Gute Baufinanzierung
Arten und Formen einer Baufinanzierung
Die $keygross von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
einem Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen.
einem Bauspardarlehen
einem öffentlichen Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
oder einer Tilgungsaussetzungsversicherung.
Wonach richtet sich die Kredithöhe für die Baufinanzierung
Bei der Baufinanzierung spielt die Wertermittlung des Objektes eine große Rolle, für das ein Kredit bereitgestellt werden soll. Zum einen hängt davon ab, wie schnell die Beleihungsgrenze erreicht wird, die bei Bausparkassen und Hypothekenbanken üblicherweise bei 60 Prozent des Objektwertes liegt, bei anderen Banken und Sparkassen kann sie auch bei bis zu 100 Prozent liegen.
Zinsen und Tilgung für eine Baufinanzierung
Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute Baufinanzierung, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema Baufinanzierung
Zur Beitragshöhe lassen sich wegen der individuellen Prämienkalkulation keine Aussagen treffen, jedoch ist davon auszugehen, dass für eine derartige
Absicherung zwischen 3 und 10 Promille der Jahresausfallsumme anzusetzen sind. Zu den Anbietern gehören grundsätzlich alle Versicherer, die auch das
gewerbliche und industrielle Geschäft betreiben. Dennoch haben sich in den letzten Jahren einige Gesellschaften wegen der Schwere des Risikos aus diesem
Segment zurückgezogen.
Der Versicherungsschutz in der Leitungswasser- und Sturmversicherung beginnt erst bei Bezugsfertigkeit des Gebäudes. Es ist deshalb ratsam, die
Baufinanzierung bereits bei Baubeginn abzuschließen. Nach Abschluss der Bauphase besteht der reguläre Versicherungsschutz ohne Unterbrechung.
Unvorhergesehene Schadenfälle beim Bau können erhebliche Kosten verursachen. Die Bauleistungsversicherung deckt Beschädigungen und Zerstörungen an
Bauleistungen und Baumaterial ab, die während der Bauzeit unvorhergesehen eintreten.
Damit handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung. Versichert ist auch der Diebstahl von fest eingebautem Material. Die Prämie richtet sich nach der
Bausumme. Der zu vereinbarende Selbstbehalt vermindert die Prämienbelastung und beträgt in der Regel 10 Prozent, mindestens jedoch 250 EUR je Schadenfall.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Beitrag Bauleistungsversicherung. Die Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung gibt es in Deutschland erst seit
einigen Jahren. Sie deckt den Vermögensschaden ab.
Allgemeines über die Baufinanzierung
Konkrete Angaben über die Summenermittlung finden wir also nicht, dennoch ist davon auszugehen, dass dazu die Nettomieteinnahmen gehören sowie die
Grundsteuer und die Finanzierungskosten (Jahressumme). Im Bedarfsfall ist das genaue Summenermittlungsschema zu erfragen, damit es nicht zu einer
Unterversicherung kommt. Denn grundsätzlich ist diese Sanktion in den Bedingungen vorgesehen. Aus diesem Grunde ist auch die Bestimmung über den
Bewertungszeitraum enthalten.
Die Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes insbesondere für gewerbliche Bauherren bzw.
Bauherren die eine Gute Baufinanzierung von gewerblich genutzten Gebäuden. Für diesen Personenkreis ist die vor noch nicht allzu langer Zeit geschaffene Versicherungsmöglichkeit ein
Vorteil, sich gegen eigene Ausfälle und gegen Regressforderungen (wegen verspäteter Bezugsfertigkeit des Gebäudes) späterer Mieter, Lieferanten und Kunden
finanziell abzusichern.
Wird die Nutzungsmöglichkeit der im Versicherungsvertrag bezeichneten Bauleistung zum geplanten Zeitpunkt durch einen am Versicherungsort eingetretenen
Sachschaden verzögert oder beeinträchtigt, so ersetzt der Versicherer den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden. Der Unterbrechungsschaden besteht aus
den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn, die der VN innerhalb des Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch der Haftzeit nicht erwirtschaften kann,
weil die beschädigte oder zerstörte Bauleistung oder die abhanden gekommene Sache.
Baufinanzierung
Der Abschluss einer RSV kann den finanziellen Ruin einer ganzen Familie verhindern. In aller Regel dauert es mehr als 20 Jahre, bis ein Baudarlehen getilgt
ist. Stirbt der Kreditnehmer, bevor die Schulden bezahlt sind, springt die RSV ein und löst die Restschuld des Baukredits vollständig oder teilweise ab. Ob
sich eine RSV überhaupt lohnt oder empfiehlt, richtet sich vor allem nach der Höhe der Kreditsumme sowie den finanziellen Möglichkeiten und den
Einkommensverhältnissen der Kreditnehmer.
Vor dem Abschluss einer Gute Baufinanzierung oder eines Ratenkreditvertrags sollte unbedingt auf die Kosten durch eine eingeschlossene RSV geachtet werden. Es
gibt allzu häufig Ärger, Irritationen und Unwissenheit darüber, wie hoch diese Zusatzkosten exakt sind. Oftmals werden diese Kosten verschleiert. Bei einem
Kredit von 30.000 EUR beliefen sich die gesamten Kosten für RSV, Bearbeitungsgebühr und Zinsen auf 39.642 EUR. Ohne die zusätzliche RSV wären bei gleicher
Kredithöhe 37.810 EUR zu zahlen gewesen.
Eine RSV kostet je nach Ausgestaltung einiges - es sollte genauestens überlegt werden, ob man die Absicherung wirklich braucht und die Zusatzkosten hierfür
tragbar sind. Verbraucherschützer formulieren griffig: Die Kopplung eines Ratenkredits mit einer RSV ist eine Form des Kreditwuchers. Denn in den
allermeisten Fällen wird die Versicherungsprämie als Einmalbeitrag zusammen mit dem Abschluss eines Kreditvertrages fällig und auf die abzutragende
Kreditsumme addiert.
Infos zum Thema Baufinanzierung
Soweit der Kläger eine Pflichtverletzung darin sehen will, dass die Ankaufsberechnung einen Betrag für die Tilgung, die bei etwa 100 DM monatlich liege,
nicht enthalte, lässt sich hieraus eine Pflichtverletzung nicht feststellen. Die überreichte Ankaufsberechnung enthält auf ihrer zweiten Seite hinter dem
Stichwort Ausgaben den Klammerzusatz ohne Tilgung. Der Kläger als akademisch Gebildeter wusste aber, dass er eine Immobilienfinanzierung ohne Tilgung
nicht erhalten würde.
Daher sei ein höherer Aufwand gerechtfertigt. Die Kläger haben drei Mitarbeiter als Zeugen benannt. Diese könnten u.a. detaillierte Auskünfte zu den
Abwicklungsabläufen sowie zu den Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gute Baufinanzierung geben. Als Vergleichsbasis für eine
Schätzung der Höhe der als Werbungskosten berücksichtigungsfähigen Kreditvermittlungskosten sei auf den Markt für Konsumentenkredite abzustellen.
Auf diesem Teilmarkt seien Vermittlungsprovisionen von 3 – 7 v.H. marktüblich.
Es kann daher auch dahinstehen, ob bei derartigen Konsumentenkrediten höhere Provisionen als die hier geschätzten 2 v.H. der Darlehenssumme marktüblich sind.
Die Kläger haben auch keinen erheblich höheren Aufwand glaubhaft gemacht, der es rechtfertigen könnte, einen Anteil von mehr als 2 v.H. der Darlehenssumme
als Kreditvermittlungskosten anzuerkennen. Anhaltspunkte dafür, dass gerade bei den Klägern eine über das übliche Maß hinausgehende Bonitätsprüfung
erforderlich war oder dass bei der Vermittlung der Darlehen außerordentliche Schwierigkeiten auftraten.
Gute Baufinanzierung
Dementsprechend zielt die Rechtsverfolgung des Klägers nicht etwa darauf ab, zum Zwecke der Baufinanzierung eines Bauvorhabens ein eigenes Sicherungsrecht zu
erlangen. Ihm geht es vielmehr allein darum, in die ihm aus der Vereinbarung mit dem Bruder vermeintlich zustehende Rechtsposition aus dem
Lebensversicherungsvertrag einzurücken. Es bedarf keiner Entscheidung, die Rechtsverfolgung, wäre sie bereits zu einem Zeitpunkt angestrengt worden als ein
der Baufinanzierung innewohnendes Risiko anzusehen gewesen wäre.
Auch die Klage hatte keinen Erfolg. Das FG gab folgende Begründung: Zwischen den Abschlußgebühren und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestehe
kein für die Anerkennung des als Werbungskosten erforderlicher Zusammenhang. Dieser entstehe erst mit der Gewährung des Darlehens und seiner Verwendung zur
Baufinanzierung». Die Abschlußgebühren der beiden bereits am 10. Februar 1964 durch einen abgeschlossenen Bausparverträge von 1 600 DM ständen schon deshalb mit den
späteren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht im ausreichenden Zusammenhang.
Ihr Anwendungsbereich darf mithin nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung des wirtschaftlichen Ziels und der gewählten Ausdrucksweise
erfordert. Nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 1d dd ARB 94 reicht es aus, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der
Finanzierung eines unter aa) bis cc) genannten Vorhabens steht. Hier diente der Lebensversicherungsvertrag, in den der Kläger als Versicherungsnehmer
aufgenommen werden will, ursprünglich der Sicherung der Bankdarlehen
Allgemeine Informationen über die Baufinanzierung
Auch bei wirtschaftlich mit der Erweiterung des Betriebes im Zusammenhang stehenden Schulden hänge die Hinzurechnung entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs
(BFH) vom 30. Juni 1971 I R 55/68 (BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750) davon ab, ob die Schulden der dauernden Verstärkung des Betriebskapitals dienten. Zwar
würde bei Bankzwischenkrediten grundsätzlich ein Zusammenhang mit den laufenden Geschäftsverkehr angenommen und demgemäß auch die Hinzurechnungspflicht
verneint. Das gelte aber nicht in Fällen, mit dem Erwerb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehe.
Nach dem Vertragsinhalt sollte das Darlehen sowohl der Ablösung eines alten Restkredits als auch der Fertigstellung des Bauobjekts dienen. Als
Auszahlungsvoraussetzung war u.a. eine vollstreckbare Ausfertigung der persönlichen Schuldunterwerfung der künftig in die GbR eintretenden Gesellschafter in
Höhe ihrer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten quotenmäßigen Haftung vorgesehen. Mit Darlehensvertrag vom 22./28.12.1998 nahm die GbR, wiederum vertreten
durch die G., bei der Beklagten einen weiteren Kredit von 540.000 Euro zur Baufinanzierung auf.
Beide Darlehen wurden durch eine Grundschuld über 36 Mio. DM an dem gesellschaftseigenen Grundstück gesichert. Nach Valutierung der Darlehen erklärte Lü. im
eigenen Namen und als Geschäftsführer der G. für sämtliche Gesellschafter der GbR in einer notariellen Urkunde vom 23.3.1999, dass die Gesellschafter der
Beklagten aus der Kreditaufnahme insgesamt 22 Mio. DM persönlich schulden, wobei die Haftung der Gesellschafter quotal beschränkt wurde. Ferner unterwarf er
die Gesellschafter und sich selbst insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in das persönliche Vermögen.