die Zusatzkrankenversicherung für eine einfache
Zahnersatzversorgung per Festzuschuss zu regeln. Allerdings bleibt der Festzuschuss in der Höhe von 115 bis 150 EUR für eine Backenzahnkrone konstant,
unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die bei einfachster Ausführung bei 230 EUR, aber durchaus bei höherwertigen Ausführungen bei 400, 500 oder 700 EUR
liegen können.
Einige wenige Anbieter und Tarife bieten auch Leistungen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie an. Diese Vielfalt macht es dem interessierten Verbraucher
schwer, die einzelnen Angebote der Versicherer und den für ihn richtigen, d. h. bedarfsgerechten Tarif zu finden. Achten Sie auch darauf,
dass mit der ZZV nicht noch zusätzliche Leistungskomponenten wie Auslandsreise-Krankenversicherung», Heilpraktikerkosten, Brillenkosten etc. eingeschlossen
werden, die vielleicht gar nicht gewollt waren!
Einige Angebote beinhalten die Werbeaussage, sie würden 30 Prozent aus der ZZV, und zusammen mit der GKV-Zuschussregelung bis zu rund 90 Prozent leisten.
Eine solche Aussage ist irreführend. Wenn ein Implantat 2.000 EUR kostet, dann wird bei einem Festzuschuss von 350 EUR nur 17,5 Prozent des Rechnungsbetrags
erstattet. Leistet die ZZV dann noch 30 Prozent, also 600 EUR, so wird ein Kostenerstattungsgrad von rund 47,5 Prozent erreicht, der Eigenanteil liegt bei
52,5 Prozent. Es werden keinesfalls 90 Prozent der Gesamtkosten übernommen.
Allgemeine Informationen über die Zusatzkrankenversicherung
Unter Zahnersatz fallen Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Inlays, Onlays, also Einlagen- oder Auflagenfüllungen aus Gold oder Keramik. Die Zusatzkrankenversicherung
bezuschussen derzeit nur noch lippenseitigen keramischen Überzug von Kronen im Frontzahnbereich (Oberkiefer bis zum 5. Zahn, Unterkiefer bis zum 4. Zahn, von
vorne gezählt). Im Seitenzahnbereich gibt es für Keramik keinen Zuschuss. Achten Sie unbedingt darauf, dass die ZZV in dem Umfang keramische Verblendungen bzw.
auch Vollverblendungen mitfinanziert, die Sie sich vorstellen.
Die Kosten für implantologische Leistungen einschließlich der dazugehörigen zahntechnischen Laborleistungen und Materialien je Implantat sind teilweise auf
z. B. 1.500 EUR, die dazugehörigen chirurgischen Leistungen insgesamt auf weitere 1.500 EUR begrenzt. Andere Tarifregelungen sehen die Kostenübernahme bis
zu 75 Prozent des Rechnungsbetrags, für maximal vier Implantate pro Kiefer oder 15, 35, 50 bis zu 80 Prozent vor. Auch Anträge auf Kostenübernahme für
Implantate werden durch die Zusatzkrankenversicherung genau analysiert.
Längst nicht jeder Tarif sieht Leistungen für Implantate vor - und wenn doch, dann in ganz unterschiedlichem Umfang. Deshalb sollten vor Vertragsabschluss
unbedingt die Relevanz und der Bedarf einer möglichen implantologischen Versorgung abgeklärt und die Angebote hinsichtlich des Leistungsumfangs abgeglichen
werden. Rauchern z. B. wird oftmals von Implantaten abzuraten sein, ebenso bei zurückgehendem Kieferknochenmaterial und Kalksubstanzabbau im Kieferknochen.
Auch für Inlays und Onlays leistet längst nicht jeder Tarif.