Günstigste Bausparvertrag
Was genau ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist eine mit einer Darlehensoption verbundene Kombination eines Altersvorsorgevertrages. Es können aus dem Bauspardarlehen 100% des geförderten Sparkapitals zum Beispiel für die Anschaffung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die zinsgünstige Darlehensoption in Anspruch genommen werden.
Welche Vorteile bietet ein Bausparvertrag
Die Vorteile für die aus einem Bausparvertrag entnommene Bauspardarlehen sind unter anderem folgende:
Generell besteht ein Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen.
Der Zinssatz für das Bauspardarlehen ist selbst in Niedrigzinszeiten attraktiv und zudem über die gesamte Laufzeit garantiert.
Das Bauspardarlehen kann nachrangig als Kreditabsicherung für andere Kredite eingesetzt werden.
Gegenüber anderen Bankkrditen besteht bei einem Bauspardarlehen jederzeit die Möglichkeit einer Sondertilgung.
Wofür kann man einen Bausparvertrag verwenden
Das sich aus dem Bausparvertrag beanspruchte Bauspardarlehen kann unter anderem für folgende Punkte verwendet werden:
Für den Kauf oder die Herstellung einer Wohnung im eigenen Haus bzw. einer selbst genutzten Eigentumswohnung, die als Hauptwohnsitz gilt.
Zu Beginn der Auszahlungsphase (i.d.R. mit Renteneintritt) auch für die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.
Umschuldungen von bereits finanziertem Wohneigentum sind nicht möglich, auch keine Renovierungen/Modernisierungen etc., es sei denn, das Objekt wurde nach dem 31.12.2007 erworben bzw. fertig gestellt.
Es gibt auch die Möglichkeit eines Ketten Bausparvertrags ohne Wohnraumfinanzierung.
Günstigste Bausparvertrag
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Nützliche Tipps zum Thema Bausparvertrag
Die Günstigerprüfung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Ist der Anspruch auf Zulage höher als der sich aus dem Sonderausgabenabzug ergebende
Steuervorteil, so erhält der Steuerpflichtige keine Steuererstattung. Ergibt die Günstigerprüfung jedoch, dass der Steuerpflichtige durch den
Sonderausgabenabzug eine höhere steuerliche Förderung erhalten würde, so wird die über den Zulagenanspruch hinausgehende Steuerermäßigung dem
Steuerpflichtigen direkt ausgezahlt.
Die Gleichbehandlung von gefördertem Wohneigentum mit anderen Altersvorsorgeanlagen bedeutet neben der vollen Förderung in der Ansparphase auch die
nachgelagerte Besteuerung des im Wohneigentum gebundenen Altersvorsorgevermögens. Als Grundlage für diese Art der Besteuerung ist nur der Umfang der
tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung zu erfassen. Im Gegenzug zur steuerlichen Förderung des Berechtigten in der Ansparphase des Bausparvertrag muss die
Eigenheim-Rente in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert werden.
Möglich ist vor dem 60. Lebensjahr eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten Bausparvertrag oder einen Geld-Riester-Vertrag. Der
Bauspar-Kombikredit ist eine Kombination der zusammengesetzten Verträge, die aus einem tilgungsfreien Darlehen und aus einem «Bausparvertrag» bestehen, der
zu dessen Tilgung eingesetzt wird. Diese Art der Finanzierung wird allerdings nur gefördert, wenn unwiderruflich vereinbart wird, dass das Vorausdarlehen
durch einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag getilgt wird.
Allgemeines über die Bausparvertrag
Zu den begünstigten Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen. Der Sonderausgabenabzug steht jedem Ehegatten
gesondert zu, wenn er selbst auch zum begünstigten Personenkreis gehört. Eine Übertragung des nicht ausgenutzten Höchstabzugsvolumens auf den Ehepartner ist
nicht möglich. Die Grundlage bietet das neu eingeführte Wohnförderkonto. Auf diesem Konto werden die durch die Wohnimmobilie gebundenen geförderten Beiträge
erfasst. D. h. neben dem entnommenen geförderten Kapital auch die geförderten Tilgungsleistungen samt Zulagen.
Das Ganze wird jährlich mit einem (fiktiven) Zins um 2 % erhöht. Dieser ist nicht an die Zinsentwicklung gekoppelt. Um dem Zulageberechtigten bereits zu
Beginn der Auszahlungsphase zusagen zu können, welchen Betrag er zu versteuern hat, wird auf eine Verzinsung des Wohnförderkontos in der Auszahlungsphase
verzichtet. Der Zulageberechtigte aus Günstigste Bausparvertrag kann jederzeit und in variabler Höhe Beträge auf einen Altersvorsorgevertrag einzahlen und damit sein Wohnförderkonto
zurückführen, soweit dies vom Anbieter vertraglich vorgesehen ist.
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich, die Grundzulage erhöht sich automatisch. Wird nicht der für eine ungekürzte Zulage notwendige
Mindesteigenbeitrag erbracht, erfolgt sowohl eine entsprechende Kürzung der Altersvorsorgezulage als auch des einmalig zu gewährenden Berufseinsteiger-Bonus.
Um dem Zulageberechtigten eine echte Wahlfreiheit zu gewährleisten, wird das eigentumsähnliche Dauerwohnrecht dem Wohneigentum gleichgestellt
Bausparvertrag
Die laufende Arbeitgeberleistung von 13 EUR für Dezember überweist der Arbeitgeber mit dem übrigen Dezemberlohn am 20.1.2009, also erst im neuen Jahr. Die
13 EUR sind wie das übrige Dezembergehalt laufender Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums Dezember und damit noch dem abgelaufenen Kalenderjahr 2008
zuzurechnen. Da die Einmalzahlung von 160 EUR (maßgebend ist der Zuflusszeitpunkt) noch vor dem 1.1.2009 überwiesen wird, ist auch sie dem abgelaufenen
Kalenderjahr zuzurechnen.
Der Baurspar-Tarif selbst kann ein bestehendes Darlehen (Abschluss vor 2008) nicht ablösen. Nur das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und geförderte
Kapital kann zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Was passiert mit Zulagen und Steuervorteilen,
wenn eine bezahlte Immobilie zu Lebzeiten des Inhabers eines Günstigste Bausparvertrag auf seine Kinder übertragen wird? Endet hierbei auch die Selbstnutzung der Immobilie, löst dies
sofort die nachgelagerte Besteuerung des noch nicht vollständig zurückgeführten Wohnförderkontos aus.
Hinsichtlich vom Erblasser eingegangener Bausparverträge tritt der Erbe ebenfalls in die Rechte und Pflichten des Erblassers so ein, als ob er den Vertrag
selbst abgeschlossen hätte. Setzt der Erbe einen vom Erblasser abgeschlossenen Bausparvertrag fort, kann er die Wohnungsbauprämie für die im Jahr des
Erbfalls von ihm und vom Erblasser geleisteten Sparbeiträge nur einmal beanspruchen. Muss der Erbe Vermächtnisse zu Gunsten gemeinnütziger Organisationen
erfüllen, kann er diese nicht als Spenden (§ 10b EStG) abziehen.
Infos zum Thema Bausparvertrag
Darlehen einer Bausparkasse für wohnungswirtschaftliche Zwecke, das in der Regel durch einen zuteilungsreifen Bausparvertrag abgesichert und in Höhe der
Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Bausparguthaben erteilt wird. Die Tilgung erfolgt in Form eines Annuitätendarlehens in gleich bleibenden
Raten und über eine Laufzeit von meistens rund elf Jahren. Das Bauspardarlehen wird vor allem aus folgenden Gründen gewählt, Es besteht ein Rechtsanspruch
auf das Darlehen.
Weitere Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall sind z. B. die Vereinbarungen mit der Bank, dass die Ansprüche aus einem Günstigste Bausparvertrag , aus einem
Bankguthaben oder aus einem Wertpapierdepot beim Tod des Sparers einem Dritten zustehen sollen. Aber auch gesellschaftsrechtliche Eintritts- und
Nachfolgeregelungen fallen unter die Verträge zugunsten Dritter. Handelt es sich um Schenkungen, die den Pflichtteil der Pflichtteilsberechtigten berühren,
so können diese ggf. den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen (§ 2325 BGB, § 2329 BGB).
Zuteilungsmittel, insbesondere Bauspareinlagen und Tilgungsleistungen auf Bauspardarlehen, dürfen vorbehaltlich des § 4 Abs. 3 nur für das Bauspargeschäft
und zur Rückzahlung fremder Gelder, die der Zuteilungsmasse zugeführt worden sind, sowie nach Maßgabe einer nach § 10 zu erlassenden Rechtsverordnung zur
Gewährung von Darlehen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 verwendet werden; sie sind mit dem Ziel gleichmäßiger, möglichst kurzer Wartezeiten einzusetzen. 2 Erträge aus
einer Anlage der Zuteilungsmittel, die vorübergehend nicht zugeteilt werden können.
Günstigste Bausparvertrag
Die Bundesanstalt bestellt bei jeder Bausparkasse einen Vertrauensmann. Vor der Bestellung ist die Bausparkasse und, soweit eine andere staatliche Aufsicht
nach § 3 Abs. 2 besteht, auch die für diese Aufsicht zuständige Behörde zu hören. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden. Der Vertrauensmann hat
darauf zu achten, dass die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge über das Zuteilungsverfahren eingehalten werden. Der Vertrauensmann
teilt der Bundesanstalt seine Feststellungen und Beobachtungen mit.
Für die Versagung der Genehmigung gilt § 8 Abs. 1 entsprechend. 4 Sonstige Änderungen und Ergänzungen sind der Bundesanstalt mindestens 3 Monate vor ihrem
Inkrafttreten anzuzeigen. Erscheint die Erfüllung der von der Bausparkasse in den Bausparverträgen übernommenen Verpflichtungen nicht mehr gewährleistet, so
kann die Bundesanstalt verlangen, dass die Bausparkasse die Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge ändert.
Unter der gleichen Voraussetzung kann die Bundesanstalt den Abschluss neuer Verträge verbieten.
Im Interesse der Erfüllung der Verpflichtungen der Bausparkassen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherung der ihnen anvertrauten Vermögenswerte
und einer ausreichenden Zahlungsbereitschaft für die Zuteilung der Bausparsummen sowie zur dauerhaften Aufrechterhaltung einer möglichst gleichmäßigen
Zuteilungsfolge kann der Bundesminister der Finanzen nach Anhörung der Deutschen Bundesbank und der Spitzenverbände der Bausparkassen durch Rechtsverordnung
Vorschriften erlassen über die vorübergehende Anlage von den Bausparvertrag noch nicht in Anspruch genommenen Beträge.
Allgemeine Informationen über die Bausparvertrag
Wird im Besteuerungsverfahren die Entscheidung über die Höhe des zu versteuernden Einkommens nachträglich in der Weise geändert, dass dadurch die
Einkommensgrenzen des § 13 Abs. 1 unterschritten werden und entsteht für Aufwendungen, die vermögenswirksame Leistungen darstellen, erstmals ein Anspruch
auf Arbeitnehmer-Sparzulage, kann der Arbeitnehmer den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage abweichend von Absatz 4 innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe
der Änderung stellen.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Übertragung die Belange der Bausparer der übertragenden oder der übernehmenden Bausparkasse gefährdet
werden. Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Bausparkasse und erscheint die Vermeidung des Insolvenzverfahrens unter Abwägung der
Interessen der Bausparer und der übrigen Gläubiger eines Bausparvertrag geboten, so kann die Bundesanstalt alle Arten von Zahlungen einstweilen verbieten. Unter den gleichen
Voraussetzungen kann die Bundesanstalt auch einer vereinfachten Abwicklung zustimmen.
Der auf die Bausparkasse entfallende, in dem gesonderten Jahresabschluss ausgewiesene Anteil am haftenden Eigenkapital des Kreditinstituts gilt als
haftendes Eigenkapital der Bausparkasse. Auf Bausparkassen, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes andere als die nach § 4 zulässigen Geschäfte oder
Geschäfte in einem weiteren als dem nach den §§ 4, 6 und 7 sowie nach den Rechtsverordnungen gemäß § 10 zulässigen Umfang betrieben haben, sind diese
Vorschriften nicht anzuwenden, soweit bereits abgeschlossene Verträge betroffen werden.