Bausparvertrag für Geringverdiener
Was genau ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist eine mit einer Darlehensoption verbundene Kombination eines Altersvorsorgevertrages. Es können aus dem Bauspardarlehen 100% des geförderten Sparkapitals zum Beispiel für die Anschaffung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die zinsgünstige Darlehensoption in Anspruch genommen werden.
Welche Vorteile bietet ein Bausparvertrag
Die Vorteile für die aus einem Bausparvertrag entnommene Bauspardarlehen sind unter anderem folgende:
Generell besteht ein Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen.
Der Zinssatz für das Bauspardarlehen ist selbst in Niedrigzinszeiten attraktiv und zudem über die gesamte Laufzeit garantiert.
Das Bauspardarlehen kann nachrangig als Kreditabsicherung für andere Kredite eingesetzt werden.
Gegenüber anderen Bankkrditen besteht bei einem Bauspardarlehen jederzeit die Möglichkeit einer Sondertilgung.
Wofür kann man einen Bausparvertrag verwenden
Das sich aus dem Bausparvertrag beanspruchte Bauspardarlehen kann unter anderem für folgende Punkte verwendet werden:
Für den Kauf oder die Herstellung einer Wohnung im eigenen Haus bzw. einer selbst genutzten Eigentumswohnung, die als Hauptwohnsitz gilt.
Zu Beginn der Auszahlungsphase (i.d.R. mit Renteneintritt) auch für die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.
Umschuldungen von bereits finanziertem Wohneigentum sind nicht möglich, auch keine Renovierungen/Modernisierungen etc., es sei denn, das Objekt wurde nach dem 31.12.2007 erworben bzw. fertig gestellt.
Es gibt auch die Möglichkeit eines Ketten Bausparvertrags ohne Wohnraumfinanzierung.
Bausparvertrag für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Bausparvertrag abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Bausparvertrag für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Bausparvertrag
Der zertifizierte Altersvorsorgevertrag muss ein Vertrag nach den bisherigen Riester-Sparformen oder ein «Bausparvertrag» sein; beide Vertragsbestandteile
bilden einen einheitlich zu zertifizierenden Altersvorsorgevertrag. Nach dem Eigenheimrentengesetz gilt nun auch die Tilgung eines Darlehens als begünstigt,
wenn das Darlehen nach dem 31.12.2007 unmittelbar zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum dient. Die Tilgungsleistungen gelten als
Altersvorsorgebeiträge im Sinne des § 82 EStG.
Rückwirkend zum 1.1.2008 führen Beiträge auf einen zertifizierten Bausparvertrag zu einer Riester-Zulage und evtl. zusätzlich zu einer Steuerersparnis.
Das Gleiche gilt für Tilgungsleistungen, wenn es zur Darlehensphase kommt. Damit der Bausparvertrag als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine
Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in
Form einer lebenslangen Rente vorgesehen sein.
Mit Beginn der Auszahlungsphase - frühestens mit 60, spätestens mit 68 Jahren - muss der Förderberechtigte den bis dahin fiktiv angesparten Betrag des
Wohnförderkontos mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Der Steuerpflichtige kann dabei zwischen zwei Varianten wählen.
Entweder er entscheidet sich für, die jährliche Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr oder die einmalige Besteuerung des Auflösungsbetrages, dann werden nur 70%
des geförderten Kapitals besteuert.
Allgemeines über die Bausparvertrag
Wurde eine selbst genutzte Immobilie mit gefördertem Altersvorsorgevermögen von einem Ehepaar angeschafft bzw. hergestellt und kommt es zu einer Scheidung,
ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Hat nur ein Ehepartner die Eigenheimrentenförderung für die Anschaffung bzw. Herstellung für die Immobilie
verwendet und bleibt weiter in der Wohnung, so ergibt sich in diesem Fall keine Änderung. Das Wohnförderkonto bleibt weiterhin bei ihm bestehen. Bekommt der
andere Ehepartner, der keine Förderung für die Anschaffung bzw.
Oder der Bausparvertrag für Geringverdiener nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im
Zeitpunkt der Verfügung noch besteht. Die Prämienbegünstigung ist in diesen Fällen auf die Berücksichtigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten
Aufwendungen der letzten 7 Sparjahre bis zum Eintritt des Ereignisses beschränkt. 7 Die Vereinbarung über die Erhöhung der Bausparsumme ist als
selbständiger Vertrag zu behandeln.
Um eine berufsbedingte Benachteiligung der Personen zu vermeiden, die einen Teil ihres Berufslebens an anderen Orten als dem der als Alterswohnsitz
zweckbestimmten geförderten Immobilie verbringen müssen, gibt es einen Ausnahmefall. Das in der Wohnimmobilie gebundene Kapital wird nicht bereits zum
Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung der Wohnimmobilie nachgelagert besteuert, wenn die Wohnung für die Dauer der beruflich bedingten Abwesenheit nicht
selbst genutzt wird, ist die Fremdnutzung von vornherein entsprechend zu befristen,
Bausparvertrag
Was ist die neue Eigenheim-Rente? Bislang gab es Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Mit dem
Eigenheimrentengesetz wird selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert, allerdings über ein Finanzdienstleistungsprodukt. Auch
Einzahlungen auf Bausparverträge werden dabei förderfähig. Wer profitiert besonders von der Eigenheim-Rente? Familien mit Kindern, Geringverdiener und Ledige
mit hohem Einkommen. Letztlich profitiert jeder, der selbst genutztes Wohneigentum erwerben möchte.
Ist nach den vorstehenden Grundsätzen die vermögenswirksame Leistung noch im alten Kalenderjahr bezogen, ist sie ggf. mit den dazugehörigen Steuerabzugsbeträgen
noch im Lohnkonto und daran anknüpfend in die Steuerkarte für das abgelaufene Kalenderjahr aufzunehmen (zu den Bescheinigungspflichten im Einzelnen s. Tz. 9).
Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zusätzliche vermögenswirksame Leistungen von 13 EUR monatlich. Anfang Dezember 2008 lässt der Arbeitnehmer
vom Weihnachtsgeld weitere 160 EUR auf seinen Bausparvertrag für Geringverdiener vermögenswirksam anlegen.
Hinsichtlich vom Erblasser eingegangener Bausparverträge tritt der Erbe ebenfalls in die Rechte und Pflichten des Erblassers so ein, als ob er den Vertrag
selbst abgeschlossen hätte. Setzt der Erbe einen vom Erblasser abgeschlossenen Bausparvertrag fort, kann er die Wohnungsbauprämie für die im Jahr des
Erbfalls von ihm und vom Erblasser geleisteten Sparbeiträge nur einmal beanspruchen. Muss der Erbe Vermächtnisse zu Gunsten gemeinnütziger Organisationen
erfüllen, kann er diese nicht als Spenden (§ 10b EStG) abziehen.
Infos zum Thema Bausparvertrag
Auch der Bausparvertrag ist während der Ansparphase in seiner Rechtsnatur als Einlage zu bewerten und kann unter Nutzung der staatlichen Förderung als eine
sehr sichere und relativ renditestarke Kapitalanlage dieser Gattung angesehen werden. Zwar zählen Girokonto, Termingeld und Tagesgeld bilanztechnisch auch
zu den Einlagen, dennoch sind sie aufgrund ihrer Zweckbindung aus Anlegersicht als eigene Asset-Klasse zu bewerten. Ebenso zählen Produkte wie der Sparbrief
oder das Bonussparen hierzu.
Ein Bausparvertrag für Geringverdiener kann auch als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes vom 26. 6. 2001, zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 29. 7. 2008 (BGBl I S. 1509), in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen werden. Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Sinne
dieses Gesetzes sind zum Beispiel, die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und von
Wohnungen, sowie der Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum.
Problematisch bei dem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ist, dass das Recht des Erblassers, den Vertrag zu widerrufen, auf die Erben übergeht.
Somit entsteht ein Wettlauf zwischen den Erben und dem Begünstigten. Solange die Bank/Versicherung noch nicht das Schenkungsangebot des Erblassers an den
Begünstigten übermittelt hat, kann der Erbe dieses Schenkungsangebot widerrufen. Anders ist der Fall, wenn der Vertrag zwischen Bank/Versicherung und
Erblasser unwiderruflich war.
Bausparvertrag für Geringverdiener
Den zulässigen Anteil von Bausparverträgen, die einen in der Rechtsverordnung festzusetzenden Betrag übersteigen (Großbausparverträge), am gesamten nicht
zugeteilten Vertragssummenbestand der Bausparverträge einer Bausparkasse und den zulässigen Anteil von Großbausparverträgen, die innerhalb eines
Kalenderjahres abgeschlossen werden, an der gesamten Vertragssumme der in diesem Jahr von der Bausparkasse abgeschlossenen Bausparverträge. Dabei gelten die
innerhalb von 12 Monaten abgeschlossenen Verträge eines Bausparers als ein Vertrag.
Für die Versagung der Genehmigung gilt § 8 Abs. 1 entsprechend. 4 Sonstige Änderungen und Ergänzungen sind der Bundesanstalt mindestens 3 Monate vor ihrem
Inkrafttreten anzuzeigen. Erscheint die Erfüllung der von der Bausparkasse in den Bausparverträgen übernommenen Verpflichtungen nicht mehr gewährleistet, so
kann die Bundesanstalt verlangen, dass die Bausparkasse die Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge ändert.
Unter der gleichen Voraussetzung kann die Bundesanstalt den Abschluss neuer Verträge verbieten.
Von einer Sicherung durch Grundpfandrechte oder durch Ersatzsicherheiten kann abgesehen werden, wenn der Darlehensnehmer sich gegenüber der Bausparkasse
verpflichtet, eine mögliche Sicherung durch Grundpfandrechte nicht durch eine Verpfändung des als Pfandobjekt in Betracht kommenden Gegenstandes für eine
andere Verbindlichkeit oder durch seine Veräußerung zu verhindern oder bei einem Bausparvertrag oder einem Darlehen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 eine Sicherung
wegen der geringen Höhe des Darlehensbetrages nicht erforderlich erscheint.
Allgemeine Informationen über die Bausparvertrag
Die auf dem Gebiet des Bausparwesens bestehenden Rechtsvorschriften sowie die auf Grund der bisherigen Rechtsvorschriften erlassenen Anordnungen bleiben
aufrechterhalten, soweit ihnen nicht Bestimmungen dieses Gesetzes oder des Gesetzes über das Kreditwesen entgegenstehen. Rechtsvorschriften, die für die
geschäftliche Betätigung bestimmter Arten von Bausparkassen weitergehende Anforderungen stellen als dieses Gesetz, bleiben unberührt. Die Zuständigkeit der
Länder für die Bestätigung der Umstellungsrechnung von Bausparkassen bleibt unberührt.
Der Arbeitnehmer ist abweichend von der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Vereinbarung auch berechtigt, vor Ablauf der Sperrfrist die Überweisung
eingezahlter vermögenswirksamer Leistungen auf einen von ihm oder seinem Ehegatten (§ 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes) abgeschlossenen Bausparvertrag
zu verlangen, wenn weder mit der Auszahlung der Bausparsumme begonnen worden ist noch die überwiesenen Beträge vor Ablauf der Sperrfrist ganz oder zum Teil
zurückgezahlt, noch Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder beliehen werden.
Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der
Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung. Die Bezeichnung Bausparkasse oder eine Bezeichnung, in der das Wort Bausparkasse
oder der Wortstamm Bauspar enthalten ist, dürfen in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszweckes oder zu Werbezwecken nur
Unternehmen führen, die die Erlaubnis zum Betreiben der Geschäfte einer Bausparkasse besitzen.