Autoversicherung für Rentner
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Autoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Autoversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Autoversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Autoversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Autoversicherung
Auch das Risiko aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen soll durch diese Autoversicherung nicht erfasst werden. Deshalb sind Schäden an Fahrzeugen ausgeschlossen, wenn und solange der Versicherungsnehmer die Fahrzeuge mit oder ohne Stellung eines Fahrers in Ausübung eines Vermietgewerbes vermietet. Hier ist die gewerbsmäßige Vermietung gemeint, wobei es für den Ausschluss genügt, wenn das betroffene Fahrzeug im Gewerbebetrieb des Versicherungsnehmers zu Vermietzwecken benutzt wird.
Nach einhelliger Meinung sind die Leistungen aus der Insassenunfallversicherung nicht auf andere Versicherungsleistungen (z. B. bei der Autoversicherung) anzurechnen. Auch können sie nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden. Die Todesfallsumme wird gezahlt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt. Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung oder Tagegelder besteht in diesem Fall nicht. Bereits erfolgte Zahlungen werden gegebenenfalls auf die Todesfall Leistung angerechnet.
Bei der Autoversicherung für Rentner handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Autoversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Mit der Versicherungspflicht des Kfz Halters korrespondiert der sog. Kontrahierungszwang auf Seiten des Versicherers.
Von einer Geschäftsführung ohne Auftrag spricht man, wenn ein Kraftfahrer im Interesse eines anderen einen Schaden auf sich nimmt, ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein. Für den Versicherungsschutz durch die Autoversicherung kommt es allerdings darauf an, dass diese Aufwendungen Schadenscharakter haben, d. h. unfreiwillig sind. Um einen schweren Auffahrunfall zu vermeiden, führt ein Kraftfahrer im Interesse des plötzlich bremsenden Vordermanns ein Ausweichmanöver durch und kollidiert dabei mit einem Drittfahrzeug auf der Gegenfahrbahn.
Autoversicherung für Rentner
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Rentner sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Autoversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Autoversicherung für Rentner mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Autoversicherung
Die Autoversicherung gewährt Versicherungsschutz für Schäden Dritter durch den Gebrauch eines Fahrzeuges, insbesondere bei Probe- und
Überführungsfahrten. Auf einer Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug verursacht der Geselle einen Verkehrsunfall. Der Fahrer des anderen beteiligten Fahrzeugs
wird verletzt; sein Fahrzeug erleidet Totalschaden. Zu Überschneidungen von zwei bestehenden Haftpflichtversicherungen kann es bei fremden Fahrzeugen in
Werkstattobhut kommen.
Die inhaltliche Ausgestaltung von Versicherungsverträgen wird üblicherweise durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) standardisiert. Das
maßgebliche Bedingungswerk für die Autoversicherung sind AKB, in denen die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Beginn und Umfang
des Versicherungsschutzes, Risikoausschlüsse, Obliegenheiten etc.) festgeschrieben werden. Da das PflVG lediglich für die Autoversicherung einen gewissen
Mindeststandard vorschreibt, sind die Versicherer bei der Abfassung ihrer AVB weitestgehend frei.
Veranlasst dies nämlich der Eigentümer des Kraftfahrzeuges selbst, so ist der zweite Werkstattbetrieb lediglich Beauftragter des Kunden, nicht aber
Beauftragter von Ihnen als Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auf eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
(Probekennzeichenversicherung) beschränkt werden. Für den Regelfall dürfte der Abschluss sowohl einer umfassenden Haftpflichtversicherung als auch einer
Fahrzeugversicherung (Vollkasko) zu empfehlen sein.
Allgemeines über die Autoversicherung
Den Gegenstand des Versicherungsschutzes umschreiben die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten Haftpflichtversicherung für
Kfz-Teile-Zulieferer. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die «Haftpflichtversicherung» (AHB) und der nachfolgenden
Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass aufgrund festgestellter oder nach
objektiven Tatsachen.
Versicherungsschutz besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht aber nur,
soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. Für die Autoversicherung für Rentner gelten zum einen aus den AKB bekannte Deckungsausschlüsse. Es handelt
sich hierbei um den Vorsatzausschluss und der Ausschluss von Schäden durch Kernenergie.
Zur Deckung der hieraus resultierenden Vermögensschäden stellen die Versicherer den Kfz-Zulieferern seit 1981 das sog. Kfz-Rückrufkosten-Modell zur
Verfügung. Die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten-«Haftpflichtversicherung» für Kfz-Teile-Zulieferer wurden im Juni 2004
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) letztmalig überarbeitet und den Haftpflichtversichern unverbindlich zur Verwendung
empfohlen.
Autoversicherung
Wird beim Fahrzeugbetrieb ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, dann ist der Halter des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein Verschulden zum
Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden muss bei dem Betrieb des Fahrzeugs entstanden sein, d. h. dem Betrieb zuzurechnen sein. Wegen der recht hohen
Verkehrsgefahr wird der Betriebsbegriff eher weit gefasst, sodass ein Schaden bereits dann beim Betrieb entstanden ist, wenn er durch die dem Kfz-Betrieb
typisch innewohnende Gefährlichkeit verursacht wurde.
Der Versicherungsschutz durch die Autoversicherung für Rentner bezieht sich auf Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegenüber den
Versicherten erhoben werden. Diese Bestimmungen verpflichten den Verursacher zum Schadenersatz bei der Verletzung bestimmter absoluter Rechtsgüter, und zwar
des Körpers, der Gesundheit oder des Eigentums, soweit er die Schadenverursachung zu vertreten hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Es ist dann eine anteilige
Haftungsquote zu ermitteln.
Der Fahrer, d. h. derjenige, der das Kfz zum Zeitpunkt des Unfalls unter eigener Verantwortung führt. Dies kann u. U. auch der unberechtigte Fahrer sein,
wenngleich diesem nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz zur Verfügung steht. Der Beifahrer, wenn er im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum VN oder
Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet. Omnibusschaffner, die im
Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum VN oder Halter tätig werden.
Infos zum Thema Autoversicherung
Die vereinbarten Versicherungssummen bilden die Höchstgrenze für die Leistung des Versicherers bei jedem Schadenereignis, wobei mehrere zeitlich zusammenhängende
Schäden aus derselben Ursache als ein Schadenereignis anzusehen sind. Bei einem Unfall werden mehrere Personen und Fahrzeuge beschädigt. Es handelt sich um
ein Schadenereignis. Bekommt der Fahrer nach einer Kollision ein Fahrzeug wieder in die Gewalt und verliert er anschließend wegen einer Eisfläche erneut die
Kontrolle dann liegen mehrere selbstständige Ereignisse vor.
Wie die Fahrzeugversicherung, so ist auch die Insassenunfallversicherung eine freiwillige Versicherung. Aufgrund des umfassenden Versicherungsschutzes der
Autoversicherung für Rentner besitzen alle Unfallbeteiligten bereits eine recht weitgehende Schadenabsicherung bei Personenschäden. So können beispielsweise
auch die Fahrzeuginsassen ihre Schadenersatzansprüche beim Kfz Haftpflichtversicherer des Unfallgegners geltend machen, wenn dieser den Verkehrsunfall
allein zu vertreten hat oder die Gefährdungshaftung des Halters greift.
Hat der Fahrzeugführer den Verkehrsunfall schuldhaft verursacht, können Beifahrer wie auch die übrigen Fahrzeuginsassen ihre Ansprüche direkt beim
Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs anmelden. Diese sind dann wie Schadenersatzansprüche Dritter zu behandeln. Was die Übernahme von Heilkosten anbelangt,
so werden diese verschuldensunabhängig und vorrangig vom jeweiligen Krankenversicherer getragen. Wenngleich die meisten Fälle über andere Versicherungen
abgedeckt werden, so können aber dennoch Konstellationen auftreten.
Autoversicherung für Rentner
Dies ist der Zeitpunkt, in welchem feststeht, dass die Voraussetzungen der Invalidität gegeben sind. Innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten muss
ärztlich festgestellt werden, dass es im ersten Jahr nach dem Unfalltag zu einer Invalidität gekommen ist. Es genügt, wenn die Feststellungen in einem
ärztlichen Gutachten enthalten sind. Ein Zugang bei der Autoversicherung innerhalb der 15 Monate ist nicht erforderlich. Wird durch den Unfall eine körperliche oder
geistige Funktion betroffen so wird ein Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vorgenommen.
Im Rahmen der Insassenunfallversicherung sind von den Versicherten zusätzlich zu den allgemeinen Obliegenheiten in der Kraftfahrtversicherung noch folgende
Obliegenheiten zu beachten, der Arzt ist unverzüglich hinzuzuziehen und der Versicherer zu unterrichten, Untersuchungspflicht beim vom Versicherer
beauftragten Arzt, Arztberichte und sonstige Unterlagen müssen zugänglich gemacht werden, Obduktionspflicht, Todesfallanzeige innerhalb von 48 Stunden.
Befinden sich im Fahrzeug zur Zeit des Unfalls mehr Personen als versicherte Personen oder angegebene Plätze, wird die Entschädigung für die einzelne Person
entsprechend gekürzt. Diese auf eine spezielle Gruppe zugeschnittene Unfallversicherung kann als Fahrzeugversicherung (eins oder mehrere Fahrzeuge) oder auch
als namentliche Versicherung abgeschlossen werden, und zwar abgestimmt auf die Risikoverhältnisse des einzelnen Unternehmens. Mit dieser Versicherungsform
werden, je nach Bedarf, sonstige Personen versichert.
Allgemeine Informationen über die Autoversicherung
Die Fahrzeugversicherung ist eine reine Sachversicherung, sie deckt das Interesse des Versicherungsnehmers an der Erhaltung des versicherten Fahrzeugs.
Dennoch ist eine Unterversicherung nicht möglich, da in der Regel das Fahrzeug in seiner serienmäßigen Ausstattung und nicht eine bestimmte Versicherungssumme
(anders bei Oldtimern) in Deckung gegeben wird. Die Deckung in der Kaskoversicherung bezieht sich allein auf den Versicherungsnehmer, der mit dieser
Versicherung sein Kostenrisiko aus der Beschädigung absichern möchte.
Betriebsfremde Personen sind solche, die keinerlei berechtigte Beziehung zum Betrieb des Fahrzeugs oder keine Rechtfertigung für den Gebrauch des Fahrzeugs
haben. Mit diesem Deckungsbaustein wird klargestellt, dass auch der sog. Gebrauchsdiebstahl zu den in der Autoversicherung mitversicherten Entwendungsfällen gehört. Das besondere
Merkmal eines Gebrauchsdiebstahls ist die Entwendung ohne Zueignungsabsicht. Raub ist Diebstahl mittels Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
Leasingfahrzeuge, hier möchte sich der Leasinggeber insbesondere gegen Totalverlustschäden absichern, Dienstreise-Kaskoversicherung, die der Arbeitgeber für
betrieblich eingesetzte Privatfahrzeuge seiner Mitarbeiter abschließt und somit auch sein Aufwendungsersatzrisiko minimiert, die Kfz-Handel- und
Handwerkversicherung, die u. a. einen Kaskoversicherungsschutz für alle fremden in Werkstattobhut befindlichen zugelassenen Fahrzeuge vorsieht.