Bausparvertrag für Handwerker
Was genau ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist eine mit einer Darlehensoption verbundene Kombination eines Altersvorsorgevertrages. Es können aus dem Bauspardarlehen 100% des geförderten Sparkapitals zum Beispiel für die Anschaffung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die zinsgünstige Darlehensoption in Anspruch genommen werden.
Welche Vorteile bietet ein Bausparvertrag
Die Vorteile für die aus einem Bausparvertrag entnommene Bauspardarlehen sind unter anderem folgende:
Generell besteht ein Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen.
Der Zinssatz für das Bauspardarlehen ist selbst in Niedrigzinszeiten attraktiv und zudem über die gesamte Laufzeit garantiert.
Das Bauspardarlehen kann nachrangig als Kreditabsicherung für andere Kredite eingesetzt werden.
Gegenüber anderen Bankkrditen besteht bei einem Bauspardarlehen jederzeit die Möglichkeit einer Sondertilgung.
Wofür kann man einen Bausparvertrag verwenden
Das sich aus dem Bausparvertrag beanspruchte Bauspardarlehen kann unter anderem für folgende Punkte verwendet werden:
Für den Kauf oder die Herstellung einer Wohnung im eigenen Haus bzw. einer selbst genutzten Eigentumswohnung, die als Hauptwohnsitz gilt.
Zu Beginn der Auszahlungsphase (i.d.R. mit Renteneintritt) auch für die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.
Umschuldungen von bereits finanziertem Wohneigentum sind nicht möglich, auch keine Renovierungen/Modernisierungen etc., es sei denn, das Objekt wurde nach dem 31.12.2007 erworben bzw. fertig gestellt.
Es gibt auch die Möglichkeit eines Ketten Bausparvertrags ohne Wohnraumfinanzierung.
Bausparvertrag für Handwerker
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Handwerker sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Bausparvertrag abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Bausparvertrag für Handwerker mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Bausparvertrag
Im Rahmen des neuen Eigenheimrentengesetzes wird der Anbieterkreis von Riester-Verträgen um die Bausparkassen erweitert. Der Bausparvertrag ist eine feste
Kombination eines Altersvorsorgevertrages verbunden mit einer Darlehensoption. Es können aus dem Altersvorsorgevermögen 100 % des geförderten
Altersvorsorgekapitals u.a. für die Anschaffung oder Herstellung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die Darlehensoption in
Anspruch genommen werden.
Die Gleichbehandlung von gefördertem Wohneigentum mit anderen Altersvorsorgeanlagen bedeutet neben der vollen Förderung in der Ansparphase auch die
nachgelagerte Besteuerung des im Wohneigentum gebundenen Altersvorsorgevermögens. Als Grundlage für diese Art der Besteuerung ist nur der Umfang der
tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung zu erfassen. Im Gegenzug zur steuerlichen Förderung des Berechtigten in der Ansparphase des Bausparvertrag muss die
Eigenheim-Rente in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert werden.
Mittelbar Förderberechtigte dagegen müssen keinen Eigenbeitrag leisten, um die staatlichen Zulagen zu erhalten, für sie entfällt daher der Sockelbetrag.
Jedem steuerpflichtigen Riester-Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser
beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten Altersvorsorgeverträge als Sonderausgaben steuerlich
berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Altersvorsorgeaufwendungen).
Allgemeines über die Bausparvertrag
Zu den begünstigten Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen. Der Sonderausgabenabzug steht jedem Ehegatten
gesondert zu, wenn er selbst auch zum begünstigten Personenkreis gehört. Eine Übertragung des nicht ausgenutzten Höchstabzugsvolumens auf den Ehepartner ist
nicht möglich. Die Grundlage bietet das neu eingeführte Wohnförderkonto. Auf diesem Konto werden die durch die Wohnimmobilie gebundenen geförderten Beiträge
erfasst. D. h. neben dem entnommenen geförderten Kapital auch die geförderten Tilgungsleistungen samt Zulagen.
Übertragung auf Bausparvertrag für Handwerker des Ehepartners. Wenn der Ehepartner ebenfalls eine Riester-Versorgung abgeschlossen hat, kann das angesammelte Vermögen auf diesen
Vertrag übertragen werden, auch wenn der Ehegatte selbst nicht unmittelbar förderfähig ist. Eine einmalige Auszahlung ist jedoch nicht möglich. Besteht beim
überlebenden Ehepartner noch kein Riester-Vertrag, kann er die Übertragung auch auf einen neuen Vertrag vornehmen oder den des verstorbenen Ehepartners
fortführen.
Diese Beiträge, die der Minderung des Wohnförderkontos dienen, dürfen nicht erneut als geförderte Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden. Gibt der
Zulageberechtigte nicht nur vorübergehend die Selbstnutzung der eigenen Immobilie auf, handelt es sich um eine schädliche Verwendung. In diesem Fall muss
das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Kapital versteuert werden. Das Wohnförderkonto ist im Anschluss aufzulösen.
Bausparvertrag
Die laufende Arbeitgeberleistung von 13 EUR für Dezember überweist der Arbeitgeber mit dem übrigen Dezemberlohn am 20.1.2009, also erst im neuen Jahr. Die
13 EUR sind wie das übrige Dezembergehalt laufender Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums Dezember und damit noch dem abgelaufenen Kalenderjahr 2008
zuzurechnen. Da die Einmalzahlung von 160 EUR (maßgebend ist der Zuflusszeitpunkt) noch vor dem 1.1.2009 überwiesen wird, ist auch sie dem abgelaufenen
Kalenderjahr zuzurechnen.
Ist nach den vorstehenden Grundsätzen die vermögenswirksame Leistung noch im alten Kalenderjahr bezogen, ist sie ggf. mit den dazugehörigen Steuerabzugsbeträgen
noch im Lohnkonto und daran anknüpfend in die Steuerkarte für das abgelaufene Kalenderjahr aufzunehmen (zu den Bescheinigungspflichten im Einzelnen s. Tz. 9).
Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zusätzliche vermögenswirksame Leistungen von 13 EUR monatlich. Anfang Dezember 2008 lässt der Arbeitnehmer
vom Weihnachtsgeld weitere 160 EUR auf seinen Bausparvertrag für Handwerker vermögenswirksam anlegen.
Wie sieht die steuerliche Förderung aus? Sparbeiträge und Tilgungsleistungen können als Altersvorsorgebeiträge zzgl. Zulagen bis maximal 2.100 EUR als
Sonderausgaben abgezogen werden. Dieser Sonderausgabenabzug wird jedoch nur gewährt, wenn er für den Steuerpflichtigen einkommensteuerrechtlich günstiger ist
als der Anspruch auf Zulage. Diese sog. Günstigerprüfung erfolgt durch das Finanzamt. Zu Beginn der Auszahlungsphase (i.d.R. mit Renteneintritt) auch für
die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.
Infos zum Thema Bausparvertrag
Auch der Bausparvertrag ist während der Ansparphase in seiner Rechtsnatur als Einlage zu bewerten und kann unter Nutzung der staatlichen Förderung als eine
sehr sichere und relativ renditestarke Kapitalanlage dieser Gattung angesehen werden. Zwar zählen Girokonto, Termingeld und Tagesgeld bilanztechnisch auch
zu den Einlagen, dennoch sind sie aufgrund ihrer Zweckbindung aus Anlegersicht als eigene Asset-Klasse zu bewerten. Ebenso zählen Produkte wie der Sparbrief
oder das Bonussparen hierzu.
Weitere Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall sind z. B. die Vereinbarungen mit der Bank, dass die Ansprüche aus einem Bausparvertrag für Handwerker, aus einem
Bankguthaben oder aus einem Wertpapierdepot beim Tod des Sparers einem Dritten zustehen sollen. Aber auch gesellschaftsrechtliche Eintritts- und
Nachfolgeregelungen fallen unter die Verträge zugunsten Dritter. Handelt es sich um Schenkungen, die den Pflichtteil der Pflichtteilsberechtigten berühren,
so können diese ggf. den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen (§ 2325 BGB, § 2329 BGB).
Das vertragliche Verhältnis zum Darlehensnehmer muss zugrunde gelegt und die versprochene Vermittlungs-/Beratungsleistung erfüllt werden. Dies kann (und wird
auch überwiegend) die Abgabe eines Angebots mit den entsprechenden Informationen sein, aber auch eine umfassende Beratung und Marktanalyse mit dem Ziel der
Optimierung sowohl in der Zusammenstellung als auch in der Kondition. Aber auch wenn keine umfassende Beratung gefordert ist, so sollten die zwangsläufig
auftretenden Situationen (wie die Anschlussfinanzierung) klar beschrieben werden.
Bausparvertrag für Handwerker
Forderungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 können auch durch die Bestellung von Grundpfandrechten an einem Pfandobjekt in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaften oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gesichert werden, wenn
das Grundpfandrecht von Finanzinstituten in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat üblicherweise zur Sicherung von Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen
vereinbart wird.
Für die Versagung der Genehmigung gilt § 8 Abs. 1 entsprechend. 4 Sonstige Änderungen und Ergänzungen sind der Bundesanstalt mindestens 3 Monate vor ihrem
Inkrafttreten anzuzeigen. Erscheint die Erfüllung der von der Bausparkasse in den Bausparverträgen übernommenen Verpflichtungen nicht mehr gewährleistet, so
kann die Bundesanstalt verlangen, dass die Bausparkasse die Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge ändert.
Unter der gleichen Voraussetzung kann die Bundesanstalt den Abschluss neuer Verträge verbieten.
Die Mindestvoraussetzungen für die Zuteilung zur Gewährleistung eines angemessenen individuellen Sparer-Kassen-Leistungsverhältnisses, insbesondere die
Mindestansparung und die Bemessung einer Mindestbewertungszahl. eine bis zum 31. 12. 1995 befristete Übergangsregelung für die vereinfachte Festlegung der
Mindestvoraussetzungen für die Zuteilung zur Gewährleistung eines angemessenen individuellen Sparer-Kassen-Leistungsverhältnisses für die am 1. 1. 1991
angebotenen Bausparvertrag Tarife.
Allgemeine Informationen über die Bausparvertrag
Ein Vertrag, durch den der Bestand einer Bausparkasse an Bausparverträgen mit den zugehörigen Aktiven und Passiven auf eine andere Bausparkasse oder auf
mehrere andere Bausparkassen ganz oder teilweise übertragen werden soll, bedarf der Genehmigung der Bundesanstalt. Die Rechte und Pflichten der übertragenden
Bausparkasse aus den Bausparverträgen gehen mit der Genehmigung auch im Verhältnis zu den Bausparern auf die übernehmende Bausparkasse über; § 415 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Übertragung die Belange der Bausparer der übertragenden oder der übernehmenden Bausparkasse gefährdet
werden. Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Bausparkasse und erscheint die Vermeidung des Insolvenzverfahrens unter Abwägung der
Interessen der Bausparer und der übrigen Gläubiger eines Bausparvertrag geboten, so kann die Bundesanstalt alle Arten von Zahlungen einstweilen verbieten. Unter den gleichen
Voraussetzungen kann die Bundesanstalt auch einer vereinfachten Abwicklung zustimmen.
Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der
Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung. Die Bezeichnung Bausparkasse oder eine Bezeichnung, in der das Wort Bausparkasse
oder der Wortstamm Bauspar enthalten ist, dürfen in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszweckes oder zu Werbezwecken nur
Unternehmen führen, die die Erlaubnis zum Betreiben der Geschäfte einer Bausparkasse besitzen.