DKV Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Risiko berufsunfähig zu werden kann jeden treffen, unabhängig von der Berufsgruppe. Derzeit kann in Deutschland etwa jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte auf Grund von Erkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit werden durch Herz-Kreislauf Erkrankungen, Reuma- und Gelenkkrankheiten, sowie psychische und Stoffwechselerkrankungen verursacht. Aber auch Unfälle führen häufig zur Berufsunfähigkeit.
Die Folgen sind erhebliche Einschnitte in den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungsformen, will man sich vor den finanziellen Problemen schützen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten im Falle einer durch den Arzt bestätigten und durch den Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, welche die finanziellen Verluste des Arbeitseinkommens ausgleicht.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Risikoschutz, da diese in der Regel keine Leistungen erhalten, insofern diese nicht freiwillig weiterversichert sind.
Allgemeine Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Oftmals wird die Verweisbarkeit durch die Beschränkung auf das Kriterium Ausbildung und Erfahrungen weiter begrenzt. Im Unterschied dazu ist das Kriterium Kenntnisse und Fähigkeiten deutlich weiter gefasst und ermöglicht verstärkt Verweisungsmöglichkeiten. Für alle über 55-jährigen Versicherten erfolgt nach Vorlage eines Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft über eine unbefristete 100 %ige EU oder Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch eine vereinfachte Leistungsprüfung.
Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach Monaten noch anhält.
Bei Fortfall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wird die Leistung der DKV Berufsunfähigkeitsversicherung für weitere drei Monate ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Leistungseinstellung an den VN gezahlt. Zusage, dass bei erneuter BU innerhalb von 2 Jahren nach der Reaktivierung in einer beruflichen Tätigkeit die Leistung wiederaufgenommen wird. Führen Strahlenschäden zur BU, so leistet der Versicherer generell, wenn die versicherte Person berufsmäßig oder zu Heilzwecken durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht diesem Risiko ausgesetzt war.
Es wird die Dynamik im BU-Fall beitragsfrei aus der Gewinnbeteiligung weitergeführt. Zusätzlich zur Erhöhung durch die Überschussbeteiligung kann bei Vertragsabschluss eine festzulegende prozentuale Aufstockung vereinbart werden. Die Erhöhung der BU- Rente geschieht dann beitragsfrei und garantiert mit dem gewählten Prozentsatz von 1 Prozent bis 5 Prozent. Gegen laufende Beitragszahlung kann auch nach dem Eintritt des BU-Falls die Dynamisierung für Haupt- und Zusatzversicherungen fortgesetzt werden.
DKV Berufsunfähigkeitsversicherung
Die DKV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Berufsunfähigkeitsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die DKV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die DKV Berufsunfähigkeitsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der DKV Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Teilweise wird ab 4.000 EUR Monatsrente eine große ärztliche Untersuchung mit einer zusätzlichen Thorax-Röntgenaufnahme verlangt. Die Untersuchungsgrenzen
können in den Annahmerichtlinien der Versicherer unterschiedlich ausgestaltet sein. Der Anspruch auf die Versicherungsleistung entsteht an dem Tag, an dem
die BU eingetreten ist. Er erlischt, wenn der Grad der BU bzw. Pflegebedürftigkeit unter den relevanten Prozentsatz sinkt, die versicherte Person verstirbt
oder die vertraglich festgelegte Leistungsdauer endet.
Die Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist für Arbeiter und Angestellte generell unzureichend. Es handelt sich bei Rentenansprüchen
zwischen 27 bis 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens lediglich um eine Grundversorgung. Für Beamte kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Dienstunfähigkeitsabsicherung
wegen der ihnen eingeräumten gesetzlichen Versorgung nicht vorrangig in Betracht. Jedoch besteht bis zum Zeitpunkt der Übernahme in das feste
Beamtenverhältnis durchaus konkreter Versicherungsbedarf.
Endet die BU und tritt innerhalb von zwei Jahren danach erneut BU aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
Die Vereinbarung einer Karenzzeit ist nur dann sinnvoll, wenn im Leistungsfall einer BU in den ersten Monaten noch ausreichend Leistungen und Ansprüche aus
anderen Einkunftsquellen erzielt werden können. Ergänzend zur Prozentregelung kann ein Leistungsanspruch auch dann bestehen, wenn zwar die Voraussetzungen
für eine BU wie vorstehend beschrieben nicht erfüllt sind.
Allgemeines über die Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sowie Pflegebedürftigkeit sind ärztlich nachzuweisen und eine der zu erfüllenden Voraussetzungen für eine
Leistung des Lebensversicherers. Deshalb muss der Gesundheitszustand der versicherten Person objektiv von dem Normalzustand so stark und nachhaltig abweichen,
dass damit gleichzeitig die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Einsatzmöglichkeit dauerhaft ausgeschlossen oder beeinträchtigt ist. Rein
subjektiv empfundene Beschwerden können insofern keine Berücksichtigung finden.
Der DKV Berufsunfähigkeitsversicherung soll nicht die Übernahme des Rezessionsrisikos und der Massenarbeitslosigkeit mit geringem Stellenangebot übertragen werden. Abgestellt
wird allein auf die objektive Unfähigkeit, den ausgeübten Beruf oder eine Vergleichstätigkeit ausüben zu können. Der Versicherer darf dem Versicherten
nichts Unzumutbares zumuten, was nicht ausschließt, dass der Versicherte sich selbst etwas Unzumutbares zumutet (Raubbauarbeit). Ob er allerdings dann einen
Leistungsanspruch hat, hängt davon ab, ob er auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann.
Durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt, durch Neutronen jeder Energie, durch Laser- oder Maserstrahlen oder durch
künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen entstanden ist. Das BU-Risiko bei Luftfahrten wird grundsätzlich ausgeschlossen und nur für bestimmte Einzelfälle
vereinbart. Ansonsten hängt der Versicherungsschutz von der Art des Luftfahrzeuges, der Art des Fluges und der Fahrgasteigenschaft des Versicherten ab. Ein
Leistungsanspruch besteht nur dann, wenn die BU bei Reise- oder Rundflügen des Versicherten als Fluggast in einem Propeller- oder Strahlflugzeug oder in
einem Hubschrauber verursacht wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden. Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person
aufgrund BU eine BU-Rente und/oder Beitragsbefreiung erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und
Zusatzversicherungen enden somit typischerweise zu dem im Antrag fixierten und in der Police dokumentierten Zeitpunkt, meist das 60., 63. oder 65.
Lebensjahr.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist stets zu berücksichtigen. Die Angaben im Versicherungsantragsformular sollten immer der Wahrheit entsprechen und
konkret auf die gestellten Fragen antworten. Wer aktuelle oder frühere Erkrankungen verschweigt, gefährdet seinen Versicherungsschutz, denn die DKV Berufsunfähigkeitsversicherung
kann noch bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Es sollten möglichst alle und auch noch so unwichtig erscheinende Angaben gemacht
werden. Einige Versicherer haben die Rücktrittsfrist von 10 auf 5 Jahre reduziert.
Werden Ehepaare zusammen veranlagt, so verdoppelt sich der Sonderausgabenpauschbetrag und der Grundfreibetrag. Der Werbungskostenpauschbetrag verdoppelt
sich nur, wenn beide Ehepartner eine Leibrente bekommen. Teilweise werden einige der Bedingungsverbesserungen derzeit nur von einem oder wenigen
Lebensversicherern angeboten. Es ist davon auszugehen, dass immer mehr Anbieter ihre Bedingungen verbessern. Die 40 aufgelisteten Bedingungsverbesserungen
sind daher derzeit bei keinem Versicherer insgesamt erhältlich.
Infos zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Zinslose Beitragsstundung auf Antrag ist eine zinslose Stundung der Beiträge während der Leistungsprüfung und bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht,
oft beschränkt auf ein Jahr, möglich. Auch wenn keine Leistungspflicht besteht, werden die Zinsen nicht nachträglich erhoben. Teilweise wird auch eine
automatische Stundung vorgesehen. Verzicht auf die Beitragsanpassungsklausel nach § 172 VVG. Dies ist dann möglich, wenn der Versicherer über seinen
Rückversicherer etwaige Verluste abdecken lassen kann.
Wird die versicherte Person während der Dauer dieser DKV Berufsunfähigkeitsversicherung infolge Pflegebedürftigkeit berufsunfähig und liegt der Grad der Berufsunfähigkeit unter
so erbringen die Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch folgende Leistungen: Volle Befreiung von der Beitragspflicht. Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente 1. in Höhe von … % bei
Pflegestufe III, 2. in Höhe von … % bei Pflegestufe II, 3.in Höhe von … % bei Pflegestufe I. Der Anspruch auf Rente und Beitragsbefreiung entsteht mit
Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Es wird die Dynamik im BU-Fall beitragsfrei aus der Gewinnbeteiligung weitergeführt. Zusätzlich zur Erhöhung durch die Überschussbeteiligung kann bei
Vertragsabschluss eine festzulegende prozentuale Aufstockung vereinbart werden. Die Erhöhung der BU- Rente geschieht dann beitragsfrei und garantiert mit
dem gewählten Prozentsatz von 1 Prozent bis 5 Prozent. Gegen laufende Beitragszahlung kann auch nach dem Eintritt des BU-Falls die Dynamisierung für
Haupt- und Zusatzversicherungen fortgesetzt werden.
DKV Berufsunfähigkeitsversicherung
Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt und erreicht die zu berechnende beitragsfreie
Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag von nicht, erhalten Sie den Rückkaufswert der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie
nur verlangen, wenn die verbleibende beitragspflichtige Berufsunfähigkeitsrente mindestens beträgt. Anstelle einer Beitragsfreistellung können Sie Ihre
Versicherung ganz oder teilweise schriftlich kündigen.
In der derzeitigen Fassung der Verordnung sind 90% vorgeschrieben. Aus dem Betrag werden zunächst die Zinsen gedeckt, die zur Finanzierung der garantierten
Versicherungsleistungen benötigt werden. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Die verschiedenen
Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherungen zusammengefasst. Gewinngruppen bilden
wir, beispielsweise, um das versicherte Risiko zu berücksichtigen.
Die Verteilung des Überschusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung
beigetragen haben. Zu welcher Gruppe Ihre Versicherung gehört, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. In Abhängigkeit von dieser Zuordnung erhält
Ihre Versicherung jährlich Überschussanteile. Wir veröffentlichen die Überschussanteile in unserem Geschäftsbericht, den Sie bei uns anfordern können.
Weitere Erläuterungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Allgemeine Informationen über die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die allgemeinen Anzeige- und Nachweisobliegenheiten des VN bei Vertragsabschluss und nach Eintritt des Leistungsfalls entsprechen weitgehend denen des VVG.
Für eine verspätet erfüllte Obliegenheit gilt die Abweichung, dass der Versicherer ab Beginn des laufenden Monats, in dem die Obliegenheit erfüllt wird, zur
Leistung verpflichtet ist. Bei nachholbaren Obliegenheiten führt die Verletzung der Obliegenheit also nicht zur vollständigen, sondern nur zu einer
begrenzten Leistungsfreiheit.
Die Beantragung einer bedarfsgerechten Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenhöhe führt zu konkreten Konsequenzen für den VN. Für eine entsprechende Risikoprüfung durch den Versicherer
sind verschiedene Nachweise bzw. Auskünfte und Atteste beizubringen. Grundsätzlich fragen die Versicherer ab Jahresrentenhöhen von 24.000 EUR bzw. 30.000
EUR nach dem Bruttoeinkommen und entsprechenden Nachweisen. Die Beantwortung von Gesundheitsfragen ausschließlich im Antrag dürfte i. d. R. bei Jahresrenten
bis zu 1.000 EUR ausreichend sein.
Änderungsvereinbarungen wie Stundungen, Ruhen des Vertrages, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, Rückkauf oder Beendigung der BUZ/BUV können
Auswirkungen auf die weitere Beitragszahlung haben. Gerät der VN vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten (Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten,
unbezahlter Urlaub), so wird oftmals die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung von Haupt- und Zusatzversicherung angeboten. Normalerweise ist dann bei
Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.