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Provinzial Zusatzkrankenversicherung

Provinzial Zusatzkrankenversicherung

Sparen Sie bei der Provinzial Zusatzkrankenversicherung am Preis aber nicht an Leistungen

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Zusatzkrankenversicherung

Provinzial Zusatzkrankenversicherung

Mit dem Abschluß einer Zusatzkrankenversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Hierfür können im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Grüner Pfeil nach rechts Krankenhaustagegeldversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Heilpraktiker Zusatzversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Krankentagegeldversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Zahnzusatzversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Pflegetagegeldversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Krankenhauszusatzversicherung

Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung angeboten.

Allgemeine Informationen zum Thema Zusatzkrankenversicherung

Zu Beginn der Zusatzkrankenversicherung sind die erstattungsfähigen Aufwendungen begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt 750 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren, 1.500 EUR in den ersten drei Versicherungsjahren (Tarif MediDent der Gothaer). Die Leistung ist im 1. Jahr auf 500 EUR, im 2. auf 1.000 EUR und danach nicht mehr begrenzt (Arag Tarif Z100). Die Leistung ist im 1. Jahr auf 1.000 EUR begrenzt, danach nicht mehr (Barmenia Tarif AZ). Die Leistung in den ersten drei Jahren auf insgesamt 825 EUR. (KarstadtQuelle Tarif ZEG).

Einige wenige Anbieter und Tarife bieten auch Leistungen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie an. Diese Vielfalt macht es dem interessierten Verbraucher schwer, die einzelnen Angebote die Zusatzkrankenversicherung und den für ihn richtigen, d. h. bedarfsgerechten Tarif zu finden. Achten Sie auch darauf, dass mit der Zusatzkrankenversicherung nicht noch zusätzliche Leistungskomponenten wie Auslandsreise Krankenversicherung, Heilpraktikerkosten, Brillenkosten etc. eingeschlossen werden, die vielleicht gar nicht gewollt waren!

Als Pflegetagegeld kann ein Betrag zwischen 5 bis höchstens 80 EUR am Tag, also monatlich zwischen 150 bis 2.400 EUR, vereinbart werden. Bei Festlegung der Höhe des Tagegeldes sollte berücksichtigt werden, dass die Beiträge für die Pflegeversicherung auch weitergezahlt werden müssen, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, also Leistungen aus der Provinzial Zusatzkrankenversicherung erbracht werden. Die volle Tagegeldleistung wird erbracht, wenn völlige Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Die Höhe des Krankentagegeldes und die Karenzzeitregelung sollte bei Bedarf an die Höhe des Nettoeinkommens und an den Zeitpunkt des tatsächlich eintretenden Verdienstausfalles angepasst werden. Eine Anpassung kann bedingungsgemäß auch in regelmäßigen zwei- oder dreijährigen Abständen erfolgen. Dem Versicherungsnehmer der Zusatzkrankenversicherung wird die Möglichkeit gegeben, das Krankentagegeld im Verhältnis der Steigerung des Nettoeinkommens höher zu versichern.

Provinzial Zusatzkrankenversicherung

Die Provinzial Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Zusatzkrankenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Zusatzkrankenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Provinzial spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Provinzial Zusatzkrankenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der Provinzial Zusatzkrankenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

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Nützliche Tipps zum Thema Zusatzkrankenversicherung

Provinzial Zusatzkrankenversicherung - Gute Leistungen zu fairen Preisen Bei der Pflegetagegeldversicherung sind darüber hinaus ebenfalls deutliche Leistungsunterschiede zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen bezogen auf die Kündigungsmöglichkeiten des VN in den ersten drei Vertragsjahren, zum anderen auf den Verzicht auf Wartezeiten, die Erfordernisse der Leistungsprüfung durch Vorlage von GKV-Bescheinigungen, den Verzicht auf einen Untersuchungszwang und die volle Leistungserbringung ohne eine Mindestpflegezeit. Tarife für den Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten. Bei einer Zusatzkrankenversicherung ohne Krankengeldanspruch kann das volle Krankentagegeld vereinbart werden. Versicherbar ist das Jahresnettoeinkommen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der jeweilige Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist hinzuzurechnen, denn dieser muss nach Wegfall der Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin gezahlt werden. Oftmals Erstattungsgrenzen zwischen 20 bis 50 Prozent, im Einzelfall auch bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrages eingezogen worden. Zum Teil erfolgt auch eine zusätzliche Deckelung auf einen konkreten Kostenbetrag pro Jahr. Leistungsunterschiede gibt es hier insbesondere auch bei der Kostenerstattung für Inlays. Der Deutsche Bundestag hat Anfang Oktober 2004 entgegen allen vorherigen Bekundungen den Zahnersatz im Leistungsumfang der GKV belassen. Dafür wird seit dem 01.07.2005 ein Sonderbeitrag von 0,5 Prozent erhoben.

Allgemeines über die Zusatzkrankenversicherung

Provinzial Zusatzkrankenversicherung - Bestmöglicher Schutz zum günstigsten Preis Ambulante Heilbehandlungstarife beinhalten eine ganze Reihe von Einzelleistungen, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen. Arztbehandlungen bestehen aus ärztlichen Beratungen, Besuchen, Untersuchungen, Sonderleistungen, Wegegebühren, Operationen oder Hebammenhilfe. Zu den Heilpraktikerbehandlungen zählen Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Die Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlung ist auf Methoden und Heilmittel beschränkt. Es empfiehlt sich jedoch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer bzw. mit den angegebenen Alarm- und Notfallzentralen, um zu klären, inwieweit die Voraussetzungen für einen Rettungsflug gegeben sind und wie dieser im Einzelnen durchgeführt wird. Erforderlich ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung sowohl des behandelnden als auch des Arztes, der den Rücktransport begleitet. Im Bereich der Provinzial Zusatzkrankenversicherung werden von den privaten Krankenversicherern sowohl die Pflegetagegeldversicherung angeboten. So fallen die Erstattungen beispielsweise für Eigenblutbehandlungsarten, Akupunktur, Akupressur, Eigenharninjektion, Atemtherapie, Pflanzenmedikamente, homöopathische Arzneien, Ozontherapien usw. sehr unterschiedlich weitgehend aus. Das Heilpraktikerhonorar wird grundsätzlich innerhalb des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet. Nur wenige Versicherer erkennen auch höhere Honorarrechnungen an. Vor Vertragsabschluss und vor Behandlungsbeginn sollten Sie die Leistungsinhalte beim Versicherer erfragen.

Zusatzkrankenversicherung

Provinzial Zusatzkrankenversicherung - Vergleichen Sie hier die besten Anbieter Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von 100 Prozent an. Auch bei stationärer Heilbehandlung aufgrund von Tuberkulose, Geisteskrankheiten sowie bei Behandlung von Rheumakranken in speziellen Rheumakliniken ist die vorherige Verständigung mit der Provinzial Zusatzkrankenversicherung angebracht. Schönheitsoperationen mit stationärem Aufenthalt werden teils nur bei einem vorausgegangenen Unfall übernommen, teils hängt die Entscheidung der Kostenübernahme vom Einzelfall ab. Außerdem muss die medizinische Notwendigkeit gegeben sein. Die meisten Versicherer leisten deshalb nur für den Fall der Wiederherstellungschirurgie nach einem Unfall. Die medizinische Notwendigkeit liegt nach Auffassung des BGH vor, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. Wann diese Voraussetzung erfüllt ist, kann im Einzelfall sehr fraglich sein. Im Zweifel muss ein Sachverständiger hierzu Auskunft geben. Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass die Behandlung medizinisch notwendig war.

Infos zum Thema Zusatzkrankenversicherung

Provinzial Zusatzkrankenversicherung - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Familien Der Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall kann durch die Versicherung eines Krankentagegeldes abgesichert werden. Diese Absicherung ist für selbstständig Erwerbstätige ebenso notwendig wie für Lohn- und Gehaltsempfänger. Das Krankentagegeld ist unmittelbarer Lohn- bzw. Gehaltsersatz. Absicherbar ist das durch die berufliche Tätigkeit erzielte, bei Arbeitsunfähigkeit entfallende und auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen. Einige Krankenversicherer leisten zusätzlich aufgrund einer Entbindung, einer stationären Unterbringung im Krankenhaus oder ohne Voraussetzungen zumindest einen Pauschalsatz. Mehrere Anbieter für eine Provinzial Zusatzkrankenversicherung leisten in Änderung der Musterbedingungen auch bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund alkoholbedingter Bewusstseinsstörung. Unterschiedlich sind die Leistungen bei Kuraufenthalten in einem Heilbad oder Kurort zu beurteilen. Nur wenige Versicherer gewähren den gleichen Krankentagegeldanspruch wie am Wohnort. Bei Arbeitsunfähigkeit wird teilweise Tagegeld während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie während der Rehabilitationsmaßnahmen gewährt; daran sind unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Versicherungsschutz besteht normalerweise bei Aufenthalten im europäischen Ausland nur insofern, als Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus gezahlt wird. Besondere Vereinbarungen sind darüber hinaus bei Aufenthalten im Ausland möglich.

Provinzial Zusatzkrankenversicherung

Provinzial Zusatzkrankenversicherung - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Singles Die Angebotsvielfalt durch die Zusatzkrankenversicherung ist groß. Sie reicht von der Aufstockung der Festzuschussbeträge der GKV in Höhe von 50, 100 oder 200 Prozent über die reine Kostenerstattung in Höhe von 20, 30, 40 und 50 Prozent in Ergänzung der GKV bis zu maximal 80, 85 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrags zusammen mit der GKV Leistung. Manche Tarife sind an eine Leistung der GKV gekoppelt, andere leisten auch unabhängig von GKV-Vorleistungen zu bestimmten Prozentsätzen. Die absolute Mehrzahl der ca. 80 Tarife sieht dabei ausschließlich Zahnersatzleistungen vor. Hier spielt der bisherige gewonnene Erfahrungsschatz mit Zahnschmerz und Zahnersatzkosten ebenso eine Rolle wie die Erwartungshaltung für das Alter und die Angst vor steigenden Kosten für Zahnersatz in der Zukunft. Bereits an dieser Stelle zeigt sich die typische Gefahr einer Antiselektion, d. h. mit großer Wahrscheinlichkeit werden die Patienten verstärkt Tarife vereinbaren wollen, die von einer erhöhten Kostenbelastung aufgrund erhöhter Inanspruchnahme wegen schlechtem Zahnzustand ausgehen. Es handelt sich dabei um erhebliche bis sehr schwere Fehlstellungen. Es wird dann die Kassenleistung erbracht, eine bessere Versorgung muss hinsichtlich der Mehrkosten selbst aufgebracht werden. Eine reine Kassenversorgung wird wohl auch von den Zahnärzten kaum noch angeboten, so dass regelmäßig Mehrkosten entstehen. Diese Kosten können sich für die kieferorthopädische Versorgung mit Zahnspangen auf 3.000 bis 6.000 EUR belaufen. Deshalb ist für den Versicherungsschutz von Kindern entscheidend wie die Kosten erstattet werden.

Allgemeine Informationen über die Zusatzkrankenversicherung

Provinzial Zusatzkrankenversicherung - Bestmöglicher Versicherungsschutz zum günstigsten Preis Bei Antragstellung und Risikoprüfung durch den Versicherer ist der sog. aktuelle Zahnstatus entscheidend, also insbesondere die Frage nach der Anzahl fehlender, noch nicht durch entsprechenden Zahnersatz versorgter Zähne. Fehlen Zähne, dann hat das Konsequenzen. Diese reichen von einer Unversicherbarkeit bei mehr als fünf fehlenden Zähnen über Risikozuschläge pro fehlendem Zahn in Höhe von 10 Prozent, bei manchen Versicherern auch 20 Prozent. Der Versicherungsschutz beginnt i. d. R. nicht vor der Zurücklegung einer Wartezeit von 8 Monaten ab Vertragsbeginn. Die Kosten für implantologische Leistungen einschließlich der dazugehörigen zahntechnischen Laborleistungen und Materialien je Implantat sind teilweise auf z. B. 1.500 EUR, die dazugehörigen chirurgischen Leistungen insgesamt auf weitere 1.500 EUR begrenzt. Andere Tarifregelungen sehen die Kostenübernahme bis zu 75 Prozent des Rechnungsbetrags, für maximal vier Implantate pro Kiefer oder 15, 35, 50 bis zu 80 Prozent vor. Auch Anträge auf Kostenübernahme für Implantate werden durch die Zusatzkrankenversicherung genau analysiert. Die meisten Tarife sehen Leistungen für Implantate vor, allerdings mit ganz erheblichen Unterschieden. So werden bei einigen Anbietern maximal 4, 5 oder 6 Implantate je Kiefer kostenmäßig berücksichtigt und abhängig vom Leistungsprozentsatz abgerechnet. Teilweise wird pro Implantat eine Maximalleistung von 500 oder 1.000 EUR vorgesehen. Zum Teil hängt die Höhe vom Festzuschuss der GKV ab, zum Teil von der GKV-Vorleistung, mit der zusammen der Leistungsprozentsatz von z. B. 70 oder 80 Prozent erreicht wird.


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