Alte Leipziger Zusatzversicherung
Mit dem Abschluß einer Zusatzversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Hierfür können im Rahmen einer Zusatzversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Krankenhaustagegeldversicherung
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Krankentagegeldversicherung
Zahnzusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Zusatzversicherung angeboten.
Allgemeine Informationen zum Thema Zusatzversicherung
Allerdings wird die Zusatzversicherung bei einem bereits regelrecht desolaten Zahnstatus mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Antrag ablehnen, oder die Prämienhöhe wird durch Risikobeitragszuschläge so hoch, dass das Interesse des Antragstellers unter Kosten-Nutzen Aspekten schnell erlischt. Die Krankenkassen leisten für Zahnersatz immer dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt. Weiterhin muss die Behandlung durch einen zugelassenen Kassenzahnarzt erfolgen.
Will der Patient eine verblendete Krone einsetzen lassen, dann muss er sich mit mindestens 35 Prozent an den Kosten beteiligen. Fast 9 Millionen Kassenpatienten besitzen inzwischen private Zahnzusatzversicherungen. Dabei werden die Tarife und Anbieter oft von den Krankenkassen an die Mitglieder direkt mit teilweise ermäßigtem Beitrag vermittelt. Es existieren viele Kooperationen zwischen GKV und PKV. Doch ist eine solche Zusatzversicherung tatsächlich sinnvoll und wenn ja, für wen?
Seit dem 1.1.2005 wurden die Zuschüssen der GKV zum Zahnersatz deutlich verändert. Es wurde ein neues Zuschusssystem für Zahnersatz eingeführt, so dass nur noch sog. befundbezogene Zuschüsse gewährt werden. Das führt in der Praxis dazu, dass bei dem Befund fehlender Zahn nicht mehr für die Art und Weise der Überbrückung dieser Zahnlücke durch die Alte Leipziger Zusatzversicherung gezahlt wird, sondern das, was zur Behandlung der Zahnlücke unbedingt notwendig ist. Für diese sog. Regelversorgung werden die Festzuschüsse geleistet.
Die Einstufung richtet sich nach der Anzahl der Punkte im jeweiligen Pflegefall. Für die einzelnen Kriterien wird jeweils ein Punkt vergeben. Die resultierenden Pflegestufen sind bei den Versicherern unterschiedlich geregelt. Das vertraglich vereinbarte Tagegeld ist erst ab der Pflegestufe III in vollem Umfang fällig. Außerdem bestehen Unterschiede im Tarifangebot der Zusatzversicherung, je nach dem, ob bei der häuslichen Pflege Angehörige oder ausgebildetes Fachpersonal die Pflege übernehmen.
Alte Leipziger Zusatzversicherung
Die Alte Leipziger Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Zusatzversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Zusatzversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Alte Leipziger spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Alte Leipziger Zusatzversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Zusatzversicherung
Bei Selbstständigen werden zur Ermittlung des Nettoeinkommens von den Betriebseinnahmen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die Betriebsausgaben in
Abzug gebracht und der Gewinn ermittelt. Der Gewinn minus Steuerabgaben ist dann das zu Grunde zu legende Nettoeinkommen. Hinsichtlich der Karenzzeiten ist
zu beachten, dass Angestellte normalerweise einen Anspruch auf sechs Wochen (= 42 Tage) Lohnfortzahlung haben. Diese 42 Karenztage werden dem Tarif der
Krankentagegeldversicherung zu Grunde gelegt.
Das Angebot durch die Zusatzversicherung reicht von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen, Krankenhauszusatzversicherung bis hin zu
Pflegezusatzversicherung, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf
der Basis des Hufeland-Verzeichnisses sowie der Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reinen Ergänzungsversicherungen in
der Kombination mehrerer Leistungsarten.
Gleiches gilt für den Beitrag an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der ebenfalls in das Tagegeld mit eingerechnet werden sollte. Viele PKV
Unternehmen lassen 70 bis 80 Prozent des Bruttoeinkommens aus der Angestelltentätigkeit als Obergrenze für das Krankentagegeld zu. Zumeist wird allerdings
eine Höchstgrenze bis zu 150 EUR Tagegeld vorgesehen. Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag
umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Allgemeines über die Zusatzversicherung
Bereits Pflegebedürftige können keine Tagegeldversicherung mehr vereinbaren. Darüber hinaus besteht eine Wartezeit von drei Jahren, ausgenommen der Fall,
dass durch einen Unfall eine Pflegebedürftigkeit einsetzt. Der Leistungsbeginn erfolgt nach einer dreimonatigen Karenzzeit nach Eintritt des Pflegefalles,
wobei einige Versicherer einen unmittelbar vorangehenden Krankenhausaufenthalt auf die Karenzzeiten anrechnen. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich
nachzuweisen, wobei die Kosten vom Versicherungsnehmer getragen werden.
Die Pflegetagegeldzahlung durch die Alte Leipziger Zusatzversicherung ist also vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig. Der Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalles sind Art und Umfang der
täglichen persönlichen Hilfe nach objektivem ärztlichem Befund. Hierzu dient eine Punktetabelle, nach der die Einstufung vorgenommen wird. Es wird bewertet,
inwieweit Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Waschen, Kämmen und Rasieren, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Stuhlgang oder Wasserlassen
als Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens ausgeführt werden können.
Daher ergibt sich auch hier eine Notwendigkeit zur Eigenvorsorge. Grundsätzlich sind alle Personen versicherbar, die vorübergehend ins Ausland reisen und
deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Eine Beschränkung besteht jedoch hinsichtlich des Höchsteintrittsalters, zumeist wird ein
Vertragsabschluss nur bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres vorgenommen. Nur wenige Versicherer sehen ein höheres Eintrittsalter oder keine altersmäßige
Begrenzung vor.
Zusatzversicherung
Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung liegende Aufwendungen, die durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet
und nach den Bemessungskriterien der Gebührenordnung angemessen sind. Die Krankentransportkosten werden normalerweise für Hin- und Rücktransporte im
Krankenwagen zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus erstattet, teilweise für Transporte bis zu 100 Kilometer Entfernung. Bei Transporten mit
Rettungshubschraubern sind die Kosten bis zum Krankenhaus eingeschlossen.
Für Zahnbehandlung werden die Leistungen zum Teil mit und zum Teil ohne zeitliche Begrenzung vereinbart. Außerdem bestehen oft Summenbegrenzungen entweder
für die gesamte Vertragsdauer oder für die ersten Versicherungsjahre. Zahnersatz sind prothetische Leistungen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Reparatur von
Zahnersatz, Aufbisshilfen und Schienen. Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie kann eine Kostenerstattung durch die Alte Leipziger Zusatzversicherung zwischen 50 bis 100 Prozent gewählt werden. Gerade in
diesem Bereich gibt es eine Vielzahl verschiedenster Tarife.
Bei stationären Kuren leisten die meisten Versicherer einen Zuschuss zur Unterbringung und Verpflegung. Zumeist ist die Vereinbarung durch die Zusatzversicherung als
Kurkostentarife erforderlich, um entsprechende Leistungsansprüche zu erhalten. Ferner ist die Höhe der Erstattungssätze und die Zahl der Kuren in bestimmten
Zeiträumen unterschiedlich geregelt. Die Leistung für stationäre Vorsorgeuntersuchungen ist in einigen wenigen Tarifen in bestimmten Grenzen mitversichert.
Infos zum Thema Zusatzversicherung
Einige Versicherer bieten außerhalb der Mutterschutzfristen eine Krankentagegeldleistung an. Normalerweise erhalten werdende Mütter während der
Mutterschutzfrist Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz, so dass außerhalb dieser Fristen kein Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit besteht,
sofern sie ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung zurückzuführen ist. Unterschiede ergeben sich bei der
Leistungsbereitschaft während der Mutterschutzfristen.
Einige Krankenversicherer leisten zusätzlich aufgrund einer Entbindung, einer stationären Unterbringung im Krankenhaus oder ohne Voraussetzungen zumindest
einen Pauschalsatz. Mehrere Anbieter für eine Alte Leipziger Zusatzversicherung leisten in Änderung der Musterbedingungen auch bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund alkoholbedingter Bewusstseinsstörung.
Unterschiedlich sind die Leistungen bei Kuraufenthalten in einem Heilbad oder Kurort zu beurteilen. Nur wenige Versicherer gewähren den gleichen
Krankentagegeldanspruch wie am Wohnort.
Da nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften erhöhte Rechnungsbeträge erstatten, muss der Versicherte den sicheren Weg beschreiten und sich mit seinem
Versicherer abstimmen. Bei unfallbedingtem Zahnschaden ergeben sich ebenfalls unterschiedliche Leistungen. Nicht jeder Versicherer hebt in einem solchen
Falle die Leistungsbegrenzung auf. Der Heil- und Kostenplan sollte vor Beginn der Zahnbehandlung dem Versicherer zur Genehmigung vorgelegt werden. Der
Patient erhält dann eine Mitteilung über die zu erwartende Versicherungsleistung.
Alte Leipziger Zusatzversicherung
Wer über exzellente Zähne verfügt, genetisch begünstigt ist und bis Ende Vierzig noch immer keinen Zahnersatz benötigt hat, wird mit recht großer
Wahrscheinlichkeit nicht der richtige Interessent für die Zahnzusatzversicherung sein. Für ihn reicht die Bildung von finanziellen Rücklagen aus. Bei
exzellenter Zahngesundheit kann es durchaus sein, dass sich eine Zusatzversicherung niemals rentieren wird. Eher werden Patienten mit entsprechend genetischer Vorbelastung,
mit Parodontitis zu einer Zusatzversicherung tendieren.
Einige wenige Anbieter und Tarife bieten auch Leistungen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie an. Diese Vielfalt macht es dem interessierten Verbraucher
schwer, die einzelnen Angebote der Versicherer und den für ihn richtigen, d. h. bedarfsgerechten Tarif zu finden. Achten Sie auch darauf,
dass mit der ZZV nicht noch zusätzliche Leistungskomponenten wie Auslandsreise-Krankenversicherung», Heilpraktikerkosten, Brillenkosten etc. eingeschlossen
werden, die vielleicht gar nicht gewollt waren!
Einige Angebote beinhalten die Werbeaussage, sie würden 30 Prozent aus der ZZV, und zusammen mit der GKV-Zuschussregelung bis zu rund 90 Prozent leisten.
Eine solche Aussage ist irreführend. Wenn ein Implantat 2.000 EUR kostet, dann wird bei einem Festzuschuss von 350 EUR nur 17,5 Prozent des Rechnungsbetrags
erstattet. Leistet die ZZV dann noch 30 Prozent, also 600 EUR, so wird ein Kostenerstattungsgrad von rund 47,5 Prozent erreicht, der Eigenanteil liegt bei
52,5 Prozent. Es werden keinesfalls 90 Prozent der Gesamtkosten übernommen.
Allgemeine Informationen über die Zusatzversicherung
Einige Versicherer sehen ein recht niedriges Höchsteintrittsalter vor: das 60. Lebensjahr. Andere wiederum akzeptieren auch noch 65- oder 70-Jährige. Im
anderen Extrem werden Tarife angeboten, die gänzlich ohne Altersbegrenzungen auskommen. Begrenzung auf die Gebührenordnung der Zahnärzte. Eine ganze Reihe
von Anbietern begrenzt die erstattungsfähigen Zahnarzthonorare in ihren Tarifbedingungen auf den Höchstsatz der GOZ. Für das Einbringen eines Implantats in
den Kiefer, geregelt in der Gebührenordnungsziffer 903.
Zahnstaffelregelung und Summenbegrenzung in den ersten fünf Jahren. Zusätzlich begrenzen einige Anbieter die Erstattungshöhe in den ersten Jahren und legen
eine sog. Zahnstaffel zugrunde, die z. B. in den ersten vier Jahren jeweils nur 300 EUR Kostenübernahme vorsieht, also nach vier Jahren auf insgesamt maximal
1.200 EUR limitiert sind. Erst danach wird der volle Leistungsumfang gewährt. Es existieren Tarife ohne jede Summenbegrenzung, Summenbegrenzungen für die
Inanspruchnahme von Leistungen durch die Zusatzversicherung.
Zu Beginn der Versicherung sind die erstattungsfähigen Aufwendungen begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt 750 EUR in den ersten beiden
Versicherungsjahren, 1.500 EUR in den ersten drei Versicherungsjahren (Tarif MediDent der Gothaer). Die Leistung ist im 1. Jahr auf 500 EUR, im 2. auf 1.000
EUR und danach nicht mehr begrenzt (Arag Tarif Z100). Die Leistung ist im 1. Jahr auf 1.000 EUR begrenzt, danach nicht mehr (Barmenia Tarif AZ). Die Leistung
in den ersten drei Jahren auf insgesamt 825 EUR. (KarstadtQuelle Tarif ZEG).