Continentale Autoversicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Autoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Autoversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Autoversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Autoversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Autoversicherung
Da sich während der Versicherungslaufzeit die dem Vertrag zur Autoversicherung zu Grunde liegenden Gesetze, Rechtsprechung etc. ändern können, und andererseits einseitige Vertragsänderungen ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht möglich sind, enthielten die Musterbedingungen der 1990-er Jahre in § 9d eine Bedingungsanpassungsklausel (BAK), die den Versicherern unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur einseitigen Bedingungsanpassung einräumte. Diese Regelung ist nicht mehr Gegenstand der neuesten Verbandsempfehlungen (Stand: 14.10.2004).
Mit ihnen wurden die Leistungsgrenzen und der Leistungskatalog der 93er-Bedingungen nochmals erweitert. Zum Teil werden sie auch im Paket mit Auslands Krankenversicherungen oder so genannten Mallorca-Policen angeboten, und zwar vornehmlich von den klassischen Schutzbriefunternehmen und Automobil-Clubs. Die Autoversicherung wird in der Regel als selbständiger Versicherungsvertrag abgeschlossen. Mitunter kann der Abschluss allerdings vom Bestehen einer Autoversicherung abhängen.
Dies ist der Zeitpunkt, in welchem feststeht, dass die Voraussetzungen der Invalidität gegeben sind. Innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten muss ärztlich festgestellt werden, dass es im ersten Jahr nach dem Unfalltag zu einer Invalidität gekommen ist. Es genügt, wenn die Feststellungen in einem ärztlichen Gutachten enthalten sind. Ein Zugang bei der Continentale Autoversicherung innerhalb der 15 Monate ist nicht erforderlich. Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion betroffen so wird ein Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vorgenommen.
Von einer Geschäftsführung ohne Auftrag spricht man, wenn ein Kraftfahrer im Interesse eines anderen einen Schaden auf sich nimmt, ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein. Für den Versicherungsschutz durch die Autoversicherung kommt es allerdings darauf an, dass diese Aufwendungen Schadenscharakter haben, d. h. unfreiwillig sind. Um einen schweren Auffahrunfall zu vermeiden, führt ein Kraftfahrer im Interesse des plötzlich bremsenden Vordermanns ein Ausweichmanöver durch und kollidiert dabei mit einem Drittfahrzeug auf der Gegenfahrbahn.
Continentale Autoversicherung
Die Continentale Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Autoversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Autoversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Continentale spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Continentale Autoversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Autoversicherung
Bei der Autoversicherung handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz-Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges
deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Mit der Versicherungspflicht des Kfz-Halters korrespondiert der sog. Kontrahierungszwang
auf Seiten des Versicherers.
Die Obhutspflicht ergibt sich aus dem Wesen des Kfz-Handels oder des Werkstattbetriebes, wenn die Fahrzeuge zwecks An- oder Verkauf, Reparatur, Inspektion
oder zu sonstigen technischen Zwecken beim Versicherungsnehmer untergebracht sind. Eine bloße Unterstellung über Nacht oder eine sonstige garagenmäßige
Aufbewahrung genügt allerdings nicht. Soll die Autoversicherung auch im Falle der Durchführung einzelner Reparaturleistungen durch eine andere Werkstatt
gelten, ist es wichtig, dass der Kunde dies zuerst beauftragt hat.
Veranlasst dies nämlich der Eigentümer des Kraftfahrzeuges selbst, so ist der zweite Werkstattbetrieb lediglich Beauftragter des Kunden, nicht aber
Beauftragter von Ihnen als Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auf eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
(Probekennzeichenversicherung) beschränkt werden. Für den Regelfall dürfte der Abschluss sowohl einer umfassenden Haftpflichtversicherung als auch einer
Fahrzeugversicherung (Vollkasko) zu empfehlen sein.
Allgemeines über die Autoversicherung
Den Gegenstand des Versicherungsschutzes umschreiben die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten Haftpflichtversicherung für
Kfz-Teile-Zulieferer. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die «Haftpflichtversicherung» (AHB) und der nachfolgenden
Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass aufgrund festgestellter oder nach
objektiven Tatsachen.
Nicht versichert sind Schäden, die Versicherte durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an sie gerichtete behördliche Anordnungen oder
Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, verursachen. Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über ihre
gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Die Versicherten haben besondere Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten zu erfüllen. Die Versicherten
sind verpflichtet, der Continentale Autoversicherung jedes Schadenereignis sofort anzuzeigen.
Zur Deckung der hieraus resultierenden Vermögensschäden stellen die Versicherer den Kfz-Zulieferern seit 1981 das sog. Kfz-Rückrufkosten-Modell zur
Verfügung. Die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten-«Haftpflichtversicherung» für Kfz-Teile-Zulieferer wurden im Juni 2004
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) letztmalig überarbeitet und den Haftpflichtversichern unverbindlich zur Verwendung
empfohlen.
Autoversicherung
Die Halterhaftung entfällt auch bei Schwarzfahrten, wenn das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Fahrzeughalters benutzt wird. Hat er allerdings die Nutzung
durch sein Verschulden ermöglicht, so bleibt der Halter zum Schadenersatz verpflichtet. Die Gefährdungshaftung wurde um eine Haftung der Halter von Anhängern
erweitert. Der Geschädigte kann sich folglich bei Unfällen, die sich beim Betrieb eines Gespanns ereignen, sowohl an den Halter des Anhängers als auch an
den Fahrzeughalter wenden.
Eine spezielle Haftungssituation ist gegeben, wenn an dem Verkehrsunfall ein oder mehrere Kfz oder Anhänger, Tiere oder eine Eisenbahn beteiligt sind und
diese den Schaden mitverursacht haben. In diesen Fällen wird die Continentale Autoversicherung und Aufsichtspflicht des Kfz-Halters gegenüber den am Unfall beteiligten anderen
Kfz- und Anhängerhaltern, Eigentümern dieser Fahrzeuge, Tierhaltern und Eisenbahnunternehmen nicht erst bei höherer Gewalt, sondern bereits bei einem
unabwendbaren Ereignis ausgeschlossen.
Von einer Geschäftsführung ohne Auftrag spricht man, wenn ein Kraftfahrer im Interesse eines anderen einen Schaden auf sich nimmt, ohne hierzu verpflichtet
gewesen zu sein. Für den Versicherungsschutz kommt es allerdings darauf an, dass diese Aufwendungen Schadenscharakter haben, d. h. unfreiwillig sind. Um
einen schweren Auffahrunfall zu vermeiden, führt ein Kraftfahrer im Interesse des plötzlich bremsenden Vordermanns ein Ausweichmanöver durch und kollidiert
dabei mit einem Drittfahrzeug auf der Gegenfahrbahn.
Infos zum Thema Autoversicherung
Beim Anfahren des Lkws fällt eine Elektroameise von der Ladefläche und wird erheblich beschädigt. Die Elektroameise gehört nicht zu den beförderten Sachen,
da sie nur als Hilfsmittel mittransportiert wird und eine zielgerichtete Ortsveränderung nicht erfolgt. Eine bedingungsmäßige Ausnahme besteht allerdings
für Gegenstände, die mit Willen des Halters üblicherweise bei sich geführt werden. Ausgeschlossen ist die Erstattung von reinen Vermögensschäden, die auf
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen zurückzuführen sind.
Sind Rentenzahlungen zu leisten, und übersteigt der Kapitalwert die Versicherungssumme bzw. Restversicherungssumme, so hat der Versicherer von jeder Rate
nur einen Teil zu decken, und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zum Kapitalwert der Rente. Erkennt der Versicherer, dass die Versicherungssumme zur
Abdeckung sämtlicher Forderungen nicht ausreicht, so hat er ein Kürzungs- und Verteilungsverfahren durchzuführen. Die Continentale Autoversicherung seine Einstandspflicht
nur in dem dort genannten Umfang ausschließen.
Reguliert der Versicherer dennoch und stellt sich anschließend heraus, dass dieses Verfahren ermessensfehlerhaft war, so kann der VN von seinem Versicherer
Ersatz für den hieraus entstandenen Schaden (in der Regel Rückstufungsschaden) verlangen. Falls der VN mit einer Regulierung nicht einverstanden ist, weil
es sich aus seiner Sicht um offensichtlich unbegründete Haftpflichtansprüche handelt, sollte er dem eigenen Versicherer ein Regulierungsverbot aussprechen.
Continentale Autoversicherung
Bei der namentlichen Autoversicherung kommt es für den Versicherungsschutz nicht darauf an, ob der versicherte Fahrer bzw. Insasse seines oder eines fremden
Kraftfahrzeugs war. Sein Versicherungsschutz hängt lediglich davon ab, dass sich der Unfall im ursächlichen Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug ereignet
hat. Zahlung einer Versicherungssumme im Todesfall, Invaliditätsentschädigung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und Tagegelder gehören zu den typischen
Leistungsarten der Insassenunfallversicherung.
Nach einhelliger Meinung sind die Leistungen aus der Insassenunfallversicherung nicht auf andere Versicherungsleistungen (z. B. bei der Kfz Haftpflichtversicherung)
anzurechnen. Auch können sie nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden. Die Todesfallsumme wird gezahlt, wenn der Versicherte
innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt. Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung oder Tagegelder besteht in diesem Fall nicht. Bereits
erfolgte Zahlungen werden gegebenenfalls auf die Todesfall-Leistung angerechnet.
Aber auch Wundinfektionen, bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung oder durch eine unfallbedingte Heilmaßnahme in den Körper gelangt ist,
sind versichert. In Abgrenzung zur allgemeinen Unfallversicherung muss sich der Unfall darüber hinaus in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken,
Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie Abstellen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers ereignet haben. Dass die Gesundheitsbeeinträchtigung durch das
Kraftfahrzeug selbst verursacht wurde, ist demnach nicht unbedingt erforderlich.
Allgemeine Informationen über die Autoversicherung
Bei einer Vollbremsung platzt ein Reifen. Alle Schäden, die durch falsche Bedienung des Fahrzeugs entstehen, aber auch alle Schäden, mit denen aufgrund des
konkreten Verwendungszwecks im gewöhnlichen Betrieb zu rechnen ist, Das Getriebe wird durch falsches Schalten des Fahrers beschädigt. Ein Baufahrzeug reißt
Splitt hoch und beschädigt dabei den Lack. Bruchschäden, d. h. Schäden, die durch normale Abnutzung oder durch Materialfehler entstehen. Versichert bleiben
aber Schäden, die ausschließlich auf Gewalteinwirkung zurückzuführen sind.
Die Autoversicherung Versicherungsschutz erfasst auch alle Schäden, die durch Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile entstanden sind. Insbesondere gehören hierzu
Diebstahl, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Da diese Delikte nur beispielhaft genannt werden, bezieht sich der
Versicherungsschutz auch auf weitere Formen der Entwendung, die nicht unbedingt strafrechtlichen Charakter haben müssen. Diebstahl setzt den Bruch fremden
Gewahrsams und die Gründung neuen Gewahrsams in Zueignungsabsicht voraus.
Leasingfahrzeuge, hier möchte sich der Leasinggeber insbesondere gegen Totalverlustschäden absichern, Dienstreise-Kaskoversicherung, die der Arbeitgeber für
betrieblich eingesetzte Privatfahrzeuge seiner Mitarbeiter abschließt und somit auch sein Aufwendungsersatzrisiko minimiert, die Kfz-Handel- und
Handwerkversicherung, die u. a. einen Kaskoversicherungsschutz für alle fremden in Werkstattobhut befindlichen zugelassenen Fahrzeuge vorsieht.