Provinzial Autoversicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Autoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Autoversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Autoversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Autoversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Autoversicherung
Der Gesetzgeber kann die Mindestversicherungssummen per Rechtsverordnung den jeweiligen Verhältnissen anpassen. Sie gelten dann nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Versicherungsverträge. In bestimmten Fallkonstellationen haftet die Autoversicherung nur im Rahmen der amtlich festgesetzten Mindestversicherungssummen. Bei sog. kranken Versicherungsverhältnissen, bei denen die Autoversicherung dem Geschädigten seine Leistungsfreiheit aus dem Innenverhältnis nicht entgegenhalten kann.
Schadenfälle, die nicht dem Kfz Gebrauch zurechenbar sind, können allerdings ergänzend über eine bestehende Betriebs- oder Privat Haftpflichtversicherung versichert sein. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, derartige Grenzfälle ebenfalls zur Betriebs- oder Privaten Haftpflichtversicherung anzumelden, zumal diese in der Regel keine Rückstufungen im Schadenfall vorsehen. Andererseits können aber auch höhere Deckungssummen wie auch ein teilweise weitergehender Deckungsumfang für eine Regulierung über die Autoversicherung sprechen.
Als reine Sachschadenversicherung erfasst die Provinzial Autoversicherung ausschließlich die Beschädigung, d. h. jede Einwirkung auf das Fahrzeug, die eine Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit (Aufhebung oder Minderung) zur Folge hat. Eine Sachsubstanzverletzung ist nicht unbedingt erforderlich, die Zerstörung, d. h., das Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass eine Wiederherstellung tatsächlich ausgeschlossen ist, den Verlust, hierunter ist jede Art des Abhandenkommens zu verstehen.
Die Versicherten sind verpflichtet, dem Versicherer jeweils unverzüglich und umfassend zu informieren über die den Versicherten gemäß § 4 USchadG obliegende Information an die zuständige Behörde, behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung eines Umweltschadens gegenüber einem Versicherten, die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens gegenüber einem in der Autoversicherung Versicherten, den Erlass eines Mahnbescheids.
Provinzial Autoversicherung
Die Provinzial Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Autoversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Autoversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Provinzial spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Provinzial Autoversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Autoversicherung
Während die AKB im Wesentlichen die Leistungsseite festlegen, regeln die TB die Anwendung des Tarifs (Preisverzeichnis). Sie enthalten Beschreibungen der
einzelnen Tarifmerkmale und ermöglichen so die Zuordnung der einzelnen Wagnisse, z. B. zu den Tarifgruppen, Schadenfreiheits- oder Schadenklassen sowie zu
Regionalklassen. Darüber hinaus enthalten die TB vielfach Umstufungsregelungen, z. B. für das Schadenfreiheits- und Typklassensystem. Weitere
Regelungsinhalte beziehen sich auf die Zahlung der Versicherungsbeiträge.
Denn wenn z. B. der Werkstattinhaber oder seine Angestellten eine Probefahrt mit dem Kundenfahrzeug durchführen, gelten sie als berechtigte Fahrer, die im
Rahmen der Autoversicherung des Halters, aber auch durch die Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung versichert sind. Diese Fälle werden wiederum
durch die Bestimmung des § 59 VVG (Doppelversicherung) oder durch Teilungsabkommen geregelt. In Abänderung von § 11 Ziff. 2 AKB bezieht sich die
Autoversicherung für fremde Fahrzeuge.
Fahrzeuge, wenn und solange sie mit einem dem Versicherungsnehmer von der Zulassungsstelle zugeteilten amtlich abgestempelten roten Kennzeichen oder mit
einemroten Versicherungskennzeichen nach § 29 e StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) versehen sind. Probefahrten und Überführungsfahrten dürfen auch
ohne Betriebserlaubnis unternommen werden. Auf solchen Fahrten müssen aber rote Kennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Zuverlässigen Kfz-Handel werden
regelmäßig von der Zulassungsbehörde rote Kennzeichen befristet ausgegeben.
Allgemeines über die Autoversicherung
Die Versicherten müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen, soweit es
zumutbar ist. Es sind ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und der Versicherer muss bei der Schadenermittlung und -regulierung
unterstützt werden. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden.
Maßnahmen und Pflichten sind unverzüglich mit dem Versicherer abzustimmen.
Auch wer ein Kraftfahrzeug zu beruflichen Zwecken einsetzt, unterfällt der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), wenn er einen Umweltschaden zu
vertreten hat. Die Provinzial Autoversicherung deckt Umweltschäden, für die eine natürliche oder juristische Person Schadenersatz beanspruchen kann (z.B.
Vernichtung privater Fischbestände). Zur Deckung von Schäden an der Natur selbst bedarf es einer zusätzlichen Absicherung. Diese wird über eine Kfz
Umweltschadensversicherung (Kfz-USV) als Annex zur Kfz-Police zur Verfügung gestellt.
Gemeint sind Kosten, die dem Kfz-Hersteller im Anschluss an die Reparatur dadurch entstehen, dass er die Rücküberführung der Fahrzeuge zu den Haltern zu
finanzieren hat. Der Versicherer übernimmt auch die Aufwendungen für die Überprüfung der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse, wobei die Überprüfung der
Feststellung dienen muss, welche der Erzeugnisse mit Mangelverdacht tatsächlich mangelhaft sind und zusätzlich der Erkenntnis dienen muss, bei welchen
dieser Erzeugnisse erforderlich sind.
Autoversicherung
Hieran hat sich auch durch die 36. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.10.2003 nichts geändert, da diese die Stapler nur
in zulassungsrechtlicher Hinsicht den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleichstellt. Versicherungsrechtlich bleibt es bei der generellen Versicherungspflicht
nach dem PflVG, wenn sie im öffentlichen Bereich eingesetzt werden. Für diese Fahrzeuge ist dann eine KH-Versicherung nach Maßgabe der Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abzuschließen.
Der Versicherungsschutz durch die Provinzial Autoversicherung bezieht sich auf Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegenüber den
Versicherten erhoben werden. Diese Bestimmungen verpflichten den Verursacher zum Schadenersatz bei der Verletzung bestimmter absoluter Rechtsgüter, und zwar
des Körpers, der Gesundheit oder des Eigentums, soweit er die Schadenverursachung zu vertreten hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Es ist dann eine anteilige
Haftungsquote zu ermitteln.
Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Verkehrsunfall allein auf einem völlig unvorhersehbaren Verhalten des Verletzten beruht und sowohl der Halter
als auch der Fahrer jede nach den Umständen des Falls gebotene Sorgfalt beachtet haben. Ein vorfahrtsberechtigter Fahrer stößt mit einem anderen Kfz
zusammen. Da er sich insgesamt verkehrsgerecht verhalten hat, ist für ihn der Unfall ein unabwendbares Ereignis. Folglich muss er den Schaden des
Unfallgegners nicht ersetzen.
Infos zum Thema Autoversicherung
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der
Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das
Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das
Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Mindestversicherungssummen Kfz und Anhänger. Bei Kfz, die der Beförderung von Personen dienen, und mehr als 9 Plätze (ohne den Fahrersitz) aufweisen, erhöhen
sich die oben genannten Beträge für die Provinzial Autoversicherung unter Ausschluss der Anhänger, für den 10. und jeden weiteren Platz um 50.000 EUR für Personenschäden, 2.500 EUR
für Sachschäden, 500 EUR Vermögensschäden. Ab dem 81. Platz für jeden weiteren Platz 25.000 EUR für Personenschäden, 1.250 EUR für Sachschäden, 250 EUR für
Vermögensschäden.
Unbegründete Schadenersatzansprüche kann der Versicherer aber auch abwehren (Rechtsschutzfunktion). Die insoweit entstehenden Kosten (z. B. Rechtsanwaltskosten,
Prozesskosten, Sachverständigenkosten) sind dann allein von ihm zu tragen und können nicht auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Der Versicherer
gilt als bevollmächtigt, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr des Anspruchs zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des VN abzugeben. Die
bedingungsmäßige Regulierungsvollmacht ist unwiderruflich.
Provinzial Autoversicherung
Neben den allgemeinen Risikoausschlüssen in § 2 b Abs. 2 a bis c AKB der Autoversicherung enthalten die Bestimmungen der Kraftfahrt Unfallversicherung noch einige spezielle
Deckungseinschränkungen. Danach hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Insassenunfallversicherung, wer infolge Geisteskrankheit, Epilepsie, Schlaganfall
oder schweren Nervenleidens oder anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen, einen Unfall erleidet, wer infolge von
Bewusstseinsstörung einen Unfall erleidet.
Die am Markt angebotenen Versicherungssummen liegen zwischen 20.000 EUR und 200.000 EUR. Bei Versicherten über 65 Jahren wird statt der üblichen
Kapitalleistung eine Rente gezahlt. Mitunter bieten die Versicherer folgende Sonderleistungen an, Verdreifachung der Versicherungssumme ab einem
Invaliditätsgrad von 90%, Verdreifachung der Versicherungssumme ab einem Invaliditätsgrad von 70 %, wenn der Versicherte nicht älter als 25 Jahre ist.
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.
Aber auch Wundinfektionen, bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung oder durch eine unfallbedingte Heilmaßnahme in den Körper gelangt ist,
sind versichert. In Abgrenzung zur allgemeinen Unfallversicherung muss sich der Unfall darüber hinaus in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken,
Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie Abstellen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers ereignet haben. Dass die Gesundheitsbeeinträchtigung durch das
Kraftfahrzeug selbst verursacht wurde, ist demnach nicht unbedingt erforderlich.
Allgemeine Informationen über die Autoversicherung
Eine Vollendung der o. g. Tatbestände ist nicht erforderlich, da der Versicherungsschutz bereits im Versuchsstadium greift. Reine mut- oder böswillige
Beschädigungen des Fahrzeugs (Vandalismus) gehören nicht in die Teilkaskoversicherung. Sie können aber ergänzend über die Vollkaskodeckung eingeschlossen
werden. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die Tatbestandsvoraussetzungen des Versicherungsfalls Entwendung (insbesondere Diebstahl) darzulegen und
zu beweisen.
Betriebsfremde Personen sind solche, die keinerlei berechtigte Beziehung zum Betrieb des Fahrzeugs oder keine Rechtfertigung für den Gebrauch des Fahrzeugs
haben. Mit diesem Deckungsbaustein wird klargestellt, dass auch der sog. Gebrauchsdiebstahl zu den in der Autoversicherung mitversicherten Entwendungsfällen gehört. Das besondere
Merkmal eines Gebrauchsdiebstahls ist die Entwendung ohne Zueignungsabsicht. Raub ist Diebstahl mittels Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
Die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft herausgegebene und ständig aktualisierte Liste dient aber auch dazu, Einstufungsschwierigkeiten vorzubeugen.
Die Teile-Liste unterscheidet folgende Bereiche, Prämienfrei mitversicherte Teile, wie z. B.: Alarmanlage, Dachträger für Fahrräder, Ski- und Surfbretter,
Kindersitz, Werkzeug. Bis zu einem festgesetzten Neuwert (prämienfrei) mitversicherte Teile, wie z. B.: CB-Funkgerät, Lautsprecher, Radiogerät,
Scheibenantenne.