Aspekta Zusatzversicherung
Mit dem Abschluß einer Zusatzversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Hierfür können im Rahmen einer Zusatzversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Krankenhaustagegeldversicherung
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Krankentagegeldversicherung
Zahnzusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Zusatzversicherung angeboten.
Allgemeine Informationen zum Thema Zusatzversicherung
Allerdings wird die Zusatzversicherung bei einem bereits regelrecht desolaten Zahnstatus mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Antrag ablehnen, oder die Prämienhöhe wird durch Risikobeitragszuschläge so hoch, dass das Interesse des Antragstellers unter Kosten-Nutzen Aspekten schnell erlischt. Die Krankenkassen leisten für Zahnersatz immer dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt. Weiterhin muss die Behandlung durch einen zugelassenen Kassenzahnarzt erfolgen.
Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des Patienten selbst bei höchster Bonusregelung von 115 bis 585 EUR. Der Eigenanteil der Patienten beträgt mindestens 35 Prozent, bei höherwertigen Ausführungen des Zahnersatzes können aber durchaus auch 50, 70 oder in der Spitze 85 Prozent erreicht werden. Dann ist eine ZZV als sinnvoll anzusehen. Für Kinder ist die kieferorthopädische Leistung der Zusatzversicherung der Zahnregulierung durch Zahnspangen schon eine regelmäßige Leistung geworden, die nur noch von der GKV übernommen wird.
Für gesetzlich Krankenversicherte ergeben sich Versicherungslücken sowohl bei Aufenthalten in Ländern mit und ohne Sozialversicherungsabkommen als auch bei Krankenrücktransporten und Rettungsflügen aus dem Ausland sowie für Schutzimpfungen bei privaten Urlaubsreisen. Letztere Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, sondern durch eine Aspekta Zusatzversicherung. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen müssen die Kosten der ärztlichen Behandlung vom Versicherten selbst getragen werden, wenn nicht entsprechender Versicherungsschutz durch eine Auslandsreise Krankenversicherung vereinbart wurde.
Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kann aufgrund des Manteltarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder Sonderregelung für außertarifliche Angestellte im Einzelfall bis zu 78 Wochen gelten. Bei Selbstständigen kann Krankentagegeld je nach Unternehmen und Beruf für unterschiedliche Karenzzeiten versichert werden. Es existieren Tarife für die Zusatzversicherung mit Leistungsbeginn ab dem 1. Tag bis zum 365. Tag. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Aspekta Zusatzversicherung
Die Aspekta Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Zusatzversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Zusatzversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Aspekta spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Aspekta Zusatzversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Zusatzversicherung
In der Auslandsreise Krankenversicherung wird ebenfalls ein Tagegeld anstelle des Kostenersatzes bei stationärem Krankenhausaufenthalt im Ausland gezahlt.
Der Ausgleichsbetrag liegt hier zwischen 20 und 30 EUR pro Tag. Krankentagegeldversicherungen können von privat Krankenversicherten, Angestellten und
Arbeitern sowie Selbstständigen vereinbart werden. Auch freiwillig in der GKV Versicherten ist die Möglichkeit geboten, mit einer Krankentagegeldversicherung
zusätzlich zum Krankengeld der GKV den nicht gedeckten Tagessatz abzusichern.
Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kann aufgrund des Manteltarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder Sonderregelung für außertarifliche
Angestellte im Einzelfall bis zu 78 Wochen gelten. Bei Selbstständigen kann Krankentagegeld je nach Unternehmen und Beruf für unterschiedliche Karenzzeiten
versichert werden. Es existieren Tarife für die Zusatzversicherung mit Leistungsbeginn ab dem 1., 3., 4., 8., 11., 15., 22., 29., 43., 64., 85., 92., 106., 127., 169., 174., 183., 365.
Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung. Neue
Zusatzversicherungen der GKV über die PKV. Seit Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit privaten Krankenversicherungen erlaubt, so dass die
Zusatzversicherung direkt von den Krankenkassen angeboten werden können. Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch
weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten Krankenversicherer bieten.
Allgemeines über die Zusatzversicherung
Bislang sehen die am Markt angebotenen Tarife bei schwebenden Versicherungsfällen im Ausland eine Begrenzung der Nachleistungsdauer von zumeist längstens
28 Tagen vor. Erfordert eine Erkrankung, für die ein Leistungsanspruch besteht, eine längere Behandlung und ist eine Rückreise (Rücktransport) wegen der
nachgewiesenen Transportunfähigkeit nicht möglich, so gewähren die Versicherer Leistungen längstens für diese vier Wochen über den Zeitpunkt der Beendigung
des Versicherungsschutzes hinaus.
Die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben wie die Schulmedizin, außer wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur
Verfügung stehen (§ 4 Abs. 6). Insbesondere in diesem Leistungsbereich ist vor Vertragsabschluss möglichst eine Nachfrage beim Versicherer zu halten, wenn
auf entsprechende Therapieformen besonderer Wert gelegt wird. Der Leistungsumfang der Tarife und Aspekta Zusatzversicherung ist hier besonders unterschiedlich geregelt und
den Bedingungen nicht immer zu entnehmen.
Die Einstufung richtet sich nach der Anzahl der Punkte im jeweiligen Pflegefall. Für die einzelnen Kriterien wird jeweils ein Punkt vergeben. Die
resultierenden Pflegestufen sind bei den Versicherern unterschiedlich geregelt. Das vertraglich vereinbarte Tagegeld ist erst ab der Pflegestufe III in
vollem Umfang fällig. Außerdem bestehen Unterschiede im Tarifangebot, je nach dem, ob bei der häuslichen Pflege Angehörige oder ausgebildetes Fachpersonal
die Pflege übernehmen.
Zusatzversicherung
Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und
Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei
Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von
100 Prozent an.
Bei einem Vergleich ist deshalb darauf zu achten, auf welchen Leistungsumfang durch die Aspekta Zusatzversicherung tatsächlich Anspruch besteht. Neben dem Unterkunftszuschlag werden
tarifabhängig oftmals auch die Zuschläge für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss sowie Fernsehgerät oder Internetanschluss erstattet. Wahlärztliche
und belegärztliche Leistungen sind erstattungsfähig, wenn die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und
deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
Die medizinische Notwendigkeit liegt nach Auffassung des BGH vor, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum
Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. Wann diese Voraussetzung erfüllt ist, kann im Einzelfall sehr fraglich
sein. Im Zweifel muss ein Sachverständiger hierzu Auskunft geben. Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass die Behandlung medizinisch notwendig war.
Infos zum Thema Zusatzversicherung
Einige Versicherer bieten außerhalb der Mutterschutzfristen eine Krankentagegeldleistung an. Normalerweise erhalten werdende Mütter während der
Mutterschutzfrist Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz, so dass außerhalb dieser Fristen kein Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit besteht,
sofern sie ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung zurückzuführen ist. Unterschiede ergeben sich bei der
Leistungsbereitschaft während der Mutterschutzfristen.
Wenige Versicherer bieten auch dann Tagegeldleistung, wenn ein Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos wird und er keine
Leistungsansprüche wegen Arbeitslosigkeit hat. Einige Versicherer für die Aspekta Zusatzversicherung verlängern dann die Dreimonatsfrist auf sechs, neun oder zwölf Monate. Das
Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen zumeist spätestens mit Ablauf des dritten Monats nach Eintritt der
Berufsunfähigkeit.
So wird für Arbeitnehmer eine volle Angleichung an die gesetzlichen Bestimmungen über die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung erreicht. In der Mehrzahl bieten die
Versicherer die Verdienstausfallversicherung ohne zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer an. So besteht die Möglichkeit, dass bis zum Eintritt des
Rentenfalls keine vorherige Aussteuerung wie in der gesetzlichen «Krankenversicherung» erfolgt und somit voller Versicherungsschutz bestehen bleibt. Am
Markt existieren allerdings auch Tarife mit Begrenzungen.
Aspekta Zusatzversicherung
Es wurden rund 50 Zahnersatzbefunde mit bestimmten Festzuschüssen festgelegt. Ziel war es, auf dieser Basis die Kostenerstattung durch die Zusatzversicherung für eine einfache
Zahnersatzversorgung per Festzuschuss zu regeln. Allerdings bleibt der Festzuschuss in der Höhe von 115 bis 150 EUR für eine Backenzahnkrone konstant,
unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die bei einfachster Ausführung bei 230 EUR, aber durchaus bei höherwertigen Ausführungen bei 400, 500 oder 700 EUR
liegen können.
Der Befund Zahnlücke mit fehlendem Zahn kann unterschiedliche Lösungsansätze und Therapiemöglichkeiten erzeugen. In der Mehrzahl der Fälle wird der fehlende
Zahn durch eine einfache Brückenkonstruktion ersetzt. Damit wäre die Regelversorgung erbracht. Möglich ist es aber auch, eine andere, zahnmedizinisch und
zahntechnisch höherwertige Versorgung zu wählen. Das könnte auch ein implantatgetragener Zahnersatz sein. Für den Festzuschuss der Krankenkasse ist es
gleichgültig, ob sich der Patient dann für eine aufwendigere Lösung entscheidet.
Der Zuschuss der Krankenkasse bleibt stets gleich. Wird eine von der Regelversorgung abweichende Versorgung gewählt, dann hat der Patient die daraus
resultierenden Mehrkosten selbst zu tragen. Der Patient erhält bei regelmäßig ausgefülltem Bonusheft einen Extrabonus von 10 Prozent zum normalen Zuschuss
der Krankenkasse hinzu, wenn in den letzten 5 Jahren regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt vorgenommen wurden. 15 Prozent Extrabonus gibt es dann, wenn
Kontrollen in den letzten 10 Jahren lückenlos belegt werden können.
Allgemeine Informationen über die Zusatzversicherung
Die meisten Tarife sehen Leistungen für Inlays und Onlays vor, allerdings mit ganz erheblichen Unterschieden. Inlays und Onlays sind Einlagen- oder
Auflagenfüllungen aus Gold oder Keramik oder Kunststoff, die zum Teil vom Festzuschuss der GKV abhängen, zum Teil von der GKV-Vorleistung, mit der zusammen
der Leistungsprozentsatz von z. B. 70 Prozent oder 80 Prozent erreicht wird. Andere typische Leistungsbegrenzungen sehen maximal 250 EUR pro
Versicherungsjahr für Inlays oder 400 EUR oder gar keine Kostenübernahme vor.
Die Kosten für implantologische Leistungen einschließlich der dazugehörigen zahntechnischen Laborleistungen und Materialien je Implantat sind teilweise auf
z. B. 1.500 EUR, die dazugehörigen chirurgischen Leistungen insgesamt auf weitere 1.500 EUR begrenzt. Andere Tarifregelungen sehen die Kostenübernahme bis
zu 75 Prozent des Rechnungsbetrags, für maximal vier Implantate pro Kiefer oder 15, 35, 50 bis zu 80 Prozent vor. Auch Anträge auf Kostenübernahme für
Implantate werden durch die Zusatzversicherung genau analysiert.
Längst nicht jeder Tarif sieht Leistungen für Implantate vor - und wenn doch, dann in ganz unterschiedlichem Umfang. Deshalb sollten vor Vertragsabschluss
unbedingt die Relevanz und der Bedarf einer möglichen implantologischen Versorgung abgeklärt und die Angebote hinsichtlich des Leistungsumfangs abgeglichen
werden. Rauchern z. B. wird oftmals von Implantaten abzuraten sein, ebenso bei zurückgehendem Kieferknochenmaterial und Kalksubstanzabbau im Kieferknochen.
Auch für Inlays und Onlays leistet längst nicht jeder Tarif.