NRV Zusatzkrankenversicherung
Mit dem Abschluß einer Zusatzkrankenversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Hierfür können im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Krankenhaustagegeldversicherung
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Krankentagegeldversicherung
Zahnzusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung angeboten.
Allgemeine Informationen zum Thema Zusatzkrankenversicherung
Längst nicht jeder Tarif bietet Leistungen der Zusatzkrankenversicherung für Zahnreinigung und Prophylaxe, und falls doch, dann teilweise begrenzt auf z. B. 500 EUR (Tarife Z50 und Dent-Max der Signal Iduna). Die absolute Ausnahme bei den derzeit angebotenen Tarifen ist die Kostenübernahme für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektion und ähnliche kleine Eingriffe sowie Kosten für prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen nach den Nrn. 100-102 der GOZ. Hervorzuheben sind hier die Tarife der Arag und Signal Iduna.
Will der Patient eine verblendete Krone einsetzen lassen, dann muss er sich mit mindestens 35 Prozent an den Kosten beteiligen. Fast 9 Millionen Kassenpatienten besitzen inzwischen private Zahnzusatzversicherungen. Dabei werden die Tarife und Anbieter oft von den Krankenkassen an die Mitglieder direkt mit teilweise ermäßigtem Beitrag vermittelt. Es existieren viele Kooperationen zwischen GKV und PKV. Doch ist eine solche Zusatzkrankenversicherung tatsächlich sinnvoll und wenn ja, für wen?
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind darüber hinaus ebenfalls deutliche Leistungsunterschiede zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen bezogen auf die Kündigungsmöglichkeiten des VN in den ersten drei Vertragsjahren, zum anderen auf den Verzicht auf Wartezeiten, die Erfordernisse der Leistungsprüfung durch Vorlage von GKV Bescheinigungen, den Verzicht auf einen Untersuchungszwang und die volle Leistungserbringung der NRV Zusatzkrankenversicherung ohne eine Mindestpflegezeit. Tarife für den Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten.
Es empfiehlt sich jedoch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer bzw. mit den angegebenen Alarm- und Notfallzentralen, um zu klären, inwieweit die Voraussetzungen für einen Rettungsflug gegeben sind und wie dieser im Einzelnen durchgeführt wird. Erforderlich ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung sowohl des behandelnden als auch des Arztes, der den Rücktransport begleitet. Im Bereich der Zusatzkrankenversicherung werden von den privaten Krankenversicherern sowohl die Pflegetagegeldversicherung angeboten.
NRV Zusatzkrankenversicherung
Die NRV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Zusatzkrankenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Zusatzkrankenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die NRV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die NRV Zusatzkrankenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Zusatzkrankenversicherung
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind darüber hinaus ebenfalls deutliche Leistungsunterschiede zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen bezogen auf die
Kündigungsmöglichkeiten des VN in den ersten drei Vertragsjahren, zum anderen auf den Verzicht auf Wartezeiten, die Erfordernisse der Leistungsprüfung durch
Vorlage von GKV-Bescheinigungen, den Verzicht auf einen Untersuchungszwang und die volle Leistungserbringung ohne eine Mindestpflegezeit. Tarife für den
Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten.
Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich Chefarztbehandlung und der Regelleistung der
GKV abgedeckt. Wahlleistungstarife ersetzen die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen für Einbett- oder Zweibettzimmerunterbringung
oder Chefarztbehandlung entstehen. Auf der Basis der unterschiedlichen Gesundheitsstruktur und der Reformgesetze der letzten 15 Jahre hat die PKV in aller
Regel versucht, die entstandenen Lücken durch die Zusatzkrankenversicherung zu schließen.
Gleiches gilt für den Beitrag an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der ebenfalls in das Tagegeld mit eingerechnet werden sollte. Viele PKV
Unternehmen lassen 70 bis 80 Prozent des Bruttoeinkommens aus der Angestelltentätigkeit als Obergrenze für das Krankentagegeld zu. Zumeist wird allerdings
eine Höchstgrenze bis zu 150 EUR Tagegeld vorgesehen. Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag
umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Allgemeines über die Zusatzkrankenversicherung
Als Pflegetagegeld kann ein Betrag zwischen 5 bis höchstens 80 EUR am Tag, also monatlich zwischen 150 bis 2.400 EUR, vereinbart werden. Bei Festlegung der
Höhe des Tagegeldes sollte berücksichtigt werden, dass die Beiträge für die Pflegeversicherung auch weitergezahlt werden müssen, wenn der Versicherungsfall
bereits eingetreten ist, also Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung erbracht werden. Die volle Tagegeldleistung wird erbracht, wenn völlige
Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben wie die Schulmedizin, außer wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur
Verfügung stehen (§ 4 Abs. 6). Insbesondere in diesem Leistungsbereich ist vor Vertragsabschluss möglichst eine Nachfrage beim Versicherer zu halten, wenn
auf entsprechende Therapieformen besonderer Wert gelegt wird. Der Leistungsumfang der Tarife und NRV Zusatzkrankenversicherung ist hier besonders unterschiedlich geregelt und
den Bedingungen nicht immer zu entnehmen.
Zumeist bestehen Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen und chronischen Leiden. Aufgrund einer geschäftsplanmäßigen Erklärung steht es den Versicherern
inzwischen frei, unter bestimmten Einschränkungen auch Vorerkrankungen einzuschließen. Diese Möglichkeit wird bisher nur von wenigen Versicherern genutzt.
Ist ein Krankenrücktransport durch ein Rettungsflugzeug aus medizinischen Gründen erforderlich oder liegt der Aufenthaltsort in medizinisch unterversorgten
Gebieten, so kann ein Rettungsflug durchgeführt werden.
Zusatzkrankenversicherung
Die stationären Heilbehandlungstarife umfassen zumeist folgende Leistungsbereiche. Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus werden als
allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet. Als Regelleistungen gelten dabei der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert
berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Als Wahlleistungen gelten einerseits die Behandlung durch
einen liquidationsberechtigten Arzt.
Deshalb ist auch hier eine vorherige Absprache mit Ihrer NRV Zusatzkrankenversicherung zu empfehlen, damit keine Missverständnisse entstehen. Bei gezielten Behandlungen im
Ausland werden die Kosten nur nach vorheriger Genehmigung übernommen, und zwar innerhalb von Europa teils in unbegrenzter Höhe, teils bis zu den Höchstsätzen
der Gebührenordnungen oder nur für einen befristeten Zeitraum. Es geht dabei um Behandlungen und Operationen bei Krankheiten und Gebrechen, die in der
Deutschland mit neuartigen Behandlungsmethoden.
Eine vorherige Absprache mit dem Versicherer ist erforderlich. Eine Leistung des Versicherers für die stationäre Pflege ist in aller Regel nur durch die
Vereinbarung von «Zusatz»tarifen möglich. Leistungen der Beleghebamme werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Gebührenordnung übernommen. Bei einer ambulanten
Entbindung wird meist eine Pauschale von z.B. 1.000 EUR gezahlt. Diese Pauschale wird nicht auf den tariflichen Selbstbehalt angerechnet.
Infos zum Thema Zusatzkrankenversicherung
Teilweise können bei Versichererwechsel auch laufende Behandlungen und die dafür entstehenden Kosten übernommen werden, wenn vor Vertragsabschluss eine
entsprechende schriftliche Zusage erteilt wurde. Einige Krankenversicherer lassen sich die Übernahme laufender Behandlungskosten durch Zuschläge auf den
Beitrag bezahlen, andere beschränken die Übernahme auf einen bestimmten Euro-Betrag oder sagen die Leistung nach Ablauf eines Jahres ab Versicherungsbeginn
zu.
Die Mehrzahl der NRV Zusatzkrankenversicherung Anbieter verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, sofern der Versicherte entweder aus der gesetzlichen Krankenversicherung
übergetreten ist oder aber eine private Krankheitskostenvollversicherung vereinbart hat. Der Versicherer kann vorsehen, dass bei einer erneuten
Arbeitsunfähigkeit (Rückfallerkrankung) innerhalb von sechs Monaten wegen derselben Krankheit oder Unfallfolge alle in den letzten zwölf Monaten vor Beginn
der Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit.
So wird für Arbeitnehmer eine volle Angleichung an die gesetzlichen Bestimmungen über die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung erreicht. In der Mehrzahl bieten die
Versicherer die Verdienstausfallversicherung ohne zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer an. So besteht die Möglichkeit, dass bis zum Eintritt des
Rentenfalls keine vorherige Aussteuerung wie in der gesetzlichen «Krankenversicherung» erfolgt und somit voller Versicherungsschutz bestehen bleibt. Am
Markt existieren allerdings auch Tarife mit Begrenzungen.
NRV Zusatzkrankenversicherung
Die Angebotsvielfalt durch die Zusatzkrankenversicherung ist groß. Sie reicht von der Aufstockung der Festzuschussbeträge der GKV in Höhe von 50, 100 oder 200 Prozent über die reine
Kostenerstattung in Höhe von 20, 30, 40 und 50 Prozent in Ergänzung der GKV bis zu maximal 80, 85 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrags zusammen mit der GKV
Leistung. Manche Tarife sind an eine Leistung der GKV gekoppelt, andere leisten auch unabhängig von GKV-Vorleistungen zu bestimmten Prozentsätzen. Die
absolute Mehrzahl der ca. 80 Tarife sieht dabei ausschließlich Zahnersatzleistungen vor.
Nur sehr wenige Versicherer bieten die Leistung überhaupt an. Üblich ist die ausschließliche Leistung für den Zahnersatz. Bei der Prophylaxe geht es
insbesondere darum, der Parodontitis Einhalt zu gebieten. Nicht Zahnkaries, sondern Zersetzungsprozesse am Zahnhalteapparat, eben die Parodontitis, sind in
Deutschland die Hauptursache für den Verlust von Zähnen. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger leiden unter Parodontitis - behandelt werden dagegen allerdings
nur ca. 10 Prozent der Bevölkerung.
Allerdings wird der Versicherer bei einem bereits regelrecht desolaten Zahnstatus mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Antrag ablehnen - oder die
Prämienhöhe wird durch Risikobeitragszuschläge so hoch, dass das Interesse des Antragstellers unter Kosten-Nutzen-Aspekten schnell erlischt. Die
Krankenkassen leisten für Zahnersatz immer dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt. Weiterhin muss die Behandlung durch einen
zugelassenen Kassenzahnarzt erfolgen.
Allgemeine Informationen über die Zusatzkrankenversicherung
Die meisten Tarife sehen Leistungen für Inlays und Onlays vor, allerdings mit ganz erheblichen Unterschieden. Inlays und Onlays sind Einlagen- oder
Auflagenfüllungen aus Gold oder Keramik oder Kunststoff, die zum Teil vom Festzuschuss der GKV abhängen, zum Teil von der GKV-Vorleistung, mit der zusammen
der Leistungsprozentsatz von z. B. 70 Prozent oder 80 Prozent erreicht wird. Andere typische Leistungsbegrenzungen sehen maximal 250 EUR pro
Versicherungsjahr für Inlays oder 400 EUR oder gar keine Kostenübernahme vor.
Die Kosten für implantologische Leistungen einschließlich der dazugehörigen zahntechnischen Laborleistungen und Materialien je Implantat sind teilweise auf
z. B. 1.500 EUR, die dazugehörigen chirurgischen Leistungen insgesamt auf weitere 1.500 EUR begrenzt. Andere Tarifregelungen sehen die Kostenübernahme bis
zu 75 Prozent des Rechnungsbetrags, für maximal vier Implantate pro Kiefer oder 15, 35, 50 bis zu 80 Prozent vor. Auch Anträge auf Kostenübernahme für
Implantate werden durch die Zusatzkrankenversicherung genau analysiert.
Zu Beginn der Versicherung sind die erstattungsfähigen Aufwendungen begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt 750 EUR in den ersten beiden
Versicherungsjahren, 1.500 EUR in den ersten drei Versicherungsjahren (Tarif MediDent der Gothaer). Die Leistung ist im 1. Jahr auf 500 EUR, im 2. auf 1.000
EUR und danach nicht mehr begrenzt (Arag Tarif Z100). Die Leistung ist im 1. Jahr auf 1.000 EUR begrenzt, danach nicht mehr (Barmenia Tarif AZ). Die Leistung
in den ersten drei Jahren auf insgesamt 825 EUR. (KarstadtQuelle Tarif ZEG).