Techniker Zusatzversicherung
Mit dem Abschluß einer Zusatzversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Hierfür können im Rahmen einer Zusatzversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Krankenhaustagegeldversicherung
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Krankentagegeldversicherung
Zahnzusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Zusatzversicherung angeboten.
Allgemeine Informationen zum Thema Zusatzversicherung
Die Einschnitte in den Leistungsumfang der GKV führen zu einem gewissen Bedarf, diese Leistungslücken durch private Versicherungsverträge, sogenannter Zusatzversicherung, zu schließen. Interessanterweise legen die Kunden offenbar erheblichen Wert auf die Absicherung des Kostenrisikos für Zahnersatz. Seither werden Zahnzusatzversicherungen verstärkt nachgefragt. Bei einem Anbietervergleich zeigt sich rasch, wie vielfältig die angebotenen Tarife in leistungsmäßiger, aber auch in preislicher und in annahmetechnischer Hinsicht sind.
Wenige Zusatzversicherung Anbieter bieten auch dann Tagegeldleistung, wenn ein Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos wird und er keine Leistungsansprüche wegen Arbeitslosigkeit hat. Einige Versicherer für die Zusatzversicherung verlängern dann die Dreimonatsfrist auf sechs, neun oder zwölf Monate. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen zumeist spätestens mit Ablauf des dritten Monats nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Einige Zusatzversicherung Anbieter sehen ein recht niedriges Höchsteintrittsalter vor: das 60. Lebensjahr. Andere wiederum akzeptieren auch noch 65- oder 70-Jährige. Im anderen Extrem werden Tarife angeboten, die gänzlich ohne Altersbegrenzungen auskommen. Begrenzung auf die Gebührenordnung der Zahnärzte. Eine ganze Reihe von Anbietern begrenzt die erstattungsfähigen Zahnarzthonorare in ihren Tarifbedingungen zur Techniker Zusatzversicherung auf den Höchstsatz der GOZ. Für das Einbringen eines Implantats in den Kiefer, geregelt in der Gebührenordnungsziffer 903.
Oftmals Erstattungsgrenzen zwischen 20 bis 50 Prozent, im Einzelfall auch bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrages eingezogen worden. Zum Teil erfolgt auch eine zusätzliche Deckelung auf einen konkreten Kostenbetrag pro Jahr. Leistungsunterschiede gibt es hier insbesondere auch bei der Kostenerstattung für Inlays. Der Deutsche Bundestag hat Anfang Oktober 2004 entgegen allen vorherigen Bekundungen den Zahnersatz im Leistungsumfang der GKV belassen. Dafür wird seit dem 01.07.2005 ein Sonderbeitrag von 0,5 Prozent erhoben, oder eine Zusatzversicherung benötigt.
Techniker Zusatzversicherung
Die Techniker Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Zusatzversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Zusatzversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Techniker spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Techniker Zusatzversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Zusatzversicherung
Bei Selbstständigen werden zur Ermittlung des Nettoeinkommens von den Betriebseinnahmen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die Betriebsausgaben in
Abzug gebracht und der Gewinn ermittelt. Der Gewinn minus Steuerabgaben ist dann das zu Grunde zu legende Nettoeinkommen. Hinsichtlich der Karenzzeiten ist
zu beachten, dass Angestellte normalerweise einen Anspruch auf sechs Wochen (= 42 Tage) Lohnfortzahlung haben. Diese 42 Karenztage werden dem Tarif der
Krankentagegeldversicherung zu Grunde gelegt.
Die Zahl der Unternehmen, die sich hier profiliert, ist noch relativ gering. Auch der Leistungskatalog ist höchst unterschiedlich zu beurteilen. Insofern
macht es Sinn, bei dem Wunsch nach bestimmten Kostenübernahmen für bestimmte alternative Heilmethoden die Leistungsfähigkeit der einzelnen Versicherer im
Detail zu hinterfragen und zu prüfen. Die Krankenhaustagegeldversicherung gewährt für jeden Tag der notwendigen stationären Krankenhausbehandlung einen
bestimmten bei Abschluss der Zusatzversicherung festgelegten Betrag.
Oftmals Erstattungsgrenzen zwischen 20 bis 50 Prozent, im Einzelfall auch bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrages eingezogen worden. Zum Teil erfolgt auch
eine zusätzliche Deckelung auf einen konkreten Kostenbetrag pro Jahr. Leistungsunterschiede gibt es hier insbesondere auch bei der Kostenerstattung für
Inlays. Der Deutsche Bundestag hat Anfang Oktober 2004 entgegen allen vorherigen Bekundungen den Zahnersatz im Leistungsumfang der GKV belassen. Dafür wird
seit dem 01.07.2005 ein Sonderbeitrag von 0,5 Prozent erhoben.
Allgemeines über die Zusatzversicherung
Als Pflegetagegeld kann ein Betrag zwischen 5 bis höchstens 80 EUR am Tag, also monatlich zwischen 150 bis 2.400 EUR, vereinbart werden. Bei Festlegung der
Höhe des Tagegeldes sollte berücksichtigt werden, dass die Beiträge für die Pflegeversicherung auch weitergezahlt werden müssen, wenn der Versicherungsfall
bereits eingetreten ist, also Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung erbracht werden. Die volle Tagegeldleistung wird erbracht, wenn völlige
Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die Höhe des Krankentagegeldes und die Karenzzeitregelung sollte bei Bedarf an die Höhe des Nettoeinkommens und an den Zeitpunkt des tatsächlich eintretenden
Verdienstausfalles angepasst werden. Eine Anpassung kann bedingungsgemäß auch in regelmäßigen zwei- oder dreijährigen Abständen erfolgen. Dem
Versicherungsnehmer der Techniker Zusatzversicherung wird die Möglichkeit gegeben, das Krankentagegeld im Verhältnis
der Steigerung des Nettoeinkommens höher zu versichern.
So fallen die Erstattungen beispielsweise für Eigenblutbehandlungsarten, Akupunktur, Akupressur, Eigenharninjektion, Atemtherapie, Pflanzenmedikamente,
homöopathische Arzneien, Ozontherapien usw. sehr unterschiedlich weitgehend aus. Das Heilpraktikerhonorar wird grundsätzlich innerhalb des
Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet. Nur wenige Versicherer erkennen auch höhere Honorarrechnungen an. Vor Vertragsabschluss und vor
Behandlungsbeginn sollten Sie die Leistungsinhalte beim Versicherer erfragen.
Zusatzversicherung
Diese Leistung wird nur bei vorheriger schriftlicher Zusage erbracht. Die Kostenerstattung für stationäre Behandlungen in gemischten Anstalten ist damit
abhängig von der vor Behandlungsbeginn durch den Versicherer gegebenen Kostenübernahme. Gemischte Anstalten sind Krankenanstalten, die auch Kuren und
Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen. Die Versicherer leisten bei medizinischer Notwendigkeit, teilweise vorbehaltlich einer
Entscheidung im Einzelfall oder in besonderen Fällen.
Für Zahnbehandlung werden die Leistungen zum Teil mit und zum Teil ohne zeitliche Begrenzung vereinbart. Außerdem bestehen oft Summenbegrenzungen entweder
für die gesamte Vertragsdauer oder für die ersten Versicherungsjahre. Zahnersatz sind prothetische Leistungen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Reparatur von
Zahnersatz, Aufbisshilfen und Schienen. Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie kann eine Kostenerstattung durch die Techniker Zusatzversicherung zwischen 50 bis 100 Prozent gewählt werden. Gerade in
diesem Bereich gibt es eine Vielzahl verschiedenster Tarife.
Bei stationären Kuren leisten die meisten Versicherer einen Zuschuss zur Unterbringung und Verpflegung. Zumeist ist die Vereinbarung durch die Zusatzversicherung als
Kurkostentarife erforderlich, um entsprechende Leistungsansprüche zu erhalten. Ferner ist die Höhe der Erstattungssätze und die Zahl der Kuren in bestimmten
Zeiträumen unterschiedlich geregelt. Die Leistung für stationäre Vorsorgeuntersuchungen ist in einigen wenigen Tarifen in bestimmten Grenzen mitversichert.
Infos zum Thema Zusatzversicherung
Einige Versicherer bieten außerhalb der Mutterschutzfristen eine Krankentagegeldleistung an. Normalerweise erhalten werdende Mütter während der
Mutterschutzfrist Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz, so dass außerhalb dieser Fristen kein Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit besteht,
sofern sie ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung zurückzuführen ist. Unterschiede ergeben sich bei der
Leistungsbereitschaft während der Mutterschutzfristen.
Einige Krankenversicherer leisten zusätzlich aufgrund einer Entbindung, einer stationären Unterbringung im Krankenhaus oder ohne Voraussetzungen zumindest
einen Pauschalsatz. Mehrere Anbieter für eine Techniker Zusatzversicherung leisten in Änderung der Musterbedingungen auch bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund alkoholbedingter Bewusstseinsstörung.
Unterschiedlich sind die Leistungen bei Kuraufenthalten in einem Heilbad oder Kurort zu beurteilen. Nur wenige Versicherer gewähren den gleichen
Krankentagegeldanspruch wie am Wohnort.
Die Einschnitte in den Leistungsumfang der GKV führen zu einem gewissen Bedarf, diese Leistungslücken durch private Versicherungsverträge, sogenannter
Zusatzversicherung, zu schließen. Interessanterweise legen die Kunden offenbar erheblichen Wert auf die Absicherung des Kostenrisikos für Zahnersatz.
Seither werden Zahnzusatzversicherungen verstärkt nachgefragt. Bei einem Anbietervergleich zeigt sich rasch, wie vielfältig die angebotenen Tarife in
leistungsmäßiger, aber auch in preislicher und in annahmetechnischer Hinsicht sind.
Techniker Zusatzversicherung
Es muss sich um einen Befund handeln, der im Leistungskatalog der Zusatzversicherung enthalten ist und eine Versorgung dieses erhobenen Befundes im Leistungskatalog
vorsieht. Ein Patient hat eine Zahnkrone, die schon mehr als 15 Jahre alt und intakt ist. Aus optischen Gründen, z. B. weil die Zahnfarbe der Krone nicht
mehr gut zu derjenigen der anderen Zähne passt, möchte der Patient diese Krone austauschen lassen. Die Krankenkasse würde aufgrund fehlender medizinischer
Notwendigkeit nicht leisten.
Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des Patienten selbst bei höchster Bonusregelung von 115 bis 585 EUR. Der Eigenanteil der Patienten beträgt mindestens 35
Prozent, bei höherwertigen Ausführungen des Zahnersatzes können aber durchaus auch 50, 70 oder in der Spitze 85 Prozent erreicht werden. Dann ist eine ZZV
als sinnvoll anzusehen. Für Kinder ist die kieferorthopädische Leistung der Zahnregulierung durch Zahnspangen schon eine regelmäßige Leistung geworden, die
nur noch von der GKV übernommen wird.
Einige Angebote beinhalten die Werbeaussage, sie würden 30 Prozent aus der ZZV, und zusammen mit der GKV-Zuschussregelung bis zu rund 90 Prozent leisten.
Eine solche Aussage ist irreführend. Wenn ein Implantat 2.000 EUR kostet, dann wird bei einem Festzuschuss von 350 EUR nur 17,5 Prozent des Rechnungsbetrags
erstattet. Leistet die ZZV dann noch 30 Prozent, also 600 EUR, so wird ein Kostenerstattungsgrad von rund 47,5 Prozent erreicht, der Eigenanteil liegt bei
52,5 Prozent. Es werden keinesfalls 90 Prozent der Gesamtkosten übernommen.
Allgemeine Informationen über die Zusatzversicherung
Einige Versicherer sehen ein recht niedriges Höchsteintrittsalter vor: das 60. Lebensjahr. Andere wiederum akzeptieren auch noch 65- oder 70-Jährige. Im
anderen Extrem werden Tarife angeboten, die gänzlich ohne Altersbegrenzungen auskommen. Begrenzung auf die Gebührenordnung der Zahnärzte. Eine ganze Reihe
von Anbietern begrenzt die erstattungsfähigen Zahnarzthonorare in ihren Tarifbedingungen auf den Höchstsatz der GOZ. Für das Einbringen eines Implantats in
den Kiefer, geregelt in der Gebührenordnungsziffer 903.
Zahnstaffelregelung und Summenbegrenzung in den ersten fünf Jahren. Zusätzlich begrenzen einige Anbieter die Erstattungshöhe in den ersten Jahren und legen
eine sog. Zahnstaffel zugrunde, die z. B. in den ersten vier Jahren jeweils nur 300 EUR Kostenübernahme vorsieht, also nach vier Jahren auf insgesamt maximal
1.200 EUR limitiert sind. Erst danach wird der volle Leistungsumfang gewährt. Es existieren Tarife ohne jede Summenbegrenzung, Summenbegrenzungen für die
Inanspruchnahme von Leistungen durch die Zusatzversicherung.
Die meisten Tarife sehen Leistungen für Implantate vor, allerdings mit ganz erheblichen Unterschieden. So werden bei einigen Anbietern maximal 4, 5 oder 6
Implantate je Kiefer kostenmäßig berücksichtigt und abhängig vom Leistungsprozentsatz abgerechnet. Teilweise wird pro Implantat eine Maximalleistung von 500
oder 1.000 EUR vorgesehen. Zum Teil hängt die Höhe vom Festzuschuss der GKV ab, zum Teil von der GKV-Vorleistung, mit der zusammen der Leistungsprozentsatz
von z. B. 70 oder 80 Prozent erreicht wird.