LKH Autoversicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Autoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Autoversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Autoversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Autoversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Autoversicherung
Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des in der Autoversicherung Versicherten. Man unterscheidet die unfallbedingte Ganzinvalidität, bei der die volle für den Invaliditätsfall vorgesehene Versicherungssumme geleistet wird, sowie die sog. Teilinvalidität, bei der ein Teil der Versicherungssumme entsprechend der jeweiligen Beeinträchtigung ausgezahlt wird. Für einige Unfallfolgen sieht die Gliedertaxe feste Invaliditätsgrade vor, bei denen ein individueller Nachweis ausgeschlossen ist.
Die Autoversicherung Versicherungsschutz erfasst auch alle Schäden, die durch Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile entstanden sind. Insbesondere gehören hierzu Diebstahl, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Da diese Delikte nur beispielhaft genannt werden, bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf weitere Formen der Entwendung, die nicht unbedingt strafrechtlichen Charakter haben müssen. Diebstahl setzt den Bruch fremden Gewahrsams und die Gründung neuen Gewahrsams in Zueignungsabsicht voraus.
Eine Vollendung der o. g. Tatbestände ist nicht erforderlich, da der Versicherungsschutz durch die LKH Autoversicherung bereits im Versuchsstadium greift. Reine mut- oder böswillige Beschädigungen des Fahrzeugs (Vandalismus) gehören nicht in die Teilkaskoversicherung. Sie können aber ergänzend über die Vollkaskodeckung eingeschlossen werden. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die Tatbestandsvoraussetzungen des Versicherungsfalls Entwendung (insbesondere Diebstahl) darzulegen und zu beweisen.
Zur Deckung der hieraus resultierenden Vermögensschäden stellen die Versicherer den Kfz-Zulieferern seit 1981 das sog. Kfz Rückrufkosten Modell zur Verfügung. Die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten Haftpflichtversicherung für Kfz-Teile Zulieferer wurden im Juni 2004 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) letztmalig überarbeitet und der Autoversicherung unverbindlich zur Verwendung empfohlen.
LKH Autoversicherung
Die LKH Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Autoversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Autoversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die LKH spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die LKH Autoversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Autoversicherung
Bei der Autoversicherung handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz-Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges
deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Mit der Versicherungspflicht des Kfz-Halters korrespondiert der sog. Kontrahierungszwang
auf Seiten des Versicherers.
Für die eigenen zugelassenen Kraftfahrzeuge ergeben sich keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Haltern von Kraftfahrzeugen: Neben der obligatorischen
Autoversicherung kann der Kfz-Handel und -Handwerksbetrieb für seine eigenen Fahrzeuge eine Fahrzeugversicherung abschließen. Der den besonderen Gegebenheiten der
Kfz-Handel und -Handwerksbetriebe Rechnung tragende Versicherungsschutz richtet sich nach der Sonderbedingung zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für
Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk.
Veranlasst dies nämlich der Eigentümer des Kraftfahrzeuges selbst, so ist der zweite Werkstattbetrieb lediglich Beauftragter des Kunden, nicht aber
Beauftragter von Ihnen als Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auf eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
(Probekennzeichenversicherung) beschränkt werden. Für den Regelfall dürfte der Abschluss sowohl einer umfassenden Haftpflichtversicherung als auch einer
Fahrzeugversicherung (Vollkasko) zu empfehlen sein.
Allgemeines über die Autoversicherung
Die Kfz-USV enthält eine spezielle Regelung zum Schadenfreiheitsrabatt. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach
den Bedingen zur Kfz-USV versichert sind, ohne auch sonstige private Recht zu verletzen, die von der «Kfz»-«Haftpflichtversicherung» gedeckt wären, führt zu
keiner Schlechterstellung im Schadensfreiheitsrabatt-System. Die Kfz Umweltschadensversicherung wird zurzeit z.B. von HDI Gerling, Provinzial, R+V und VHV
angeboten.
Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im Zusammenhang mit Umweltschäden müssen die Versicherten fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen
Rechtsbehelfe einlegen. Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren wegen eines Umweltschadens ist die Verfahrensführung dem Versicherer zu
überlassen. Die Bedingungen zur LKH Autoversicherung verweisen im Übrigen auf entsprechend anzuwendende Regelungen in den AKB, nämlich Regelungen vor allem zu folgenden
Bereichen Beginn des Vertrages, Pflichten beim Gebrauch des Kfz.
Gemeint sind Kosten, die dem Kfz-Hersteller im Anschluss an die Reparatur dadurch entstehen, dass er die Rücküberführung der Fahrzeuge zu den Haltern zu
finanzieren hat. Der Versicherer übernimmt auch die Aufwendungen für die Überprüfung der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse, wobei die Überprüfung der
Feststellung dienen muss, welche der Erzeugnisse mit Mangelverdacht tatsächlich mangelhaft sind und zusätzlich der Erkenntnis dienen muss, bei welchen
dieser Erzeugnisse erforderlich sind.
Autoversicherung
Wird beim Fahrzeugbetrieb ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, dann ist der Halter des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein Verschulden zum
Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden muss bei dem Betrieb des Fahrzeugs entstanden sein, d. h. dem Betrieb zuzurechnen sein. Wegen der recht hohen
Verkehrsgefahr wird der Betriebsbegriff eher weit gefasst, sodass ein Schaden bereits dann beim Betrieb entstanden ist, wenn er durch die dem Kfz-Betrieb
typisch innewohnende Gefährlichkeit verursacht wurde.
Kippt ein zum Parken abgestelltes Motorrad um, weil der Boden nachgibt, dann wurde es nicht ordnungsgemäß abgestellt. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes,
von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar
ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt durch die LKH Autoversicherung
nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann.
Die wesentlichen Kriterien lassen sich wie folgt zusammenfassen. Das Geschehen wirkt von außen auf den Fahrzeugbetrieb (die zum Schaden führende Ursache
steht in keinem Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb). Das Ereignis ist so außergewöhnlich, dass es nicht vorhersehbar war. Trotz größtmöglicher Sorgfalt
blieb das Ereignis für den Fahrzeughalter unabwendbar. Auf Grund eines Blitzeinschlages kommt das Kfz von der Straße ab und erfasst einen Fahrradfahrer, der
erheblich verletzt wird.
Infos zum Thema Autoversicherung
Versichert bleiben allerdings Personenschäden, wenn z. B. der VN als Beifahrer in Folge eines vom Fahrer verschuldeten Unfalls verletzt wird. Sind zwei
Fahrzeuge desselben VN an einem Unfall beteiligt und erleidet der VN als Insasse eines der Fahrzeuge einen Personenschaden, so kann er seinen eigenen
Versicherer in Anspruch nehmen. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des Fahrzeugs, auf das sich die Versicherung bezieht,
sind ausgeschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 1 AKB muss der LKH Autoversicherung nur solche Schäden regulieren, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden. Der
Begriff des Gebrauchs schließt den Begriff des Fahrzeugsbetriebs im Sinne des § 7 StVG ein und geht sogar darüber hinaus. Er bestimmt sich nach dem Interesse,
das der Versicherte daran hat, durch den Einsatz des Kraftfahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen belastet zu werden, und zwar unabhängig davon, ob diese
auf den §§ 7 StVG, 823 ff. BGB oder anderen Haftungsnormen beruhen.
Unbegründete Schadenersatzansprüche kann der Versicherer aber auch abwehren (Rechtsschutzfunktion). Die insoweit entstehenden Kosten (z. B. Rechtsanwaltskosten,
Prozesskosten, Sachverständigenkosten) sind dann allein von ihm zu tragen und können nicht auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Der Versicherer
gilt als bevollmächtigt, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr des Anspruchs zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des VN abzugeben. Die
bedingungsmäßige Regulierungsvollmacht ist unwiderruflich.
LKH Autoversicherung
Dies ist der Zeitpunkt, in welchem feststeht, dass die Voraussetzungen der Invalidität gegeben sind. Innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten muss
ärztlich festgestellt werden, dass es im ersten Jahr nach dem Unfalltag zu einer Invalidität gekommen ist. Es genügt, wenn die Feststellungen in einem
ärztlichen Gutachten enthalten sind. Ein Zugang bei der Autoversicherung innerhalb der 15 Monate ist nicht erforderlich. Wird durch den Unfall eine körperliche oder
geistige Funktion betroffen so wird ein Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vorgenommen.
Der Unfallbegriff ist mit dem in der allgemeinen Unfallversicherung identisch. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf
seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. In Erweiterung des allgemeinen Unfallbegriffs fallen auch Verrenkungen an
Gliedmaßen, der Wirbelsäule oder den Gelenken wie auch Zerrungen und Zerreißungen an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln unter den Versicherungsschutz,
wenn sie die Folge einer erhöhten Kraftanstrengung des Versicherten sind.
Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Man unterscheidet die unfallbedingte
Ganzinvalidität, bei der die volle für den Invaliditätsfall vorgesehene Versicherungssumme geleistet wird, sowie die sog. Teilinvalidität, bei der ein Teil
der Versicherungssumme entsprechend der jeweiligen Beeinträchtigung ausgezahlt wird. Für einige Unfallfolgen sieht die Gliedertaxe feste Invaliditätsgrade
vor, bei denen ein individueller Nachweis ausgeschlossen ist.
Allgemeine Informationen über die Autoversicherung
Als reine Sachschadenversicherung erfasst die Fahrzeugversicherung ausschließlich die Beschädigung, d. h. jede Einwirkung auf das Fahrzeug, die eine
Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit (Aufhebung oder Minderung) zur Folge hat. Eine Sachsubstanzverletzung ist nicht unbedingt erforderlich, die Zerstörung,
d. h., das Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass eine Wiederherstellung tatsächlich ausgeschlossen ist, den Verlust, hierunter ist jede Art des
Abhandenkommens zu verstehen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf alle am Fahrzeug befestigten oder unter Verschluss verwahrten Teile (beispielsweise in der Garage),
soweit sie bei der Neulieferung des Fahrzeugs zur serienmäßigen Ausrüstung gehört haben. Bloße Zubehörteile, d. h. Teile, bei deren Fehlen sich die
Gesamtsache weiterhin als Ganzes darstellt (z. B. Leselampen), sind grundsätzlich nur dann in der Autoversicherung mitversichert, wenn sie in der den AKB beigefügten Teile-Liste
enthalten sind und gegebenenfalls die dort aufgestellten Voraussetzungen erfüllen.
Der Versicherungsschutz in der Autoversicherung umfasst den Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz
für Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall sowie durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Fahrzeugvollversicherung deckt
Schäden durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Nach den Bedingungen sind nicht als
Unfallschaden einzustufen Schäden am Fahrzeug entstehen.