R und VBerufsunfähigkeitsversicherung
Das Risiko berufsunfähig zu werden kann jeden treffen, unabhängig von der Berufsgruppe. Derzeit kann in Deutschland etwa jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte auf Grund von Erkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit werden durch Herz-Kreislauf Erkrankungen, Reuma- und Gelenkkrankheiten, sowie psychische und Stoffwechselerkrankungen verursacht. Aber auch Unfälle führen häufig zur Berufsunfähigkeit.
Die Folgen sind erhebliche Einschnitte in den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungsformen, will man sich vor den finanziellen Problemen schützen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten im Falle einer durch den Arzt bestätigten und durch den Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, welche die finanziellen Verluste des Arbeitseinkommens ausgleicht.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Risikoschutz, da diese in der Regel keine Leistungen erhalten, insofern diese nicht freiwillig weiterversichert sind.
Allgemeine Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Selbständiger Bäckermeister mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung überwiegend körperlicher Tätigkeit und 30 Mitarbeitern kann nicht mehr körperlich arbeiten; kaufmännische und aufsichtsführende Tätigkeiten sind vorhanden; abstrakte Verweisung auf diese Tätigkeiten im eigenen Betrieb. Wenn der Versicherte nach Eintritt der BU tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt und Einkommen erzielt, das in etwa dem Einkommen im bisherigen Beruf entspricht, kann bei Verzicht auf die abstrakte Verweisung auf diesen Beruf verwiesen werden.
Nach ihr können Fachärzte nicht mehr auf Vergleichsberufe außerhalb ihres Fachbereichs verwiesen werden. Anwaltsklausel für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Diese rechts- und steuerberatenden Berufe können nicht auf eine andere Tätigkeit als die ausgeübte verwiesen werden. Tätigkeitsklausel für Inhaber, Leiter und Mitarbeiter eines Unternehmens, die in ihrem Beruf sowohl kaufmännisch wie sportlich tätig sind. Es kann dann nur die kaufmännische Tätigkeit versichert werden.
Je nach Vereinbarung innerhalb des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der R und VBerufsunfähigkeitsversicherung folgende Leistungen zu erbringen, Beitragsbefreiung, Rentenzahlung. Für die Dauer der BU wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt, wobei sich diese auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Hauptversicherung (Kapitalleben, Risikoleben oder Rentenversicherung) und sonstige Zusatzversicherungen erstrecken kann. Neben der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart werden.
Die Kombination mit der privaten Rentenpolice vereint Altersversorgung in Form der Rentenleistung oder Kapitalabfindung und den Risikoschutz bei Berufsunfähigkeit miteinander, wobei diese Vertragsform preisgünstiger als eine Kapitallebensversicherung ist und zu einer höheren Kapitalzahlung führen kann. Der Grund liegt in der fehlenden Absicherung des Todesfallrisikos. Die Rentenversicherung kann mit Beitragsrückgewähr und Mindest-Rentengarantiedauer vereinbart werden.
R und VBerufsunfähigkeitsversicherung
Die R und V Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Berufsunfähigkeitsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die R und V spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die R und VBerufsunfähigkeitsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Versicherer sehen bestimmte Personengruppen als nicht versicherbar an, so dass die Vertragsform BUV von vornherein ausscheidet. Hierzu gehören, Angehörige
von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z. B. Saisonarbeiter, Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten,
Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z. B. Artisten, Akrobaten, Dompteure, Ambulante Händler, Schausteller, Rennfahrer und
Berufssportler aller Art, Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher.
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Einkommensbezieher interessant. Dabei sind die Motive für einen Vertragsabschluss stark von
der jeweiligen Risikosituation geprägt. Es stellt sich die Frage nach der finanziellen Situation im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Insbesondere
ist zu prüfen, ob unter dem Aspekt anderweitiger Leistungsansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung, oder Einkünften aus
der Berufsunfähigkeitsversicherung ausreicht, aufzubringen.
Bei Monatsrenten zwischen ca. 1.000 und 2.500 EUR wird neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen die Vorlage eines ärztlichen Attestes mit Informationen
über Blutsenkung, HIV-Test, Ergometrie, Cholesterin, Triglyceride, HDL, LDL erforderlich sein. Bei Monatsrenten über 2.500 EUR kommen differenziertes
Blutbild, Nüchtern-Blutzucker, SBPT, GammaGT, Harnsäure, Kreatinin, CHE und i. d. R. eine Selbstauskunft zusätzlich zur ärztlichen Untersuchung hinzu. Die
Gesundheitsprüfung für die BUZ unterscheidet sich signifikant von der für die BUV.
Allgemeines über die Berufsunfähigkeitsversicherung
Aufgrund der Verweisungsmöglichkeit wird der Versicherungsschutz zusätzlich begrenzt. Wie unter 4.7 ausgeführt, besteht ein grundsätzliches Verweisungsrecht,
es sei denn, der Versicherer hat im Rahmen seiner Bedingungen hierauf explizit verzichtet. Grundsätzlich ist der Ansprucherhebende dafür darlegungs- und
beweispflichtig, dass er gesundheitsbedingt voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben. Er ist berufsunfähig,
wenn er voraussichtlich keine andere Tätigkeit ausüben kann.
Ebenso, wie der Arbeitnehmer zur Berufsausübung nicht außerstande ist, wenn er die Folgen seiner Gesundheitsbeeinträchtigung durch Hilfsmittel oder
Schutzmaßnahmen vermeiden kann, ist auch dem Selbstständigen die Fortsetzung seiner Berufstätigkeit nicht unmöglich, solange er die Auswirkungen seiner
Beeinträchtigung durch eine R und V Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden kann, die ihm aufgrund seiner Selbstständigkeit möglich und zumutbar sind. Wo die Zumutbarkeitsgrenze jeweils
liegt, ist einzelfallabhängig.
Durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt, durch Neutronen jeder Energie, durch Laser- oder Maserstrahlen oder durch
künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen entstanden ist. Das BU-Risiko bei Luftfahrten wird grundsätzlich ausgeschlossen und nur für bestimmte Einzelfälle
vereinbart. Ansonsten hängt der Versicherungsschutz von der Art des Luftfahrzeuges, der Art des Fluges und der Fahrgasteigenschaft des Versicherten ab. Ein
Leistungsanspruch besteht nur dann, wenn die BU bei Reise- oder Rundflügen des Versicherten als Fluggast in einem Propeller- oder Strahlflugzeug oder in
einem Hubschrauber verursacht wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Kombination mit der Risikolebensversicherung dürfte die preisgünstigste Absicherungsform für das BU-Risiko sein. Es wird auf die Kapitalbildung und die
hierfür erforderlichen Sparanteile der Beiträge verzichtet. Dafür handelt es sich auch um eine ausgesprochene Risikoabsicherung für Todesfall und BU. Eine
Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung wird oft angeboten. Besteht Versorgungsbedarf für eine BU-Leistung, so sollte zunächst geprüft werden, ob
und zu welchen Konditionen ein Einschluss in schon bestehende Versicherungen möglich ist.
Bei der verzinslichen Ansammlung wird zum Ende der Vertragsdauer eine Schlusszahlung in Form eines angesammelten Guthabens ausgezahlt. Dieses
Überschusssystem wird allerdings nur noch selten angeboten. Während des Bezugs von BU-Leistungen kann die R und V Berufsunfähigkeitsversicherung die zu zahlende Rente in einer
Größenordnung zwischen 3 bis 5 Prozent p. a. erhöhen. Tritt der Leistungsfall ein, so steigt die Gesamt-BU-Rente jedes Jahr zur Hauptfälligkeit des
Vertrages um einen jährlich neu festzulegenden Prozentsatz.
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Versicherer zu Abweichungen von den üblichen Bedingungstexten entschlossen und bieten kundenfreundlichere
Detailregelungen an. So verzichten einige Versicherer z. B. bei älteren Versicherten auf ihr Verweisungsrecht oder zahlen die BU- Rente bereits dann, wenn
die BU voraussichtlich 6 Monate andauert. Die markantesten Bedingungsabweichungen werden im Anhang dargestellt. Die Versicherer nutzen Bedingungsverbesserungen
gerne als Werbeinstrument.
Infos zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Zusage einer BU-Leistung auch für den Fall, dass die BU infolge von Kriegsereignissen im Ausland eingetreten ist, soweit die versicherte Person sich nicht
aktiv daran beteiligt hat. Bei Berufen ohne körperliche Tätigkeit kann auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet werden. Abstrakte
Verweisbarkeit bedeutet, dass der Versicherte auf einen Beruf verwiesen wird, der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht und den er aufgrund seiner
Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte.
Zahlungsweise der BU-Rente wird auch angeboten, eine R und V Berufsunfähigkeitsversicherung Vorauszahlung entsprechend der gewählten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich
oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen zu leisten. Teilweise hat auch ein längerer Auslandsaufenthalt oder eine Wohnsitzverlegung ins Ausland
keinerlei Auswirkungen auf die BUZ-Leistung. Eine lebenslange BU-Leistungsdauer kann derzeit bei einem Versicherer vereinbart werden. Steigende BU-Renten
ergeben sich durch die Beteiligung an den Überschüssen.
Private Flugunfälle einschließlich Gleitflieger, Drachen und Ultraleichtflieger können mitversichert werden. Teilweise wird bei Luftfahrten keine
Einschränkung des Versicherungsschutzes für bestimmte Flugarten und die Fluggasteigenschaft vorgesehen. In einigen Bedingungswerken sind Leistungen für
Flugpersonal bei BU verursacht durch Luftfahrt eingeschlossen, z. T. auch Leistungen für hobbymäßige Ausübung einer Flugsportart. Im Einzelfall wird auf den
obligatorischen Ausschluss für Fahrveranstaltungen und Rennen verzichtet.
R und VBerufsunfähigkeitsversicherung
Wann beginnt der Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung? Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt und wir die Annahme Ihres
Antrags schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheines erklärt haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung
besteht jedoch noch kein Versicherungsschutz. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht
unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.
Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder
geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf aus der Pflegerstufe III: bei Punkten. Unabhängig von der
Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe III vor, wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen
Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf.
Die Verteilung des Überschusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung
beigetragen haben. Zu welcher Gruppe Ihre Versicherung gehört, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. In Abhängigkeit von dieser Zuordnung erhält
Ihre Versicherung jährlich Überschussanteile. Wir veröffentlichen die Überschussanteile in unserem Geschäftsbericht, den Sie bei uns anfordern können.
Weitere Erläuterungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Allgemeine Informationen über die Berufsunfähigkeitsversicherung
Nach der ständigen BGH-Rechtsprechung ist einem früher beruflich Selbstständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in abhängiger Stellung nicht generell
unzumutbar. Es müssen allerdings alle Vergleichskriterien im Hinblick auf den Vergleichsberuf erfüllt sein. Besonderheiten ergeben sich bei Selbstständigen
daraus, dass ihre Berufsausübung dem Grunde nach selbstbestimmt und nicht fremdbestimmt ist, so dass die Arbeitszeiteinteilung selbst gestaltet und
bestimmte, nicht mehr ausführbare Tätigkeiten umverteilt werden können.
Es ist nachzuweisen, dass eine in Erwägung gezogene andere Tätigkeit den genannten Anforderungen nicht entspricht oder diese andere Tätigkeit wegen der
Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht voraussichtlich dauernd ausgeübt werden kann. Bei dem Wiederaufleben der vollen Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung, z. B.
nach Erlöschen oder Beitragsfreistellung des Vertrages, können Ansprüche nicht aufgrund solcher Ursachen geltend gemacht werden, die während der
Unterbrechung des vollen Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen,
Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle. Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Besonderen Bedingungen für die
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) und Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die «Berufsunfähigkeitsversicherung» (BUV) wurden in den letzten
Jahren durch die überarbeiteten und individueller gestalteten ersetzt.