Bausparvertrag für Beamte
Was genau ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist eine mit einer Darlehensoption verbundene Kombination eines Altersvorsorgevertrages. Es können aus dem Bauspardarlehen 100% des geförderten Sparkapitals zum Beispiel für die Anschaffung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die zinsgünstige Darlehensoption in Anspruch genommen werden.
Welche Vorteile bietet ein Bausparvertrag
Die Vorteile für die aus einem Bausparvertrag entnommene Bauspardarlehen sind unter anderem folgende:
Generell besteht ein Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen.
Der Zinssatz für das Bauspardarlehen ist selbst in Niedrigzinszeiten attraktiv und zudem über die gesamte Laufzeit garantiert.
Das Bauspardarlehen kann nachrangig als Kreditabsicherung für andere Kredite eingesetzt werden.
Gegenüber anderen Bankkrditen besteht bei einem Bauspardarlehen jederzeit die Möglichkeit einer Sondertilgung.
Wofür kann man einen Bausparvertrag verwenden
Das sich aus dem Bausparvertrag beanspruchte Bauspardarlehen kann unter anderem für folgende Punkte verwendet werden:
Für den Kauf oder die Herstellung einer Wohnung im eigenen Haus bzw. einer selbst genutzten Eigentumswohnung, die als Hauptwohnsitz gilt.
Zu Beginn der Auszahlungsphase (i.d.R. mit Renteneintritt) auch für die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.
Umschuldungen von bereits finanziertem Wohneigentum sind nicht möglich, auch keine Renovierungen/Modernisierungen etc., es sei denn, das Objekt wurde nach dem 31.12.2007 erworben bzw. fertig gestellt.
Es gibt auch die Möglichkeit eines Ketten Bausparvertrags ohne Wohnraumfinanzierung.
Bausparvertrag für Beamte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Beamte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Bausparvertrag abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Bausparvertrag für Beamte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Bausparvertrag
Im Rahmen des neuen Eigenheimrentengesetzes wird der Anbieterkreis von Riester-Verträgen um die Bausparkassen erweitert. Der Bausparvertrag ist eine feste
Kombination eines Altersvorsorgevertrages verbunden mit einer Darlehensoption. Es können aus dem Altersvorsorgevermögen 100 % des geförderten
Altersvorsorgekapitals u.a. für die Anschaffung oder Herstellung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die Darlehensoption in
Anspruch genommen werden.
Der Förderberechtigte erhält für diese Beiträge eine Zulage und evtl. noch eine zusätzliche Steuerersparnis. Die für die Tilgungsbeiträge gewährten Zulagen
werden zu 100 % für die Tilgung verwendet. Das in Anspruch genommene Darlehen ist bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres des Förderberechtigten zu tilgen.
Möglichkeit, das in einem Altersvorsorgevertrag in einem Bausparvertrag angesparte geförderte Altersvorsorgekapital vollständig für die Anschaffung oder Herstellung von nach dem
31.12.2007 erworbenen Wohneigentum zu entnehmen.
Zudem kann es zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum (auch Altdarlehen) verwendet werden. Hat der
Zulageberechtigte mehrere Altersvorsorgeverträge, kann die Entnahmemöglichkeit für jeden dieser Verträge genutzt werden. Eine Rückzahlung des für den Erwerb
einer selbst genutzten Wohnimmobilie entnommenen Betrages auf den Riester-Vertrag ist nicht mehr nötig. Für Altersvorsorgeverträge, die vor dem 1.1.2008
abgeschlossen wurden, gelten die verbesserten Entnahmeregelungen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2010.
Allgemeines über die Bausparvertrag
Wurde eine selbst genutzte Immobilie mit gefördertem Altersvorsorgevermögen von einem Ehepaar angeschafft bzw. hergestellt und kommt es zu einer Scheidung,
ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Hat nur ein Ehepartner die Eigenheimrentenförderung für die Anschaffung bzw. Herstellung für die Immobilie
verwendet und bleibt weiter in der Wohnung, so ergibt sich in diesem Fall keine Änderung. Das Wohnförderkonto bleibt weiterhin bei ihm bestehen. Bekommt der
andere Ehepartner, der keine Förderung für die Anschaffung bzw.
Oder der Bausparvertrag für Beamte nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im
Zeitpunkt der Verfügung noch besteht. Die Prämienbegünstigung ist in diesen Fällen auf die Berücksichtigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten
Aufwendungen der letzten 7 Sparjahre bis zum Eintritt des Ereignisses beschränkt. 7 Die Vereinbarung über die Erhöhung der Bausparsumme ist als
selbständiger Vertrag zu behandeln.
Bauspardarlehen. Hat der Zulageberechtigte die Förderung in Anspruch genommen und stirbt, gilt dies als Aufgabe der Selbstnutzung. Der noch nicht
zurückgeführte Betrag des Wohnförderkontos wird dem Erblasser zugerechnet, sodass in dessen letzter Steuererklärung die nachgelagerte Besteuerung
vorgenommen wird. Ausnahme: Der überlebende Ehegatte kann, ohne dass es zu einer sofortigen Versteuerung kommt, die Wohnung übernehmen. Voraussetzung ist,
dass er innerhalb eines Jahres Eigentümer der Wohnung wird, sie zu eigenen Wohnzwecken nutzt.
Bausparvertrag
Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag» können Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sein, wenn der Abschluss des «Bausparvertrag»s in
keinem engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Verwirklichung eines Bauvorhabens steht und wenn auf Dauer gesehen ein Überschuss aus
Zinsgutschriften erwartet werden kann. Die Bausparzinsen stellen in diesen Fällen stets Einnahmen aus Kapitalvermögen dar. Der Abfluss ist nicht bereits
durch die Belastung des Bausparkontos beim Steuerpflichtigen erfolgt.
Die Abschlussgebühren können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn es alleiniger Zweck des Vertragsabschlusses ist,
das Baudarlehen zu erhalten und die Kreditmittel zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu verwenden (vgl. Subsidiaritätsprinzip).
Abschlussgebühren eines Bausparvertrag für Beamte, der bestimmungsgemäß der Ablösung eines Darlehens dient, mit dem der Erwerb einer vermieteten Immobilie finanziert
wurde, sind abziehbare Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Entscheidend ist die Aufgabe der Selbstnutzung, d.h., auch wenn die Auszahlungsphase noch gar nicht begonnen hat, kommt es zur sofortigen Besteuerung. Etwas
anderes ist der Fall der vorweggenommenen Erbfolge, bei dem Eltern an das Kind schenken und sich ein lebenslanges Dauerwohnrecht sichern. Dieses haben sie
ja durch den Erwerb der Immobilie bezahlt, sodass hier keine Aufgabe der Selbstnutzung vorliegt. Setzt der Erbe einen vom Erblasser abgeschlossenen
Bausparvertrag fort, kann er die Wohnungsbauprämie für die im Jahr des Erbfalls nur einmal beanspruchen.
Infos zum Thema Bausparvertrag
Die Auswahl der Finanzierungsbausteine unter Berücksichtigung der Interessentenvorgaben ist die wesentliche Aufgabe bei der Finanzierungsplanung. Dabei muss
eine Abwägung der Interessen erfolgen. So ist ein günstiger Zins natürlich schön für die Beteiligten, aber die sonstigen Eigenschaften der
Finanzierungsbausteine dürfen dabei nicht übersehen werden. Kurze Zinsfestschreibungen sind eben meist günstiger als lange, aber damit sind die Risiken der
Anschlussfinanzierung auch höher, weil die Restschuld bei der Neufestsetzung ja noch höher ist.
Weitere Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall sind z. B. die Vereinbarungen mit der Bank, dass die Ansprüche aus einem Bausparvertrag für Beamte, aus einem
Bankguthaben oder aus einem Wertpapierdepot beim Tod des Sparers einem Dritten zustehen sollen. Aber auch gesellschaftsrechtliche Eintritts- und
Nachfolgeregelungen fallen unter die Verträge zugunsten Dritter. Handelt es sich um Schenkungen, die den Pflichtteil der Pflichtteilsberechtigten berühren,
so können diese ggf. den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen (§ 2325 BGB, § 2329 BGB).
Gebühr für den Abschluss oder die Erhöhung eines Bausparvertrages in Höhe von zum Beispiel 1 oder 1,6 Prozent der Bausparsumme, die dem Bausparer berechnet
bzw. auf sein anfängliches Bausparguthaben angerechnet wird. Sie deckt die Kosten der Beratung und Bearbeitung des Antrags. Erst mit voller Bezahlung der
Abschlussgebühr gilt der Bausparvertrag als eingelöst. Wird der Bausparvertrag nach Zuteilung aufgelöst und kein Darlehen in Anspruch genommen, wird die
Abschlussgebühr in der Regel zurückgezahlt oder bei Abschluss eines neuen Bausparvertrages verrechnet.
Bausparvertrag für Beamte
Forderungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 können auch durch die Bestellung von Grundpfandrechten an einem Pfandobjekt in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaften oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gesichert werden, wenn
das Grundpfandrecht von Finanzinstituten in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat üblicherweise zur Sicherung von Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen
vereinbart wird.
Weil der Bausparverträge die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erfüllen, müssen in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Zinsertrag aus der Zwischenanlage
dem Zinsertrag, der sich bei Anlage der Zuteilungsmittel in Bauspardarlehen ergeben hätte, einem zur Wahrung der Belange der
Bausparer bestimmten Sonderposten Fonds zur bauspartechnischen Absicherung zugeführt werden. Die Bausparkasse darf am Ende eines Geschäftsjahres diesen
Sonderposten auflösen, soweit er zu diesem Zeitpunkt 3 v. H. der Bauspareinlagen übersteigt.
Forderungen aus Bauspardarlehen und aus Darlehen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 sowie Forderungen aus Darlehen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, soweit diese nicht durch
Abtretung von Rechten aus Bausparverträgen gesichert werden, sind durch Bestellung von Hypotheken oder Grundschulden an einem inländischen Pfandobjekt zu
sichern. 2 Der Bestellung einer Grundschuld steht gleich der Anspruch einem Bausparvertrag gegen ein Kreditinstitut auf Abtretung oder Teilabtretung einer
Grundschuld, die von dem Kreditinstitut treuhänderisch zugunsten der Bausparkasse verwaltet wird.
Allgemeine Informationen über die Bausparvertrag
Für Kreditinstitute, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes das Bauspargeschäft betreiben durften, gilt die nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen
erforderliche Erlaubnis zum Betrieb der für Bausparkassen zulässigen Bankgeschäfte als erteilt. Die in § 35 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen
bezeichnete Frist beginnt mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. Bausparkassen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes in der Rechtsform der Gesellschaft mit
beschränkter Haftung betrieben werden durften, dürfen in dieser Rechtsform weiter betrieben werden.
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG 1971 ist eine Nachversteuerung bei Bausparverträgen durchzuführen, wenn vor Ablauf von zehn Jahren seit Vertragsabschluß die
Bausparsumme ganz oder zum Teil ausgezahlt, geleistete Beiträge ganz oder zum Teil zurückgezahlt oder Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder
beliehen werden. Unschädlich ist nach dieser Vorschrift jedoch die Auszahlung der Bausparsumme oder die Beleihung von Ansprüchen aus dem Bausparvertrag,
wenn der Steuerpflichtige die empfangenen Beträge verwendet.
Mehrerträge im Sinne des § 6 Abs. 1, die vor dem 1. 1. 2001 anfallen, müssen mindestens zu 60 v. H. in den Sonderposten „Fonds zur bauspartechnischen
Absicherung eingestellt werden. Mehrerträge im Sinne des § 6 Abs. 1 brauchen nicht in den Sonderposten Fonds zur bauspartechnischen Absicherung eingestellt
zu werden, sofern die Zuteilungsmittel, die vorübergehend nicht zugeteilt werden können, aus Bausparverträgen herrühren, die vor dem 1. 1. 1991
abgeschlossen worden sind.