Preiswerte Bausparvertrag
Was genau ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist eine mit einer Darlehensoption verbundene Kombination eines Altersvorsorgevertrages. Es können aus dem Bauspardarlehen 100% des geförderten Sparkapitals zum Beispiel für die Anschaffung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die zinsgünstige Darlehensoption in Anspruch genommen werden.
Welche Vorteile bietet ein Bausparvertrag
Die Vorteile für die aus einem Bausparvertrag entnommene Bauspardarlehen sind unter anderem folgende:
Generell besteht ein Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen.
Der Zinssatz für das Bauspardarlehen ist selbst in Niedrigzinszeiten attraktiv und zudem über die gesamte Laufzeit garantiert.
Das Bauspardarlehen kann nachrangig als Kreditabsicherung für andere Kredite eingesetzt werden.
Gegenüber anderen Bankkrditen besteht bei einem Bauspardarlehen jederzeit die Möglichkeit einer Sondertilgung.
Wofür kann man einen Bausparvertrag verwenden
Das sich aus dem Bausparvertrag beanspruchte Bauspardarlehen kann unter anderem für folgende Punkte verwendet werden:
Für den Kauf oder die Herstellung einer Wohnung im eigenen Haus bzw. einer selbst genutzten Eigentumswohnung, die als Hauptwohnsitz gilt.
Zu Beginn der Auszahlungsphase (i.d.R. mit Renteneintritt) auch für die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.
Umschuldungen von bereits finanziertem Wohneigentum sind nicht möglich, auch keine Renovierungen/Modernisierungen etc., es sei denn, das Objekt wurde nach dem 31.12.2007 erworben bzw. fertig gestellt.
Es gibt auch die Möglichkeit eines Ketten Bausparvertrags ohne Wohnraumfinanzierung.
Preiswerte Bausparvertrag
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Nützliche Tipps zum Thema Bausparvertrag
Nach über zweijährigen Verhandlungen der Koalition wurde das Wohneigentum im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes in die staatlich geförderte Altersvorsorge
integriert. Dieser Beitrag gibt einen stichwortartigen Überblick über die wichtigsten Punkte der neuen Wohn-Riester-Förderung. Das mietfreie Wohnen in einer
möglichst energiesparenden Immobilie spielt in der Altersvorsorge eine ganz wesentliche Rolle. Freilich bedarf der Erwerb bzw. das Bauen des eigenen Heims in
der Regel starker finanzieller Anstrengungen und eines festen Willens - auch beim Konsumverzicht.
Der Förderberechtigte erhält für diese Beiträge eine Zulage und evtl. noch eine zusätzliche Steuerersparnis. Die für die Tilgungsbeiträge gewährten Zulagen
werden zu 100 % für die Tilgung verwendet. Das in Anspruch genommene Darlehen ist bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres des Förderberechtigten zu tilgen.
Möglichkeit, das in einem Altersvorsorgevertrag in einem Bausparvertrag angesparte geförderte Altersvorsorgekapital vollständig für die Anschaffung oder Herstellung von nach dem
31.12.2007 erworbenen Wohneigentum zu entnehmen.
Mittelbar Förderberechtigte dagegen müssen keinen Eigenbeitrag leisten, um die staatlichen Zulagen zu erhalten, für sie entfällt daher der Sockelbetrag.
Jedem steuerpflichtigen Riester-Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser
beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten Altersvorsorgeverträge als Sonderausgaben steuerlich
berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Altersvorsorgeaufwendungen).
Allgemeines über die Bausparvertrag
Die Prämienbegünstigung ist in diesen Fällen auf die Berücksichtigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Aufwendungen der letzten 7 Sparjahre bis zu der
Verfügung beschränkt. Jeder Bausparer kann nur einmal über einen vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne
wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen. Unschädlich ist auch eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau, wenn der Bausparer
oder dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig geworden ist.
Oder der Preiswerte Bausparvertrag nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im
Zeitpunkt der Verfügung noch besteht. Die Prämienbegünstigung ist in diesen Fällen auf die Berücksichtigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten
Aufwendungen der letzten 7 Sparjahre bis zum Eintritt des Ereignisses beschränkt. 7 Die Vereinbarung über die Erhöhung der Bausparsumme ist als
selbständiger Vertrag zu behandeln.
Bauspardarlehen. Hat der Zulageberechtigte die Förderung in Anspruch genommen und stirbt, gilt dies als Aufgabe der Selbstnutzung. Der noch nicht
zurückgeführte Betrag des Wohnförderkontos wird dem Erblasser zugerechnet, sodass in dessen letzter Steuererklärung die nachgelagerte Besteuerung
vorgenommen wird. Ausnahme: Der überlebende Ehegatte kann, ohne dass es zu einer sofortigen Versteuerung kommt, die Wohnung übernehmen. Voraussetzung ist,
dass er innerhalb eines Jahres Eigentümer der Wohnung wird, sie zu eigenen Wohnzwecken nutzt.
Bausparvertrag
Was ist die neue Eigenheim-Rente? Bislang gab es Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Mit dem
Eigenheimrentengesetz wird selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert, allerdings über ein Finanzdienstleistungsprodukt. Auch
Einzahlungen auf Bausparverträge werden dabei förderfähig. Wer profitiert besonders von der Eigenheim-Rente? Familien mit Kindern, Geringverdiener und Ledige
mit hohem Einkommen. Letztlich profitiert jeder, der selbst genutztes Wohneigentum erwerben möchte.
Was versteht man unter einem Wohnförderkonto? Unter einem Wohnförderkonto versteht man ein fiktives Konto, das bei der nachgelagerten Besteuerung eine
wichtige Rolle spielt. Hierbei wird der die Preiswerte Bausparvertrag , die Tilgungsleistungen, die staatliche Zulage-Förderung sowie in der Ansparphase eine jährliche
Erhöhung des Wohnförderkontostandes um 2 % vermerkt. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird das Wohnförderkonto abgebaut über einen Zeitraum zwischen
Renteneintritt und dem 85. Lebensjahr.
Wie sieht die steuerliche Förderung aus? Sparbeiträge und Tilgungsleistungen können als Altersvorsorgebeiträge zzgl. Zulagen bis maximal 2.100 EUR als
Sonderausgaben abgezogen werden. Dieser Sonderausgabenabzug wird jedoch nur gewährt, wenn er für den Steuerpflichtigen einkommensteuerrechtlich günstiger ist
als der Anspruch auf Zulage. Diese sog. Günstigerprüfung erfolgt durch das Finanzamt. Zu Beginn der Auszahlungsphase (i.d.R. mit Renteneintritt) auch für
die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.
Infos zum Thema Bausparvertrag
Die Auswahl der Finanzierungsbausteine unter Berücksichtigung der Interessentenvorgaben ist die wesentliche Aufgabe bei der Finanzierungsplanung. Dabei muss
eine Abwägung der Interessen erfolgen. So ist ein günstiger Zins natürlich schön für die Beteiligten, aber die sonstigen Eigenschaften der
Finanzierungsbausteine dürfen dabei nicht übersehen werden. Kurze Zinsfestschreibungen sind eben meist günstiger als lange, aber damit sind die Risiken der
Anschlussfinanzierung auch höher, weil die Restschuld bei der Neufestsetzung ja noch höher ist.
Ein Preiswerte Bausparvertrag kann auch als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes vom 26. 6. 2001, zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 29. 7. 2008 (BGBl I S. 1509), in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen werden. Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Sinne
dieses Gesetzes sind zum Beispiel, die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und von
Wohnungen, sowie der Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum.
Zuteilungsmittel, insbesondere Bauspareinlagen und Tilgungsleistungen auf Bauspardarlehen, dürfen vorbehaltlich des § 4 Abs. 3 nur für das Bauspargeschäft
und zur Rückzahlung fremder Gelder, die der Zuteilungsmasse zugeführt worden sind, sowie nach Maßgabe einer nach § 10 zu erlassenden Rechtsverordnung zur
Gewährung von Darlehen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 verwendet werden; sie sind mit dem Ziel gleichmäßiger, möglichst kurzer Wartezeiten einzusetzen. 2 Erträge aus
einer Anlage der Zuteilungsmittel, die vorübergehend nicht zugeteilt werden können.
Preiswerte Bausparvertrag
Die Bausparkasse hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Währungsrisiken aus ihrem Geschäftsbetrieb zu
vermeiden. 2 Sie muss insbesondere für Bausparverträge, die in fremden Währungen oder in Rechnungseinheiten zu erfüllen sind, jeweils getrennte
Zuteilungsmassen bilden und soll für die währungskongruente Verwendung der Zuteilungsmittel und der verfügbaren Gelder sorgen. Die Bundesanstalt kann im
Einzelfall von der Pflicht zur Bildung getrennter Zuteilungsmassen befreien.
Für die Versagung der Genehmigung gilt § 8 Abs. 1 entsprechend. 4 Sonstige Änderungen und Ergänzungen sind der Bundesanstalt mindestens 3 Monate vor ihrem
Inkrafttreten anzuzeigen. Erscheint die Erfüllung der von der Bausparkasse in den Bausparverträgen übernommenen Verpflichtungen nicht mehr gewährleistet, so
kann die Bundesanstalt verlangen, dass die Bausparkasse die Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge ändert.
Unter der gleichen Voraussetzung kann die Bundesanstalt den Abschluss neuer Verträge verbieten.
Die Mindestvoraussetzungen für die Zuteilung zur Gewährleistung eines angemessenen individuellen Sparer-Kassen-Leistungsverhältnisses, insbesondere die
Mindestansparung und die Bemessung einer Mindestbewertungszahl. eine bis zum 31. 12. 1995 befristete Übergangsregelung für die vereinfachte Festlegung der
Mindestvoraussetzungen für die Zuteilung zur Gewährleistung eines angemessenen individuellen Sparer-Kassen-Leistungsverhältnisses für die am 1. 1. 1991
angebotenen Bausparvertrag Tarife.
Allgemeine Informationen über die Bausparvertrag
Die auf dem Gebiet des Bausparwesens bestehenden Rechtsvorschriften sowie die auf Grund der bisherigen Rechtsvorschriften erlassenen Anordnungen bleiben
aufrechterhalten, soweit ihnen nicht Bestimmungen dieses Gesetzes oder des Gesetzes über das Kreditwesen entgegenstehen. Rechtsvorschriften, die für die
geschäftliche Betätigung bestimmter Arten von Bausparkassen weitergehende Anforderungen stellen als dieses Gesetz, bleiben unberührt. Die Zuständigkeit der
Länder für die Bestätigung der Umstellungsrechnung von Bausparkassen bleibt unberührt.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Übertragung die Belange der Bausparer der übertragenden oder der übernehmenden Bausparkasse gefährdet
werden. Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Bausparkasse und erscheint die Vermeidung des Insolvenzverfahrens unter Abwägung der
Interessen der Bausparer und der übrigen Gläubiger eines Bausparvertrag geboten, so kann die Bundesanstalt alle Arten von Zahlungen einstweilen verbieten. Unter den gleichen
Voraussetzungen kann die Bundesanstalt auch einer vereinfachten Abwicklung zustimmen.
Der auf die Bausparkasse entfallende, in dem gesonderten Jahresabschluss ausgewiesene Anteil am haftenden Eigenkapital des Kreditinstituts gilt als
haftendes Eigenkapital der Bausparkasse. Auf Bausparkassen, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes andere als die nach § 4 zulässigen Geschäfte oder
Geschäfte in einem weiteren als dem nach den §§ 4, 6 und 7 sowie nach den Rechtsverordnungen gemäß § 10 zulässigen Umfang betrieben haben, sind diese
Vorschriften nicht anzuwenden, soweit bereits abgeschlossene Verträge betroffen werden.