Autoversicherung für Selbstständige
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Autoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Autoversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Autoversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Autoversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Autoversicherung
Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des in der Autoversicherung Versicherten. Man unterscheidet die unfallbedingte Ganzinvalidität, bei der die volle für den Invaliditätsfall vorgesehene Versicherungssumme geleistet wird, sowie die sog. Teilinvalidität, bei der ein Teil der Versicherungssumme entsprechend der jeweiligen Beeinträchtigung ausgezahlt wird. Für einige Unfallfolgen sieht die Gliedertaxe feste Invaliditätsgrade vor, bei denen ein individueller Nachweis ausgeschlossen ist.
Auch wer ein Kraftfahrzeug zu beruflichen Zwecken einsetzt, unterfällt der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), wenn er einen Umweltschaden zu vertreten hat. Die Autoversicherung deckt Umweltschäden, für die eine natürliche oder juristische Person Schadenersatz beanspruchen kann (z.B. Vernichtung privater Fischbestände). Zur Deckung von Schäden an der Natur selbst bedarf es einer zusätzlichen Absicherung. Diese wird über eine Kfz Umweltschadensversicherung (Kfz-USV) als Annex zur Kfz-Police zur Verfügung gestellt.
Vermögensschäden sind Schäden im Sinne der Autoversicherung für Selbstständige, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen. Da nur wenige Vorschriften eine Anspruchsgrundlage für reine Vermögensschäden bieten, kommt die Regulierung von reinen Vermögensschäden in der Praxis recht selten vor. Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Lkw verbotswidrig abgestellt und dadurch eine Straßenbahn am Weiterfahren behindert wurde. Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Dem Wesen einer Autoversicherung entsprechend prüft der Versicherer auch bei dieser Sonderregelung zunächst das Bestehen eines Schadenersatzanspruchs des Kunden. Im Falle eines rechtlich nicht begründeten Schadenersatzanspruchs kommt nicht die Befriedigungsfunktion, sondern die Abwehrfunktion der Autoversicherung zum Tragen. Die Leistungspflicht des Versicherers für das einzelne Schadenereignis beschränkt sich in der Fahrzeugversicherung (mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Probekennzeichen) auf 250.000 EUR.
Autoversicherung für Selbstständige
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Selbstständige sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Autoversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Autoversicherung für Selbstständige mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Autoversicherung
Kfz-Handel und Kfz-Handwerksbetriebe sind speziellen Haftungsrisiken ausgesetzt, die sich zum einen aus der Natur der Tätigkeit an und mit Kraftfahrzeugen
und zum anderen aus weitreichenden Haftungsbestimmungen für dieses Gewerbe herleiten. Der für diese Branche angebotene Versicherungsschutz weist insoweit
einige Besonderheiten auf, die jeder Werkstattinhaber oder Händler beachten sollte. Im Vordergrund stehen die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für
Kfz-Handel und -Handwerk.
Die Autoversicherung für Kfz-Handel- und -Handwerk ist eine Sammelversicherung, mit der Kfz-Händler und Kfz-Reparaturbetriebe eigene und fremde Fahrzeuge versichern
können. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger) ist nicht nur das Verkehrsrisiko, sondern auch die mit der Arbeitsleistung verbundene Gefahr im
Rahmen der Autoversicherung gedeckt. Vor diesem Hintergrund haben die Versicherer Sonderregelungen aufgestellt, mit denen der recht umfassende Haftpflichtversicherung
Schutz dem Deckungsumfang der Betriebs-Haftpflichtversicherung angeglichen wird.
Neben dem Versicherungsnehmer können auch weitere mitversicherte Personen selbstständig ihre Versicherungsansprüche geltend machen, ohne Vertragspartner zu
sein, und zwar Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer, Omnibusfahrer, Arbeitgeber. Die Schadenersatzpflicht kann sich auf verschiedene Schadenarten beziehen,
Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden), Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache (Sachschaden)
Vermögensschäden (reine Vermögensschäden).
Allgemeines über die Autoversicherung
Bei den vom Kfz-Hersteller gegen den Zulieferer erhobenen Ansprüchen auf Ersatz seiner im Zusammenhang mit dem Rückruf getätigten Aufwendungen muss es sich
um reine Vermögensschäden im Sinne von § 1 Ziff.3 AHB handeln. Dies sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich hieraus herleiten.
Letztlich handelt es sich um eine Klarstellung, da Rückrufkosten im Vorfeld eines eventuellen Personen- oder Sachschadens nur als reine Vermögensschäden
und nicht als Folgeschäden von Personen- oder Sachschäden qualifiziert werden können.
Die Autoversicherung für Selbstständige für Kfz Rückrufkosten soll Kfz-Zulieferer in erster Linie vor den finanziellen Folgen schützen, die sich daraus ergeben, dass ein
belieferter Kfz-Hersteller seine Fahrzeuge wegen mangelhafter Zulieferprodukte zurückrufen muss und den Zulieferer wegen der entstandenen Kosten auf
Schadenersatz in Anspruch nimmt. Kfz-Zulieferer ist jedes Unternehmen, das Erzeugnisse liefert, die bei der Herstellung von Kfz Verwendung finden und die
hierfür bestimmt sind.
Voraussetzung ist, dass es sich um im Rahmen eines Rückrufs notwendige Kosten handelt. Hiermit wird an die Haftungssituation des Zulieferers angeknüpft.
Haftungsrechtlich können vom VN nicht die Kosten jeder Maßnahme zur Gefahrenabwehr verlangt werden, sondern angesichts der Schadenminderungspflicht nur die
notwendigen Kosten für erforderliche Maßnahmen. Eingeschlossen ist das Regressrisiko des VN in den Fällen, in denen seine Erzeugnisse nicht direkt an den
Kfz-Hersteller geliefert wurden.
Autoversicherung
Wird beim Fahrzeugbetrieb ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, dann ist der Halter des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein Verschulden zum
Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden muss bei dem Betrieb des Fahrzeugs entstanden sein, d. h. dem Betrieb zuzurechnen sein. Wegen der recht hohen
Verkehrsgefahr wird der Betriebsbegriff eher weit gefasst, sodass ein Schaden bereits dann beim Betrieb entstanden ist, wenn er durch die dem Kfz-Betrieb
typisch innewohnende Gefährlichkeit verursacht wurde.
Eine spezielle Haftungssituation ist gegeben, wenn an dem Verkehrsunfall ein oder mehrere Kfz oder Anhänger, Tiere oder eine Eisenbahn beteiligt sind und
diese den Schaden mitverursacht haben. In diesen Fällen wird die Autoversicherung für Selbstständige und Aufsichtspflicht des Kfz-Halters gegenüber den am Unfall beteiligten anderen
Kfz- und Anhängerhaltern, Eigentümern dieser Fahrzeuge, Tierhaltern und Eisenbahnunternehmen nicht erst bei höherer Gewalt, sondern bereits bei einem
unabwendbaren Ereignis ausgeschlossen.
Der Fahrer, d. h. derjenige, der das Kfz zum Zeitpunkt des Unfalls unter eigener Verantwortung führt. Dies kann u. U. auch der unberechtigte Fahrer sein,
wenngleich diesem nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz zur Verfügung steht. Der Beifahrer, wenn er im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum VN oder
Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet. Omnibusschaffner, die im
Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum VN oder Halter tätig werden.
Infos zum Thema Autoversicherung
Die Kraftfahrt Unfallversicherung bietet Versicherungsleistungen bei Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang mit einem
Kraftfahrzeug (Pkw, Lkw, Omnibus, Kraftrad etc.) oder Anhänger stehen. Diese spezielle Form der Allgemeinen Unfallversicherung ist im Hinblick auf ihre
Leistungsarten als Summenversicherung ausgestaltet und wird vom Versicherungsnehmer für sich als Eigenversicherung und in bezug auf die mitversicherten
Personen als Fremdversicherung genommen.
Schadenfälle, die nicht dem Kfz-Gebrauch zurechenbar sind, können allerdings ergänzend über eine bestehende Betriebs- oder Privat Haftpflichtversicherung
versichert sein. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, derartige Grenzfälle ebenfalls zur Betriebs- oder Privaten Haftpflichtversicherung anzumelden,
zumal diese in der Regel keine Rückstufungen im Schadenfall vorsehen. Andererseits können aber auch höhere Deckungssummen wie auch ein teilweise weitergehender
Deckungsumfang für eine Regulierung über die Autoversicherung für Selbstständige sprechen.
Ein für 13.00 Uhr bestelltes Taxi fährt erst um 13.30 Uhr vor, so dass der Fahrgast sein Flugzeug verpasst und damit ein vorteilhafter Geschäftsabschluss
nicht getätigt werden kann. Der insoweit entstandene Schaden kann nicht beim KH-Versicherer geltend gemacht werden, da Ansprüche aus der Nichteinhaltung
von Beförderungsfristen ausgeschlossen sind. Soweit dieser Ausschluss greift, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Veranstalters zum Tragen.
Autoversicherung für Selbstständige
Ältere Verträge der Autoversicherung wie auch Ergänzungsdeckungen bieten ihren Versicherungsschutz auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Verkehrs-Service-Versicherung
(AVSB 87) an. Diese mit niedrigen Erstattungsgrenzen ausgestattete Versicherung beinhaltet vornehmlich Fahrzeugleistungen und dürfte damit kaum dem
Marktstandard entsprechen. Den umfangreichsten Versicherungsschutz gewähren Schutzbriefversicherungen, für die die Allgemeinen Bedingungen für die
Schutzbrief-Versicherung (AB Schutzbrief 97) gelten.
Durch die Vertriebsaktion des Marktführers, der auch andere Versicherer ziemlich schnell gefolgt sind, diesen Versicherungsschutz für wenig Geld als
Ergänzung zur Kraftfahrzeugversicherung anzubieten. Angesichts der zur Zeit am Markt bestehenden Preis- und Leistungsdifferenzen unterschiedlichster
Versicherungskonzepte ist wichtig, sich zunächst einmal ein genaues Bild über die Gestaltungs- und Leistungsmöglichkeiten zu verschaffen.
Dabei soll der vorliegende Beitrag eine Orientierungshilfe bieten.
Seit einiger Zeit können auch Schutzbriefleistungen als Baustein zur Kfz Haftpflichtversicherung oder -Kaskoversicherung genommen werden. In rechtlicher
Hinsicht sind sie dann vom Hauptvertrag abhängig, soweit sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen als selbständiger Vertrag bezeichnet werden. Die
Schutzbrief-Versicherung ist eine Schadenversicherung, und zwar in Form einer Passivenversicherung, soweit es um den Ersatz von freiwilligen Vermögensopfern
geht, die der Versicherungsnehmer machen muss.
Allgemeine Informationen über die Autoversicherung
Die Tatsachen für das äußere Bild eines Diebstahls hat der Versicherungsnehmer als Minimal-Sachverhalt voll zu beweisen. Hierbei kann er auf die üblichen
Beweismittel, wie z. B. Zeugen, zurückgreifen. Es genügt die Bestätigung, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an einem bestimmten Ort zu einer
bestimmten Zeit abgestellt hat. Sind keine Zeugen vorhanden, ist auch eine Vernehmung des Versicherungsnehmers als Partei oder seine persönliche Anhörung
durch den Richter möglich.
Die Kruzschluss Schaden-Deckung der Autoversicherung erfasst ausschließlich durch Kurzschluss verursachte Schmorschäden an der Verkabelung selbst, ohne dass es zu einem Brand
gekommen ist. Ausgenommen bleiben stromerzeugende oder -verbrauchende Aggregate und Geräte (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Radio etc.), die an den Kabeln
angeschlossen sind. Entwendungs-, Brand- sowie Wildschäden über 500 EUR sind unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
Leasingfahrzeuge, hier möchte sich der Leasinggeber insbesondere gegen Totalverlustschäden absichern, Dienstreise-Kaskoversicherung, die der Arbeitgeber für
betrieblich eingesetzte Privatfahrzeuge seiner Mitarbeiter abschließt und somit auch sein Aufwendungsersatzrisiko minimiert, die Kfz-Handel- und
Handwerkversicherung, die u. a. einen Kaskoversicherungsschutz für alle fremden in Werkstattobhut befindlichen zugelassenen Fahrzeuge vorsieht.