Ideal Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Was genau ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung?
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) kann in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung, einer privaten Rentenpolice oder einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Besteht Versorgungsbedarf für eine BU-Leistung, so sollte zunächst geprüft werden, ob und zu welchen Konditionen ein Einschluss in schon bestehende Kapitalleben-, Renten- oder Risikolebensversicherungen möglich ist.
Dabei sollte auf identische Vertragsdauern der Haupt- und BU-Zusatzversicherung geachtet werden. Möglichst sollte die $keygross bis zum 65. Lebensjahr, mindestens 63. Lebensjahr eingeschlossen werden. Normalerweise ist eine erneute Gesundheitsprüfung für den Einschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erforderlich.
Für wen ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geeignet
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wird nur von wenigen Versicherern angeboten. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ist insbesondere für Singles ohne Familie interessant.
Unterschiede Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unterscheidet sich zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsumfang und Inhalt nicht signifikant. Allerdings ist festzustellen, dass in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Beitragsanpassungsklausel existiert, die es dem Versicherer ermöglicht, bei gestiegenem Schadenbedarf Beiträge zu erhöhen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist i. d. R. teurer kalkuliert als die Absicherung über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Allgemeine Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist für Arbeiter und Angestellte generell unzureichend. Es handelt sich bei Rentenansprüchen zwischen 27 bis 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens lediglich um eine Grundversorgung. Für Beamte kommt eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als Dienstunfähigkeitsabsicherung wegen der ihnen eingeräumten gesetzlichen Versorgung nicht vorrangig in Betracht. Jedoch besteht bis zum Zeitpunkt der Übernahme in das feste Beamtenverhältnis durchaus konkreter Versicherungsbedarf.
Bereits bei Vertragsabschluss kann die Höhe der garantierten Rente variabel vereinbart und so den jeweiligen Lebensphasen angepasst werden. Im Extremfall ist dann jedes Jahr eine andere garantierte Rentenhöhe wählbar. Der Versicherungsschutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Heirat, Berufsanfang, Existenzgründung, Finanzierung und Geburt oder Adoption eines Kindes angepasst werden. Teilweise wird eine Erhöhung der BU-Rente und eine Verlängerung der Vertragsdauer bis max. 65. Lebensjahr angeboten.
Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft. Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die Ideal Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor finanziellen Problemen schützen.
Verzicht auf die Anzeigepflicht für Risikoänderungen im privaten oder beruflichen Umfeld in der Policierungsphase und/oder während der gesamten Vertragsdauer, auch wenn z. B. der Berufswechsel zu einem erhöhten Risiko geführt hat oder gefährliche Hobbys ausgeübt werden. Verzicht auf die Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anordnungen und damit teilweise auf gewisse Mitwirkungspflichten der versicherten Person. Der Versicherte kann in freier persönlicher Verantwortung darüber entscheiden.
Ideal Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Ideal Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Ideal spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Ideal Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 Prozent erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Sie kommt
insbesondere für Schüler, Studenten und Auszubildende in Frage. Eine weitere Variante ist die Staffelregelung. Hierbei wird bei einer BU von mehr als 75
Prozent oder 66? Prozent voll und bei einer BU von mindestens 25 Prozent oder 33? Prozent entsprechend dem Grad der BU geleistet. Bei einem BU-Grad unter 25
Prozent oder 33? Prozent besteht kein Leistungsanspruch.
In der Regel wird die Wahl der sinnvollsten Pauschal- oder Staffelregelung nicht zuletzt von der ausgeübten Tätigkeit der zu versichernden Person zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängen. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit wird die Leistung erst nach deren Ablauf erbracht. Die Karenzzeit beträgt z.
B. 6 Monate oder ein oder zwei Jahre. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Beitragsbefreiung der
Hauptversicherung kann ebenfalls vereinbart werden.
Im Idealfall sollte die Höhe der versicherten BU-Rente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nicht
verkraftbaren Einkommenseinbuße kommt. Freiberufler und Selbstständige können die BU-Rente i. d. R. bis zu 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens versichern.
Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Die maximal zulässige Höhe der Rente im
Verhältnis zur Hauptversicherung kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarifart unterschiedlich sein.
Allgemeines über die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsklausel erleichtert dem Versicherer die Verweisungsmöglichkeit und verschärft damit die Leistungsvoraussetzungen erheblich.
Verwendung findet die Klausel oftmals dann, wenn die versicherte Person über keine Berufsausbildung verfügt, eine gefährliche Tätigkeit (Berufssportler)
ausübt oder wenn der Beruf ungewöhnliche oder seltene Fähigkeiten erfordert oder es sich nicht um eine geregelte Tätigkeit handelt. Zu den betroffenen
Berufsgruppen gehören z. B. Abbrucharbeiter, Fensterputzer und Gebäudereiniger.
Ebenso, wie der Arbeitnehmer zur Berufsausübung nicht außerstande ist, wenn er die Folgen seiner Gesundheitsbeeinträchtigung durch Hilfsmittel oder
Schutzmaßnahmen vermeiden kann, ist auch dem Selbstständigen die Fortsetzung seiner Berufstätigkeit nicht unmöglich, solange er die Auswirkungen seiner
Beeinträchtigung durch eine Ideal Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vermeiden kann, die ihm aufgrund seiner Selbstständigkeit möglich und zumutbar sind. Wo die Zumutbarkeitsgrenze jeweils
liegt, ist einzelfallabhängig.
Es liegt daher durchaus auf der Linie der BGH-Rechtsprechung, wenn Einkommenseinbußen von 30 Prozent und auch weniger als unzumutbar angesehen werden. Für
eine Verweisung auf einen Vergleichsberuf kommen nur solche Tätigkeiten in Frage, die im Arbeitsleben auch tatsächlich ausgeübt werden und in einem nicht
nur geringfügigen Maße auch als Arbeitsplatz existent sind. Unerheblich ist allerdings, so der BGH, ob die Arbeitsplätze frei oder besetzt sind. Kein
Kriterium für die Frage des Verweisungsberufes ist demzufolge die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden. Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person
aufgrund BU eine BU-Rente und/oder Beitragsbefreiung erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und
Zusatzversicherungen enden somit typischerweise zu dem im Antrag fixierten und in der Police dokumentierten Zeitpunkt, meist das 60., 63. oder 65.
Lebensjahr.
Grundsätzlich empfiehlt sich die Einholung mehrerer Vergleichsangebote, wobei auf identische Vorgaben geachtet werden sollte, damit eine direkte
Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Die Ideal Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sollte auf die persönliche Situation bzgl. Rentenhöhe, Versicherungsdauer und Leistungsdauer
abgestimmt sein und möglichst verbraucherfreundliche Bedingungen beinhalten. Durch Staffelung der Renten für einzelne Lebensphasen mit unterschiedlicher
Versicherungs- und Leistungsdauer können Einsparungen erzielt werden.
Tritt der Leistungsfall nicht ein, so verfallen die Überschüsse. Auch die BUZ-Beitragsbefreiung ist i. d. R. überschussbeteiligt. Bei Verträgen mit
Sofortrabatt sollte darauf geachtet werden, dass der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) nicht für die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe garantiert wird, sondern
von der Höhe der jährlich neu festzulegenden Überschussanteilverrechnung direkt abhängt. Renten aus der BUZ bzw. BUV sind als zeitlich begrenzte Leibrenten
zu behandeln und grundsätzlich mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Infos zum Thema Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Zum Begriff der Berufsunfähigkeit gehört die Dauerhaftigkeit des Zustandes. Diese ist insbesondere bei Krankheit oder Kräfteverfall erst nach einiger Zeit
endgültig ärztlich feststellbar. Für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist es jedoch erforderlich, dass ein Zustand erreicht ist, bei dem eine Besserung
und damit eine Wiederherstellung von mindestens 50 Prozent der Leistungsfähigkeit in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist. Eine entsprechende
ärztliche Prognose sollte zumindest die nächsten drei Jahre umfassen.
Selbständiger Bäckermeister mit einer Ideal Berufsunfähigkeitszusatzversicherung überwiegend körperlicher Tätigkeit und 30 Mitarbeitern kann nicht mehr körperlich arbeiten; kaufmännische und
aufsichtsführende Tätigkeiten sind vorhanden; abstrakte Verweisung auf diese Tätigkeiten im eigenen Betrieb. Wenn der Versicherte nach Eintritt der BU
tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt und Einkommen erzielt, das in etwa dem Einkommen im bisherigen Beruf entspricht, kann bei Verzicht auf die
abstrakte Verweisung auf diesen Beruf verwiesen werden.
Private Flugunfälle einschließlich Gleitflieger, Drachen und Ultraleichtflieger können mitversichert werden. Teilweise wird bei Luftfahrten keine
Einschränkung des Versicherungsschutzes für bestimmte Flugarten und die Fluggasteigenschaft vorgesehen. In einigen Bedingungswerken sind Leistungen für
Flugpersonal bei BU verursacht durch Luftfahrt eingeschlossen, z. T. auch Leistungen für hobbymäßige Ausübung einer Flugsportart. Im Einzelfall wird auf den
obligatorischen Ausschluss für Fahrveranstaltungen und Rennen verzichtet.
Ideal Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Eine vollständige Berufsunfähigkeitszusatzversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen
sind, voraussichtlich dauernd … Monate/Jahre [alternativ: mindestens …] außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer
Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die vorgenannten
Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich dauernd erfüllt sind.
Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder
geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf aus der Pflegerstufe III: bei Punkten. Unabhängig von der
Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe III vor, wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen
Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf.
Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und
deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung.
Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach Monaten
noch anhält.
Allgemeine Informationen über die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Von besonderem Interesse ist die BU-Versicherung für Selbstständige, (insbesondere Ärzte, Apotheker, Notare, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Architekten), Unternehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, Freiberufler, Handwerker, Gewerbetreibende, aber auch für Berufseinsteiger und
Hausfrauen, Hausmänner. Grundsätzlich ist eine Zusatzabsicherung für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Akademiker interessant. Für Schüler und
Studenten ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) bedeutsam.
Für Personen im Dienst- bzw. Beamtenverhältnis erweitert diese Klausel den Versicherungsschutz bei Beamten des öffentlichen Dienstes, soweit eine Versetzung
in den Ruhestand oder Entlassung, beides wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit, erfolgt (Polizeidienstunfähigkeit). Ärzteklausel
für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Durch diese Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Klausel wird die Verweisungsmöglichkeit bei Ärzten eingeengt, wenn Möglichkeiten fehlen, eine
andere Tätigkeit aufzunehmen.
Als Krankheit ist auch ein Gesundheitszustand anzusehen, der zwar nicht unmittelbar an der Berufsausübung hindert, aber aus ärztlicher Sicht dazu zwingt,
den Beruf aufzugeben, um dadurch eine ernste Verschlimmerung oder Gefährdung der Gesundheit zu vermeiden. Besteht eine ärztlich nachgewiesene gesundheitliche
Beeinträchtigung, so ist damit noch nicht automatisch ein Leistungsanspruch verbunden. Vielmehr ist zu prüfen, ob die versicherte Person in ihrer Fähigkeit
zur Berufsausübung ganz oder teilweise eingeschränkt ist.