Bausparvertrag Vergleich
Was genau ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist eine mit einer Darlehensoption verbundene Kombination eines Altersvorsorgevertrages. Es können aus dem Bauspardarlehen 100% des geförderten Sparkapitals zum Beispiel für die Anschaffung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die zinsgünstige Darlehensoption in Anspruch genommen werden.
Welche Vorteile bietet ein Bausparvertrag
Die Vorteile für die aus einem Bausparvertrag entnommene Bauspardarlehen sind unter anderem folgende:
Generell besteht ein Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen.
Der Zinssatz für das Bauspardarlehen ist selbst in Niedrigzinszeiten attraktiv und zudem über die gesamte Laufzeit garantiert.
Das Bauspardarlehen kann nachrangig als Kreditabsicherung für andere Kredite eingesetzt werden.
Gegenüber anderen Bankkrditen besteht bei einem Bauspardarlehen jederzeit die Möglichkeit einer Sondertilgung.
Wofür kann man einen Bausparvertrag verwenden
Das sich aus dem Bausparvertrag beanspruchte Bauspardarlehen kann unter anderem für folgende Punkte verwendet werden:
Für den Kauf oder die Herstellung einer Wohnung im eigenen Haus bzw. einer selbst genutzten Eigentumswohnung, die als Hauptwohnsitz gilt.
Zu Beginn der Auszahlungsphase (i.d.R. mit Renteneintritt) auch für die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.
Umschuldungen von bereits finanziertem Wohneigentum sind nicht möglich, auch keine Renovierungen/Modernisierungen etc., es sei denn, das Objekt wurde nach dem 31.12.2007 erworben bzw. fertig gestellt.
Es gibt auch die Möglichkeit eines Ketten Bausparvertrags ohne Wohnraumfinanzierung.
Bausparvertrag Vergleich
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Nützliche Tipps zum Thema Bausparvertrag
Der zertifizierte Altersvorsorgevertrag muss ein Vertrag nach den bisherigen Riester-Sparformen oder ein «Bausparvertrag» sein; beide Vertragsbestandteile
bilden einen einheitlich zu zertifizierenden Altersvorsorgevertrag. Nach dem Eigenheimrentengesetz gilt nun auch die Tilgung eines Darlehens als begünstigt,
wenn das Darlehen nach dem 31.12.2007 unmittelbar zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum dient. Die Tilgungsleistungen gelten als
Altersvorsorgebeiträge im Sinne des § 82 EStG.
Dieser beträgt ab 2008 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzgl. der Zulagen. Bei geringerer Beitragszahlung verringert sich analog
auch die Förderung. Nach oben wird die Beitragshöhe durch einen maximalen Festbetrag in Höhe von 2.100 EUR begrenzt. Eine Zulagenförderung ohne jeden
Mindesteigenbeitrag zum Bausparvertrag ist laut Gesetz nicht zulässig. Daher wurde gesetzlich ein Mindestbetrag in Höhe von 60 EUR festgelegt. Liegt der jeweilige
Mindesteigenbeitrag unter dem sog. Sockelbetrag von 60 EUR, so ist mindestens dieser zu leisten.
Zudem kann es zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum (auch Altdarlehen) verwendet werden. Hat der
Zulageberechtigte mehrere Altersvorsorgeverträge, kann die Entnahmemöglichkeit für jeden dieser Verträge genutzt werden. Eine Rückzahlung des für den Erwerb
einer selbst genutzten Wohnimmobilie entnommenen Betrages auf den Riester-Vertrag ist nicht mehr nötig. Für Altersvorsorgeverträge, die vor dem 1.1.2008
abgeschlossen wurden, gelten die verbesserten Entnahmeregelungen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2010.
Allgemeines über die Bausparvertrag
Zu den begünstigten Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen. Der Sonderausgabenabzug steht jedem Ehegatten
gesondert zu, wenn er selbst auch zum begünstigten Personenkreis gehört. Eine Übertragung des nicht ausgenutzten Höchstabzugsvolumens auf den Ehepartner ist
nicht möglich. Die Grundlage bietet das neu eingeführte Wohnförderkonto. Auf diesem Konto werden die durch die Wohnimmobilie gebundenen geförderten Beiträge
erfasst. D. h. neben dem entnommenen geförderten Kapital auch die geförderten Tilgungsleistungen samt Zulagen.
Das Ganze wird jährlich mit einem (fiktiven) Zins um 2 % erhöht. Dieser ist nicht an die Zinsentwicklung gekoppelt. Um dem Zulageberechtigten bereits zu
Beginn der Auszahlungsphase zusagen zu können, welchen Betrag er zu versteuern hat, wird auf eine Verzinsung des Wohnförderkontos in der Auszahlungsphase
verzichtet. Der Zulageberechtigte aus Bausparvertrag Vergleich kann jederzeit und in variabler Höhe Beträge auf einen Altersvorsorgevertrag einzahlen und damit sein Wohnförderkonto
zurückführen, soweit dies vom Anbieter vertraglich vorgesehen ist.
Bauspardarlehen. Hat der Zulageberechtigte die Förderung in Anspruch genommen und stirbt, gilt dies als Aufgabe der Selbstnutzung. Der noch nicht
zurückgeführte Betrag des Wohnförderkontos wird dem Erblasser zugerechnet, sodass in dessen letzter Steuererklärung die nachgelagerte Besteuerung
vorgenommen wird. Ausnahme: Der überlebende Ehegatte kann, ohne dass es zu einer sofortigen Versteuerung kommt, die Wohnung übernehmen. Voraussetzung ist,
dass er innerhalb eines Jahres Eigentümer der Wohnung wird, sie zu eigenen Wohnzwecken nutzt.
Bausparvertrag
Was ist die neue Eigenheim-Rente? Bislang gab es Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Mit dem
Eigenheimrentengesetz wird selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert, allerdings über ein Finanzdienstleistungsprodukt. Auch
Einzahlungen auf Bausparverträge werden dabei förderfähig. Wer profitiert besonders von der Eigenheim-Rente? Familien mit Kindern, Geringverdiener und Ledige
mit hohem Einkommen. Letztlich profitiert jeder, der selbst genutztes Wohneigentum erwerben möchte.
Die Abschlussgebühren können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn es alleiniger Zweck des Vertragsabschlusses ist,
das Baudarlehen zu erhalten und die Kreditmittel zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu verwenden (vgl. Subsidiaritätsprinzip).
Abschlussgebühren eines Bausparvertrag Vergleich, der bestimmungsgemäß der Ablösung eines Darlehens dient, mit dem der Erwerb einer vermieteten Immobilie finanziert
wurde, sind abziehbare Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Entscheidend ist die Aufgabe der Selbstnutzung, d.h., auch wenn die Auszahlungsphase noch gar nicht begonnen hat, kommt es zur sofortigen Besteuerung. Etwas
anderes ist der Fall der vorweggenommenen Erbfolge, bei dem Eltern an das Kind schenken und sich ein lebenslanges Dauerwohnrecht sichern. Dieses haben sie
ja durch den Erwerb der Immobilie bezahlt, sodass hier keine Aufgabe der Selbstnutzung vorliegt. Setzt der Erbe einen vom Erblasser abgeschlossenen
Bausparvertrag fort, kann er die Wohnungsbauprämie für die im Jahr des Erbfalls nur einmal beanspruchen.
Infos zum Thema Bausparvertrag
Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den
angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Das Bauspargeschäft
darf nur von Bausparkassen betrieben werden. Bausparer ist, wer mit einer Bausparkasse einen Vertrag schließt, durch den er nach Leistung von Bauspareinlagen
einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt Bausparvertrag.
Weitere Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall sind z. B. die Vereinbarungen mit der Bank, dass die Ansprüche aus einem Bausparvertrag Vergleich, aus einem
Bankguthaben oder aus einem Wertpapierdepot beim Tod des Sparers einem Dritten zustehen sollen. Aber auch gesellschaftsrechtliche Eintritts- und
Nachfolgeregelungen fallen unter die Verträge zugunsten Dritter. Handelt es sich um Schenkungen, die den Pflichtteil der Pflichtteilsberechtigten berühren,
so können diese ggf. den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen (§ 2325 BGB, § 2329 BGB).
Zuteilungsmittel, insbesondere Bauspareinlagen und Tilgungsleistungen auf Bauspardarlehen, dürfen vorbehaltlich des § 4 Abs. 3 nur für das Bauspargeschäft
und zur Rückzahlung fremder Gelder, die der Zuteilungsmasse zugeführt worden sind, sowie nach Maßgabe einer nach § 10 zu erlassenden Rechtsverordnung zur
Gewährung von Darlehen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 verwendet werden; sie sind mit dem Ziel gleichmäßiger, möglichst kurzer Wartezeiten einzusetzen. 2 Erträge aus
einer Anlage der Zuteilungsmittel, die vorübergehend nicht zugeteilt werden können.
Bausparvertrag Vergleich
Forderungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 können auch durch die Bestellung von Grundpfandrechten an einem Pfandobjekt in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaften oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gesichert werden, wenn
das Grundpfandrecht von Finanzinstituten in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat üblicherweise zur Sicherung von Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen
vereinbart wird.
Weil der Bausparverträge die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erfüllen, müssen in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Zinsertrag aus der Zwischenanlage
dem Zinsertrag, der sich bei Anlage der Zuteilungsmittel in Bauspardarlehen ergeben hätte, einem zur Wahrung der Belange der
Bausparer bestimmten Sonderposten Fonds zur bauspartechnischen Absicherung zugeführt werden. Die Bausparkasse darf am Ende eines Geschäftsjahres diesen
Sonderposten auflösen, soweit er zu diesem Zeitpunkt 3 v. H. der Bauspareinlagen übersteigt.
Im Interesse der Erfüllung der Verpflichtungen der Bausparkassen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherung der ihnen anvertrauten Vermögenswerte
und einer ausreichenden Zahlungsbereitschaft für die Zuteilung der Bausparsummen sowie zur dauerhaften Aufrechterhaltung einer möglichst gleichmäßigen
Zuteilungsfolge kann der Bundesminister der Finanzen nach Anhörung der Deutschen Bundesbank und der Spitzenverbände der Bausparkassen durch Rechtsverordnung
Vorschriften erlassen über die vorübergehende Anlage von den Bausparvertrag noch nicht in Anspruch genommenen Beträge.
Allgemeine Informationen über die Bausparvertrag
Das FG hat zu Recht die vom Bausparkonto des Klägers auf das Treuhandkonto der Steuerberatungsgesellschaft überwiesenen Beträge als nicht unmittelbar zum
Wohnungsbau verwendet angesehen. Wann Bausparmittel unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet werden, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach dem allgemeinen
Sprachgebrach liegt eine unmittelbare Verwendung zum Wohnungsbau nur vor, wenn die empfangenen Beträge vor ihrer Verwendung zum Wohnungsbau nicht erst
anderen Zwecken zugeführt worden sind.
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG 1971 ist eine Nachversteuerung bei Bausparverträgen durchzuführen, wenn vor Ablauf von zehn Jahren seit Vertragsabschluß die
Bausparsumme ganz oder zum Teil ausgezahlt, geleistete Beiträge ganz oder zum Teil zurückgezahlt oder Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder
beliehen werden. Unschädlich ist nach dieser Vorschrift jedoch die Auszahlung der Bausparsumme oder die Beleihung von Ansprüchen aus dem Bausparvertrag,
wenn der Steuerpflichtige die empfangenen Beträge verwendet.
Demgemäß hat der Senat im Urteil vom 1. Dezember 1964 VI 160/63 (HFR 1965, 263) eine unmittelbare Verwendung zum Wohnungsbau verneint, wenn der Bausparer
die aus dem «Bausparvertrag erlangten Mittel an juristische Personen und Personengesellschaften, an denen er beteiligt war, weiterleitete, damit diese die
Gelder zum Wohnungsbau verwenden könnten. In der Weiterleitung der ausgezahlten Summen an die Gesellschaften sah der Senat nur eine Verstärkung der
Betriebsmittel dieser Gesellschaften zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben, Gebäude zu errichten.