Württembergische Autoversicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Autoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Autoversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Autoversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Autoversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Autoversicherung
Im Ablehnungsfall ist darauf zu achten, dass von der Autoversicherung nicht anerkannte Ansprüche ausgeschlossen sind, wenn sie nicht vom Versicherungsnehmer innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Zugang der schriftlichen Erklärung des Versicherers geltend gemacht werden. Der Versicherer muss allerdings den Versicherungsnehmer in seiner Erklärung auf die Notwendigkeit der gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen haben. Steht die Entschädigungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, sind angemessene Vorschüsse zu leisten.
Eine spezielle Haftungssituation ist gegeben, wenn an dem Verkehrsunfall ein oder mehrere Kfz oder Anhänger, Tiere oder eine Eisenbahn beteiligt sind und diese den Schaden mitverursacht haben. In diesen Fällen wird die Autoversicherung und Aufsichtspflicht des Kfz-Halters gegenüber den am Unfall beteiligten anderen Kfz- und Anhängerhaltern, Eigentümern dieser Fahrzeuge, Tierhaltern und Eisenbahnunternehmen nicht erst bei höherer Gewalt, sondern bereits bei einem unabwendbaren Ereignis ausgeschlossen.
In der Württembergische Autoversicherung können unterschiedlich hohe Versicherungssummen abgeschlossen werden. Nachdem die bislang übliche unbegrenzte Deckung auf Grund fehlenden Rückversicherungsschutzes aufgegeben wurde, beträgt nunmehr die derzeitige maximale Haftungssumme 100 Mio. EUR. Aus Gründen des Opferschutzes schreibt das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) folgende Mindestversicherungssummen für Kfz und Anhänger vor: Personenschäden je Person bei drei und mehr Personen insgesamt 2,5 Mio. EUR 7,5 Mio. EUR.
Die Prämienberechnung wird von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherer gewähren grundsätzlich eine prämienfreie Kfz-USV. Andere Versicherer gehen differenzierter vor, Prämienneutral wird die Autoversicherung für Privatfahrzeuge im Falle der beruflichen Nutzung eingeschlossen. Prämienrelevant sind gewerbliche Fahrzeuge, z.B. Pkw zur gewerblichen Güter-/Personenbeförderung, Lkw und Anhänger im Werk- und Güterverkehr, landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Gefahrguttransporter.
Württembergische Autoversicherung
Die Württembergische Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Autoversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Autoversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Württembergische spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Württembergische Autoversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Württembergische Autoversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Neben nützlichen Informationen und Tipps rund um das Themengebiet Autoversicherung erhalten Sie mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich eine umfangreiche Auswahl an sehr guten Tarifen zu günstigen Preisen.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Autoversicherung
Bei der Autoversicherung handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz-Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges
deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Mit der Versicherungspflicht des Kfz-Halters korrespondiert der sog. Kontrahierungszwang
auf Seiten des Versicherers.
Denn wenn z. B. der Werkstattinhaber oder seine Angestellten eine Probefahrt mit dem Kundenfahrzeug durchführen, gelten sie als berechtigte Fahrer, die im
Rahmen der Autoversicherung des Halters, aber auch durch die Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung versichert sind. Diese Fälle werden wiederum
durch die Bestimmung des § 59 VVG (Doppelversicherung) oder durch Teilungsabkommen geregelt. In Abänderung von § 11 Ziff. 2 AKB bezieht sich die
Autoversicherung für fremde Fahrzeuge.
Ist ein Schaden im Rahmen einer abgeschlossenen Fahrzeugversicherung grundsätzlich gedeckt, besteht bei fremden Fahrzeugen zusätzlich Haftpflichtversicherung»sschutz
für den Versicherungsnehmer und seine Betriebsangehörigen gegen Ansprüche von Kunden wegen der Kosten eines Ersatz- bzw. Mietfahrzeuges, wegen Nutzungs-
oder Verdienstausfalls sowie wegen weiterer Sachfolgeschäden (Hotelübernachtung etc.). Dies gilt sogar dann, wenn für den Schaden am Fahrzeug selbst wegen
grober Fahrlässigkeit gemäß § 61 VVG kein Versicherungsschutz besteht.
Allgemeines über die Autoversicherung
Den Gegenstand des Versicherungsschutzes umschreiben die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten Haftpflichtversicherung für
Kfz-Teile-Zulieferer. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die «Haftpflichtversicherung» (AHB) und der nachfolgenden
Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass aufgrund festgestellter oder nach
objektiven Tatsachen.
Mit dieser Bestimmung werden die grundlegenden Anknüpfungspunkte des Versicherungsschutzes umschrieben. Soweit nicht die o. g. Versicherungsbedingungen als
spezielle Regelungen vorgehen, gelten subsidiär die jeweiligen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Württembergische Autoversicherung (AHB), wie dies auch bei
anderen Haftpflichtversicherungen üblich ist. Rückruf ist die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Aufforderung des Kfz-Herstellers oder zuständiger
Behörden an Kfz-Halter, ihre Fahrzeuge in das Herstellerwerk zu bringen.
Die Versicherten sind verpflichtet, dem Versicherer jeweils unverzüglich und umfassend zu informieren über die den Versicherten gemäß § 4 USchadG obliegende
Information an die zuständige Behörde, behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung eines Umweltschadens gegenüber einem Versicherten, die
Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens gegenüber einem
Versicherten, den Erlass eines Mahnbescheids.
Autoversicherung
Ausnahmen von der Versicherungspflicht durch die §keygross, Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden (mehr als 100.000 Einwohner) sowie von Gemeinde- und
Zweckverbänden, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören. Den Körperschaften ist es unbenommen, Versicherungsschutz für ihre
Kfz bei einem Versicherer einzudecken, was sie in der Regel auch über regionale Kommunalversicherer tun. Treten sie jedoch als Selbstversicherer auf, dann
haften sie im Rahmen der gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
Der Württembergische Autoversicherung Versicherer des Anhängers kann den Anspruchsteller nicht mehr an den Versicherer des Zugfahrzeuges verweisen. Vielmehr muss er die angemeldeten Ansprüche
aus Gefährdungshaftung direkt regulieren und ggf. einen Innenausgleich mit dem Haftpflichtversicherer des Kfz vornehmen. Die Gefährdungshaftung besteht auch
gegenüber den Insassen des Kfz, ausgenommen sind lediglich der Halter, der Fahrer wie auch die Verletzten, die beim Betrieb des Kfz oder des Anhängers tätig
waren.
Man spricht dann von sog. beschränkt-öffentlichen Verkehrsflächen, wozu insbesondere Betriebsgrundstücke auf Grund ihrer tatsächlichen Nutzung durch
betriebsinterne bzw. -externe Personen und Fahrzeuge gehören. Für Hub- und Gabelstapler ist die Qualifizierung des Einsatzortes von entscheidender Bedeutung,
wenn es um die Frage des richtigen Versicherungsschutzes geht, da sie keine weiteren Befreiungskriterien erfüllen (sie sind meistens schneller als 6 km/h und
nicht als Arbeitsmaschine anerkannt).
Infos zum Thema Autoversicherung
In der KH-Versicherung können unterschiedlich hohe Versicherungssummen abgeschlossen werden. Nachdem die bislang übliche unbegrenzte Deckung auf Grund
fehlenden Rückversicherungsschutzes aufgegeben wurde, beträgt nunmehr die derzeitige maximale Haftungssumme 100 Mio. EUR. Aus Gründen des Opferschutzes
schreibt das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) folgende Mindestversicherungssummen für Kfz und Anhänger vor: Personenschäden je Person bei drei und mehr
Personen insgesamt 2,5 Mio. EUR 7,5 Mio. EUR.
Mit diesem Risikoausschluss soll eine Abgrenzung gegenüber der Kaskoversicherung erfolgen und verhindert werden, dass der Fahrzeugeigentümer Ansprüche
gegen den Fahrer geltend macht, die dann von seinem Württembergische Autoversicherung zu regulieren wären. Der VN überlässt seiner Tochter das Fahrzeug, das
diese beim Einparken beschädigt. Für die insoweit bestehenden Schadenersatzansprüche des VN ist der KH-Versicherer nicht eintrittspflichtig, da es sich um
einen Ersatzanspruch des haftpflichtversicherten Fahrzeugs handelt.
Ein beladener Einkaufswagen macht sich selbstständig, als der Fahrer gerade dabei ist, die Heckklappe seines Fahrzeugs zu öffnen. Der Ladevorgang beginnt in
der Regel mit dem Öffnen des Kofferraums und endet mit dem anschließenden Verschließen. Das Ein- und Aussteigen selbst gehört ebenfalls zum Fahrzeuggebrauch.
Ein Radfahrer fährt gegen eine geöffnete Wagentür, die vom Fahrer unmittelbar zum Aussteigen geöffnet wurde. Ein Gebrauch liegt ebenfalls vor, wenn der
Fahrer aussteigt, um Passanten nach dem Weg zu fragen.
Württembergische Autoversicherung
Ältere Verträge der Autoversicherung wie auch Ergänzungsdeckungen bieten ihren Versicherungsschutz auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Verkehrs-Service-Versicherung
(AVSB 87) an. Diese mit niedrigen Erstattungsgrenzen ausgestattete Versicherung beinhaltet vornehmlich Fahrzeugleistungen und dürfte damit kaum dem
Marktstandard entsprechen. Den umfangreichsten Versicherungsschutz gewähren Schutzbriefversicherungen, für die die Allgemeinen Bedingungen für die
Schutzbrief-Versicherung (AB Schutzbrief 97) gelten.
Außen vor bleiben allerdings die nicht berechtigten Fahrzeuginsassen. Es ist eine Invaliditätssumme von 100.000 EUR vereinbart. Ein Mitfahrer verliert ein
Bein über der Mitte des Oberschenkels. Zunächst muss die Pauschalsumme um 50% auf 150.000 EUR erhöht werden. Die Gliedertaxe gesteht einen Invaliditätsgrad
von 70% zu. Somit erhält der Verletzte 35.000 EUR. Nach dem Platz- und Personensystem ist eine bestimmte Anzahl von namentlich nicht benannten Personen oder
Plätzen mit der gleichen Versicherungssumme versichert.
Grundlage der meisten Verträge sind die Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbriefversicherung (AB Schutzbrief 93), die neben rein fahrzeugbezogenen
Leistungen, wie z. B. Pannenhilfe, Abschleppen, Rückfahrtkosten, auch Beistandsleistungen in Form von Reiserückruf, Ärztevermittlung, Ersatz von
Reisedokumenten etc. vorsehen. Assistance bedeutet dabei, dass der Versicherer nicht nur die nachträgliche Kostenerstattung, sondern auch die Organisation
und direkte Abrechnung fast aller Versicherungsleistungen übernimmt.
Allgemeine Informationen über die Autoversicherung
Zur Regulierungspraxis der letzten Jahre gehörte es, dass die Versicherer bei Fehlen eines Originalschlüssels sowie bei der Anfertigung von Nachschlüsseln
eine Schadenregulierung grundsätzlich abgelehnt haben. Gegen diese Vorgehensweise hat sich der BGH mit seinen letzten Entscheidungen gewandt und nochmals
klargestellt, dass der Versicherungsnehmer nicht sämtliche Originalschlüssel vorlegen oder das Fehlen eines Schlüssels plausibel erklären muss, sondern es
vielmehr Aufgabe des Versicherers sei darzulegen
Den vollen Beweis wird er jedoch nur in den wenigsten Fällen führen können, weil in der Regel weder der Täter gefasst noch das Fahrzeug wieder aufgefunden
wird. Da allzu strenge Anforderungen zu einer Aushöhlung des Versicherungsschutzes führen würden und die Autoversicherung bewusst auch Diebstahlsfälle versichern
wollen, bei denen objektiv mit einer Beweisnot des Versicherungsnehmers zu rechnen ist, hat die Rechtsprechung besondere Leitlinien entwickelt, die dem
Versicherungsnehmer den Beweis erleichtern.
Die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft herausgegebene und ständig aktualisierte Liste dient aber auch dazu, Einstufungsschwierigkeiten vorzubeugen.
Die Teile-Liste unterscheidet folgende Bereiche, Prämienfrei mitversicherte Teile, wie z. B.: Alarmanlage, Dachträger für Fahrräder, Ski- und Surfbretter,
Kindersitz, Werkzeug. Bis zu einem festgesetzten Neuwert (prämienfrei) mitversicherte Teile, wie z. B.: CB-Funkgerät, Lautsprecher, Radiogerät,
Scheibenantenne.