Baufinanzierung für Geringverdiener
Arten und Formen einer Baufinanzierung
Die $keygross von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
einem Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen.
einem Bauspardarlehen
einem öffentlichen Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
oder einer Tilgungsaussetzungsversicherung.
Wonach richtet sich die Kredithöhe für die Baufinanzierung
Bei der Baufinanzierung spielt die Wertermittlung des Objektes eine große Rolle, für das ein Kredit bereitgestellt werden soll. Zum einen hängt davon ab, wie schnell die Beleihungsgrenze erreicht wird, die bei Bausparkassen und Hypothekenbanken üblicherweise bei 60 Prozent des Objektwertes liegt, bei anderen Banken und Sparkassen kann sie auch bei bis zu 100 Prozent liegen.
Zinsen und Tilgung für eine Baufinanzierung
Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
Baufinanzierung für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Baufinanzierung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Baufinanzierung für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Baufinanzierung
Versichert sind die Haftpflichtrisiken, die sich aus der Eigenschaft als Bauherr, Bauträger oder auch Besitzer des Baugrundstücks ergeben. Für viele ist die
Notwendigkeit des Abschlusses einer derartigen Versicherung nicht immer verständlich, wenn sie fremde Personen (Architekten, Bauunternehmer) mit der
Durchführung des Bauvorhabens beauftragen. Aber Ansprüche aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (Besucher, Passanten) richten sich grundsätzlich
gegen den Bauherrn.
Sie bewirkt, dass nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe des Betrages gezahlt wird, um den sich
die anfängliche Versicherungssumme für die Baufinanzierung monatlich reduziert. Außerdem kann die Restschuld-Lebensversicherung durch eine Krankentagegeldversicherung ergänzt
werden, aus der bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden. Als Anbieter der beschriebenen
Versicherungssparten kommen grundsätzlich alle Sachversicherungsgesellschaften in Betracht.
Hierüber gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick. So ungleich die Risiken bei den einzelnen Bauvorhaben auch erscheinen, der Absicherungsbedarf ist
weitgehend identisch, abgesehen vom unterschiedlichen Haftungsumfang. Grundlage der Haftung des Bauherrn sind die in §§ 823 ff. BGB genannten Rechtsfolgen.
Danach haftet auch der Bauherr, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges
Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.
Allgemeines über die Baufinanzierung
Zu den Anbietern gehören grundsätzlich alle Versicherer, die auch das gewerbliche und industrielle Geschäft decken. Dennoch haben sich in den letzten Jahren
einige Gesellschaften wegen der Schwere des Risikos aus diesem Segment zurückgezogen. Einige andere Versicherer übernehmen die Policen nur, wenn eine
größere Geschäftsverbindung besteht. Unter anderem haben folgende Versicherer jedoch entsprechende Versicherungsprodukte unter der Bezeichnung Bau
Unterbrechungsversicherung oder Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung entwickelt.
Auf diese Weise wird auch gewerblichen Bauherren bzw. Bauherren von gewerblich genutzten Gebäuden die Möglichkeit geboten, finanzielle Ausfälle oder
Regressforderungen durch eine Baufinanzierung für Geringverdiener abzusichern, die durch die verspätete Bezugsfertigkeit entstehen können. Allerdings müssen diese Verzögerungen durch Sachschäden
entstanden sein, die in der Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung gedeckt sind. Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
(GDV) sind Musterbedingungen unter der Bezeichnung Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung.
Der Wunsch nach dem eigenen Heim bleibt. Und genau dieser ungebrochene Wunsch ist auch in den vor uns liegenden Jahren die Chance derjenigen, die sich
professionell und mit profundem Wissen als überzeugende Berater und leistungsfähige Mittler der «Baufinanzierung» bewähren können. Auch in den nächsten
Jahren versetzt aktuelles und stets aktualisiertes Wissen jeden Engagierten in die Lage, durch die bessere Leistung nach wie vor gut zu verdienen.
Der Normalverdiener kann weniger denn je aus dem Vollen schöpfen.
Baufinanzierung
Bei der Restschuldversicherung, auch Restkreditversicherung genannt, handelt es sich um eine Art Risikolebensversicherung. Sie löst die Restschuld eines
Baukredits, eines Ratenkredits an Privatpersonen, eines Konsumentenkredits, einer Bauzwischenfinanzierung, eines Privatkredits für Hochschulabsolventen zur
Rückzahlung der BAföG-Leistungen oder eines kleingewerblichen Darlehens auf einen Schlag ab, falls der Versicherte verstirbt. Familie oder Hinterbliebene
können so mit dem Todesfallkapital den restlichen Kredit tilgen.
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an
Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer
Baufinanzierung für Geringverdiener und als Hypotheken-Tilgungsversicherung ist sie dazu geeignet, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls
abzusichern.
Die Bedingungen zwischen den Finanzierungsinstituten und dem Versicherer werden nach Aussagen der Gesellschaft bedarfsorientiert gestaltet. Der
Darlehensnehmer ist also nicht Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft und hat deshalb auf die Vertragsgestaltung auch keinerlei Einfluss. Das
Aushandeln der Bedingungen obliegt somit dem Darlehensgeber. Die Hypothekenversicherung schützt Darlehensgeber und Investoren vor Ausfällen infolge
eintretender Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers.
Infos zum Thema Baufinanzierung
Es sind keine Gesichtspunkte zu erkennen, die es rechtfertigen könnten, die Gesamtprovision im vorliegenden Fall, in größerem Umfang als bei schwierigen
Immobilienfinanzierungen der in der Finanzierungsvermittlung liegenden Teilleistung des Anbieters eines Kombinationsprodukts zuzuordnen. Die unter die von
der Rechtsprechung gebilligte Obergrenze derartiger Kosten von 2 v.H. fallenden Baufinanzierungen bei geschlossenen Immobilienfonds zeichnen sich durch
große Risiken bei der Entwicklung der künftigen Mieteinnahmen aus.
Daher sei ein höherer Aufwand gerechtfertigt. Die Kläger haben drei Mitarbeiter als Zeugen benannt. Diese könnten u.a. detaillierte Auskünfte zu den
Abwicklungsabläufen sowie zu den Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Baufinanzierung für Geringverdiener geben. Als Vergleichsbasis für eine
Schätzung der Höhe der als Werbungskosten berücksichtigungsfähigen Kreditvermittlungskosten sei auf den Markt für Konsumentenkredite abzustellen.
Auf diesem Teilmarkt seien Vermittlungsprovisionen von 3 – 7 v.H. marktüblich.
Da das Mehrfamilienhaus mit 20 Prozent Eigenkapital erworben wurde, überlegt die Unternehmerin, ob sie nicht nach einer alternativen Finanzierung suchen
sollte. Vielleicht gibt es günstigere Banken?, so ihre Frage. Hier hilft ein Blick ins Internet. Der beste Anbieter verlangt 4,02 Prozent effektiv, wobei
nicht ersichtlich ist, welche Bank tatsächlich dieses Schnäppchen anpreist. Ein professioneller Finanzmakler ist zwischengeschaltet, der den Kreditsuchenden
an die Bank vermittelt. Das Internetportal gibt dem Nutzer nützliche Zusatzinfos.
Baufinanzierung für Geringverdiener
Die Anerkennung derartiger Kosten ist nach der Rechtsprechung des BFH von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Danach werden Aufwendungen als vorweggenommene
Werbungskosten nur anerkannt, wenn sie in einem engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit den zu erzielenden Einkünften (vgl. BFH-Entscheidung
vom 10. November 1961 VI 283/60 U, BFHE 74, 143, BStBl III 1962, 54), bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in einem engen zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhang mit der geplanten Baufinanzierung des Hauses stehen.
Die Planung des Hausbaus und dessen Vorbereitung muß bereits in ein derart konkretes Stadium eingetreten sein, daß dem Steuerpflichtigen keine Möglichkeit
verbleibt, den abgeschlossenen Sparvertrag noch zu anderen Zwecken als zur Erlangung der Baufinanzierung zu verwenden (vgl. Urteil des BFH vom 3. November
1961 VI 196/60 U, BFHE 74, 319, BStBl III 1962, 123). Der Wille des Steuerpflichtigen durch den zu errichtenden Bau Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
zu erzielen, muß aus äußeren Tatsachen erkennbar und darf nicht lediglich eine noch unbestimmte Vorstellung sein.
Hatte der Steuerpflichtige aber bei Abschluß des Bausparvertrags bereits ein Grundstück zur Bebauung erworben, Baupläne anfertigen lassen und eingereicht
und auch die Finanzierung geklärt, dann kann in der Regel an seiner Absicht, mit Hilfe des Bausparvertrags Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu
erzielen, nicht gezweifelt werden. Nicht notwendig ist, daß zwischen dem Bausparer und der Bausparkasse besondere Vereinbarungen über die Verwendung des
Darlehens der Sparkasse ausschließlich zu Bauzwecken getroffen werden.
Allgemeine Informationen über die Baufinanzierung
Auch bei wirtschaftlich mit der Erweiterung des Betriebes im Zusammenhang stehenden Schulden hänge die Hinzurechnung entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs
(BFH) vom 30. Juni 1971 I R 55/68 (BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750) davon ab, ob die Schulden der dauernden Verstärkung des Betriebskapitals dienten. Zwar
würde bei Bankzwischenkrediten grundsätzlich ein Zusammenhang mit den laufenden Geschäftsverkehr angenommen und demgemäß auch die Hinzurechnungspflicht
verneint. Das gelte aber nicht in Fällen, mit dem Erwerb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehe.
Nach dem Vertragsinhalt sollte das Darlehen sowohl der Ablösung eines alten Restkredits als auch der Fertigstellung des Bauobjekts dienen. Als
Auszahlungsvoraussetzung war u.a. eine vollstreckbare Ausfertigung der persönlichen Schuldunterwerfung der künftig in die GbR eintretenden Gesellschafter in
Höhe ihrer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten quotenmäßigen Haftung vorgesehen. Mit Darlehensvertrag vom 22./28.12.1998 nahm die GbR, wiederum vertreten
durch die G., bei der Beklagten einen weiteren Kredit von 540.000 Euro zur Baufinanzierung auf.
Eine von den Miteigentumsanteilen abweichende Verteilung hat der BFH auch in bezug auf die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG anerkannt, wenn die
Miteigentümer in einem von ihren Eigentumsanteilen abweichenden Verhältnis zur Baufinanzierung beigetragen haben. Dementsprechend hat auch die Verwaltung
eine von den Eigentumsanteilen abweichende Verteilung der erhöhten Absetzungen anerkannt, wenn hierfür wirtschaftlich vernünftige, grundstücksbezogene
Gründe vorlagen.