Aspekta Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Was genau ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung?
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) kann in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung, einer privaten Rentenpolice oder einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Besteht Versorgungsbedarf für eine BU-Leistung, so sollte zunächst geprüft werden, ob und zu welchen Konditionen ein Einschluss in schon bestehende Kapitalleben-, Renten- oder Risikolebensversicherungen möglich ist.
Dabei sollte auf identische Vertragsdauern der Haupt- und BU-Zusatzversicherung geachtet werden. Möglichst sollte die $keygross bis zum 65. Lebensjahr, mindestens 63. Lebensjahr eingeschlossen werden. Normalerweise ist eine erneute Gesundheitsprüfung für den Einschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erforderlich.
Für wen ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geeignet
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wird nur von wenigen Versicherern angeboten. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ist insbesondere für Singles ohne Familie interessant.
Unterschiede Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unterscheidet sich zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsumfang und Inhalt nicht signifikant. Allerdings ist festzustellen, dass in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Beitragsanpassungsklausel existiert, die es dem Versicherer ermöglicht, bei gestiegenem Schadenbedarf Beiträge zu erhöhen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist i. d. R. teurer kalkuliert als die Absicherung über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Allgemeine Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Hiervon abweichend ist vereinbar, dass bereits ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, auch wenn der Arzt in den ersten sechs Monaten noch keine klare Prognose abgeben kann, eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit aber besteht. Teilweise wird auch bei verspäteter BU-Meldung bis zu einem Jahr rückwirkend geleistet, wenn den Kunden für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kein Verschulden hierfür trifft. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die BU eingetreten ist.
Bereits bei Vertragsabschluss kann die Höhe der garantierten Rente variabel vereinbart und so den jeweiligen Lebensphasen angepasst werden. Im Extremfall ist dann jedes Jahr eine andere garantierte Rentenhöhe wählbar. Der Versicherungsschutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Heirat, Berufsanfang, Existenzgründung, Finanzierung und Geburt oder Adoption eines Kindes angepasst werden. Teilweise wird eine Erhöhung der BU-Rente und eine Verlängerung der Vertragsdauer bis max. 65. Lebensjahr angeboten.
Für einige Berufsgruppen wird regelmäßig ein berufsbedingter Beitragszuschlag durch die Aspekta Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aufgrund erhöhter Gefährdung bei der Berufsausübung oder Spezialisierung erhoben, Schornsteinfeger, Schornsteinbauer, Gerüstbauer, Steinmetze, Steinbildhauer, Schmiede, Steinbrucharbeiter, Arbeiter, Chemiker und Ingenieure bei Sprengstoffherstellern, Feuerwehrleute und Technischer Hilfsdienst, Arbeiter, Bierbrauer, Kellner, Bierverleger im Alkoholgewerbe, Sandbläser, Quecksilberverarbeitung, Glasbläser, Bleigießer.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gilt auch für Hausfrauen, Hausmänner. Einige Lebensversicherer bieten den BU-Versicherungsschutz auch für diese Personengruppen an. Allerdings werden zumeist Rentenhöchstwerte und Höchsteintrittsalter vorgegeben. BUZ auch für Schüler, Auszubildende und Studenten. Studenten in den letzten beiden Semestern und Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr können mit der Option versichert werden, dass bei Aufnahme der beruflichen Tätigkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht oder verlängert werden können.
Aspekta Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bestimmte Personengruppen wie Hausfrauen, Hausmännern, Lehrlinge, Studenten und Schülern können maximal Höchstrenten bis zu 500 EUR monatlich versichern. Die
Vereinbarung der Beitragsbefreiung und Rentenleistung ist unbedingt zu empfehlen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Hauptversicherung und
BU-Zusatzversicherung möglichst identische Vertrags- und Leistungsdauern aufweisen, damit die Hauptversicherung im Fall der BU nicht weiterbezahlt werden
muss. Je höher das erzielte Einkommen ist, desto höher ist auch der Versorgungsbedarf.
Übt eine zu versichernde Person einen gefährlichen Beruf aus oder liegen andere gefahrerhöhende Umstände wie gefährliche Hobbys und Sportarten,
Auslandsaufenthalte, gesundheitliche Einschränkungen oder hohe BUZ-Gesamtrenten vor, so sind Risikozuschläge zu erwarten. Da die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung die Risiken
unterschiedlich kalkulieren, sollten solche nachteiligen Vereinbarungen nicht akzeptiert werden, ohne zuvor durch Vergleichsangebote geprüft zu haben, ob
nicht bei einem anderen Versicherer günstigere Konditionen und Vereinbarungen erreichbar sind.
Vollständige BU i. S. der Mehrzahl der derzeit verwendeten Bedingungen liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit
auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen
Lebensstellung entspricht.
Allgemeines über die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsklausel erleichtert dem Versicherer die Verweisungsmöglichkeit und verschärft damit die Leistungsvoraussetzungen erheblich.
Verwendung findet die Klausel oftmals dann, wenn die versicherte Person über keine Berufsausbildung verfügt, eine gefährliche Tätigkeit (Berufssportler)
ausübt oder wenn der Beruf ungewöhnliche oder seltene Fähigkeiten erfordert oder es sich nicht um eine geregelte Tätigkeit handelt. Zu den betroffenen
Berufsgruppen gehören z. B. Abbrucharbeiter, Fensterputzer und Gebäudereiniger.
Außerdem muss der Begriff Lebensstellung interpretiert werden. Ausbildung ist der Erwerb von charakteristischen Kenntnissen und Fähigkeiten im Laufe der
Schulzeit und des sich daran anschließenden Berufslebens. Die Aspekta Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann durch ein Studium, einen geordneten außer- oder innerbetrieblichen Ausbildungsgang
oder durch ein mehr oder weniger qualifiziertes Anlernen erworben sein. In diesem Kontext ist auch die Ausbildung in einem früheren Beruf von Bedeutung.
Erfahrung ergibt sich aus dem Umfang in der praktischen Berufsausübung umgesetzt wurden.
Die Bedingungen sehen ein ausdrückliches Nachprüfungsrecht des Versicherers vor. Damit verbunden ist die Berechtigung, eine inzwischen eingetretene
tatsächliche Änderung des Grades der BU uneingeschränkt berücksichtigen zu können. Die Herabsetzung bzw. vollständige Einstellung von Leistungen ist aber
nur dann möglich, wenn die erforderlichen Abänderungsvoraussetzungen vorliegen und der Versicherer die Nachprüfungsentscheidung auch formell ordnungsgemäß
mitteilt.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Üblich ist derzeit noch die Definition der BU als voraussichtlich dauernd, d. h. ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Gemäß ihren Bedingungen leisten
einige Versicherer bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich 6 Monaten oder voraussichtlich mindestens 6 Monaten
diagnostiziert. Die Versicherer zahlen bei Verwendung einer Formulierung wie so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit erst ab dem 7.
Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Grundsätzlich empfiehlt sich die Einholung mehrerer Vergleichsangebote, wobei auf identische Vorgaben geachtet werden sollte, damit eine direkte
Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Die Aspekta Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sollte auf die persönliche Situation bzgl. Rentenhöhe, Versicherungsdauer und Leistungsdauer
abgestimmt sein und möglichst verbraucherfreundliche Bedingungen beinhalten. Durch Staffelung der Renten für einzelne Lebensphasen mit unterschiedlicher
Versicherungs- und Leistungsdauer können Einsparungen erzielt werden.
Tritt der Leistungsfall nicht ein, so verfallen die Überschüsse. Auch die BUZ-Beitragsbefreiung ist i. d. R. überschussbeteiligt. Bei Verträgen mit
Sofortrabatt sollte darauf geachtet werden, dass der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) nicht für die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe garantiert wird, sondern
von der Höhe der jährlich neu festzulegenden Überschussanteilverrechnung direkt abhängt. Renten aus der BUZ bzw. BUV sind als zeitlich begrenzte Leibrenten
zu behandeln und grundsätzlich mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Infos zum Thema Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Zinslose Beitragsstundung auf Antrag ist eine zinslose Stundung der Beiträge während der Leistungsprüfung und bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht,
oft beschränkt auf ein Jahr, möglich. Auch wenn keine Leistungspflicht besteht, werden die Zinsen nicht nachträglich erhoben. Teilweise wird auch eine
automatische Stundung vorgesehen. Verzicht auf die Beitragsanpassungsklausel nach § 172 VVG. Dies ist dann möglich, wenn der Versicherer über seinen
Rückversicherer etwaige Verluste abdecken lassen kann.
Bei einer unfallbedingten BU gewährt der Versicherer auf Antrag bis zu einer bestimmten Höhe der BU-Jahresrente vorläufigen Versicherungsschutz bereits ab
Unterzeichnung des Antragsformulares. Teilweise wird der vorläufige Versicherungsschutz auf 3 Monate begrenzt. Im Zusammenhang mit Behandlung und
Begutachtung besteht freie Arztwahl, d. h., die Aspekta Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann nicht darauf bestehen, die Untersuchungen und Begutachtungen von eigenen Vertragsärzten
vornehmen zu lassen.
Verzicht auf die Anzeigepflicht für Risikoänderungen im privaten oder beruflichen Umfeld in der Policierungsphase und/oder während der gesamten Vertragsdauer,
auch wenn z. B. der Berufswechsel zu einem erhöhten Risiko geführt hat oder gefährliche Hobbys ausgeübt werden. Verzicht auf die Verpflichtung zur Befolgung
von ärztlichen Anordnungen und damit teilweise auf gewisse Mitwirkungspflichten der versicherten Person. Der Versicherte kann in freier persönlicher
Verantwortung darüber entscheiden.
Aspekta Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Der aus Ihrer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen als angemessen
angesehenen Abzug in Höhe von … sowie um rückständige Beiträge. Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt und erreicht
die nach Absatz 4 zu berechnende beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag nicht, erhalten Sie den Rückkaufswert. Eine teilweise
Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie verlangen.
Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder
geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf aus der Pflegerstufe III: bei Punkten. Unabhängig von der
Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe III vor, wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen
Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf.
Wenn die Versicherung durch Rücktritt oder Anfechtung aufgehoben wird, haben Sie weder Anspruch auf einen Rückkaufswert noch auf eine Rückzahlung der
Beiträge. Sie zahlen für jede Versicherungsperiode einen laufenden Beitrag. Versicherungsperiode kann je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein
halbes Jahr oder ein Jahr sein. Die Beiträge werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Der Einlösungsbeitrag wird sofort nach
Abschluss des Versicherungsvertrages fällig.
Allgemeine Informationen über die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die allgemeinen Anzeige- und Nachweisobliegenheiten des VN bei Vertragsabschluss und nach Eintritt des Leistungsfalls entsprechen weitgehend denen des VVG.
Für eine verspätet erfüllte Obliegenheit gilt die Abweichung, dass der Versicherer ab Beginn des laufenden Monats, in dem die Obliegenheit erfüllt wird, zur
Leistung verpflichtet ist. Bei nachholbaren Obliegenheiten führt die Verletzung der Obliegenheit also nicht zur vollständigen, sondern nur zu einer
begrenzten Leistungsfreiheit.
Diese erfolgt ab Eintritt der BU für die gesamte Dauer und enthält gleichzeitig die Beitragsbefreiung für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Liegt bei der versicherten Person BU
infolge Pflegebedürftigkeit vor, so ergibt sich die Rentenhöhe anteilig entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Renten werden im voraus
entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen gezahlt.
Arbeitnehmer sollten mindestens 30 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Änderungsvereinbarungen wie Stundungen, Ruhen des Vertrages, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, Rückkauf oder Beendigung der BUZ/BUV können
Auswirkungen auf die weitere Beitragszahlung haben. Gerät der VN vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten (Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten,
unbezahlter Urlaub), so wird oftmals die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung von Haupt- und Zusatzversicherung angeboten. Normalerweise ist dann bei
Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.