Baufinanzierung für Freiberufler
Arten und Formen einer Baufinanzierung
Die $keygross von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
einem Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen.
einem Bauspardarlehen
einem öffentlichen Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
oder einer Tilgungsaussetzungsversicherung.
Wonach richtet sich die Kredithöhe für die Baufinanzierung
Bei der Baufinanzierung spielt die Wertermittlung des Objektes eine große Rolle, für das ein Kredit bereitgestellt werden soll. Zum einen hängt davon ab, wie schnell die Beleihungsgrenze erreicht wird, die bei Bausparkassen und Hypothekenbanken üblicherweise bei 60 Prozent des Objektwertes liegt, bei anderen Banken und Sparkassen kann sie auch bei bis zu 100 Prozent liegen.
Zinsen und Tilgung für eine Baufinanzierung
Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
Baufinanzierung für Freiberufler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Freiberufler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Baufinanzierung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Baufinanzierung für Freiberufler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
Mit unserem unabhängigen Vergleich die beste Baufinanzierung für Freiberufler zum günstigsten Preis finden.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Baufinanzierung
Während für baulich und räumlich von den übrigen Betriebsbauten getrennt errichtete Bauten ein ermäßigter Prämiensatz berechnet wird, kommt für Anbauten
grundsätzlich der Prämiensatz des erweiterten Betriebes zur Anwendung. Bei der Rohbauversicherung ist nur das Interesse des Versicherungsnehmers gedeckt.
Das Eigentum des Bauunternehmers (z. B. Baustoffe, Werkzeuge und Baugerüste) kann über eine Bauleistungsversicherung gedeckt werden. Feuerschäden am Rohbau
deckt die Wohngebäudeversicherung beitragsfrei für sechs Monate (vielfach auch zwölf Monate) ab.
Alle am Bau helfenden Personen sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Helfen beispielsweise Nachbarn, Freunde oder Verwandte, so sind sie über die
Berufsgenossenschaft versichert. Dazu muss der Bauherr diese Personen bei der Berufsgenossenschaft anmelden, auch wenn die Mithilfe unentgeltlich ist.
Unabhängig davon kann eine Baufinanzierung Versicherungsschutz auch über die sog. Bauhelfer-Unfallversicherung erlangt werden. Diese Unfallabsicherung steht dann zusätzlich zur
Verfügung und schließt den Bauherrn und den Ehepartner ein.
Hierüber gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick. So ungleich die Risiken bei den einzelnen Bauvorhaben auch erscheinen, der Absicherungsbedarf ist
weitgehend identisch, abgesehen vom unterschiedlichen Haftungsumfang. Grundlage der Haftung des Bauherrn sind die in §§ 823 ff. BGB genannten Rechtsfolgen.
Danach haftet auch der Bauherr, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges
Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.
Allgemeines über die Baufinanzierung
Die Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung gibt es in Deutschland erst seit einigen Jahren. Sie deckt den Vermögensschaden ab, der durch die
verspätete Fertigstellung eines Bauvorhabens infolge eines Sachschadens entstehen kann. In Zeiten eines ausgeprägten Wettbewerbs und knapper Eigenmittel
erlangt diese zusätzliche Absicherungsmöglichkeit eine besondere Bedeutung. Mit der Einführung der Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung haben
die Versicherer das Deckungsangebot für Bauherren und sonstige Auftraggeber erweitert.
Auf diese Weise wird auch gewerblichen Bauherren bzw. Bauherren von gewerblich genutzten Gebäuden die Möglichkeit geboten, finanzielle Ausfälle oder
Regressforderungen durch eine Baufinanzierung für Freiberufler abzusichern, die durch die verspätete Bezugsfertigkeit entstehen können. Allerdings müssen diese Verzögerungen durch Sachschäden
entstanden sein, die in der Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung gedeckt sind. Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
(GDV) sind Musterbedingungen unter der Bezeichnung Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung.
Speziell in einer wirtschaftlich nicht sicheren Zeit ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz überlegenswert. Zu beachten ist natürlich auch, dass diese
zusätzlichen Deckungen ihren Preis haben und auch die Versicherer sehr risikobewusst geworden sind. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass es im gewerblichen
Bereich üblich ist, dem Auftragnehmer durch vertragliche Vereinbarungen etwaige finanzielle Ausfälle aufzubürden. Darin ist vielleicht auch der Grund für
den geringen Bekanntheitsgrad und die bisherige geringe Inanspruchnahme dieser Versicherungsart zu suchen.
Baufinanzierung
Der Abschluss einer RSV kann den finanziellen Ruin einer ganzen Familie verhindern. In aller Regel dauert es mehr als 20 Jahre, bis ein Baudarlehen getilgt
ist. Stirbt der Kreditnehmer, bevor die Schulden bezahlt sind, springt die RSV ein und löst die Restschuld des Baukredits vollständig oder teilweise ab. Ob
sich eine RSV überhaupt lohnt oder empfiehlt, richtet sich vor allem nach der Höhe der Kreditsumme sowie den finanziellen Möglichkeiten und den
Einkommensverhältnissen der Kreditnehmer.
Vor dem Abschluss einer Baufinanzierung für Freiberufler oder eines Ratenkreditvertrags sollte unbedingt auf die Kosten durch eine eingeschlossene RSV geachtet werden. Es
gibt allzu häufig Ärger, Irritationen und Unwissenheit darüber, wie hoch diese Zusatzkosten exakt sind. Oftmals werden diese Kosten verschleiert. Bei einem
Kredit von 30.000 EUR beliefen sich die gesamten Kosten für RSV, Bearbeitungsgebühr und Zinsen auf 39.642 EUR. Ohne die zusätzliche RSV wären bei gleicher
Kredithöhe 37.810 EUR zu zahlen gewesen.
Die Höhe der Beiträge für den Versicherungsschutz einer RSV ist abhängig von Kriterien wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person
sowie von der Höhe der Versicherungssumme. Je älter die versicherte Person ist, desto teurer ist der Versicherungsschutz. Männer zahlen aufgrund der
geringeren Lebenserwartung im Vergleich zu Frauen höhere Beiträge. Gesundheitliche Beeinträchtigungen führen zu höheren Beiträgen als bei unauffälligem
Gesundheitszustand. Bei bestimmten Erkrankungen ist der Vertragsabschluss nicht möglich.
Infos zum Thema Baufinanzierung
Es sind keine Gesichtspunkte zu erkennen, die es rechtfertigen könnten, die Gesamtprovision im vorliegenden Fall, in größerem Umfang als bei schwierigen
Immobilienfinanzierungen der in der Finanzierungsvermittlung liegenden Teilleistung des Anbieters eines Kombinationsprodukts zuzuordnen. Die unter die von
der Rechtsprechung gebilligte Obergrenze derartiger Kosten von 2 v.H. fallenden Baufinanzierungen bei geschlossenen Immobilienfonds zeichnen sich durch
große Risiken bei der Entwicklung der künftigen Mieteinnahmen aus.
Er macht auch nicht geltend, dass ihm der für die Beklagte tätig gewordene Handelsvertreter etwa die Notwendigkeit, eine Tilgung, die ja das eigene Vermögen
mehrt, aufzubringen, verschwiegen hätte. Dementsprechend ergibt sich auch hieraus eine Pflichtverletzung nicht. Der Kläger hätte vielmehr leicht selbst die
Tilgung der Baufinanzierung für Freiberufler errechnen und zu der monatlichen Unterdeckung hinzuzählen und so den monatlich aufzubringenden Betrag ermitteln können. Ein Auseinanderfallen der
prognostizierten und der eingetretenen Steuervorteile in der ersten Zeit nach dem Erwerb.
Ein Vergleich mit dem Teilmarkt der Realkredite scheide aus, weil die fremdfinanzierten Versicherungen erheblich unsicherer seien als Immobilien. Der
Bonitätsprüfung des Kreditnehmers komme deshalb eine wesentlich größere Bedeutung zu und rechtfertige daher auch einen größeren Aufwand. Hieraus ergäbe
sich, dass die Beschaffung der Darlehensmittel und die Betreuung der Finanzierung der aufwendigste Teil des Konzeptes sei. Die vielen unterschiedlichen
Versicherungspartner bei der Finanzierung führten dazu, dass das Konzept der Sicherheits- Kompakt Rente vielfältiger sei.
Baufinanzierung für Freiberufler
Nicht laufzeitbezogen war nach Auffassung des BFH auch ein vor Auszahlung der Baufinanzierung entrichtetes oder bei Auszahlung einbehaltenes Damnum. Der BFH
bezog sich für seine Auffassung u.a. auf die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Juli 1981 III ZR 8/80 und III ZR 17/80 (Neue Juristische
Wochenschrift --NJW-- 1981, 2180 und 2181), nach denen es im Ermessen der Parteien liege, ob sie das Damnum als Kosten des Kredits oder als laufzeitbezogenen
Zins vereinbaren (z.B. BFH-Urteil in BFHE 140, 440, BStBl II 1984, 428 m.w.N.).
Die Planung des Hausbaus und dessen Vorbereitung muß bereits in ein derart konkretes Stadium eingetreten sein, daß dem Steuerpflichtigen keine Möglichkeit
verbleibt, den abgeschlossenen Sparvertrag noch zu anderen Zwecken als zur Erlangung der Baufinanzierung zu verwenden (vgl. Urteil des BFH vom 3. November
1961 VI 196/60 U, BFHE 74, 319, BStBl III 1962, 123). Der Wille des Steuerpflichtigen durch den zu errichtenden Bau Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
zu erzielen, muß aus äußeren Tatsachen erkennbar und darf nicht lediglich eine noch unbestimmte Vorstellung sein.
Weil der Kläger das Grundstück erst durch Vertrag vom 16. Juni 1964 erworben habe. Aber auch die Abschlußgebühren der beiden erst am 5. November 1964
abgeschlossenen Bausparverträge hingen mit den späteren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht ausreichend zusammen, da zu dieser Zeit das alte
Gebäude noch nicht abgerissen gewesen und die Baugenehmigung für das neue Gebäude erst im März 1965 erteilt worden sei. Maßgebend sei, daß die
Bausparverträge der Kapitalansammlung dienten.
Allgemeine Informationen über die Baufinanzierung
Durch das Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude vom 11.Juli 1977 (BGBl I, 1213, BStBl I, 360)
wurde in § 7b Abs.1 Satz 3 EStG die zusätzliche Bestimmung aufgenommen, daß bei einem Anteil des Steuerpflichtigen an einem gemäß § 7b EStG begünstigten
Objekt nur der entsprechende Teilbetrag der Höchstbemessungsgrenze zugrunde zu legen ist. Diese Bestimmung steht im Zusammenhang vom 11.Juli 1977,
wonach der Anteil eines Steuerpflichtigen einem ganzen Objekt gleichsteht.
Nach Auffassung des Senats kann der Zusammenhang zwischen der Baufinanzierung und der Planung, Errichtung oder genehmigungspflichtigen baurechtlichen
Veränderungen eines Gebäudes aus Sicht eines verständigen Versicherungsnehmers, der in den Bedingungen keinen Hinweis auf die Baufinanzierung findet, nur
als ein mittelbarer verstanden werden. Allerdings würde sich der Senat damit in Widerspruch setzen zu der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und
Baufinanzierung. Für die Entscheidung des vorliegenden Falles folgt der Senat deshalb der Auslegung des BGH.
Der Senat gelangt daher bei der Auslegung der Klausel zu dem Ergebnis, dass der Risikoausschluss bei einer «Baufinanzierung» auch dann eingreift, wenn sich
lediglich das Finanzierungsrisiko, nicht aber ein besonderes Baurisiko verwirklicht. Dabei wird beachtet, dass Allgemeine Versicherungsbedingungen so
auszulegen sind, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und in Berücksichtigung des erkennbaren
Sinnzusammenhangs sie verstehen muss.