FAMK Autoversicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Autoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Autoversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Autoversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Autoversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Autoversicherung
Zunächst muss der Versicherungsnehmer der Autoversicherung einen Sachverhalt darlegen, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Entwendung zulässt. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer Berechtigter das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und es später dort gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat. Im Notfall reichen u. U. auch bloße Beweisanzeichen, denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines Diebstahls.
Mit diesem Risikoausschluss soll eine Abgrenzung gegenüber der Kaskoversicherung erfolgen und verhindert werden, dass der Fahrzeugeigentümer Ansprüche gegen den Fahrer geltend macht, die dann von seinem Autoversicherung zu regulieren wären. Der VN überlässt seiner Tochter das Fahrzeug, das diese beim Einparken beschädigt. Für die insoweit bestehenden Schadenersatzansprüche des VN ist der KH-Versicherer nicht eintrittspflichtig, da es sich um einen Ersatzanspruch des haftpflichtversicherten Fahrzeugs handelt.
Die FAMK Autoversicherung (KH-Versicherung) erbringt ihre Leistungen, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ein Dritter geschädigt wird. Sie gehört insoweit zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland und soll als solche sicherstellen, dass die dem Kfz-Halter auferlegte, umfassende Gefährdungshaftung auch in finanzieller Hinsicht erfüllbar bleibt. Versicherungsrechtlich sind bei der Autoversicherung einige Sonderregelungen zu beachten, die der Ausgestaltung als Pflichtversicherung und dem Gedanken des Opferschutzes Rechnung tragen.
Der Deckungsausschluss erfolgt in der Privat Haftpflichtversicherung durch die sog. Kleine Benzinklausel sowie durch die Große Benzinklausel in der Betriebs Haftpflichtversicherung. Wenngleich durch diese Risikobegrenzungen ein weitestgehend lückenloser Anschlussversicherungsschutz zur Autoversicherung sichergestellt sein soll, so bedeutet dies aber nicht, dass ein der Autoversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko bereits deshalb von der Privat- oder Betriebs Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
FAMK Autoversicherung
Die FAMK Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Autoversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Autoversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die FAMK spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die FAMK Autoversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Autoversicherung
Die vereinbarte Deckungssumme bildet die Obergrenze für die Leistung des Versicherers. In der Kfz-Haftpflichtversicherung können unterschiedlich hohe
Deckungssummen vereinbart werden. Aus Opferschutzgründen schreibt das Pflichtversicherungsgesetz aber Mindestdeckungssummen vor 2,5 Mio. EUR für Personenschäden
je geschädigte Person (bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. EUR), 500.000 EUR für Sachschäden, 50.000 EUR für
Vermögensschäden. In den meisten Fällen werden höhere Deckungssummen vereinbart.
Die Zulassungsstelle wird im Falle des Fehlens der erforderlichen Autoversicherung notfalls den Fahrzeugschein einziehen und das Kennzeichen
entstempeln. Würde der Versicherer die Anzeige an die Zulassungsstelle unterlassen, hätte dies seine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung für Ansprüche Dritter
zur Folge, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß weiterversichert wird. Eine Ausnahme macht die Rechtsprechung jedoch für den Fall, dass das rote Kennzeichen
sich nachträglich gelöst hat oder entwendet wurde.
Das Versicherungsvertragsgesetz enthält grundsätzliche Regelungen zum Versicherungsvertragsrecht, die zum Teil auch abdingbar sind. Es gilt für fast alle
Versicherungszweige, und zwar auch dann, wenn sie wie beispielsweise die Autoversicherung nicht ausdrücklich angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund gibt es
nunmehr Bestrebung seitens des Gesetzgebers, das Versicherungsvertragsrecht einer grundsätzlichen Reform zu unterziehen, um das VVG wieder in Einklang mit
den rechtspolitischen und tatsächlichen Entwicklungen am deutschen Versicherungsmarkt zu bringen.
Allgemeines über die Autoversicherung
Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge-
oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Der Ausschluss gilt nicht, wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig
und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Zu diesen
umweltrelevanten Vorschriften zählt z.B. die Gefahrgutverordnung.
Mit dieser Bestimmung werden die grundlegenden Anknüpfungspunkte des Versicherungsschutzes umschrieben. Soweit nicht die o. g. Versicherungsbedingungen als
spezielle Regelungen vorgehen, gelten subsidiär die jeweiligen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die FAMK Autoversicherung (AHB), wie dies auch bei
anderen Haftpflichtversicherungen üblich ist. Rückruf ist die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Aufforderung des Kfz-Herstellers oder zuständiger
Behörden an Kfz-Halter, ihre Fahrzeuge in das Herstellerwerk zu bringen.
Die Prämienberechnung wird von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherer gewähren grundsätzlich eine prämienfreie Kfz-USV. Andere
Versicherer gehen differenzierter vor, Prämienneutral werden Kfz-USV-Deckungen für Privatfahrzeuge im Falle der beruflichen Nutzung eingeschlossen.
Prämienrelevant sind gewerbliche Fahrzeuge, z.B. Pkw zur gewerblichen Güter-/Personenbeförderung, Lkw und Anhänger im Werk- und Güterverkehr, landwirtschaftliche
Fahrzeuge sowie Gefahrguttransporter.
Autoversicherung
Die Kraftfahrt-«Haftpflichtversicherung» (KH-Versicherung) erbringt ihre Leistungen, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ein Dritter geschädigt wird. Sie gehört insoweit zu den wenigen
Pflichtversicherungen in Deutschland und soll als solche sicherstellen, dass die dem Kfz-Halter auferlegte, umfassende Gefährdungshaftung auch in
finanzieller Hinsicht erfüllbar bleibt. Versicherungsrechtlich sind bei der Autoversicherung einige Sonderregelungen zu beachten, die der Ausgestaltung als
Pflichtversicherung und dem Gedanken des Opferschutzes Rechnung tragen.
Wirtschaftlich gesehen gehört die FAMK Autoversicherung immer noch zu den beitragsstärksten Versicherungssparten, in der nunmehr auch wieder positive
Geschäftsergebnisse ausgewiesen werden. Aus Gründen des Verkehrsopferschutzes handelt es sich bei der KH-Versicherung nicht um eine freiwillige Versicherung,
sondern um eine Pflichtversicherung (§ 1 PflVG), die der Kfz-Halter für sich, den Eigentümer und den Fahrer aufrechtzuerhalten hat, wenn das Fahrzeug im
öffentlichen Verkehr eingesetzt wird.
Man spricht dann von sog. beschränkt-öffentlichen Verkehrsflächen, wozu insbesondere Betriebsgrundstücke auf Grund ihrer tatsächlichen Nutzung durch
betriebsinterne bzw. -externe Personen und Fahrzeuge gehören. Für Hub- und Gabelstapler ist die Qualifizierung des Einsatzortes von entscheidender Bedeutung,
wenn es um die Frage des richtigen Versicherungsschutzes geht, da sie keine weiteren Befreiungskriterien erfüllen (sie sind meistens schneller als 6 km/h und
nicht als Arbeitsmaschine anerkannt).
Infos zum Thema Autoversicherung
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der
Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das
Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das
Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Die FAMK Autoversicherung kann auch prozessökonomische Erwägungen (Kosten, Höhe des Anspruchs) in seine Ermessensentscheidung einfließen lassen. Dies ist beispielsweise
der Fall, wenn geltend gemachte Schadenersatzansprüche eindeutig und leicht nachweisbar unbegründet sind. Auszugehen ist dabei von der Sach- und Rechtslage
im Zeitpunkt der Regulierung, wie sie sich für den zuständigen Sachbearbeiter dargestellt hat. Die Beweislast für ein pflichtwidriges Regulierungsverhalten
trägt allein der VN.
Entscheidend ist allein, dass der Schadenfall mit dem Gefahrenbereich, für den der Versicherer deckungspflichtig ist, in einem haftungsrechtlich relevanten
Zusammenhang steht und sich die vom Kfz als solchem ausgehende Gefahr auf den Schadenverlauf ausgewirkt hat. Die wesentlichen Fälle im Zusammenhang mit
dem Fahrzeuggebrauch können wie folgt zusammengefasst werden, Beim Beladen mit Öl aus einem Tankwagen mittels einer auf ihm befindlichen Pumpe kommt es zu
einem Überlaufschaden, weil die Sperreinrichtung versagt.
FAMK Autoversicherung
Nach dem Pauschalsystem ist jeder Insasse mit dem entsprechenden Teilbetrag der versicherten Pauschalsumme versichert. Befindet sich zur Zeit des Unfalls
nur ein Insasse, z. B. der durch eine Autoversicherung Fahrer, im Fahrzeug, so steht ihm allein die ganze Versicherungssumme zu. Bei zwei und mehr Insassen erhöhen sich die
Pauschalsummen zunächst um 50% beitragsfrei. Die so ermittelte Versicherungssumme wird dann auf die versicherten Personen aufgeteilt, wobei auch nicht
verletzte Insassen berücksichtigt werden.
Diese erfasst nämlich alle Unfälle des täglichen Lebens - einschließlich des Fahrzeuggebrauchs -, und zwar rund um die Uhr, wobei die Prämienmehraufwendungen
für diesen umfassenden Versicherungsschutz häufig nur gering ausfallen. Der Kreis der versicherten Personen kann unterschiedlich ausgestaltet sein und hängt
letztlich von der jeweiligen Versicherungsform ab. Bei den am häufigsten abgeschlossenen Insassenunfallversicherungen nach dem Pauschal- bzw. Platzsystem
besteht der Versicherungsschutz für alle berechtigten Insassen.
Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Man unterscheidet die unfallbedingte
Ganzinvalidität, bei der die volle für den Invaliditätsfall vorgesehene Versicherungssumme geleistet wird, sowie die sog. Teilinvalidität, bei der ein Teil
der Versicherungssumme entsprechend der jeweiligen Beeinträchtigung ausgezahlt wird. Für einige Unfallfolgen sieht die Gliedertaxe feste Invaliditätsgrade
vor, bei denen ein individueller Nachweis ausgeschlossen ist.
Allgemeine Informationen über die Autoversicherung
Übersteigt der Neuwert dieser Teile den versicherten Neuwert (in der Regel 1.500 EUR), so ist der entsprechende Mehrwert nur gegen Beitragszuschlag
versicherbar. Wird der Mehrwert nicht mitversichert, so erfolgt die Entschädigung nach den Grundsätzen der Unterversicherung, proportional. Zu den gegen
Zuschlag versicherbaren Teilen zählen Diktiergerät, Kühlbox, Telefon mit Antenne (fest eingebaut). Die Liste führt aber auch Teile auf, die nicht
versicherbar sind, z. B.: Autodecke, Fotoausrüstung, Mobiltelefon, Tonbänder.
Die Kruzschluss Schaden-Deckung der Autoversicherung erfasst ausschließlich durch Kurzschluss verursachte Schmorschäden an der Verkabelung selbst, ohne dass es zu einem Brand
gekommen ist. Ausgenommen bleiben stromerzeugende oder -verbrauchende Aggregate und Geräte (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Radio etc.), die an den Kabeln
angeschlossen sind. Entwendungs-, Brand- sowie Wildschäden über 500 EUR sind unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
Die vom Versicherer vorzubringende erhebliche Wahrscheinlichkeit, die für einen vorgetäuschten Diebstahl sprechen muss, ist eine höhere Wahrscheinlichkeit
als nur die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die der Versicherungsnehmer für das äußere Bild des Diebstahls vorzutragen hat. So reichen vom Versicherer
lediglich geäußerte erhebliche Zweifel, ob tatsächlich ein Diebstahl vorliegt, für den erforderlichen Gegenbeweis nicht aus. Andererseits ist die erhebliche
Wahrscheinlichkeit.