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Nützliche Tipps zum Thema Bausparvertrag
Der Staat gewährt eine maximale Grundzulage in Höhe von 154 EUR jährlich. Der Ehepartner kann bei Abschluss eines eigenen zertifizierten
Altersvorsorgevertrages noch einmal dasselbe erhalten. Die Kinderzulage von 185 EUR jährlich wird für Kinder gewährt, für die die zulageberechtigte Person
Kindergeld bezieht. Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Kinderzulage zudem auf 300 EUR erhöht. Die staatlichen Zulagen gibt es dann in voller Höhe, wenn
der Förderberechtigte mindestens einen sog. Mindesteigenbeitrag zahlt.
Rückwirkend zum 1.1.2008 führen Beiträge auf einen zertifizierten Bausparvertrag zu einer Riester-Zulage und evtl. zusätzlich zu einer Steuerersparnis.
Das Gleiche gilt für Tilgungsleistungen, wenn es zur Darlehensphase kommt. Damit der Bausparvertrag als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine
Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in
Form einer lebenslangen Rente vorgesehen sein.
Möglich ist vor dem 60. Lebensjahr eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten Bausparvertrag oder einen Geld-Riester-Vertrag. Der
Bauspar-Kombikredit ist eine Kombination der zusammengesetzten Verträge, die aus einem tilgungsfreien Darlehen und aus einem «Bausparvertrag» bestehen, der
zu dessen Tilgung eingesetzt wird. Diese Art der Finanzierung wird allerdings nur gefördert, wenn unwiderruflich vereinbart wird, dass das Vorausdarlehen
durch einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag getilgt wird.
Allgemeines über die Bausparvertrag
Die Prämienbegünstigung ist in diesen Fällen auf die Berücksichtigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Aufwendungen der letzten 7 Sparjahre bis zu der
Verfügung beschränkt. Jeder Bausparer kann nur einmal über einen vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne
wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen. Unschädlich ist auch eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau, wenn der Bausparer
oder dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig geworden ist.
Der Ehegatte des verstorbenen Zulageberechtigten innerhalb eines Jahres Eigentümer der Wohnung wird, die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt und die
Ehegatten im Zeitpunkt des Todes zusammenveranlagt waren - in diesem Fall führt der Anbieter das Wohnförderkonto für den Ehegatten fort oder die Ehewohnung
aufgrund einer richterlichen Entscheidung zum Bausparvertrag 2023 dem anderen Ehegatten zugesprochen wird. Eine Übertragung des Wohnförderkontos erfolgt ggf. erst im Rahmen der
Ehescheidung.
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich, die Grundzulage erhöht sich automatisch. Wird nicht der für eine ungekürzte Zulage notwendige
Mindesteigenbeitrag erbracht, erfolgt sowohl eine entsprechende Kürzung der Altersvorsorgezulage als auch des einmalig zu gewährenden Berufseinsteiger-Bonus.
Um dem Zulageberechtigten eine echte Wahlfreiheit zu gewährleisten, wird das eigentumsähnliche Dauerwohnrecht dem Wohneigentum gleichgestellt
Bausparvertrag
Gilt der berufsbedingte Umzug als förderschädlich? Es gibt einen Ausnahmefall, bei dem die Folgen der Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnimmobilie
nicht eintreten. Voraussetzung ist, dass die für diese Zeit nicht selbst genutzte Wohnung, wenn sie fremd vermietet wird, dann nur befristet fremd vermietet
wird und der Steuerpflichtige beabsichtigt, die Selbstnutzung (spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres) wieder aufzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt wird
der Betrag auf dem Wohnförderkonto nicht weiter erhöht.
Die Abschlussgebühren können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn es alleiniger Zweck des Vertragsabschlusses ist,
das Baudarlehen zu erhalten und die Kreditmittel zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu verwenden (vgl. Subsidiaritätsprinzip).
Abschlussgebühren eines Bausparvertrag 2023, der bestimmungsgemäß der Ablösung eines Darlehens dient, mit dem der Erwerb einer vermieteten Immobilie finanziert
wurde, sind abziehbare Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Kann die Bauspar-Förderung in Anspruch genommen werden, wenn bereits ein früherer Eigentumserwerb gefördert wurde? Ja, die Förderung nach dem
Eigenheimrentengesetz ist davon unabhängig. Selbst die parallele Nutzung ist möglich. Gibt es eine Mindestsumme bei Kapitalentnahme? Nein, es ist keine
Mindestsumme bei Kapitalentnahme vorgesehen. Für Altersvorsorgeverträge, die vor dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden, gelten die verbesserten
Entnahmeregelungen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2010.
Infos zum Thema Bausparvertrag
Die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge müssen Bestimmungen enthalten über, die Höhe und Fälligkeit der Leistungen des Bausparers und der
Bausparkasse sowie über die Rechtsfolgen, die bei Leistungsverzug eintreten, die Verzinsung der Bauspareinlagen und der Bauspardarlehen, die Höhe der Kosten
und Gebühren, die den Bausparern berechnet werden, die Voraussetzungen und die Ermittlung der Reihenfolge für die Zuteilung und die Bedingungen für die
Auszahlung der Bausparsumme, die Sicherung der Forderungen aus Bauspardarlehen.
Die wesentlichen Angaben werden im Angebot gemacht sein. Die weiteren Entscheidungsgrundlagen sollten noch berücksichtigt werden und auch in einem Protokoll
Niederschlag finden. Dies könnten z. B. sein, Zinsanschlussrisiko für kurze Zinsbindung zu hoch, Kunde rechnet mit mittelfristig sinkenden Zinsen, daher
kurzfristige Festschreibung, Kunde hat stark schwankende Einkünfte und bevorzugt daher variable Darlehen, Bauspardarlehen aus zugeteiltem Bausparvertrag 2023 zu
hoch in der Belastung, daher Einsatz des Guthabens als Eigenkapital.
Zuteilungsmittel, insbesondere Bauspareinlagen und Tilgungsleistungen auf Bauspardarlehen, dürfen vorbehaltlich des § 4 Abs. 3 nur für das Bauspargeschäft
und zur Rückzahlung fremder Gelder, die der Zuteilungsmasse zugeführt worden sind, sowie nach Maßgabe einer nach § 10 zu erlassenden Rechtsverordnung zur
Gewährung von Darlehen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 verwendet werden; sie sind mit dem Ziel gleichmäßiger, möglichst kurzer Wartezeiten einzusetzen. 2 Erträge aus
einer Anlage der Zuteilungsmittel, die vorübergehend nicht zugeteilt werden können.
Bausparvertrag 2023
Den zulässigen Anteil von Bausparverträgen, die einen in der Rechtsverordnung festzusetzenden Betrag übersteigen (Großbausparverträge), am gesamten nicht
zugeteilten Vertragssummenbestand der Bausparverträge einer Bausparkasse und den zulässigen Anteil von Großbausparverträgen, die innerhalb eines
Kalenderjahres abgeschlossen werden, an der gesamten Vertragssumme der in diesem Jahr von der Bausparkasse abgeschlossenen Bausparverträge. Dabei gelten die
innerhalb von 12 Monaten abgeschlossenen Verträge eines Bausparers als ein Vertrag.
Weil der Bausparverträge die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erfüllen, müssen in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Zinsertrag aus der Zwischenanlage
dem Zinsertrag, der sich bei Anlage der Zuteilungsmittel in Bauspardarlehen ergeben hätte, einem zur Wahrung der Belange der
Bausparer bestimmten Sonderposten Fonds zur bauspartechnischen Absicherung zugeführt werden. Die Bausparkasse darf am Ende eines Geschäftsjahres diesen
Sonderposten auflösen, soweit er zu diesem Zeitpunkt 3 v. H. der Bauspareinlagen übersteigt.
Die Mindestvoraussetzungen für die Zuteilung zur Gewährleistung eines angemessenen individuellen Sparer-Kassen-Leistungsverhältnisses, insbesondere die
Mindestansparung und die Bemessung einer Mindestbewertungszahl. eine bis zum 31. 12. 1995 befristete Übergangsregelung für die vereinfachte Festlegung der
Mindestvoraussetzungen für die Zuteilung zur Gewährleistung eines angemessenen individuellen Sparer-Kassen-Leistungsverhältnisses für die am 1. 1. 1991
angebotenen Bausparvertrag Tarife.
Allgemeine Informationen über die Bausparvertrag
Ein Vertrag, durch den der Bestand einer Bausparkasse an Bausparverträgen mit den zugehörigen Aktiven und Passiven auf eine andere Bausparkasse oder auf
mehrere andere Bausparkassen ganz oder teilweise übertragen werden soll, bedarf der Genehmigung der Bundesanstalt. Die Rechte und Pflichten der übertragenden
Bausparkasse aus den Bausparverträgen gehen mit der Genehmigung auch im Verhältnis zu den Bausparern auf die übernehmende Bausparkasse über; § 415 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.
Der Arbeitnehmer ist abweichend von der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Vereinbarung auch berechtigt, vor Ablauf der Sperrfrist die Überweisung
eingezahlter vermögenswirksamer Leistungen auf einen von ihm oder seinem Ehegatten (§ 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes) abgeschlossenen Bausparvertrag
zu verlangen, wenn weder mit der Auszahlung der Bausparsumme begonnen worden ist noch die überwiesenen Beträge vor Ablauf der Sperrfrist ganz oder zum Teil
zurückgezahlt, noch Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder beliehen werden.
Demgemäß hat der Senat im Urteil vom 1. Dezember 1964 VI 160/63 (HFR 1965, 263) eine unmittelbare Verwendung zum Wohnungsbau verneint, wenn der Bausparer
die aus dem «Bausparvertrag erlangten Mittel an juristische Personen und Personengesellschaften, an denen er beteiligt war, weiterleitete, damit diese die
Gelder zum Wohnungsbau verwenden könnten. In der Weiterleitung der ausgezahlten Summen an die Gesellschaften sah der Senat nur eine Verstärkung der
Betriebsmittel dieser Gesellschaften zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben, Gebäude zu errichten.