Schleswiger Zusatzkrankenversicherung
Mit dem Abschluß einer Zusatzkrankenversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Hierfür können im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Krankenhaustagegeldversicherung
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Krankentagegeldversicherung
Zahnzusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Zusatzkrankenversicherung angeboten.
Allgemeine Informationen zum Thema Zusatzkrankenversicherung
Zu Beginn der Zusatzkrankenversicherung sind die erstattungsfähigen Aufwendungen begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt 750 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren, 1.500 EUR in den ersten drei Versicherungsjahren (Tarif MediDent der Gothaer). Die Leistung ist im 1. Jahr auf 500 EUR, im 2. auf 1.000 EUR und danach nicht mehr begrenzt (Arag Tarif Z100). Die Leistung ist im 1. Jahr auf 1.000 EUR begrenzt, danach nicht mehr (Barmenia Tarif AZ). Die Leistung in den ersten drei Jahren auf insgesamt 825 EUR. (KarstadtQuelle Tarif ZEG).
Wird eine Regelversorgung mit einer Brücke vorgesehen, so kann von Kosten in Höhe von ca. 750 EUR ausgegangen werden. Der Festzuschuss durch die Zusatzkrankenversicherung beträgt für eine Brücke mit Regelversorgung 350 EUR. Es verbleibt ein Eigenanteil von 400 EUR beim Patienten. Wird eine hochwertige Ausführung in Form einer voll verblendeten Brücke eingesetzt, dann können Kosten von rund 1.000 EUR resultieren. Der Festzuschuss bleibt konstant bei 350 EUR, der Eigenanteil steigt dann auf 650 EUR.
Die Leistung der Schleswiger Zusatzkrankenversicherung wird nur bei vorheriger schriftlicher Zusage erbracht. Die Kostenerstattung für stationäre Behandlungen in gemischten Anstalten ist damit abhängig von der vor Behandlungsbeginn durch den Versicherer gegebenen Kostenübernahme. Gemischte Anstalten sind Krankenanstalten, die auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen. Die Versicherer leisten bei medizinischer Notwendigkeit, teilweise vorbehaltlich einer Entscheidung im Einzelfall oder in besonderen Fällen.
Zumeist bestehen Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen und chronischen Leiden. Aufgrund einer geschäftsplanmäßigen Erklärung steht es den Versicherern inzwischen frei, unter bestimmten Einschränkungen auch Vorerkrankungen einzuschließen. Diese Möglichkeit wird bisher nur von wenigen Zusatzkrankenversicherung Anbietern genutzt. Ist ein Krankenrücktransport durch ein Rettungsflugzeug aus medizinischen Gründen erforderlich oder liegt der Aufenthaltsort in medizinisch unterversorgten Gebieten, so kann ein Rettungsflug durchgeführt werden.
Schleswiger Zusatzkrankenversicherung
Die Schleswiger Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Zusatzkrankenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Zusatzkrankenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Schleswiger spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Schleswiger Zusatzkrankenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Schleswiger Zusatzkrankenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Neben nützlichen Informationen und Tipps rund um das Themengebiet Zusatzkrankenversicherung erhalten Sie mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich eine umfangreiche Auswahl an sehr guten Tarifen zu günstigen Preisen.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Zusatzkrankenversicherung
In der Auslandsreise Krankenversicherung wird ebenfalls ein Tagegeld anstelle des Kostenersatzes bei stationärem Krankenhausaufenthalt im Ausland gezahlt.
Der Ausgleichsbetrag liegt hier zwischen 20 und 30 EUR pro Tag. Krankentagegeldversicherungen können von privat Krankenversicherten, Angestellten und
Arbeitern sowie Selbstständigen vereinbart werden. Auch freiwillig in der GKV Versicherten ist die Möglichkeit geboten, mit einer Krankentagegeldversicherung
zusätzlich zum Krankengeld der GKV den nicht gedeckten Tagessatz abzusichern.
Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kann aufgrund des Manteltarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder Sonderregelung für außertarifliche
Angestellte im Einzelfall bis zu 78 Wochen gelten. Bei Selbstständigen kann Krankentagegeld je nach Unternehmen und Beruf für unterschiedliche Karenzzeiten
versichert werden. Es existieren Tarife für die Zusatzkrankenversicherung mit Leistungsbeginn ab dem 1., 3., 4., 8., 11., 15., 22., 29., 43., 64., 85., 92., 106., 127., 169., 174., 183., 365.
Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung. Neue
Zusatzversicherungen der GKV über die PKV. Seit Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit privaten Krankenversicherungen erlaubt, so dass die
Zusatzkrankenversicherung direkt von den Krankenkassen angeboten werden können. Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch
weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten Krankenversicherer bieten.
Allgemeines über die Zusatzkrankenversicherung
Bereits Pflegebedürftige können keine Tagegeldversicherung mehr vereinbaren. Darüber hinaus besteht eine Wartezeit von drei Jahren, ausgenommen der Fall,
dass durch einen Unfall eine Pflegebedürftigkeit einsetzt. Der Leistungsbeginn erfolgt nach einer dreimonatigen Karenzzeit nach Eintritt des Pflegefalles,
wobei einige Versicherer einen unmittelbar vorangehenden Krankenhausaufenthalt auf die Karenzzeiten anrechnen. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich
nachzuweisen, wobei die Kosten vom Versicherungsnehmer getragen werden.
Es empfiehlt sich jedoch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer bzw. mit den angegebenen Alarm- und Notfallzentralen, um zu klären, inwieweit
die Voraussetzungen für einen Rettungsflug gegeben sind und wie dieser im Einzelnen durchgeführt wird. Erforderlich ist in jedem Fall eine ärztliche
Bescheinigung sowohl des behandelnden als auch des Arztes, der den Rücktransport begleitet. Im Bereich der Schleswiger Zusatzkrankenversicherung werden von den privaten
Krankenversicherern sowohl die Pflegetagegeldversicherung angeboten.
Bei einer stationären Pflege in einem öffentlichen Pflegeheim oder einem konzessionierten Pflegeheim sowie einer Pflegeabteilung werden Pflegekosten und
Transportkosten übernommen. Zum Teil sind auch Höchstbeträge für die Kostenübernahme bis zu 30.000 EUR im Kalenderjahr vorgesehen. Eine Kopplung an die
Pflegestufen wie in der Tagegeldversicherung besteht hier nicht. Die Wartezeit beträgt drei Jahre. Nach dem Eintritt des Pflegefalls sind die Beiträge weiter
zu entrichten.
Zusatzkrankenversicherung
Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung liegende Aufwendungen, die durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet
und nach den Bemessungskriterien der Gebührenordnung angemessen sind. Die Krankentransportkosten werden normalerweise für Hin- und Rücktransporte im
Krankenwagen zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus erstattet, teilweise für Transporte bis zu 100 Kilometer Entfernung. Bei Transporten mit
Rettungshubschraubern sind die Kosten bis zum Krankenhaus eingeschlossen.
Krankenrücktransport und Rettungsflug aus dem Ausland sind teilweise als Leistung vorgesehen, soweit die Rückreisekosten diejenigen für eine gesunde Person
übersteigen. Grundsätzlich erstattet zwar jede Gesellschaft die Kosten eines medizinisch notwendigen Krankentransportes, jedoch ergeben sich bei Transporten
aus dem Ausland einige Unterschiede. Teilweise ist der Versicherungsschutz über Ergänzungstarife oder über eine Schleswiger Zusatzkrankenversicherung zu
erreichen. Desgleichen ergeben sich Leistungsunterschiede bei der Kostenerstattung von Taxenbeförderungen.
Eine vorherige Absprache mit dem Versicherer ist erforderlich. Eine Leistung des Versicherers für die stationäre Pflege ist in aller Regel nur durch die
Vereinbarung von «Zusatz»tarifen möglich. Leistungen der Beleghebamme werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Gebührenordnung übernommen. Bei einer ambulanten
Entbindung wird meist eine Pauschale von z.B. 1.000 EUR gezahlt. Diese Pauschale wird nicht auf den tariflichen Selbstbehalt angerechnet.
Infos zum Thema Zusatzkrankenversicherung
Einige Versicherer bieten außerhalb der Mutterschutzfristen eine Krankentagegeldleistung an. Normalerweise erhalten werdende Mütter während der
Mutterschutzfrist Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz, so dass außerhalb dieser Fristen kein Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit besteht,
sofern sie ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung zurückzuführen ist. Unterschiede ergeben sich bei der
Leistungsbereitschaft während der Mutterschutzfristen.
Zahnärztliche Leistungen werden durch die Schleswiger Zusatzkrankenversicherung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Abweichungen von der GOZ werden durch besondere Vereinbarungen
zwischen Zahnarzt und Patient vereinbart. Diese sog. Abdingungen bedürfen aus Gründen der Rechtssicherheit der Schriftform. Der Versicherte hat bei einer
den Gebührenrahmen übersteigenden Honorarabrechnung die Restkosten selbst zu tragen, wenn der Versicherer seine Leistungen auf die Gebührenordnungshöchstsätze
beschränkt.
So wird für Arbeitnehmer eine volle Angleichung an die gesetzlichen Bestimmungen über die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung erreicht. In der Mehrzahl bieten die
Versicherer die Verdienstausfallversicherung ohne zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer an. So besteht die Möglichkeit, dass bis zum Eintritt des
Rentenfalls keine vorherige Aussteuerung wie in der gesetzlichen «Krankenversicherung» erfolgt und somit voller Versicherungsschutz bestehen bleibt. Am
Markt existieren allerdings auch Tarife mit Begrenzungen.
Schleswiger Zusatzkrankenversicherung
Es muss sich um einen Befund handeln, der im Leistungskatalog der Zusatzkrankenversicherung enthalten ist und eine Versorgung dieses erhobenen Befundes im Leistungskatalog
vorsieht. Ein Patient hat eine Zahnkrone, die schon mehr als 15 Jahre alt und intakt ist. Aus optischen Gründen, z. B. weil die Zahnfarbe der Krone nicht
mehr gut zu derjenigen der anderen Zähne passt, möchte der Patient diese Krone austauschen lassen. Die Krankenkasse würde aufgrund fehlender medizinischer
Notwendigkeit nicht leisten.
Nur sehr wenige Versicherer bieten die Leistung überhaupt an. Üblich ist die ausschließliche Leistung für den Zahnersatz. Bei der Prophylaxe geht es
insbesondere darum, der Parodontitis Einhalt zu gebieten. Nicht Zahnkaries, sondern Zersetzungsprozesse am Zahnhalteapparat, eben die Parodontitis, sind in
Deutschland die Hauptursache für den Verlust von Zähnen. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger leiden unter Parodontitis - behandelt werden dagegen allerdings
nur ca. 10 Prozent der Bevölkerung.
Zahnerkrankungen und insbesondere paradontale Schädigungen ließen sich durch rechtzeitige Vorsorge in vielen Fällen vermeiden oder mindern. Dennoch wird
deutlich weniger für Prophylaxe aufgewendet als in anderen Ländern. Um Schäden aufgrund von Parodontose von vornherein zu vermeiden empfiehlt sich nicht nur
die herkömmliche Prophylaxebehandlung, sondern auch die parodontale Initialtherapie. Hier werden zumeist für medizinisch notwendige Behandlungen bei Kindern
und Erwachsenen Leistungen vorgesehen.
Allgemeine Informationen über die Zusatzkrankenversicherung
Unter Zahnersatz fallen Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Inlays, Onlays, also Einlagen- oder Auflagenfüllungen aus Gold oder Keramik. Die Zusatzkrankenversicherung
bezuschussen derzeit nur noch lippenseitigen keramischen Überzug von Kronen im Frontzahnbereich (Oberkiefer bis zum 5. Zahn, Unterkiefer bis zum 4. Zahn, von
vorne gezählt). Im Seitenzahnbereich gibt es für Keramik keinen Zuschuss. Achten Sie unbedingt darauf, dass die ZZV in dem Umfang keramische Verblendungen bzw.
auch Vollverblendungen mitfinanziert, die Sie sich vorstellen.
Die Kosten für implantologische Leistungen einschließlich der dazugehörigen zahntechnischen Laborleistungen und Materialien je Implantat sind teilweise auf
z. B. 1.500 EUR, die dazugehörigen chirurgischen Leistungen insgesamt auf weitere 1.500 EUR begrenzt. Andere Tarifregelungen sehen die Kostenübernahme bis
zu 75 Prozent des Rechnungsbetrags, für maximal vier Implantate pro Kiefer oder 15, 35, 50 bis zu 80 Prozent vor. Auch Anträge auf Kostenübernahme für
Implantate werden durch die Zusatzkrankenversicherung genau analysiert.
Wird ein Implantat eingesetzt und 2.000 EUR hierfür berechnet, so bleibt ein Eigenanteil nach Abzug des unveränderten Festzuschusses in Höhe von 1.650 EUR
beim Patienten. Noch gravierender wird der Eigenanteil bei einer Behandlung der Zahnfehlstellung durch eine Zahnspangenversorgung. Unterstellt man Kosten in
Höhe von 3.000 EUR, und beteiligen sich die Krankenkassen nur in schwerwiegenden Fällen an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung, dann bleibt der
Rechnungsbetrag in voller Höhe beim Patienten: 3.000 EUR.