Bausparvertrag für Beamte
Was genau ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist eine mit einer Darlehensoption verbundene Kombination eines Altersvorsorgevertrages. Es können aus dem Bauspardarlehen 100% des geförderten Sparkapitals zum Beispiel für die Anschaffung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die zinsgünstige Darlehensoption in Anspruch genommen werden.
Welche Vorteile bietet ein Bausparvertrag
Die Vorteile für die aus einem Bausparvertrag entnommene Bauspardarlehen sind unter anderem folgende:
Generell besteht ein Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen.
Der Zinssatz für das Bauspardarlehen ist selbst in Niedrigzinszeiten attraktiv und zudem über die gesamte Laufzeit garantiert.
Das Bauspardarlehen kann nachrangig als Kreditabsicherung für andere Kredite eingesetzt werden.
Gegenüber anderen Bankkrditen besteht bei einem Bauspardarlehen jederzeit die Möglichkeit einer Sondertilgung.
Wofür kann man einen Bausparvertrag verwenden
Das sich aus dem Bausparvertrag beanspruchte Bauspardarlehen kann unter anderem für folgende Punkte verwendet werden:
Für den Kauf oder die Herstellung einer Wohnung im eigenen Haus bzw. einer selbst genutzten Eigentumswohnung, die als Hauptwohnsitz gilt.
Zu Beginn der Auszahlungsphase (i.d.R. mit Renteneintritt) auch für die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.
Umschuldungen von bereits finanziertem Wohneigentum sind nicht möglich, auch keine Renovierungen/Modernisierungen etc., es sei denn, das Objekt wurde nach dem 31.12.2007 erworben bzw. fertig gestellt.
Es gibt auch die Möglichkeit eines Ketten Bausparvertrags ohne Wohnraumfinanzierung.
Bausparvertrag für Beamte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Beamte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Bausparvertrag abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Bausparvertrag für Beamte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Bausparvertrag
Der Staat gewährt eine maximale Grundzulage in Höhe von 154 EUR jährlich. Der Ehepartner kann bei Abschluss eines eigenen zertifizierten
Altersvorsorgevertrages noch einmal dasselbe erhalten. Die Kinderzulage von 185 EUR jährlich wird für Kinder gewährt, für die die zulageberechtigte Person
Kindergeld bezieht. Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Kinderzulage zudem auf 300 EUR erhöht. Die staatlichen Zulagen gibt es dann in voller Höhe, wenn
der Förderberechtigte mindestens einen sog. Mindesteigenbeitrag zahlt.
Die Gleichbehandlung von gefördertem Wohneigentum mit anderen Altersvorsorgeanlagen bedeutet neben der vollen Förderung in der Ansparphase auch die
nachgelagerte Besteuerung des im Wohneigentum gebundenen Altersvorsorgevermögens. Als Grundlage für diese Art der Besteuerung ist nur der Umfang der
tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung zu erfassen. Im Gegenzug zur steuerlichen Förderung des Berechtigten in der Ansparphase des Bausparvertrag muss die
Eigenheim-Rente in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert werden.
Möglich ist vor dem 60. Lebensjahr eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten Bausparvertrag oder einen Geld-Riester-Vertrag. Der
Bauspar-Kombikredit ist eine Kombination der zusammengesetzten Verträge, die aus einem tilgungsfreien Darlehen und aus einem «Bausparvertrag» bestehen, der
zu dessen Tilgung eingesetzt wird. Diese Art der Finanzierung wird allerdings nur gefördert, wenn unwiderruflich vereinbart wird, dass das Vorausdarlehen
durch einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag getilgt wird.
Allgemeines über die Bausparvertrag
Diese Besteuerung bei Aufgabe der Selbstnutzung wird nicht durchgeführt, wenn der Zulageberechtigte den noch nicht zurückgeführten Betrag des
Wohnförderkontos innerhalb von einem Jahr vor und von vier Jahren nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem er die Wohnung letztmals selbst genutzt hat,
für ein Folgeobjekt verwendet, der Zulageberechtigte den noch nicht zurückgeführten Betrag des Wohnförderkontos innerhalb eines Jahres nach Ablauf des
Veranlagungszeitraums, in dem er die Wohnung letztmals selbst genutzt hat zahlt.
Oder der Bausparvertrag für Beamte nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im
Zeitpunkt der Verfügung noch besteht. Die Prämienbegünstigung ist in diesen Fällen auf die Berücksichtigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten
Aufwendungen der letzten 7 Sparjahre bis zum Eintritt des Ereignisses beschränkt. 7 Die Vereinbarung über die Erhöhung der Bausparsumme ist als
selbständiger Vertrag zu behandeln.
Diese Beiträge, die der Minderung des Wohnförderkontos dienen, dürfen nicht erneut als geförderte Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden. Gibt der
Zulageberechtigte nicht nur vorübergehend die Selbstnutzung der eigenen Immobilie auf, handelt es sich um eine schädliche Verwendung. In diesem Fall muss
das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Kapital versteuert werden. Das Wohnförderkonto ist im Anschluss aufzulösen.
Bausparvertrag
Gilt der berufsbedingte Umzug als förderschädlich? Es gibt einen Ausnahmefall, bei dem die Folgen der Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnimmobilie
nicht eintreten. Voraussetzung ist, dass die für diese Zeit nicht selbst genutzte Wohnung, wenn sie fremd vermietet wird, dann nur befristet fremd vermietet
wird und der Steuerpflichtige beabsichtigt, die Selbstnutzung (spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres) wieder aufzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt wird
der Betrag auf dem Wohnförderkonto nicht weiter erhöht.
Ist nach den vorstehenden Grundsätzen die vermögenswirksame Leistung noch im alten Kalenderjahr bezogen, ist sie ggf. mit den dazugehörigen Steuerabzugsbeträgen
noch im Lohnkonto und daran anknüpfend in die Steuerkarte für das abgelaufene Kalenderjahr aufzunehmen (zu den Bescheinigungspflichten im Einzelnen s. Tz. 9).
Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zusätzliche vermögenswirksame Leistungen von 13 EUR monatlich. Anfang Dezember 2008 lässt der Arbeitnehmer
vom Weihnachtsgeld weitere 160 EUR auf seinen Bausparvertrag für Beamte vermögenswirksam anlegen.
Wie sieht die steuerliche Förderung aus? Sparbeiträge und Tilgungsleistungen können als Altersvorsorgebeiträge zzgl. Zulagen bis maximal 2.100 EUR als
Sonderausgaben abgezogen werden. Dieser Sonderausgabenabzug wird jedoch nur gewährt, wenn er für den Steuerpflichtigen einkommensteuerrechtlich günstiger ist
als der Anspruch auf Zulage. Diese sog. Günstigerprüfung erfolgt durch das Finanzamt. Zu Beginn der Auszahlungsphase (i.d.R. mit Renteneintritt) auch für
die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.
Infos zum Thema Bausparvertrag
Auch der Bausparvertrag ist während der Ansparphase in seiner Rechtsnatur als Einlage zu bewerten und kann unter Nutzung der staatlichen Förderung als eine
sehr sichere und relativ renditestarke Kapitalanlage dieser Gattung angesehen werden. Zwar zählen Girokonto, Termingeld und Tagesgeld bilanztechnisch auch
zu den Einlagen, dennoch sind sie aufgrund ihrer Zweckbindung aus Anlegersicht als eigene Asset-Klasse zu bewerten. Ebenso zählen Produkte wie der Sparbrief
oder das Bonussparen hierzu.
Wenn der Bausparvertrag in jedem Fall für eine wohnungswirtschaftliche Maßnahme (Eigenheimfinanzierung, Umbau- oder Modernisierungsfinanzierung o.Ä.)
vorgesehen ist, sollte die Bausparsumme aus dem Bausparvertrag für Beamte in der Höhe des voraussichtlichen Gesamtfinanzierungsbedarfs gewählt werden. Ist es allerdings fraglich, ob die
entsprechend notwendige Ansparleistung zuverlässig erbracht werden kann, sollte zunächst eine geringere Bausparsumme gewählt, zuverlässig bespart und dann
frühzeitig geprüft werden, ob eine spätere Anhebung möglich ist.
Bausparkassen ist der Erwerb von Grundstücken, Erbbaurechten, Rechten in der Form des Wohnungseigentums, Teileigentums, Wohnungserbbaurechts und
Teilerbbaurechts nur zur Verhütung von Ausfällen an Forderungen und zur Beschaffung von Geschäftsräumen sowie von Wohnräumen für ihre Betriebsangehörigen
gestattet. Bausparkassen können sich vor Zuteilung eines Bausparvertrag nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen.
Bausparkassen haben ihrem Geschäftsbetrieb Allgemeine Geschäftsgrundsätze zugrunde zu legen.
Bausparvertrag für Beamte
Die Bausparkasse hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Währungsrisiken aus ihrem Geschäftsbetrieb zu
vermeiden. 2 Sie muss insbesondere für Bausparverträge, die in fremden Währungen oder in Rechnungseinheiten zu erfüllen sind, jeweils getrennte
Zuteilungsmassen bilden und soll für die währungskongruente Verwendung der Zuteilungsmittel und der verfügbaren Gelder sorgen. Die Bundesanstalt kann im
Einzelfall von der Pflicht zur Bildung getrennter Zuteilungsmassen befreien.
Für die Versagung der Genehmigung gilt § 8 Abs. 1 entsprechend. 4 Sonstige Änderungen und Ergänzungen sind der Bundesanstalt mindestens 3 Monate vor ihrem
Inkrafttreten anzuzeigen. Erscheint die Erfüllung der von der Bausparkasse in den Bausparverträgen übernommenen Verpflichtungen nicht mehr gewährleistet, so
kann die Bundesanstalt verlangen, dass die Bausparkasse die Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge ändert.
Unter der gleichen Voraussetzung kann die Bundesanstalt den Abschluss neuer Verträge verbieten.
Die Mindestvoraussetzungen für die Zuteilung zur Gewährleistung eines angemessenen individuellen Sparer-Kassen-Leistungsverhältnisses, insbesondere die
Mindestansparung und die Bemessung einer Mindestbewertungszahl. eine bis zum 31. 12. 1995 befristete Übergangsregelung für die vereinfachte Festlegung der
Mindestvoraussetzungen für die Zuteilung zur Gewährleistung eines angemessenen individuellen Sparer-Kassen-Leistungsverhältnisses für die am 1. 1. 1991
angebotenen Bausparvertrag Tarife.
Allgemeine Informationen über die Bausparvertrag
Die auf dem Gebiet des Bausparwesens bestehenden Rechtsvorschriften sowie die auf Grund der bisherigen Rechtsvorschriften erlassenen Anordnungen bleiben
aufrechterhalten, soweit ihnen nicht Bestimmungen dieses Gesetzes oder des Gesetzes über das Kreditwesen entgegenstehen. Rechtsvorschriften, die für die
geschäftliche Betätigung bestimmter Arten von Bausparkassen weitergehende Anforderungen stellen als dieses Gesetz, bleiben unberührt. Die Zuständigkeit der
Länder für die Bestätigung der Umstellungsrechnung von Bausparkassen bleibt unberührt.
Der Arbeitnehmer ist abweichend von der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Vereinbarung auch berechtigt, vor Ablauf der Sperrfrist die Überweisung
eingezahlter vermögenswirksamer Leistungen auf einen von ihm oder seinem Ehegatten (§ 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes) abgeschlossenen Bausparvertrag
zu verlangen, wenn weder mit der Auszahlung der Bausparsumme begonnen worden ist noch die überwiesenen Beträge vor Ablauf der Sperrfrist ganz oder zum Teil
zurückgezahlt, noch Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder beliehen werden.
Besteht für Aufwendungen, die vermögenswirksame Leistungen darstellen, ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage und hat der Arbeitnehmer hierfür abweichend
von § 1 Satz 2 Nr. 1 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes Wohnungsbauprämie beantragt, kann der Arbeitnehmer die Arbeitnehmer-Sparzulage abweichend von Absatz 4
innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Mitteilung über die Änderung des Prämienanspruchs (§ 4 a Abs. 4 Satz 1 und 2, § 4 b Abs. 2 Satz 3 des
Wohnungsbau-Prämiengesetzes) erstmalig beantragen.