DKV Autoversicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Autoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Autoversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Autoversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Autoversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Autoversicherung
Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des in der Autoversicherung Versicherten. Man unterscheidet die unfallbedingte Ganzinvalidität, bei der die volle für den Invaliditätsfall vorgesehene Versicherungssumme geleistet wird, sowie die sog. Teilinvalidität, bei der ein Teil der Versicherungssumme entsprechend der jeweiligen Beeinträchtigung ausgezahlt wird. Für einige Unfallfolgen sieht die Gliedertaxe feste Invaliditätsgrade vor, bei denen ein individueller Nachweis ausgeschlossen ist.
Anders als in der Autoversicherung (Halter, Fahrer etc.) besteht in der Kaskoversicherung kein Bedarf an einer grundsätzlichen Mitversicherung weiterer Personen. Allerdings können spezielle Konstellationen, beispielsweise dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht oder nicht allein Eigentümer des Fahrzeugs ist, ausnahmsweise für eine Deckung fremder Interessen sprechen. Bekannte Fälle sind, der Finanzierungskauf, mitversichert ist das Interesse des Kreditgebers;
Die Kraftfahrt Unfallversicherung bietet Versicherungsleistungen bei Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug (Pkw, Lkw, Omnibus, Kraftrad etc.) oder Anhänger stehen. Diese spezielle Form der Allgemeinen Unfallversicherung ist im Hinblick auf ihre Leistungsarten als Summenversicherung ausgestaltet und wird vom Versicherungsnehmer der DKV Autoversicherung für sich als Eigenversicherung und in bezug auf die mitversicherten Personen als Fremdversicherung genommen.
Grundlage dieses Beitrages sind die vom GDV unverbindlich empfohlenen Musterbedingungen zur Kfz-USV. Bei der Kfz-USV handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Versicherungstechnisch wird die Deckung im Rahmen der jeweiligen Autoversicherung platziert. Die Kfz USV kann nur in Kombination mit einer Autoversicherung abgeschlossen werden. Die Kündigung der Kfz-USV berührt die anderen Kfz Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht. Bei Beendigung des Autoversicherung Vertrages endet auch die Kfz-USV.
DKV Autoversicherung
Die DKV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Autoversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Autoversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die DKV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die DKV Autoversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Autoversicherung
Bei der Autoversicherung handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz-Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges
deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Mit der Versicherungspflicht des Kfz-Halters korrespondiert der sog. Kontrahierungszwang
auf Seiten des Versicherers.
Gegenüber motorisierten Unfallgegnern kann der Halter oder Fahrer seine Haftung u. U. im Falle eines für ihn unabwendbaren Ereignisses vermeiden, bei nicht
motorisierten Unfallgegnern nur beim Vorliegen von höherer Gewalt. Der Unfallgeschädigte hat gemäß § 3 Pflichtversicherungsgesetz einen Direktanspruch gegen
den gegnerischen Autoversicherung. Er kann also seinen Schaden sowohl beim Schädiger (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) als auch beim
Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges direkt geltend machen.
Veranlasst dies nämlich der Eigentümer des Kraftfahrzeuges selbst, so ist der zweite Werkstattbetrieb lediglich Beauftragter des Kunden, nicht aber
Beauftragter von Ihnen als Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auf eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
(Probekennzeichenversicherung) beschränkt werden. Für den Regelfall dürfte der Abschluss sowohl einer umfassenden Haftpflichtversicherung als auch einer
Fahrzeugversicherung (Vollkasko) zu empfehlen sein.
Allgemeines über die Autoversicherung
Rückrufaktionen spielen im Wirtschaftsleben seit geraumer Zeit eine wichtige Rolle. Mit der Schaffung einer allgemeinen gesetzlichen Grundlage für
behördlich angeordnete Produktrückrufe im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) vom 1.5.2004 (siehe Beitrag Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) haben
sie weiter an Bedeutung gewonnen. Da diese Maßnahmen regelmäßig erhebliche Kosten auf Seiten der initiierenden Kfz-Hersteller verursachen, versuchen diese,
entsprechende Regressansprüche gegenüber den Zulieferern durchzusetzen.
Der Verursacher wird wegen der Kosten der Entgiftung des Sees und der Wiederansiedlung der Vogelpopulation in Anspruch genommen. Ausgenommen vom
Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des USchadG bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen
Versicherte geltend gemacht werden können. Diese Ansprüche sind regelmäßig über die DKV Autoversicherung gedeckt. Der Rahmen der Kfz-USV versicherte
Personenkreis stimmt mit dem versicherten Personenkreis überein.
Die Versicherten sind verpflichtet, dem Versicherer jeweils unverzüglich und umfassend zu informieren über die den Versicherten gemäß § 4 USchadG obliegende
Information an die zuständige Behörde, behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung eines Umweltschadens gegenüber einem Versicherten, die
Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens gegenüber einem
Versicherten, den Erlass eines Mahnbescheids.
Autoversicherung
Bei der Vertragshaftung geht es um Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Haupt- und Nebenpflichten eines Dienstvertrages, Werkvertrages (insbesondere
Beförderungsvertrages) oder eines beliebigen anderen Vertrages. Bei der Anlieferung von Heizöl verletzt der Fahrer Kontrollpflichten, so dass es zum
Überlaufen des Heizöltanks kommt. Ansprüche aus reiner Vertragserfüllung sowie Erfüllungssurrogate (insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung) gehören
nicht zu den gesetzlichen Schadenersatzansprüchen.
Erlittene Körper- und Gesundheitsschäden verlangen nach einem Ausgleich auch des immateriellen Schadens, und zwar nicht nur, wenn sie schuldhaft
herbeigeführt wurden, sondern auch dann, wenn vom Anspruchsgegner eine haftungsbewährte Gefahr gesetzt wurde, die sich in der erlittenen Verletzung
realisiert hat. Vor diesem Hintergrund können Ansprüche aus DKV Autoversicherung auch mit einem angemessenen Schmerzensgeld verbunden werden, falls es zu
einer Körperverletzung gekommen ist.
Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Verkehrsunfall allein auf einem völlig unvorhersehbaren Verhalten des Verletzten beruht und sowohl der Halter
als auch der Fahrer jede nach den Umständen des Falls gebotene Sorgfalt beachtet haben. Ein vorfahrtsberechtigter Fahrer stößt mit einem anderen Kfz
zusammen. Da er sich insgesamt verkehrsgerecht verhalten hat, ist für ihn der Unfall ein unabwendbares Ereignis. Folglich muss er den Schaden des
Unfallgegners nicht ersetzen.
Infos zum Thema Autoversicherung
Vermögensschäden sind Schäden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen. Da nur wenige Vorschriften
eine Anspruchsgrundlage für reine Vermögensschäden bieten, kommt die Regulierung von reinen Vermögensschäden in der Praxis recht selten vor. Geschäftsführung
ohne Auftrag, wenn ein Lkw verbotswidrig abgestellt und dadurch eine Straßenbahn am Weiterfahren behindert wurde. Eingriff in den eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb. Die Amtshaftung nach § 839 BGB.
Ausgeschlossen sind Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen. Dabei ist
Beförderung als zweckgerichtetes Handeln zu verstehen, das gerade darauf abzielt, eine Ortsveränderung der Sache zu bewirken. Ein Lkw hat Paletten mit
Fernsehgeräten geladen, die sich während der Fahrt lösen und herunterfallen. Der Eigentümer macht Schadenersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer geltend,
die dieser nicht zur DKV Autoversicherung anmelden kann.
Ein für 13.00 Uhr bestelltes Taxi fährt erst um 13.30 Uhr vor, so dass der Fahrgast sein Flugzeug verpasst und damit ein vorteilhafter Geschäftsabschluss
nicht getätigt werden kann. Der insoweit entstandene Schaden kann nicht beim KH-Versicherer geltend gemacht werden, da Ansprüche aus der Nichteinhaltung
von Beförderungsfristen ausgeschlossen sind. Soweit dieser Ausschluss greift, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Veranstalters zum Tragen.
DKV Autoversicherung
Neben den allgemeinen Risikoausschlüssen in § 2 b Abs. 2 a bis c AKB der Autoversicherung enthalten die Bestimmungen der Kraftfahrt Unfallversicherung noch einige spezielle
Deckungseinschränkungen. Danach hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Insassenunfallversicherung, wer infolge Geisteskrankheit, Epilepsie, Schlaganfall
oder schweren Nervenleidens oder anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen, einen Unfall erleidet, wer infolge von
Bewusstseinsstörung einen Unfall erleidet.
Der Unfallbegriff ist mit dem in der allgemeinen Unfallversicherung identisch. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf
seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. In Erweiterung des allgemeinen Unfallbegriffs fallen auch Verrenkungen an
Gliedmaßen, der Wirbelsäule oder den Gelenken wie auch Zerrungen und Zerreißungen an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln unter den Versicherungsschutz,
wenn sie die Folge einer erhöhten Kraftanstrengung des Versicherten sind.
Tagegeld wird gezahlt bei unfallbedingter ganzer oder teilweiser Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, und zwar für die Dauer der ärztlichen Behandlung,
längstens aber für die Dauer eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Die Bemessung des
Beeinträchtigungsgrades richtet sich nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten und wird in der Regel durch den behandelnden Arzt
attestiert.
Allgemeine Informationen über die Autoversicherung
Die Fahrzeugversicherung ist eine reine Sachversicherung, sie deckt das Interesse des Versicherungsnehmers an der Erhaltung des versicherten Fahrzeugs.
Dennoch ist eine Unterversicherung nicht möglich, da in der Regel das Fahrzeug in seiner serienmäßigen Ausstattung und nicht eine bestimmte Versicherungssumme
(anders bei Oldtimern) in Deckung gegeben wird. Die Deckung in der Kaskoversicherung bezieht sich allein auf den Versicherungsnehmer, der mit dieser
Versicherung sein Kostenrisiko aus der Beschädigung absichern möchte.
Den vollen Beweis wird er jedoch nur in den wenigsten Fällen führen können, weil in der Regel weder der Täter gefasst noch das Fahrzeug wieder aufgefunden
wird. Da allzu strenge Anforderungen zu einer Aushöhlung des Versicherungsschutzes führen würden und die Autoversicherung bewusst auch Diebstahlsfälle versichern
wollen, bei denen objektiv mit einer Beweisnot des Versicherungsnehmers zu rechnen ist, hat die Rechtsprechung besondere Leitlinien entwickelt, die dem
Versicherungsnehmer den Beweis erleichtern.
Unterschlagung liegt vor, wenn derjenige, der eine fremde bewegliche Sache in Besitz oder Gewahrsam hat, sich diese rechtswidrig zueignet. Dabei ist es
wichtig, dass der Täter Alleingewahrsam besitzt. Der Unterschlagungs Versicherungsschutz erfährt allerdings einige bedingungsmäßige Einschränkungen. Für die
Deckung kommt es demnach darauf an, dass die Unterschlagung nicht durch denjenigen erfolgt, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt
veräußert hat,