Günstigste Zusatzversicherung
Mit dem Abschluß einer Zusatzversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Hierfür können im Rahmen einer Zusatzversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Krankenhaustagegeldversicherung
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Krankentagegeldversicherung
Zahnzusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Zusatzversicherung angeboten.
Allgemeine Informationen zum Thema Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung lohnt sich primär für die Patienten, die vergleichsweise teuren Zahnersatz haben wollen und u. U. auch Zahnbehandlung und Kieferorthopädie mit einschließen möchten. Wer sich mit der gesetzlich festgelegten Regelversorgung der Krankenkassen zufrieden gibt, z. B. mit einer Metall- statt einer Keramikkrone, kann auf eine Zusatzversicherung grundsätzlich durchaus verzichten. Anders sieht es aus, wenn bessere Materialien und aufwendigere Techniken verwendet werden. Die Gesundheitsreform führte 2005 ein völlig neues Erstattungssystem ein.
Wird eine Regelversorgung mit einer Brücke vorgesehen, so kann von Kosten in Höhe von ca. 750 EUR ausgegangen werden. Der Festzuschuss durch die Zusatzversicherung beträgt für eine Brücke mit Regelversorgung 350 EUR. Es verbleibt ein Eigenanteil von 400 EUR beim Patienten. Wird eine hochwertige Ausführung in Form einer voll verblendeten Brücke eingesetzt, dann können Kosten von rund 1.000 EUR resultieren. Der Festzuschuss bleibt konstant bei 350 EUR, der Eigenanteil steigt dann auf 650 EUR.
Einige Zusatzversicherung Anbieter sehen ein recht niedriges Höchsteintrittsalter vor: das 60. Lebensjahr. Andere wiederum akzeptieren auch noch 65- oder 70-Jährige. Im anderen Extrem werden Tarife angeboten, die gänzlich ohne Altersbegrenzungen auskommen. Begrenzung auf die Gebührenordnung der Zahnärzte. Eine ganze Reihe von Anbietern begrenzt die erstattungsfähigen Zahnarzthonorare in ihren Tarifbedingungen zur Günstigste Zusatzversicherung auf den Höchstsatz der GOZ. Für das Einbringen eines Implantats in den Kiefer, geregelt in der Gebührenordnungsziffer 903.
Eine vorherige Absprache mit der Zusatzversicherung ist erforderlich. Eine Leistung der Zusatzversicherung für die stationäre Pflege ist in aller Regel nur durch die Vereinbarung von Zusatzversicherung möglich. Leistungen der Beleghebamme werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Gebührenordnung übernommen. Bei einer ambulanten Entbindung wird meist eine Pauschale von z.B. 1.000 EUR gezahlt. Diese Pauschale wird nicht auf den tariflichen Selbstbehalt angerechnet.
Günstigste Zusatzversicherung
Gerade bei der Absicherung Ihrer persönlichen Bedürfnisse und Ihres Eigentums sollten Sie immer die von Ihnen benötigten Leistungen in den Vordergrund stellen und nicht nur nach den billigsten Preisen suchen. Trotzdem müssen Sie für gute Leistungen auch nicht zuviel bezahlen, denn durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich aller Anbieter und Tarife, können wir Ihnen die Günstigste Zusatzversicherung ermitteln, welche anhand eines auf Ihre Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz gewährleistet. Darüberhinaus bieten viele Zusatzversicherung Anbieter umfangreiche Bonusprogramme und Rabatte an, wenn Sie zum Beispiel einen höheren Selbstbehalt wählen, oder Sie Ihre Beitragszahlungen halb- oder ganzjährlich vereinbaren. Solche Vereinbarungen können Sie Beiträge erheblich senken und Sie müssen nicht auf Leistungen verzichten. Auch die Wahl von günstigeren Einsteigertarifen für die Anfangsphase sind eine gute Möglichkeit, die Preise niedrig zu halten. Sollte sich dann an Ihrer persönlichen Lebenssituation etwas ändern, können Sie dann gegebenfalls in einen höherwertigeren und leistungsstärkeren Tarif wechseln.
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Nützliche Tipps zum Thema Zusatzversicherung
In der Auslandsreise Krankenversicherung wird ebenfalls ein Tagegeld anstelle des Kostenersatzes bei stationärem Krankenhausaufenthalt im Ausland gezahlt.
Der Ausgleichsbetrag liegt hier zwischen 20 und 30 EUR pro Tag. Krankentagegeldversicherungen können von privat Krankenversicherten, Angestellten und
Arbeitern sowie Selbstständigen vereinbart werden. Auch freiwillig in der GKV Versicherten ist die Möglichkeit geboten, mit einer Krankentagegeldversicherung
zusätzlich zum Krankengeld der GKV den nicht gedeckten Tagessatz abzusichern.
Das Angebot durch die Zusatzversicherung reicht von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen, Krankenhauszusatzversicherung bis hin zu
Pflegezusatzversicherung, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf
der Basis des Hufeland-Verzeichnisses sowie der Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reinen Ergänzungsversicherungen in
der Kombination mehrerer Leistungsarten.
Oftmals Erstattungsgrenzen zwischen 20 bis 50 Prozent, im Einzelfall auch bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrages eingezogen worden. Zum Teil erfolgt auch
eine zusätzliche Deckelung auf einen konkreten Kostenbetrag pro Jahr. Leistungsunterschiede gibt es hier insbesondere auch bei der Kostenerstattung für
Inlays. Der Deutsche Bundestag hat Anfang Oktober 2004 entgegen allen vorherigen Bekundungen den Zahnersatz im Leistungsumfang der GKV belassen. Dafür wird
seit dem 01.07.2005 ein Sonderbeitrag von 0,5 Prozent erhoben.
Allgemeines über die Zusatzversicherung
Für gesetzlich Krankenversicherte ergeben sich Versicherungslücken sowohl bei Aufenthalten in Ländern mit und ohne Sozialversicherungsabkommen als auch bei
Krankenrücktransporten und Rettungsflügen aus dem Ausland sowie für Schutzimpfungen bei privaten Urlaubsreisen. Letztere Leistungen werden von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht erstattet. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen müssen die Kosten der ärztlichen Behandlung vom Versicherten selbst getragen werden,
wenn nicht entsprechender Versicherungsschutz durch eine Auslandsreise Krankenversicherung vereinbart wurde.
Die Günstigste Zusatzversicherung wird nur von sehr wenigen Versicherern angeboten. Sie zahlt bei ambulanter Pflege durch ausgebildete Krankenpfleger, Schwestern
oder Altenpfleger. Darüber hinaus werden Hilfsmittel ganz oder teilweise finanziert. Bei teilstationärer Pflege in einem Tagespflegeheim, einer Nachtklinik
oder einer Werkstatt für Behinderte werden die Pflegezuschläge und die Transportkosten mit Spezialfahrzeugen zu diesen Einrichtungen ebenfalls übernommen.
Die entstandenen Kosten werden bis zu 80 Prozent ersetzt.
Die Einstufung richtet sich nach der Anzahl der Punkte im jeweiligen Pflegefall. Für die einzelnen Kriterien wird jeweils ein Punkt vergeben. Die
resultierenden Pflegestufen sind bei den Versicherern unterschiedlich geregelt. Das vertraglich vereinbarte Tagegeld ist erst ab der Pflegestufe III in
vollem Umfang fällig. Außerdem bestehen Unterschiede im Tarifangebot, je nach dem, ob bei der häuslichen Pflege Angehörige oder ausgebildetes Fachpersonal
die Pflege übernehmen.
Zusatzversicherung
Die stationären Heilbehandlungstarife umfassen zumeist folgende Leistungsbereiche. Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus werden als
allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet. Als Regelleistungen gelten dabei der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert
berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Als Wahlleistungen gelten einerseits die Behandlung durch
einen liquidationsberechtigten Arzt.
Deshalb ist auch hier eine vorherige Absprache mit Ihrer Günstigste Zusatzversicherung zu empfehlen, damit keine Missverständnisse entstehen. Bei gezielten Behandlungen im
Ausland werden die Kosten nur nach vorheriger Genehmigung übernommen, und zwar innerhalb von Europa teils in unbegrenzter Höhe, teils bis zu den Höchstsätzen
der Gebührenordnungen oder nur für einen befristeten Zeitraum. Es geht dabei um Behandlungen und Operationen bei Krankheiten und Gebrechen, die in der
Deutschland mit neuartigen Behandlungsmethoden.
Bei stationären Kuren leisten die meisten Versicherer einen Zuschuss zur Unterbringung und Verpflegung. Zumeist ist die Vereinbarung durch die Zusatzversicherung als
Kurkostentarife erforderlich, um entsprechende Leistungsansprüche zu erhalten. Ferner ist die Höhe der Erstattungssätze und die Zahl der Kuren in bestimmten
Zeiträumen unterschiedlich geregelt. Die Leistung für stationäre Vorsorgeuntersuchungen ist in einigen wenigen Tarifen in bestimmten Grenzen mitversichert.
Infos zum Thema Zusatzversicherung
Teilweise können bei Versichererwechsel auch laufende Behandlungen und die dafür entstehenden Kosten übernommen werden, wenn vor Vertragsabschluss eine
entsprechende schriftliche Zusage erteilt wurde. Einige Krankenversicherer lassen sich die Übernahme laufender Behandlungskosten durch Zuschläge auf den
Beitrag bezahlen, andere beschränken die Übernahme auf einen bestimmten Euro-Betrag oder sagen die Leistung nach Ablauf eines Jahres ab Versicherungsbeginn
zu.
Will der Patient eine verblendete Krone einsetzen lassen, dann muss er sich mit mindestens 35 Prozent an den Kosten beteiligen. Fast 9 Millionen
Kassenpatienten besitzen inzwischen private Zahnzusatzversicherungen. Dabei werden die Tarife und Anbieter oft von den Krankenkassen an die Mitglieder direkt
mit teilweise ermäßigtem Beitrag vermittelt. Es existieren viele Kooperationen zwischen GKV und PKV. Doch ist eine solche Günstigste Zusatzversicherung tatsächlich
sinnvoll - und wenn ja, für wen?
Eine ZZV lohnt sich primär für die Patienten, die vergleichsweise teuren Zahnersatz haben wollen und u. U. auch Zahnbehandlung und Kieferorthopädie mit
einschließen möchten. Wer sich mit der gesetzlich festgelegten Regelversorgung der Krankenkassen zufrieden gibt, z. B. mit einer Metall- statt einer
Keramikkrone, kann auf eine Zusatzversicherung grundsätzlich durchaus verzichten. Anders sieht es aus, wenn bessere Materialien und aufwendigere Techniken
verwendet werden. Die Gesundheitsreform führte 2005 ein völlig neues Erstattungssystem ein.
Günstigste Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherung leistet oft nur für 20 bis 30 Prozent des Rechnungsbetrags. Das genügt bei Weitem nicht, wenn Festzuschüsse für besseren Zahnersatz nur 10, 20 oder 30
Prozent decken. Gute und empfehlenswerte ZZV sollten daher 50 Prozent und mehr leisten. Zahnbehandlungskosten verstehen sich inklusive professioneller
Zahnreinigung und Zahnsteinentfernung sowie der Versiegelung der Kauflächen (meistens zweimal jährlich). Auch funktionsanalytische Maßnahmen wie das Prüfen
des Zusammenwirkens von Zähnen mit Kiefergelenken zählen dazu.
Der Befund Zahnlücke mit fehlendem Zahn kann unterschiedliche Lösungsansätze und Therapiemöglichkeiten erzeugen. In der Mehrzahl der Fälle wird der fehlende
Zahn durch eine einfache Brückenkonstruktion ersetzt. Damit wäre die Regelversorgung erbracht. Möglich ist es aber auch, eine andere, zahnmedizinisch und
zahntechnisch höherwertige Versorgung zu wählen. Das könnte auch ein implantatgetragener Zahnersatz sein. Für den Festzuschuss der Krankenkasse ist es
gleichgültig, ob sich der Patient dann für eine aufwendigere Lösung entscheidet.
Einige Angebote beinhalten die Werbeaussage, sie würden 30 Prozent aus der ZZV, und zusammen mit der GKV-Zuschussregelung bis zu rund 90 Prozent leisten.
Eine solche Aussage ist irreführend. Wenn ein Implantat 2.000 EUR kostet, dann wird bei einem Festzuschuss von 350 EUR nur 17,5 Prozent des Rechnungsbetrags
erstattet. Leistet die ZZV dann noch 30 Prozent, also 600 EUR, so wird ein Kostenerstattungsgrad von rund 47,5 Prozent erreicht, der Eigenanteil liegt bei
52,5 Prozent. Es werden keinesfalls 90 Prozent der Gesamtkosten übernommen.
Allgemeine Informationen über die Zusatzversicherung
Unter Zahnersatz fallen Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Inlays, Onlays, also Einlagen- oder Auflagenfüllungen aus Gold oder Keramik. Die Zusatzversicherung
bezuschussen derzeit nur noch lippenseitigen keramischen Überzug von Kronen im Frontzahnbereich (Oberkiefer bis zum 5. Zahn, Unterkiefer bis zum 4. Zahn, von
vorne gezählt). Im Seitenzahnbereich gibt es für Keramik keinen Zuschuss. Achten Sie unbedingt darauf, dass die ZZV in dem Umfang keramische Verblendungen bzw.
auch Vollverblendungen mitfinanziert, die Sie sich vorstellen.
Zahnstaffelregelung und Summenbegrenzung in den ersten fünf Jahren. Zusätzlich begrenzen einige Anbieter die Erstattungshöhe in den ersten Jahren und legen
eine sog. Zahnstaffel zugrunde, die z. B. in den ersten vier Jahren jeweils nur 300 EUR Kostenübernahme vorsieht, also nach vier Jahren auf insgesamt maximal
1.200 EUR limitiert sind. Erst danach wird der volle Leistungsumfang gewährt. Es existieren Tarife ohne jede Summenbegrenzung, Summenbegrenzungen für die
Inanspruchnahme von Leistungen durch die Zusatzversicherung.
Längst nicht jeder Tarif bietet Leistungen für Zahnreinigung und Prophylaxe, und falls doch, dann teilweise begrenzt auf z. B. 500 EUR (Tarife Z50 und
Dent-Max der Signal Iduna). Die absolute Ausnahme bei den derzeit angebotenen Tarifen ist die Kostenübernahme für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen
sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektion und ähnliche kleine Eingriffe sowie Kosten für prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen nach den
Nrn. 100-102 der GOZ. Hervorzuheben sind hier die Tarife der Arag und Signal Iduna.